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Rechtsprechung
   BFH, 30.07.1990 - V R 49/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,473
BFH, 30.07.1990 - V R 49/87 (https://dejure.org/1990,473)
BFH, Entscheidung vom 30.07.1990 - V R 49/87 (https://dejure.org/1990,473)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 1990 - V R 49/87 (https://dejure.org/1990,473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die Schlüssigkeit der Rüge von Verfahrensmängeln

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 18.04.1989 - VII R 14/88

    Voraussetzungen für die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels

    Auszug aus BFH, 30.07.1990 - V R 49/87
    Ein wesentlicher Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO liegt dagegen nicht schon im Hinblick darauf vor, daß den Ausführungen des FG nicht gefolgt werden kann (…vgl. BFH-Beschluß vom 14. März 1989 IV R 131/88, BFH/NV 1990, 238), daß die Vorentscheidung Widersprüche enthält, sofern noch zu erkennen ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgebend waren (…BFH-Beschluß vom 11. Juli 1989 VII R 66/88, BFH/NV 1990, 176), oder daß die Begründung lückenhaft ist (…vgl. BFH-Beschluß vom 17. Mai 1989 II R 154/88, BFH/NV 1990, 244), z. B. auf ein einzelnes Tatbestandsmerkmal (vgl. BFH-Beschluß vom 18. April 1989 VII R 14/88, BFH/NV 1990, 169) oder auf ein einzelnes Argument oder auf Einzelheiten des Sachverhalts nicht eingeht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1987 VIII R 4/86, BFH/NV 1988, 445, und in BFH/NV 1988, 245).

    Eine schlüssige Begründung liegt vor, wenn die insoweit vorgetragenen Tatsachen, deren Richtigkeit unterstellt, einen Mangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO ergeben (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1990, 169;… vom 25. Januar 1988 VII R 101/87, BFH/NV 1988, 580, …und vom 26. Mai 1987 VIII R 5/86, BFH/NV 1988, 503).

  • BFH, 17.05.1989 - II R 154/88

    Unzulässigkeit einer Revision

    Auszug aus BFH, 30.07.1990 - V R 49/87
    Ein wesentlicher Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO liegt dagegen nicht schon im Hinblick darauf vor, daß den Ausführungen des FG nicht gefolgt werden kann (…vgl. BFH-Beschluß vom 14. März 1989 IV R 131/88, BFH/NV 1990, 238), daß die Vorentscheidung Widersprüche enthält, sofern noch zu erkennen ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgebend waren (…BFH-Beschluß vom 11. Juli 1989 VII R 66/88, BFH/NV 1990, 176), oder daß die Begründung lückenhaft ist (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Mai 1989 II R 154/88, BFH/NV 1990, 244), z. B. auf ein einzelnes Tatbestandsmerkmal (…vgl. BFH-Beschluß vom 18. April 1989 VII R 14/88, BFH/NV 1990, 169) oder auf ein einzelnes Argument oder auf Einzelheiten des Sachverhalts nicht eingeht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1987 VIII R 4/86, BFH/NV 1988, 445, und in BFH/NV 1988, 245).

    Dies bedeutet nach der ständigen BFH-Rechtsprechung, daß die Rüge schlüssig begründet werden muß (vgl. z. B. BFH-Beschluß in BFH/NV 1990, 244).

  • BFH, 19.08.1987 - IV R 16/87

    Gewinnfeststellung unter Anrechnung der Tätigkeit eigener Kinder

    Auszug aus BFH, 30.07.1990 - V R 49/87
    Nicht ausreichend ist es, daß ein Angriff oder die Verteidigung auf ein einzelnes Tatbestandselement einer Rechtsnorm gestützt wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. August 1987 IV R 16/87, unter 2., BFH/NV 1988, 245, und vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).

