Rechtsprechung
| BFH, 27.10.2020 - V R 20/20 (V R 61/17), V R 20/20, V R 61/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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UStG § 15a, EGRL 112/2006 Art 184, EGRL 112/2006 Art 184 ff, UStG VZ 2009, UStG VZ 2010, UStG VZ 2011, UStG VZ 2012
Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit - rechtsinformationen.bund.de
Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15a UStG 2005, Art 184 EGRL 112/2006, Art 184 ff EGRL 112/2006, UStG VZ 2009, UStG VZ 2010
Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit - IWW
§ 15a des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § ... 15a UStG, § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO), Richtlinie 2006/112/EG, Art. 185 Abs. 1, Art. 187 MwStSystRL, Art. 184, 185, 187 der Mehrwertsteuerrichtlinie, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 15a Abs. 1 UStG, Art. 184 MwStSystRL, Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL, Art. 187 Abs. 1 MwStSystRL, 187 MwStSystRL, § 15a Abs. 11 UStG, §§ 44 f. der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, § 143 Abs. 2 FGO, § 90 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Berichtigung des Vorsteuerabzugs für die Errichtung eines Anbaus an ein Alten- und Pflegeheim zum Betrieb einer Cafeteria nach Einstellung deren Betriebes
- Betriebs-Berater
Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
UStG § 15a; MwStSystRL Art. 184 ff.
Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit
- haufe.de (Kurzinformation)
Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit des Unternehmens
- pwc.de (Kurzinformation)
Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
UStG § 15a
Vorsteuerabzug, Vorsteuerberichtigung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Grundstücksumsätze, Umsatzsteuer
- Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG wegen nachträglicher Nutzungsänderungen
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2017 - 3 K 1111/16
- BFH, 27.03.2019 - V R 61/17
- EuGH, 09.07.2020 - C-374/19
- BFH, 27.10.2020 - V R 20/20 (V R 61/17), V R 20/20, V R 61/17
Papierfundstellen
- DB 2021, 492
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 09.07.2020 - C-374/19
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer …
Auszug aus BFH, 27.10.2020 - V R 20/20
Rn. 10 Hierauf hat der EuGH mit Urteil Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 09.07.2020 - C-374/19 (EU:C:2020:546, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2020, 855, Rz 35) wie folgt geantwortet:.Rn. 16 2. Zur Vorsteuerberichtigung hat der EuGH in seinem Urteil Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler (EU:C:2020:546, HFR 2020, 855) entschieden, dass Art. 184, 185 und 187 MwStSystRL "einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, nach der ein Steuerpflichtiger, der das Recht erworben hat, die auf die Errichtung einer zur Nutzung sowohl für besteuerte als auch für steuerbefreite Umsätze bestimmten Cafeteria im Anbau eines von ihm umsatzsteuerfrei betriebenen Alten- und Pflegeheims entfallende Vorsteuer anteilig abzuziehen, zur Berichtigung des ursprünglichen Vorsteuerabzugs verpflichtet ist, wenn er jeglichen besteuerten Umsatz in den Räumlichkeiten dieser Cafeteria eingestellt hat, sofern er weiterhin steuerbefreite Umsätze in diesen Räumlichkeiten getätigt und diese somit nunmehr ausschließlich für diese Umsätze genutzt hat".
Rn. 17 Entscheidend ist hierfür, dass "die Räumlichkeiten der genannten Cafeteria (...) nicht leer stehen, sondern nunmehr ausschließlich im Rahmen steuerbefreiter Umsätze genutzt werden" (EuGH-Urteil Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler, EU:C:2020:546, HFR 2020, 855, Rz 30).
Es "dienen die im früheren Stadium getätigten Umsätze [dann] (...) nicht mehr der Erbringung besteuerter Leistungen und unterliegen damit dem Mechanismus der Berichtigung der Abzüge" (EuGH-Urteil Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler, EU:C:2020:546, HFR 2020, 855, Rz 32).
- FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2017 - 3 K 1111/16
Vorsteuerberichtigung bei einem ehemals gemischt genutzten Gebäude
Auszug aus BFH, 27.10.2020 - V R 20/20
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 13.06.2017 - 3 K 1111/16 aufgehoben.Das FG ging in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 338 veröffentlichten Urteil von einer Betriebseinstellung in den Streitjahren aus.
- BFH, 27.03.2019 - V R 61/17
EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer
Auszug aus BFH, 27.10.2020 - V R 20/20
Rn. 9 Im Revisionsverfahren hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 27.03.2019 - V R 61/17 (BFHE 264, 90) das Verfahren nach § 121 Satz 1 i.V.m. § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Vorabentscheidung zur Klärung folgender Frage zur Auslegung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) ersucht:.
