Rechtsprechung
| BFH, 18.06.1993 - V R 5/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Umsatzsteuerveranlagung nach dem Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Steuerrechts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Vermietung einer Arztpraxis unter Ehegatten (§ 10 UStG )
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 10.09.1992 - V R 27/89
Voraussetzungen für das Vorliegen einer unangemessenen Gestaltung im Sinne des § …
Auszug aus BFH, 18.06.1993 - V R 5/92
Zu Recht hat das FG nur die Aufwendungen in seine Vergleichsberechnung einbezogen, die der Errichtung der Praxis zuzurechnen sind (vgl. Senatsentscheidung vom 10. September 1992 V R 27/89, BFH/NV 1993, 629).Es hat zutreffend auch nicht die Beiträge zu der Lebensversicherung, die zur Tilgung des Darlehens in Höhe von ... DM verwendet werden sollen, als Ausgabe in die anzustellende Berechnung eingestellt; denn nicht die Klägerin, sondern der Ehemann hat diese Beiträge als Versicherungsnehmer gezahlt (vgl. V R 27/89).
- BFH, 16.01.1992 - V R 1/91
Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann
Auszug aus BFH, 18.06.1993 - V R 5/92
Wie der Senat im Urteil vom 16. Januar 1992 V R 1/91 (BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541) näher dargelegt hat, liegt eine unangemessene Gestaltung vor, wenn ein Unternehmer, der einen Gegenstand für sein Unternehmen benötigt, die finanziellen Mittel seinem Ehegatten zur Verfügung stellt, damit dieser den Gegenstand erwirbt, um ihn an den Unternehmer-Ehegatten zu vermieten. - BFH, 24.06.1992 - V R 151/84
Vorabentscheidungsbeschluss Sechste EG-Richtlinie
Auszug aus BFH, 18.06.1993 - V R 5/92
Soweit sich für die erneute Entscheidung durch das FG noch die Frage stellen sollte, ob das Entgelt nach § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG 1980 niedriger ist als die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG 1980, verweist der Senat auf seine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vom 24. Juni 1992 V R 151/84 (BFHE 168, 477; Der Betrieb 1992, 2224).
- FG Hessen, 24.06.1999 - 6 K 4579/96
Versagung der Anerkennung eines Mietverhältnisses wegen Missbrauchs rechtlicher …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Rheinland-Pfalz, 10.01.1995 - 2 K 2733/92 Von den Gesamtausgaben ist in die Vergleichsrechnung nur der auf die Praxis entfallende Teil einzusetzen (BFH-Urteil vom 18. Juni 1993 - V R 5/92 BFH/NV 1994, 421).
Ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts ( § 42 AO ) liegt bei dieser Fallgestaltung nicht vor (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 1993 - V R 5/92 a.a.O.).
- BFH, 20.12.1994 - V B 3/94
Schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei …
Soweit die Klägerin die Zulassung der Revision wegen Abweichung der Vorentscheidung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) von dem Urteil des BFH vom 18. Juni 1993 V R 5/92 (BFH/NV 1994, 421) begehrt, entspricht die Begründung der Beschwerde nicht den gesetzlichen Anforderungen. - FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 2 K 20/97
Unternehmereigenschaft eines Kleinkindes; Vorsteuerabzugsberechtigung des Kindes …
Auch die umsatzsteuerliche Rechtsprechung des BFH schließe die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht schon deshalb aus, weil nahestehende Angehörige Praxisräume ... ... vermieteten (…Hinweis auf die Urteile vom 10. September 1992 V R 27/89, BFH/NV 1993, 629 sowie vom 18. Juni 1993 V R 5/92, BFH/NV 1994, 421). - FG Baden-Württemberg, 18.11.1998 - 12 K 135/95
Ausübung einer Option zur Steuerpflicht; Versagung des Vorsteuerabzugs; …
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