    Ein wesentlicher Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO liegt dagegen nicht schon im Hinblick darauf vor, daß den Ausführungen des FG nicht gefolgt werden kann (…vgl. BFH-Beschluß vom 14. März 1989 IV R 131/88, BFH/NV 1990, 238), daß die Vorentscheidung Widersprüche enthält, sofern noch zu erkennen ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgebend waren (…BFH-Beschluß vom 11. Juli 1989 VII R 66/88, BFH/NV 1990, 176), oder daß die Begründung lückenhaft ist (…vgl. BFH-Beschluß vom 17. Mai 1989 II R 154/88, BFH/NV 1990, 244), z. B. auf ein einzelnes Tatbestandsmerkmal (…vgl. BFH-Beschluß vom 18. April 1989 VII R 14/88, BFH/NV 1990, 169) oder auf ein einzelnes Argument oder auf Einzelheiten des Sachverhalts nicht eingeht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1987 VIII R 4/86, BFH/NV 1988, 445, und in BFH/NV 1988, 245).

  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des …

    Auszug aus BFH, 30.07.1990 - V R 49/87
    Nicht ausreichend ist es, daß ein Angriff oder die Verteidigung auf ein einzelnes Tatbestandselement einer Rechtsnorm gestützt wird (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. August 1987 IV R 16/87, unter 2., BFH/NV 1988, 245, und vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).
  • BFH, 05.02.1988 - VI R 65/86

    Geltendmachung des Verfahrensmangels der fehlenden Entscheidungsgründe - …

    Auszug aus BFH, 30.07.1990 - V R 49/87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 5. Februar 1988 VI R 65/86, unter 1. und 2. a, BFH/NV 1988, 583) ist eine Entscheidung nicht mit Gründen versehen, wenn jegliche Begründung fehlt oder lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niedergeschrieben sind, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen, oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist.
  • BFH, 11.07.1989 - VII R 66/88

    Geltendmachung wesentlicher Verfahrensmängel mit der Revision

    Auszug aus BFH, 30.07.1990 - V R 49/87
    Ein wesentlicher Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO liegt dagegen nicht schon im Hinblick darauf vor, daß den Ausführungen des FG nicht gefolgt werden kann (…vgl. BFH-Beschluß vom 14. März 1989 IV R 131/88, BFH/NV 1990, 238), daß die Vorentscheidung Widersprüche enthält, sofern noch zu erkennen ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgebend waren (BFH-Beschluß vom 11. Juli 1989 VII R 66/88, BFH/NV 1990, 176), oder daß die Begründung lückenhaft ist (…vgl. BFH-Beschluß vom 17. Mai 1989 II R 154/88, BFH/NV 1990, 244), z. B. auf ein einzelnes Tatbestandsmerkmal (…vgl. BFH-Beschluß vom 18. April 1989 VII R 14/88, BFH/NV 1990, 169) oder auf ein einzelnes Argument oder auf Einzelheiten des Sachverhalts nicht eingeht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1987 VIII R 4/86, BFH/NV 1988, 445, und in BFH/NV 1988, 245).
  • BFH, 25.01.1988 - VII R 101/87

    Berufen auf das Fehlen eines Tatbestandsmerkmals als Verfahrensrüge

    Auszug aus BFH, 30.07.1990 - V R 49/87
    Eine schlüssige Begründung liegt vor, wenn die insoweit vorgetragenen Tatsachen, deren Richtigkeit unterstellt, einen Mangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO ergeben (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1990, 169; vom 25. Januar 1988 VII R 101/87, BFH/NV 1988, 580, …und vom 26. Mai 1987 VIII R 5/86, BFH/NV 1988, 503).
  • BFH, 14.03.1989 - IV R 131/88

