Rechtsprechung
| BFH, 10.12.2014 - V S 32/14 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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PKH-Antrag durch nicht postulationsfähige Person im Wiederaufnahmeverfahren (§ 578 ZPO) - Rechtsfehler und Tatsachenfehler sind keine Wiederaufnahmegründe
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 56 Abs 1, FGO § 62... Abs 2 S 1, FGO § 62 Abs 4, FGO § 134, FGO § 142 Abs 1, ZPO § 114, ZPO § 117 Abs 2, ZPO § 118 Abs 1 S 4, ZPO § 118 Abs 1 S 5, ZPO § 578, ZPO § 579 Abs 1, ZPO § 585, ZPO § 586, GKG § 1 Abs 2 Nr 2, GKG § 3 Abs 2
PKH-Antrag durch nicht postulationsfähige Person im Wiederaufnahmeverfahren (§ 578 ZPO) - Rechtsfehler und Tatsachenfehler sind keine Wiederaufnahmegründe - rechtsinformationen.bund.de
PKH-Antrag durch nicht postulationsfähige Person im Wiederaufnahmeverfahren (§ 578 ZPO) - Rechtsfehler und Tatsachenfehler sind keine Wiederaufnahmegründe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 Abs 1 FGO, § 62 Abs 2 S 1 FGO, § 62 Abs 4 FGO, § 134 FGO, § 142 Abs 1 FGO
(PKH-Antrag durch nicht postulationsfähige Person im Wiederaufnahmeverfahren (§ 578 ZPO) - Rechtsfehler und Tatsachenfehler sind keine Wiederaufnahmegründe) - IWW
§ 134 FGO, § 56 FGO, §... 142 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 117 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 578 Abs. 1 ZPO, § 579 ZPO, § 62 Abs. 4 FGO, § 142 Abs. 1 FGO, § 114 ZPO, §§ 578 ff. ZPO, § 586 ZPO, § 585 ZPO, § 62 Abs. 4, Abs. 2 Satz 1 FGO, § 56 Abs. 1 FGO, §§ 579 f. ZPO, § 579 Abs. 1, § 580 ZPO, § 118 Abs. 1 Sätze 4 und 5 ZPO, § 1 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 S. 1; ZPO § 586
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Wiederaufnahmeverfahrens - datenbank.nwb.de
Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Wiederaufnahmeverfahren durch eine nicht postulationsfähige Person
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
PKH für das Wiederaufnahmeverfahren
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 09.08.2005 - V B 84/05
Beiladungsprätendent - Akteneinsicht
Auszug aus BFH, 10.12.2014 - V S 32/14
Die dagegen erhobene Beschwerde des Antragstellers wies der V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Beschluss vom 9. August 2005 V B 84/05 (BFH/NV 2006, 76) zurück und berichtigte --am Anschluss daran-- die Kostenentscheidung dieses Beschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit.Da diese Verfahren dieselbe GbR betreffen würden und der BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 76 bereits rechtskräftig sei, werde "der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 134 FGO beantragt, [...]".
Rn. 5 1. Der Senat legt den gestellten Antrag auf Bewilligung von PKH für die "Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 134 FGO" dahingehend aus, dass der Antragsteller PKH für die Wiederaufnahme der rechtskräftig abgeschlossenen Sache in BFH/NV 2006, 76 wegen Einsicht in die Prozessakten begehrt.
Rn. 6 Der Antrag ist --da er sich nicht auf ein Urteil i.S. von § 578 Abs. 1 ZPO bezieht-- dahingehend zu verstehen, den angegriffenen BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 76 entsprechend § 134 FGO i.V.m. § 579 ZPO für nichtig zu erklären (…vgl. BFH-Beschluss vom 2. Januar 2009 V K 1/07, BFH/NV 2009, 1125, unter II.A., m.w.N.).
Weder aus dem Vorbringen des Antragstellers im Schriftsatz vom 13. November 2014 noch aus der Vorentscheidung (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 76) oder dem sonstigen Akteninhalt lassen sich hinreichende Anhaltspunkte erkennen, dass Gründe für ein Wiederaufnahmeverfahren vorliegen könnten.
