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Rechtsprechung
   BFH, 10.12.2007 - V S 22/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20156
BFH, 10.12.2007 - V S 22/07 (https://dejure.org/2007,20156)
BFH, Entscheidung vom 10.12.2007 - V S 22/07 (https://dejure.org/2007,20156)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 2007 - V S 22/07 (https://dejure.org/2007,20156)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    FGO § 133a Abs. 1 Satz 1; ; AO § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Änderung der Rechtsprechung zu Ungunsten eines Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.02.2007 - XI R 30/05

    Dachgeschoss als funktional wesentliche Betriebsgrundlage - maßgeblicher …

    Auszug aus BFH, 10.12.2007 - V S 22/07
    a) Der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Rügeführer) macht geltend, er sei nicht auf das Urteil vom 14. Februar 2007 XI R 30/05 (BStBl II 2007, 524) zur Anwendung des § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 FGO hingewiesen worden.

    c) Im Übrigen bestätigt vielmehr die Entscheidung in BStBl II 2007, 524 ausdrücklich die bisherige Rechtsprechung zu § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Abgabenordnung.

  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

    Auszug aus BFH, 10.12.2007 - V S 22/07
    Dort habe der BFH ausgeführt: "Der Wortlaut der Vorschrift spricht dafür, für die Frage, ob eine verschärfende Rechtsprechung vorliegt, auf den Zeitpunkt der Aufhebung und der Änderung des Bescheides abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt des Ergehens der Einspruchsentscheidung." Weiter trägt er vor, zum "Zeitpunkt des Änderungsbescheides am 11. März 1998 lag nachweislich die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes" --das Urteil vom 2. April 1998 V R 34/97 (BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695)-- "noch nicht vor.
  • BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

    Auszug aus BFH, 10.12.2007 - V S 22/07
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 133a Abs. 1 Satz 1 FGO kann mit dem (außerordentlichen) Rechtsbehelf der Anhörungsrüge nur vorgebracht werden, das Gericht --im Streitfall der beschließende Senat-- habe im Rahmen der angegriffenen Entscheidung gegen den verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) verstoßen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 2005 VI S 3/05, BFH/NV 2005, 1458, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 30.05.2008 - 3 K 84/08

    Einkommensteuerrecht, Abgabenordnung: Vertrauensschutz in die überholte …

    Ändert sich die Rechtsprechung erst während eines laufenden Einspruchsverfahrens gegen den Änderungsbescheid, so ist es der Finanzbehörde grundsätzlich nicht verwehrt, die Einspruchsentscheidung darauf zu stützen, dass eine neue Entscheidung eines Obersten Gerichts die Auffassung des zu Lasten des Steuerpflichtigen ergangenen Änderungsbescheides bestätigt (vgl. Beschluss vom 10. Dezember 2007 V S 22/07, [...]; Urteil vom 14. Februar 2007 XI R 30/05, BFHE 216, 559, BStBl II 2007, 524 ,jeweils m.w.N.).

    Diese Auslegung der Vorschrift des § 176 Satz 1 Nr. 3 AO steht nicht im Widerspruch dazu, dass in den Entscheidungen des BFH zum Teil ausdrücklich formuliert wird, der Vertrauensschutz gelte nur, wenn die Rechtsprechungsänderung vor Erlass des Änderungsbescheids erfolgt ist (so etwa Beschluss vom 10. Dezember 2007 V S 22/07, [...];…Urteil vom 11. Oktober 2007 V R 27/05, BFHE 219, 266, BFH/NV 2008, 895;Urteil vom 14. Februar 2007 XI R 30/05, BFHE 216, 559, BStBl II 2007, 524; jeweils m.w.N.).

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