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revision

    Auszug aus BFH, 30.07.1990 - V R 49/87
    Ein wesentlicher Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO liegt dagegen nicht schon im Hinblick darauf vor, daß den Ausführungen des FG nicht gefolgt werden kann (vgl. BFH-Beschluß vom 14. März 1989 IV R 131/88, BFH/NV 1990, 238), daß die Vorentscheidung Widersprüche enthält, sofern noch zu erkennen ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgebend waren (…BFH-Beschluß vom 11. Juli 1989 VII R 66/88, BFH/NV 1990, 176), oder daß die Begründung lückenhaft ist (…vgl. BFH-Beschluß vom 17. Mai 1989 II R 154/88, BFH/NV 1990, 244), z. B. auf ein einzelnes Tatbestandsmerkmal (…vgl. BFH-Beschluß vom 18. April 1989 VII R 14/88, BFH/NV 1990, 169) oder auf ein einzelnes Argument oder auf Einzelheiten des Sachverhalts nicht eingeht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1987 VIII R 4/86, BFH/NV 1988, 445, und in BFH/NV 1988, 245).
  • BFH, 26.05.1987 - VIII R 5/86

    Rüge der mangelnden Substantiierung einer Klageabweisung

    Auszug aus BFH, 30.07.1990 - V R 49/87
    Eine schlüssige Begründung liegt vor, wenn die insoweit vorgetragenen Tatsachen, deren Richtigkeit unterstellt, einen Mangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO ergeben (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1990, 169;… vom 25. Januar 1988 VII R 101/87, BFH/NV 1988, 580, und vom 26. Mai 1987 VIII R 5/86, BFH/NV 1988, 503).
  • BFH, 26.05.1987 - VIII R 4/86

    Statthaftigkeit einer Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil nur bei …

    Auszug aus BFH, 30.07.1990 - V R 49/87
    Ein wesentlicher Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO liegt dagegen nicht schon im Hinblick darauf vor, daß den Ausführungen des FG nicht gefolgt werden kann (…vgl. BFH-Beschluß vom 14. März 1989 IV R 131/88, BFH/NV 1990, 238), daß die Vorentscheidung Widersprüche enthält, sofern noch zu erkennen ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgebend waren (…BFH-Beschluß vom 11. Juli 1989 VII R 66/88, BFH/NV 1990, 176), oder daß die Begründung lückenhaft ist (…vgl. BFH-Beschluß vom 17. Mai 1989 II R 154/88, BFH/NV 1990, 244), z. B. auf ein einzelnes Tatbestandsmerkmal (…vgl. BFH-Beschluß vom 18. April 1989 VII R 14/88, BFH/NV 1990, 169) oder auf ein einzelnes Argument oder auf Einzelheiten des Sachverhalts nicht eingeht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1987 VIII R 4/86, BFH/NV 1988, 445, und in BFH/NV 1988, 245).
  • BFH, 30.07.1990 - V R 52/87

    Zulassung einer Revision wegen einem Verfahrensmangel

    Das in Bezug genommene FG-Urteil ist Gegenstand des Revisionsverfahrens V R 49/87.

    Zur Begründung verweisen sie auf die Ausführungen im Revisionsverfahren V R 49/87.

    Es folgen Ausführungen, die wörtlich mit denen des vorstehend abgedruckten Beschlusses vom 30.7.1990 V R 49/87 übereinstimmen (dort unter 1., 2., 3.).

    Das Vorbringen der Kl., das FG habe im angefochtenen Urteil näher bezeichnete Schriftsätze mit selbständigen Angriffsmitteln übergangen, legt weder aus sich heraus noch in Verbindung mit der Bezugnahme der Kl. auf die Revisionsbegründung in dem Verfahren V R 49/87 - die Zulässigkeit der Bezugnahme kann hier dahingestellt bleiben - das Vorliegen eines Mangels i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO dar.

    Selbst wenn der weiteren Bezugnahme in der das Verfahren V R 49/87 betreffenden Revisionsbegründungsschrift vom 27. Juni 1987 (S. 3, fünfter Absatz) auf Kopien von Schriftsätzen aus dem finanzgerichtlichen Verfahren nachgegangen wird, ergibt sich nicht schlüssig der behauptete Mangel.

    Die weiter in Bezug genommenen Schriftsatzkopien aus dem finanzgerichtlichen Verfahren betreffen, von der folgenden Ausnahme abgesehen, das dem Revisionsverfahren V R 49/87 vorausgegangene finanzgerichtliche Verfahren, nicht das hier zugrundeliegende Verfahren.

