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Rechtsprechung
   BFH, 31.07.1987 - V R 25/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2307
BFH, 31.07.1987 - V R 25/79 (https://dejure.org/1987,2307)
BFH, Entscheidung vom 31.07.1987 - V R 25/79 (https://dejure.org/1987,2307)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 1987 - V R 25/79 (https://dejure.org/1987,2307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    GG Art. 3; AufwAG Art. 4 Abs. 1; UStG 1967 § 24; UStG 1980 § 24a

  • Wolters Kluwer

    Umsatz - Landwirt - Landwirtschaftlicher Erzeugerbetrieb - Gewerblicher Absatzbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Umsatzsteuer-Kürzungsanspruch bei Umsätzen eines Landwirts über seinen gewerblichen Absatzbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 150, 549
  • BB 1988, 51
  • BStBl II 1987, 870
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 104/70

    Verfassungsmäßigkeit der Aufwertungsausgleichsgesetzes

    Auszug aus BFH, 31.07.1987 - V R 25/79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gebührt dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit weitgehende Freiheit in der Abgrenzung des begünstigten Personenkreises; die Abgrenzung ist nicht zu beanstanden, wenn vernünftige Gründe dafür sprechen, daß der Gesetzgeber willkürliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermeidet (vgl. Beschluß des BVerfG vom 8. Dezember 1970 gemäß § 24 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht 1 BvR 104/70, BVerfGE 29, 337, 339, unter II. B. zum AufwAG).
  • BFH, 21.02.1980 - V R 113/73

    Veräußerung von als Naturalpacht empfangenen Erzeugnissen durch den Verpächter …

    Auszug aus BFH, 31.07.1987 - V R 25/79
    Daß dasselbe Ergebnis nicht über die Anknüpfung an ertragsteuerrechtliche Abgrenzungen erreicht werden kann, hat der Senat u.a. im Urteil in BFHE 131, 104, BStBl II 1980, 613, unter 1. c) dargelegt.
  • BFH, 16.12.1976 - V R 107/73

    Viehhandel, Viehmast und Schlachtviehverkauf als einheitlicher Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 31.07.1987 - V R 25/79
    Das Unternehmen kann nicht insgesamt dem landwirtschaftlichen oder dem gewerblichen Bereich zugeordnet werden, weil weder die Landwirtschaft noch das Gewerbe dem Unternehmen das Gepräge geben (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1976 V R 107/73, BFHE 121, 106, BStBl II 1977, 273, mit Nachweisen).
  • BFH, 23.03.1972 - V R 140/71

    Gewerbetreibende kraft Rechtsform - Durchschnittsatzbesteuerung - Land- und …

    Auszug aus BFH, 31.07.1987 - V R 25/79
    a) Gemäß § 24 Abs. 2 Satz 3 UStG 1967 gilt als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb auch ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform, wenn im übrigen die Merkmale eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes vorliegen (vgl. zur Rechtslage vor Inkrafttreten des AufwAG am 1. Januar 1970: Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. März 1972 V R 140/71, BFHE 104, 485, BStBl II 1972, 406).
  • BFH, 24.04.1980 - V R 40/75
    Auszug aus BFH, 31.07.1987 - V R 25/79
    Es ist auch kein Eigenverbrauch gegeben, da die Kartoffeln im unternehmerischen Bereich der Genossenschaft, der deren gesamte Tätigkeit umfaßt (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG 1967), verblieben sind (vgl. Senatsurteil vom 24. April 1980 V R 40/75, UStR 1980, 184).
  • BFH, 22.06.1988 - X R 54/81

    Steuerliche Bewertung Lieferungen der vom Kläger selbst gemästeten Schweine als …

    Daß die Gegenstände der Lieferung landwirtschaftliche Erzeugnisse waren, ist - im Gegensatz zur früheren gesetzlichen Regelung (§ 4 Nr. 19 UStG 1951 i. V. m. § 46 Abs. 4 Satz 2 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz - UStDB 1951 -) - kein Zuordnungskriterium (BFH-Urteil vom 31. Juli 1987 V R 25/79, BFHE 150, 549, 553, BStBl II 1987, 870, 872).

