Rechtsprechung
| BFH, 18.08.2022 - V R 15/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesfinanzhof
AO § 60a Abs 1 S 1, AO § 53 Nr 2, AO § 51 Abs 1 S 1, AO § 56
Formelle Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Satzung
- rechtsinformationen.bund.de
Formelle Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Satzung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 60a Abs 1 S 1 AO, § 53 Nr 2 AO, § 51 Abs 1 S 1 AO, § 56 AO
Formelle Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Satzung - IWW
- Wolters Kluwer
Feststellung der formellen Satzungsmäßigkeit einer gemeinnützigen Stiftung nach ausländischem Recht
- Betriebs-Berater
Formelle Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Satzung
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Formelle Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Satzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formelle Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Satzung
- rechtsportal.de
Feststellung der formellen Satzungsmäßigkeit einer gemeinnützigen Stiftung nach ausländischem Recht
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Feststellung der formellen Satzungsmäßigkeit nach der Abgabenordnung
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
AO § 51; AO § 53; AO § 56; AO § 59; AO § 60; AO § 60a; AO § 61; BAO (Österr.) § 37; FGO § 126
Allgemeine Lehren --> Anpassung, Substitution, Transposition; Juristische Personen und Gesellschaften --> Gesellschaftsstatut, insbesondere Rechts- und Parteifähigkeit - haufe.de (Kurzinformation)
Drittwirkung der Steuerfestsetzung bei Organschaft
Besprechungen u.ä. (2)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Ausländische Stiftung als Erbin
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Formelle Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Satzung
Sonstiges (3)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
KStG § 2, AO § 60a, AO § 51, AO § 59, AO § 60, AO § 61
Stiftung, Gemeinnützigkeit, Beschränkte Steuerpflicht, Ausland - Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)
Wie wirken sich die Vorschriften anderer Staaten (hier
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 04.05.2020 - 6 K 53/18
- BFH, 18.08.2022 - V R 15/20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 27.01.2009 - C-318/07
DIE STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON SPENDEN AN GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN DARF …
Auszug aus BFH, 18.08.2022 - V R 15/20
Bevor sie einer Stiftung eine Steuerbefreiung gewähren, dürfen sie nachprüfen, ob die Stiftung die nach nationalem Recht vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Centro di Musicologia Walter Stauffer vom 14.09.2006 - C-386/04, EU:C:2006:568, Rz 39 und 48, und Persche vom 27.01.2009 - C-318/07, EU:C:2009:33, Rz 48).Die nationalen Stellen eines Mitgliedstaats einschließlich der Gerichte haben zu beurteilen, ob eine in einem anderen Mitgliedstaat als gemeinnützig anerkannte Einrichtung die dafür nach dem Recht des erstgenannten Mitgliedstaats vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt und ihr Ziel die Förderung identischer Interessen der Allgemeinheit ist, so dass sie auch im erstgenannten Mitgliedstaat als gemeinnützig anerkannt werden könnte (vgl. EuGH-Urteil Persche, EU:C:2009:33, Rz 49).
- FG Niedersachsen, 04.05.2020 - 6 K 53/18
Rechtswidrigkeit der Ablehnung des Erlasses eines Feststellungsbescheides nach § …
Auszug aus BFH, 18.08.2022 - V R 15/20
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 04.05.2020 - 6 K 53/18 aufgehoben.das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 04.05.2020 - 6 K 53/18 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BFH, 17.05.2017 - V R 52/15
Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig - Diskriminierung von Frauen - …
Auszug aus BFH, 18.08.2022 - V R 15/20
Rn. 23 3. Wird --wie im Streitfall-- nach der Satzung neben einem begünstigten Zweck ein nicht begünstigter Zweck verfolgt, verstößt die Satzung gegen das Gebot der Ausschließlichkeit i.S. von §§ 51 Abs. 1 Satz 1, 56 AO und ist die Anerkennung der formellen Satzungsmäßigkeit insgesamt ausgeschlossen (vgl. zur Versagung der Steuerbegünstigung, wenn eine Körperschaft zum Teil gemeinnützigen, zum Teil nicht gemeinnützigen Zwecken dient, Senatsurteil vom 17.05.2017 - V R 52/15, BFHE 258, 124, BStBl II 2018, 218, Rz 33).