- BFH, 01.09.2022 - III C 2 -S 7316/19/10002 :001 Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Aufgabe nur einer von mehreren Tätigkeiten; Veröffentlichung des EuGH-Urteils vom 9. Juli 2020, C-374/19, Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler, und des BFH-Urteils vom 27. Oktober 2020 - V R 20/20 (V R 61/17) III C 2 - S 7316/19/10002 :001 2022/0853290 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben).
In seinem Folgeurteil vom 27. Oktober 2020 - V R 20/20 (V R 61/17), BStBl II 2022 S. xxx, hat der BFH daraufhin entschieden, dass bei einem Gegenstand, den der Unternehmer zunächst gemischt für steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze genutzt hatte und bei dem die Verwendung für die steuerpflichtigen Umsätze entfällt, während der Unternehmer die Verwendung für die steuerfreien Umsätze fortsetzt, dies zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG führen könne.
Auch der BFH ist im Folgeurteil V R 20/20 (V R 61/17) dieser Entscheidung im Grundsatz gefolgt.
6Im Umfang einer derartigen Nichtnutzung liegt keine Änderung der Verhältnisse im Sinne von § 15a UStG vor (vgl. BFH-Urteil vom 27.10.2020 - V R 20/20 (V R 61/17), BStBl II 2022 S. xxx).".
- BFH, 08.07.2025 - XI R 31/23
Vorsteuerberichtigung bei Entgeltrückzahlung durch Bürgen
Nach Art. 184 MwStSystRL erfolgt die Berichtigung schon dann, wenn der Vorsteuerabzug höher oder niedriger ist als der, zu dessen Vornahme der Steuerpflichtige berechtigt war (vgl. z.B. EuGH-Urteil World Comm Trading Gfz vom 28.05.2020 - C-684/18, EU:C:2020:403, Rz 41 und 43; BFH-Urteile vom 27.10.2020 - V R 20/20 (V R 61/17), BFHE 271, 257, BStBl II 2022, 575, Rz 15; vom 01.02.2022 - V R 33/18, BFHE 275, 455, BStBl II 2022, 785, Rz 20;… BFH-Beschluss vom 14.05.2025 - XI B 77/24, BFH/NV 2025, 1061, Rz 4). - BFH, 13.11.2024 - XI R 31/22
Flugunterricht ist kein Schul- oder Hochschulunterricht
Rn. 18 Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut, das --wie hier-- nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist nach § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge vorzunehmen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29.04.2020 - XI R 14/19, BFHE 268, 474, BStBl II 2020, 613, Rz 14; vom 27.10.2020 - V R 20/20 (V R 61/17), BFHE 271, 257, BStBl II 2022, 575, Rz 14; jeweils m.w.N. zur unionsrechtlichen Grundlage). - FG Baden-Württemberg, 16.09.2021 - 1 K 620/20
Umsätze aus dem Betrieb einer Cafeteria in einem Altersheim sind nicht …
Rn. 24 2. Nach diesen Maßstäben sind die Entgelte aus dem Betrieb der Cafeteria umsatzsteuerpflichtig (ebenso Grebe/Raudszus, Umsatzsteuerberater -UStB-2017, 364, 369; Wagner/Raudszus, UStB 2007, 283, 285, unter "Betrieb einer Cafeteria"; Oberfinanzdirekten -OFD-Niedersachsen, Verfügung vom 09.02.2017, UR 2018, 257, zu 3.; OFD Karlsruhe, Verfügung vom 31.01.2017, juris, zu 2.8.2.;… Stadie, UStG, 3. Aufl., 2015, § 4 Nr. 16 Rz. 24;… Hölzer in Rau/Dürrwächter, UStG, § 4 Nr. 16 Rz. 571; Abschn. 4.16.6 Abs. 3 Nr. 1 des Umsatzsteueranwendungserlasses; vgl. auch BFH-Beschluss vom 27.03.2019 V R 61/17, BFHE 264, 19, UR 2019, 432; EuGH-Urteil vom 09.07.2020 C-374/19, Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler, UR 2020, 808, Rn. 10 und nachfolgend BFH-Urteil vom 27.10.2020 V R 20/20, BFHE 271, 257, UR 2021, 281, Rn. 4, zur Problematik der Vorsteuerberichtigung bei einer Cafeteria, die auch auswärtigen Gästen zugänglich war).
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