    Maßgeblich für die Besteuerung der in Frage stehenden Umsätze ist vielmehr das Auftreten des Klägers nach außen (BFHE 150, 549, BStBl II 1987, 870).

    Auch wenn einem "Innenumsatz" zwischen landwirtschaftlichem und gewerblichem Betriebsteil keine unmittelbare rechtliche Bedeutung zukommt (vgl. BFHE 150, 549, 554, BStBl II 1987, 870, 872 - zu Ziff. 3), könnte eine Überführung in den gewerblichen Betriebsteil hier doch dafür sprechen, daß der Kläger die Absicht hatte, auch die aus dem landwirtschaftlichen Betriebsteil stammenden Tiere über den Viehhandel zu veräußern.

  • BFH, 10.11.1994 - V R 87/93

    Veräußerung eines für einen landwirtschaftlichen Betrieb angeschafften …

    Auf die Maßgeblichkeit der vom FG herangezogenen Abgrenzung danach, für welchen Betrieb der Unternehmer nach Vertragsgestaltung, Vertragsabwicklung und Abrechnung nach außen hin als Verkäufer aufgetreten ist (vgl. BFH-Urteile vom 31. Juli 1987 V R 25/79, BFHE 150, 549, BStBl II 1987, 870, …und vom 22. Juni 1988 X R 54/81, BFH/NV 1989, 325 - für die (normalen) Ausgangsumsätze des Unternehmens -), braucht der Senat ebenfalls nicht einzugehen.
  • BFH, 12.01.1989 - V R 129/84

    Zur Frage eines einheitlichen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bei …

    a) Treten Zweifel auf, ob und inwieweit ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, so ist nach den Grundsätzen zu entscheiden, die auch für die Einkommensteuer und Gewerbesteuer maßgebend sind (vgl. BFH-Urteile vom 16. Dezember 1976 V R 107/73, BFHE 121, 106, BStBl II 1977, 273, unter 1.; vom 13. März 1987 V R 55/77, BFHE 149, 288, BStBl II 1987, 467, unter II. 1. a; vom 31. Juli 1987 V R 25/79, BFHE 150, 549, BStBl II 1987, 870, unter 2. a, und BFH-Beschluß vom 28. Juli 1987 V B 68/86, BFH/NV 1988, 198, unter 4. a).
  • BFH, 08.06.1988 - X R 53/81

    Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids - Unterschiedlicher …

    Der Zusammenhang zwischen dem Leistungsbezug von Rohstoffen und der Verwendung von Fertigfutter in der eigenen Landwirtschaft ist auch nicht unterbrochen worden: Weder die Verarbeitung der Rohstoffe durch den Kläger zu Fertigfutter noch der Umstand, daß das Fertigfutter aus dem gewerblichen in den landwirtschaftlichen Betriebsteil gelangte, ist als ein für den Vorsteuerabzug relevanter Vorgang anzusehen (vgl. die BFH-Urteile vom 31. Juli 1987 V R 148/78, BFHE 150, 473, 476, BStBl II 1987, 754, 755, zu Ziff. 1 am Ende, und vom 31. Juli 1987 V R 25/79, BFHE 150, 549, BStBl II 1987, 870, 872, zu Ziff. 3).
  • BFH, 08.03.1990 - V S 10/89
    Bei der Darlegung, das FG habe bei seiner Entscheidung die bisher erörterten Begründungspunkte übergangen und ihnen, den Klägern, die Möglichkeit einer Äußerung zu der tragenden Begründung zu geben, übergehen die Kläger, daß nach der Niederschrift über den Erörterungstermin vom 5.Mai 1989 mit den Beteiligten die BFH-Beschlüsse vom 4.August 1987 V B 16 87 (BFHE 150, 549, BStBl II 1987, 754, [BFH 31.07.1987 - V R 148/78] Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1988, 68) und vom 29.Oktober 1987 V B 109 86 (BFHE 151, 247, BStBl II 1988, 96, [BFH 29.10.1987 - V B 109/86] HFR 1988, 112), auf denen das angefochtene Urteil zusätzlich zu bereits erörterten Begründungspunkten beruht, erörtert worden sind.
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