    ., das dem Revisionsverfahren V R 49/87 zugrundeliegt, ist zwar nicht unbedenklich, bringt aber noch hinreichend deutlich zum Ausdruck, daß die gegen den ursprünglichen Bescheid aufrechterhaltene Klage vom FG deswegen für unzulässig gehalten worden ist, weil nach Ansicht des FG dieser Bescheid die Kl. nicht mehr beschwere.

  • BFH, 17.04.2002 - X R 8/00

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung der Betriebsaufspaltung

    Er hat weder behauptet, dass eine Begründung des angefochtenen Urteils überhaupt fehle, noch hat er Tatsachen vorgetragen, die den Schluss zulassen, dass das FG einen "selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel" (vgl. zu diesen Begriffen z.B. BFH-Beschlüsse in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325, unter 2. a der Gründe) mit Stillschweigen übergangen habe.
  • BFH, 02.07.1998 - IV R 39/97

    Endgerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung gegen …

    Damit ist den Anforderungen an eine Urteilsbegründung genügt, die sicherstellen soll, daß die Beteiligten Kenntnis davon erhalten, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und Erwägungen die Entscheidung beruht (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 24, m.w.N.).
  • BFH, 20.05.1994 - VI R 10/94

    Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil (§ 96 FGO )

    Zwar liegt nach zutreffender Auffassung der absolute Revisionsgrund, daß ein Urteil nicht mit Gründen versehen ist (§ 116 Abs. 1 Nr. 5, § 119 Nr. 6 FGO), nicht bereits deshalb vor, weil das Urteil Widersprüche enthält, lückenhaft ist oder weil es auf ein einzelnes Tatbestandsmerkmal oder auf ein einzelnes Argument oder auf Einzelheiten des Sachverhalts nicht eingeht (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325).
  • BFH, 12.06.1996 - IV R 45/95

    Anforderungen an eine Urteilsbegründung

    Ein wesentlicher Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO liegt nicht nur dann vor, wenn das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung überhaupt nicht begründet, sondern auch dann, wenn es bei seiner Begründung lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niederschreibt, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325).

    Ob der Kläger die Würdigung für lückenhaft, rechtsfehlerhaft und nicht überzeugend hält, ist unerheblich (BFH-Beschluß in BFH/NV 1991, 325).

  • BFH, 09.11.1994 - I R 19/94

    Revision wegen Fehlens von Entscheidungsgründen

    Verstöße gegen § 96 Abs. 1 FGO begründen jedoch keine zulassungsfreie Revision i. S. des § 116 Abs. 1 FGO (vgl. BFH-Beschluß vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325, 327).

    Angriffe gegen die Stichhaltigkeit der Begründung können nicht mit einer Verfahrensrevision gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO geltend gemacht werden (vgl. BFH in BFH/NV 1991, 325, 327;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Tz. 24 m. w. N.).

  • BFH, 07.11.1995 - III R 46/93

    Unzureichende Substantiiernug der gerügten Verfahrensmängel

    Selbständig ist ein Angriffs- und Verteidigungsmittel -- entsprechend § 146 ZPO --, wenn es einen eigenständigen Klagegrund darstellt oder den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet (BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351;… vom 8. November 1993 X R 7/93, BFH/NV 1994, 491, und vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325).

    Hingegen kann eine Revision nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht erfolgreich damit begründet werden, daß ein Urteil lückenhaft sei und daß das FG auf Einzelheiten des Sachverhalts, auf einzelne Tatbestandsmerkmale und rechtliche Gesichtspunkte oder auf einzelne Argumente der Beteiligten nicht eingegangen sei (vgl. z. B. BFH- Urteil vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707; BFH-Beschlüsse vom 9. November 1990 X R 67/89, BFH/NV 1991, 546, und in BFH/NV 1991, 325).

