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Rechtsprechung
   BFH, 24.08.1987 - V S 10/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5042
BFH, 24.08.1987 - V S 10/86 (https://dejure.org/1987,5042)
BFH, Entscheidung vom 24.08.1987 - V S 10/86 (https://dejure.org/1987,5042)
BFH, Entscheidung vom 24. August 1987 - V S 10/86 (https://dejure.org/1987,5042)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung - Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (14)

  • BFH, 29.01.1987 - V B 33/85

    Der pauschale Vorsteuerabzug bei Reisekostenerstattungen an Arbeitnehmer ist nur …

    Auszug aus BFH, 24.08.1987 - V S 10/86
    Der beschließende Senat hat am 29. Januar 1987 V B 33/85 (BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) entschieden, daß die Regelung des Vorsteuerabzugs bei Reisekostenerstattung an Arbeitnehmer nach Pauschbeträgen in § 36 Abs. 1, § 38 UStDV i. V. m. § 15 Abs. 8 Nr. 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1980 an den Begriff der "Dienstreise" nach den für die Lohnsteuer geltenden Merkmalen anknüpft.

    § 38 Satz 2 UStDV bringt durch seine beiden abschließend umschriebenen Ausnahmen (vgl. BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) zum Ausdruck, daß der "Dienstreisebegriff" im Rahmen des vereinfachten Vorsteuerabzugs nur im engen lohnsteuerrechtlichen Sinn verstanden werden kann und daß dieser vereinfachte Vorsteuerabzug nur durch eine ausdrückliche Ausdehnung der Bestimmung über den lohnsteuerrechtlichen Dienstreisebegriff erreicht werden konnte (…vgl. Wagner, a.a.O.).

  • BFH, 02.11.1984 - VI R 38/83

    Werbungskosten - Ständig wechselnde Einsatzstellen - Arbeitnehmer - Arbeit an …

    Auszug aus BFH, 24.08.1987 - V S 10/86
    Für sie kommen allerdings Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnder Einsatzstelle in Betracht (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 2. November 1984 VI R 38/83, BFHE 142, 389, BStBl II 1985, 139).

    Daß solche Fahrten keine Dienstreisen sind - sie haben nur "eine gewisse Ähnlichkeit mit Dienstreisen" (vgl. BFHE 142, 389, BStBl II 1985, 139 unter 1. b (1)) -, ist ständige Rechtsprechung des BFH und ergibt sich nicht zuletzt daraus, daß für solche Fahrten nicht Verpflegungsmehraufwendungen für Dienstreisen, sondern nur die speziell für solche Fahrten anerkannten pauschalen Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 5 DM bei mehr als 10stündiger Abwesenheit von der Wohnung berücksichtigt werden dürfen (vgl. Abschn. 22 Abs. 4 Nr. 2 der Lohnsteuer-Richtlinien - LStR - 1987); wie das FG zutreffend ausgeführt hat, werden derartige Fahrten nur hinsichtlich der Fahrtaufwendungen wie Dienstreisen behandelt (Abschn. 24 Abs. 4 Nr. 3 LStR 1987).

  • BFH, 12.06.1986 - V R 75/78

    Zur Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 24.08.1987 - V S 10/86
    Denn abgesehen davon, daß eine Schätzung nicht zulässig ist, wenn das Vorliegen einer Besteuerungsgrundlage in einer bestimmten Form nachgewiesen werden muß (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 V R 75/78, BFHE 146, 569, BStBl II 1986, 721), kommt im Streitfall bei summarischer Betrachtung eine Schätzung insbesondere deshalb nicht in Betracht, weil eine Aufteilung (im Schätzungsweg) der Vorsteuern in nach § 8 der 1. UStDV abziehbare und nach dieser Bestimmung nicht abziehbare Vorsteuern so lange ausscheiden muß, als nicht für einen Teil der Arbeitnehmer der Klägerin Dienstreisen anerkannt werden können.
  • BFH, 07.05.1987 - V R 56/79

