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| BFH, 25.03.1993 - V S 22/92 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Kostenentscheidung bei Bewilligung der Aussetzung der Vollziehung und Erledigungserklärung in der Hauptsache
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- FG Hessen, 20.01.2022 - 11 V 1077/21
Abhängigkeit der Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung eines Folgebescheids …
In diesem Fall stellt sich die Anordnung der Sicherheitsleistung als Maßnahme dar, die zu einem teilweisen Unterliegen des Antragstellers i.S.d. § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO führt, bzw. ist das Obsiegen und Unterliegen allein an der Entscheidung über die Sicherheitsleistung zu orientieren (vgl. BFH-Beschluss vom 02.12.1999 - I B 62/99, BFH/NV 2000, 845, unter Verweis auf BFH-Beschluss vom 25.03.1993 - V S 22/92, BFH/NV 1994, 397; FG Bremen, Beschluss vom 20.10.1995 - 2 95 093 V 2, EFG 1996, 159; FG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2015 - 3 V 3863/14 A(E, U), EFG 2015, 1218; Hessisches FG, Beschluss vom 29.04.2005 - 3 V 517/04 , juris;… Böwing-Schmalenbrock in Gosch, AO/FGO, § 136 FGO Rz. 18;… vgl. auch BFH-Beschluss vom 29.10.2004 - III S 4/02, BFH/NV 2005, 377;… Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 135 FGO Rz. 10 a.E.). - FG Hessen, 15.07.2025 - 11 V 630/25
Zur Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung eines …
In diesem Fall stellt sich die Anordnung der Sicherheitsleistung als Maßnahme dar, die zu einem teilweisen Unterliegen des Antragstellers i.S.d. § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO führt, bzw. ist das Obsiegen und Unterliegen allein an der Entscheidung über die Sicherheitsleistung zu orientieren (vgl. BFH-Beschluss vom 02.12.1999 - I B 62/99, BFH/NV 2000, 845, unter Verweis auf BFH-Beschluss vom 25.03.1993 - V S 22/92, BFH/NV 1994, 397; Hessisches FG, Beschluss vom 20.01.2022 - 11 V 1077/21 , EFG 2022, 777; FG Bremen, Beschluss vom 20.10.1995 - 2 95 093 V 2, EFG 1996, 159; FG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2015 - 3 V 3863/14 A(E, U), EFG 2015, 1218; Hessisches FG, Beschluss vom 29.04.2005 - 3 V 517/04 , juris;… Böwing-Schmalenbrock in Gosch, AO/FGO, § 136 FGO Rn. 18;… vgl. auch BFH-Beschluss vom 29.10.2004 - III S 4/02, BFH/NV 2005, 377;… Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 135 FGO Rn. 10 a.E.). - FG Hamburg, 30.08.2001 - VII 105/01
Zur Bewertung einer verdeckten Einlage
In diesem Fall stellt sich die Anordnung einer Sicherheitsleistung als Maßnahme dar, die zu einem teilweisen Unterliegen des Antragstellers führt (BFH-Beschlüsse vom 25.3.1993 V S 22/92, BFH/NV 1994, 397;… vom 2.12.1999 I B 62/99, BFH/NV 2000, 845 ). - BFH, 02.12.1999 - I B 62/99
"Außerordentliche Beschwerde"
In diesem Fall stellt sich die Anordnung einer Sicherheitsleistung als Maßnahme dar, die zu einem teilweisen Unterliegen des Antragstellers führt (BFH-Beschluss vom 25. März 1993 V S 22/92, BFH/NV 1994, 397;… Brandt, a.a.O., m.w.N.). - FG Hessen, 29.04.2005 - 3 V 517/04
Rechtzeitige Antragstellung auf Akteneinsicht - Aussetzung der Vollziehung gegen …
War insoweit nur noch die Notwendigkeit einer Sicherheitsleistung zwischen den Beteiligten streitig, gilt nicht der allgemeine Grundsatz, wonach die Sicherheitsleistung nur eine Modalität der Vollziehungsaussetzung darstellt und demzufolge bei der Kostenentscheidung nicht zu berücksichtigen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25.03.1993 V S 22/95, BFH/NV 1994, 397, …und vom 02.12.1999 I B 62/99, BFH/NV 2000, 845;… Brandt in Beermann, a. a. O., § 136 FGO Rz. 13).
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