  • BFH, 06.04.1995 - V R 37/94

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

    Eine schlüssige Begründung liegt vor, wenn die insoweit vorgetragenen Tatsachen, deren Richtigkeit unterstellt, einen Mangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO ergeben (BFH-Beschluß vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325).

    Nicht ausreichend ist es, daß ein Angriff oder die Verteidigung auf ein einzelnes Tatbestandselement einer Rechtsnorm gestützt wird (BFH- Beschluß in BFH/NV 1991, 325; vgl. BFH- Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).

  • BFH, 28.07.1992 - VII R 8/92

    Wirkungen des ausdrücklichen Fehlens einer Entscheidung über die Nichtzulassung …

    Eine Entscheidung ist nicht mit Gründen versehen, wenn entweder jegliche Begründung fehlt oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel übergangen ist, das den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm darstellt (z.B. BFH, Beschluß vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Anm.2, § 119 Anm.25); nicht ausreichend ist es, daß der Angriff oder die Verteidigung auf ein einzelnes Tatbestandselement einer Rechtsnorm gestützt wird (vgl. auch BFH, Urteil vom 6. März 1985 II R 240/83, BFHE 143, 393, 395, BStBl II 1985, 494;… Senat, Beschlüsse vom 25. Januar 1988 VII R 101/87, BFH/NV 1988, 580, …und vom 18. April 1989 VII R 14/88, BFH/NV 1990, 169).

    Mit ihr wird nicht geltend gemacht, daß die Vorentscheidung nicht mit Gründen versehen ist (vgl. auch Beschluß in V R 49/87, Nr. 2b).

  • BFH, 20.06.2000 - VIII R 47/99

    Anforderungen an Urteilsbegründung und Urteilstatbestand

    Danach muss es sich um einen selbständigen Klagegrund oder um ein solches Angriffs- oder Verteidigungsmittel handeln, das den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325, unter 2. a der Gründe).
  • BFH, 28.09.1998 - VII B 65/98

    Steuerberatungsrecht; Zweitkorrektur einer Prüfungsarbeit; Verletzung des …

  • BFH, 31.05.2001 - IV R 93/99

    Absoluter Verfahrensfehler - Begründungszwang - Begründungsmängel - …

  • BFH, 22.03.1994 - X R 66/93

    Rechtswidrige Besetzung des Spruchkörpers als Revisionsgrund

  • BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils (§ 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO )

  • BFH, 18.12.1998 - X R 49/98

    Zulassungsfreie Revision; fehlerhafte Beweiswürdigung

  • BFH, 18.12.1997 - V R 59/97

    Zulassung der Revision wegen Fehlens von Gründen in der Entscheidung

  • BFH, 18.12.1997 - III R 12/94

    Anforderungen an Darlegung eines Verfahrensmangels zur Einlegung der Revision

  • BFH, 22.04.1997 - IV R 13/96

    Schlüssigkeit der Rüge eines Verfahrensmangels

  • BFH, 17.04.1997 - III R 39/96

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision

  • BFH, 29.04.1992 - XI S 19/91

    Bekanntgabe einer Ausfertigung an zusammenveranlagte Eheleute - Zugang eines …

  • BFH, 17.01.1995 - V R 28/94

    Zulässigkeit einer zulassungsfreien Verfahrensrevision wegen eines …

  • BFH, 15.04.1992 - III R 31/91

    Abgrenzung von Verstoß und Mangel bei der gerichtlichen Angabe von …

  • BFH, 31.03.1998 - XI R 73/97
  • BFH, 11.12.1996 - XI R 25/96

    Unzureichende Substantiierung der Entscheidungsgründe als Verfahrensfehler

  • BFH, 09.09.1997 - IX R 21/97

    Abweisung einer Revision

  • BFH, 11.08.1993 - III R 19/93

    Zulässigkeitserfordernisse bei Rügen des Fehlens von Entscheidungsgründen

  • BFH, 18.10.1995 - V R 19/95

    Einlegung der Revision wegen des Fehlens von Gründen im Urteil

  • BFH, 30.07.1990 - V R 78/87

    Abweisung der Revision

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