    Entgeltliche Leistung - Getränkelieferung - Leergut - Wiederbeschaffungskosten - …

    Auszug aus BFH, 24.08.1987 - V S 10/86
    Ein eventueller Schaden durch eine infolge langer Verfahrensdauer vor den FG verspätete Entscheidung müßte jedoch in dem dafür vorgesehenen Verfahren oder gegenüber dem FA im gesonderten Billigkeitsverfahren geltend gemacht werden (BFH-Urteil vom 7. Mai 1987 V R 56/79, BFHE 150, 85, BStBl II 1987, 582 unter 2. c).
  • BFH, 22.06.1977 - I R 171/74

    Dauer eines Einspruchsverfahren - Unverhältnismäßig lange Dauer - Geltendmachung …

    Auszug aus BFH, 24.08.1987 - V S 10/86
    Es kommt hinzu, daß die verhältnismäßig lange Dauer eines Gerichtsverfahrens die Ablaufhemmung der Verjährung nicht beeinflussen kann (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1977 I R 171/74, BFHE 123, 321, BStBl II 1978, 33 unter 1. a); Tipke / Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 171 AO 1977 Tz. 10).
  • BFH, 19.01.1967 - V 145/65

    Steuerermäßigung bei führen eines negativen Bearbeitungsnachweises

    Auszug aus BFH, 24.08.1987 - V S 10/86
    Denn in Fällen wie dem vorliegenden endet die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Belegen erst mit der Beendigung des Rechtsstreits, in welchem die Buchnachweispflicht maßgebend ist (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 1967 V 145/65, BFHE 88, 9, BStBl III 1967, 276).
  • BFH, 07.07.1976 - I R 218/74

    Medizinischer Fußpfleger erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 24.08.1987 - V S 10/86
    Es kam für das FG bei dem von ihm vertretenen materiell-rechtlichen Standpunkt (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 1976 I R 218/74, BFHE 119, 274, BStBl II 1976, 621 unter I.) nur darauf an, ob die Vorarbeiter der Klägerin an deren Betriebssitz eine feste Arbeitsstätte hatten.
  • BFH, 22.10.1980 - I S 1/80

    Vollzugsaussetzung - Rechtsschutz - Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 24.08.1987 - V S 10/86
    Ist der Verwaltungsakt, dessen Aussetzung der Vollziehung begehrt wird - wie im Streitfall -, Gegenstand eines bereits in der Revisionsinstanz anhängigen Hauptverfahrens, können ernstliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit nur zu einer Aussetzung der Vollziehung führen, wenn unter Berücksichtigung der besonderen Voraussetzungen des Revisionsverfahrens und der Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz (§ 118 Abs. 2 FGO) ernstlich mit der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsaktes zu rechnen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 22. Oktober 1980 I S 1/80, BFHE 131, 455, BStBl II 1981, 99).
  • BFH, 21.11.1973 - I S 8/73

    Berücksichtigung der beschränkten Überprüfungsmöglichkeit des angefochtenen …

    Auszug aus BFH, 24.08.1987 - V S 10/86
    Das bedeutet, daß bei voraussichtlich endgültiger Entscheidung über die Revision der wahrscheinliche Ausgang des Revisionsverfahrens, bei voraussichtlicher Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das FG der wahrscheinliche Ausgang dieses Verfahrens, summarisch zu beurteilen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. November 1973 I S 8/73, BFHE 110, 498, BStBl II 1974, 114; vom 22. Oktober 1971 II S 8/71, BFHE 103, 312).
  • BFH, 23.03.1979 - VI R 14/78

    Fortbildungsveranstaltung - Gehaltsfortzahlung - Dienstreise - Arbeitstägliche …

    Auszug aus BFH, 24.08.1987 - V S 10/86
    Wie das FG zutreffend entschieden hat, liegt nach der ständigen Rechtsprechung des BFH eine Dienstreise nur vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen zeitweilig vom Ort seiner regelmäßigen (festen) Arbeitsstätte abwesend ist (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 23. März 1979 VI R 14/78, BFHE 127, 526, BStBl II 1979, 521) und in einer Entfernung von mehr als 15 km von seiner regelmäßigen (festen) Arbeitsstätte tätig wird.
  • BFH, 22.11.1968 - VII B 165/67

