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Rechtsprechung
   BFH, 12.11.2008 - V S 11/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20652
BFH, 12.11.2008 - V S 11/08 (https://dejure.org/2008,20652)
BFH, Entscheidung vom 12.11.2008 - V S 11/08 (https://dejure.org/2008,20652)
BFH, Entscheidung vom 12. November 2008 - V S 11/08 (https://dejure.org/2008,20652)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; ; FGO § 133a Abs. 2 S. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1; FGO § 133a Abs. 2
    Anforderungen an die Darlegung einer schlüssigen Gehörsrüge

  • datenbank.nwb.de

    Keine Anhörungsrüge bei behaupteter Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.03.1998 - VIII R 66/96

    Aktien als Sonderbetriebsvermögen II

    Auszug aus BFH, 12.11.2008 - V S 11/08
    Im Übrigen liegt nach der ständigen Rechtsprechung des BFH eine Überraschungsentscheidung und damit eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nur vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen mussten (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 3. März 1998 VIII R 66/96, BFHE 185, 422, BStBl II 1998, 383, unter I.2., m.w.N.).
  • BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

    Auszug aus BFH, 12.11.2008 - V S 11/08
    Im Übrigen kann die Klägerin mit dem Vorbringen einer in der Sache fehlerhaften Entscheidung im Rahmen des § 133a FGO nicht gehört werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Juni 2005 VI S 3/05, BFHE 209, 419, BStBl II 2005, 614).
  • BFH, 14.06.2007 - VIII B 201/06

    Keine grundsätzliche Bedeutung mangels weiteren Klärungsbedarfs zur Frage der …

    Auszug aus BFH, 12.11.2008 - V S 11/08
    Denn die Akten sind unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geeignet, der Rechtsschutzgewährung der Klägerin zu dienen (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juni 2007 VIII B 201/06, BFH/NV 2007, 1804, m.w.N.).
  • BFH, 16.06.2011 - XI B 120/10

    Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Umsatzbesteuerung sexueller …

    Das rechtliche Gehör ist verletzt, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen mussten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. April 2008 X S 3/08, Zeitschrift für Steuern und Recht --ZSteu-- 2008, R608, m.w.N.; vom 12. November 2008 V S 11/08, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris, m.w.N.).
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