Rechtsprechung
| BFH, 10.09.1992 - V R 27/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer unangemessenen Gestaltung im Sinne des § 42 Abgabenordnung (AO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 4 Nr. 12a, 10 Abs. 1 UStG 1980
Umsatzsteuer; Entgelt für Vermietungsleistungen
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 16.01.1992 - V R 1/91
Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann
Auszug aus BFH, 10.09.1992 - V R 27/89
Wie der Senat im Urteil vom 16. Januar 1992 V R 1/91 (BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541) näher dargelegt hat, liegt eine unangemessene Gestaltung vor, wenn ein Unternehmer, der einen Gegenstand für sein Unternehmen benötigt, die finanziellen Mittel seinem Ehegatten zur Verfügung stellt, damit dieser den Gegenstand erwirbt, um ihn an den Unternehmer-Ehegatten zu vermieten.dd) Die gewählte rechtliche Gestaltung widerspricht ggf. den Zwecken des Vorsteuerabzugs und der Vorschriften, die diesen ausschließen, weil die Ehefrau des Klägers als Zahnärztin allenfalls teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG 1980; vgl. im einzelnen Senatsurteil in BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541).
- BFH, 10.09.1992 - V R 104/91
Missbrauchsabsicht bei Vermietung von Praxis an Ehemann
Auszug aus BFH, 10.09.1992 - V R 27/89
Zur Frage, ob zu den Tatbestandsmerkmalen des § 42 AO 1977 auch eine Umgehungsabsicht gehört, verweist der Senat auf sein Urteil vom 10. September 1992 V R 104/91 (BFHE 169, 258, BStBl II1993, 253). - BFH, 24.06.1992 - V R 151/84
Vorabentscheidungsbeschluss Sechste EG-Richtlinie
Auszug aus BFH, 10.09.1992 - V R 27/89
Soweit sich für die erneute Entscheidung noch die Frage stellen sollte, ob das Entgelt nach § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG 1980 niedriger ist als die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG 1980, verweist der Senat auf seine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vom 24. Juni 1992 V R 151/84 (BFHE 168, 477).
- BFH, 14.12.1995 - V R 12/95
Ehegatte - Vermieter - Kindergeld - Vermietung - Arztpraxis - Aufwendungen
Das FG hat die Prämien für die Lebensversicherung zutreffend wie Aufwendungen zur Tilgung von Fremdmitteln beurteilt, weil der der Klägerin gewährte Baukredit mit dem angesparten Kapital verrechnet werden sollte (vgl. dazu z. B. BFH-Urteile vom 10. September 1992 V R 27/89, BFH/NV 1993, 629;… vom 10. September 1992 V R 100/90, BFH/NV 1993, 447).Ihr ist zu entnehmen, daß dafür die Umstände im Einzelfall maßgebend sein sollen und Einnahmenerhöhungen innerhalb eines Jahres nach Vermietungsbeginn zu berücksichtigen sind (vgl. BFH in BFH/NV 1993, 629 und in BFH/NV 1993, 447).
- BFH, 18.06.1993 - V R 5/92
Vermietung einer Arztpraxis unter Ehegatten (§ 10 UStG )
Zu Recht hat das FG nur die Aufwendungen in seine Vergleichsberechnung einbezogen, die der Errichtung der Praxis zuzurechnen sind (vgl. Senatsentscheidung vom 10. September 1992 V R 27/89, BFH/NV 1993, 629).Es hat zutreffend auch nicht die Beiträge zu der Lebensversicherung, die zur Tilgung des Darlehens in Höhe von ... DM verwendet werden sollen, als Ausgabe in die anzustellende Berechnung eingestellt; denn nicht die Klägerin, sondern der Ehemann hat diese Beiträge als Versicherungsnehmer gezahlt (vgl. V R 27/89).
- FG Hessen, 24.06.1999 - 6 K 4579/96
Versagung der Anerkennung eines Mietverhältnisses wegen Missbrauchs rechtlicher …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 2 K 20/97
Unternehmereigenschaft eines Kleinkindes; Vorsteuerabzugsberechtigung des Kindes …
Auch die umsatzsteuerliche Rechtsprechung des BFH schließe die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht schon deshalb aus, weil nahestehende Angehörige Praxisräume ... ... vermieteten (Hinweis auf die Urteile vom 10. September 1992 V R 27/89, BFH/NV 1993, 629 …sowie vom 18. Juni 1993 V R 5/92, BFH/NV 1994, 421). - FG Baden-Württemberg, 18.11.1998 - 12 K 135/95
Ausübung einer Option zur Steuerpflicht; Versagung des Vorsteuerabzugs; …
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