    Umfang der Sachaufklärung im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung

  • BFH, 13.12.1984 - V R 44/82
  • BFH, 11.08.1989 - V R 59/86

    Belegvoraussetzungen für Dienstreisen im Sinn des Lohnsteuerrechts

  • BFH, 22.10.1971 - II S 8/71
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2016 - 5 V 5089/16

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) Umsatzsteuer 2013, …

    Es ist Sache der Beteiligten, die entscheidungserheblichen Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen (vgl. BFH, Beschlüsse vom 24. August 1987 - V S 10/86, BFH/NV 1988, 59;… vom 5. April 2011 - XI S 28/10, BFH/NV 2011, 1746).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.06.2019 - 5 V 5119/19

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - …

    Es ist Sache der Beteiligten, die entscheidungserheblichen Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen (vgl. BFH, Beschlüsse vom 24. August 1987 - V S 10/86, BFH/NV 1988, 59;… vom 5. April 2011 - XI S 28/10, BFH/NV 2011, 1746).
  • BFH, 05.04.2011 - XI S 28/10

    AdV-Antrag gegen USt-Bescheid betr. entgeltlicher Übertragung einer Milchquote

    Zu berücksichtigen sind in der Regel nur Tatsachen, die sich aus dem angefochtenen Verwaltungsakt oder dem glaubhaft gemachten Vortrag der Beteiligten ergeben (vgl. BFH-Beschluss vom 24. August 1987 V S 10/86, BFH/NV 1988, 59, m.w.N.).
  • BFH, 15.10.1992 - V R 81/87

    Pauschaler Vorsteuerabzug für nicht im Erhebungsgebiet ansässige Unternehmer

    Die UStDV 1980 beschränkt mithin den vereinfachten Vorsteuerabzug - in Übereinstimmung mit der Ermächtigungsgrundlage in § 15 Abs. 8 Nr. 4 UStG 1980 - auf die Fälle erstatteter Pauschbeträge für Übernachtungsaufwendungen und Verpflegungsmehraufwendungen aus Anlaß einer Dienstreise im lohnsteuerrechtlichen Sinn (Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316; vom 24. August 1987 V S 10/86, BFH/NV 1988, 59).
  • BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei fehlender Rüge überlanger …

    Insbesondere enthält der Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 24. August 1987 (BFH/NV 1988, 59 [63]) keine Entscheidung darüber, ob von Verfassungs wegen eine überlange Verfahrensdauer zur Verwirkung des Steueranspruchs führen kann.
  • BFH, 27.10.1997 - V B 151/96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Soweit die Klägerin auf die Ausführungen des Senats zum Begriff der Dienstreise i. S. des § 8 der 1. UStDV und § 38 UStDV 1980 in seinem Beschluß vom 24. August 1987 V S 10/86 (BFH/NV 1988, 59) verweist, fehlt die Auseinandersetzung mit der weiteren hierzu ergangenen Rechtsprechung.
  • BFH, 25.03.1993 - V B 92/92

    Vereinfachter Vorsteuerabzug in den Fällen erstatteter Pauschbeträge aus Anlass …

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschlüsse in BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316; vom 24. August 1987 V S 10/86, BFH/NV 1988, 59), begrenzt § 38 UStDV 1980 den vereinfachten Vorsteuerabzug in Übereinstimmung mit der Ermächtigungsgrundlage in § 15 Abs. 8 Nr. 4 UStG 1980 a.F. (jetzt: § 15 Abs. 5 Nr. 4 UStG 1980) auf die Fälle erstatteter Pauschbeträge aus Anlaß einer Dienstreise im lohnsteuerrechtlichen Sinn.
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.10.1998 - 3 K 2919/95

    Möglichkeit der Gesamtpauschalierung des Vorsteuerabzuges bei Reisekosten der …

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