- EuGH, 14.09.2006 - C-386/04
Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr - …
Auszug aus BFH, 18.08.2022 - V R 15/20
Bevor sie einer Stiftung eine Steuerbefreiung gewähren, dürfen sie nachprüfen, ob die Stiftung die nach nationalem Recht vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Centro di Musicologia Walter Stauffer vom 14.09.2006 - C-386/04, EU:C:2006:568, Rz 39 und 48, und Persche vom 27.01.2009 - C-318/07, EU:C:2009:33, Rz 48). - BFH, 25.10.2016 - I R 54/14
Persönliche Körperschaftsteuerpflicht und Gemeinnützigkeit eines ausländischem …
Auszug aus BFH, 18.08.2022 - V R 15/20
Der nationale Gesetzgeber ist auch aus Gründen des Unionsrechts --insbesondere der Grundfreiheiten-- nicht verpflichtet, den Gemeinnützigkeitsstatus nach ausländischem Recht anzuerkennen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.10.2016 - I R 54/14, BFHE 256, 66, BStBl II 2017, 1216, Rz 20). - BFH, 24.03.2021 - V R 35/18
Gemeinnützigkeit eines englischen Colleges
Auszug aus BFH, 18.08.2022 - V R 15/20
Deshalb sind der Satzungszweck und die Art seiner Verwirklichung so weit wie möglich zu konkretisieren (Senatsbeschluss vom 24.03.2021 - V R 35/18, BFHE 272, 456, BStBl II 2021, 657, Rz 31, m.w.N.). - RFH, 09.07.1923 - V A 117/23
Auszug aus BFH, 18.08.2022 - V R 15/20
Die Verfolgung mildtätiger Zwecke ist danach nicht bloß unvermeidbarer Reflex eines anderen verfolgten Zwecks (vgl. Jachmann/Unger in Gosch, AO § 56 Rz 16) oder mit anderen Worten nicht lediglich ein regelmäßig nicht zu entbehrendes Mittel zur Erreichung des gemeinnützigen Zwecks (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs vom 09.07.1923 - V A 117/23, RFHE 12, 308;… Hüttemann, Gemeinnützigkeitsrecht und Spendenrecht, 5. Aufl., Rz 4.8; Senatsurteil vom 11.03.1999 - V R 57, 58/96, BFHE 188, 124, BStBl II 1999, 331, unter II.2.b cc, "mittelbare Folge").
- BFH, 01.10.2025 - X R 20/22
Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung
Der nationale Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, auch nicht aus Gründen des Unionsrechts und insbesondere der Grundfreiheiten, einen Gemeinnützigkeitsstatus nach ausländischem Recht anzuerkennen (BFH-Urteile vom 25.10.2016 - I R 54/14, BFHE 256, 66, BStBl II 2017, 1216, Rz 20; vom 18.08.2022 - V R 15/20, BFHE 277, 67, BStBl II 2023, 302, Rz 15).Rn. 22 Aus diesem Grund ist Art. 63 AEUV insbesondere auch nicht dadurch verletzt, dass die steuerliche Abziehbarkeit einer Spende an einen ausländischen Empfänger sich nach nationalem Recht richtet (s. Senatsurteil vom 21.01.2015 - X R 7/13, BFHE 248, 543, BStBl II 2015, 588, Rz 22 ff., in Bezug auf die Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung des Empfängers gemäß § 63 Abs. 1 AO; vgl. auch BFH-Urteile vom 25.10.2016 - I R 54/14, BFHE 256, 66, BStBl II 2017, 1216, Rz 20; vom 18.08.2022 - V R 15/20, BFHE 277, 67, BStBl II 2023, 302, Rz 15).
Rn. 34 Käme man zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist, verfolgte die Satzung neben einem begünstigten gemeinnützigen Zweck auch einen --mangels entsprechender Konkretisierung-- nicht begünstigten mildtätigen Zweck und verstieße folglich gegen das Gebot der Ausschließlichkeit im Sinne von § 51 Abs. 1 Satz 1, § 56 AO (vgl. insoweit auch BFH-Urteil vom 18.08.2022 - V R 15/20, BFHE 277, 67, BStBl II 2023, 302, Rz 21).
- BFH, 20.11.2025 - V R 23/23
Zur formellen Satzungsmäßigkeit
Denn die Festschreibung in der Satzung soll der Finanzbehörde ermöglichen, die Voraussetzungen der Steuervergünstigung leicht und einwandfrei zu überprüfen (BFH-Urteil vom 18.8.2022 - V R 15/20, BFHE 277, 67, BStBl II 2023, 302, Rz 18). - FG Münster, 25.10.2023 - 13 K 2542/20
Körperschaftsteuer - Unter welchen Voraussetzungen sind Spenden an eine …
Zwar habe der BFH entschieden, dass bei ausländischen gemeinnützigen Organisationen, die mildtätige Zwecke verfolgten, der Kreis der hilfebedürftigen Personen gem. § 53 Nr. 1 und 2 AO in der Satzung konkret bestimmt sein müsse (BFH-Urteil vom 18.08.2023 - V R 15/20, BStBl II 2023, 302).Gleiches gilt für die Anerkennung der Verfolgung mildtätiger Zwecke, da insoweit zur Anerkennung gemeinnütziger Zwecke kein Unterschied besteht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18.08.2022 - V R 15/20, BStBl II 2023, 302, Juris Rn. 15;… BFH-Urteil vom 25.10.2016 - I R 54/14, BStBl II 2017, 1216, Juris Rn. 20;… BFH-Urteil vom 17.09.2013 - I R 16/12, Juris Rn. 16; jeweils unter Bezugnahme auf: EuGH-Urteil vom 27.01.2009 - C-318/07, Persche, Slg 2009, I-359-414; EuGH-Urteil vom 14.09.2006 - C-386/04, Centro di Musicologia Walter Stauffer, Slg. 2006, I-8203).
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