- BFH, 15.04.2014 - V S 5/14
Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes bei …
Auszug aus BFH, 10.12.2014 - V S 32/14
Insbesondere besteht für die Antragstellung --ungeachtet der Regelung des § 62 Abs. 4 FGO-- kein Vertretungszwang (z.B. BFH-Beschluss vom 15. April 2014 V S 5/14 (PKH), BFH/NV 2014, 1381, unter Rz 3, m.w.N.).Die Rechtsverfolgung verspricht hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn für dessen Eintritt bei summarischer Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 1381, unter Rz 5, m.w.N.).
- BFH, 02.01.2009 - V K 1/07
Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse des BFH
Auszug aus BFH, 10.12.2014 - V S 32/14
Rn. 6 Der Antrag ist --da er sich nicht auf ein Urteil i.S. von § 578 Abs. 1 ZPO bezieht-- dahingehend zu verstehen, den angegriffenen BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 76 entsprechend § 134 FGO i.V.m. § 579 ZPO für nichtig zu erklären (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Januar 2009 V K 1/07, BFH/NV 2009, 1125, unter II.A., m.w.N.).Die Zulässigkeit eines Nichtigkeits- oder Restitutionsantrags erfordert die schlüssige Behauptung eines Nichtigkeits- oder Restitutionsgrundes i.S. des § 579 Abs. 1 bzw. § 580 ZPO (BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1125, unter II.B., Rz 15).
- BFH, 03.03.2006 - V S 1/06
Anhörungsrüge; Umdeutung
Auszug aus BFH, 10.12.2014 - V S 32/14
Die gegen den Beschluss vom 9. August 2005 gerichtete Anhörungsrüge vom 3. März 2006 V S 1/06 (BFH/NV 2006, 1314) hatte keinen Erfolg. - BFH, 26.06.2003 - III K 1/03
Wiederaufnahme des Verfahrens
Auszug aus BFH, 10.12.2014 - V S 32/14
Rn. 10 b) Wird PKH für die Durchführung eines Wiederaufnahmeverfahrens nach § 134 FGO i.V.m. §§ 578 ff. ZPO beantragt und wird --wie hier-- nicht zugleich innerhalb der Frist nach § 586 ZPO durch eine vor dem BFH postulationsfähige Person oder Gesellschaft (vgl. § 585 ZPO i.V.m. § 62 Abs. 4, Abs. 2 Satz 1 FGO) der Wiederaufnahmeantrag gestellt (zum Vertretungszwang, vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juni 2003 III K 1/03, BFH/NV 2003, 1436, unter II.1.), kann die beabsichtigte Rechtsverfolgung nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn damit zu rechnen ist, dass dem Antragsteller wegen unverschuldeter Versäumung der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 Abs. 1 FGO) zu gewähren ist.
- BFH, 13.05.2025 - VIII B 34/24
Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine unzulässige Restitutionsklage
Rn. 18 aa) Es ist bereits durch die Rechtsprechung des BFH geklärt, dass eine analoge Anwendung der Restitutionsgründe in §§ 579, 580 ZPO auf der Grundlage materieller Rechts- und Tatsachenfehler im finanzgerichtlichen Verfahren gegenüber rechtskräftig gewordenen Endentscheidungen wie im Streitfall nicht in Betracht kommt (…BFH-Beschlüsse vom 11.12.1996 - IV S 5/94, BFH/NV 1997, 303, unter 2.b; vom 20.03.2001 - XI S 15/00, juris, unter II.2., m.w.N.; vom 10.12.2014 - V S 32/14 (PKH), BFH/NV 2015, 506, Rz 12; Wendl in Gosch, FGO § 134 Rz 9, m.w.N.). - BFH, 08.03.2017 - V S 3/17
PKH-Gewährung gilt nur für einen Rechtszug - Kein Verfahrensfehler des FG bei …
Vertritt sich --wie im Streitfall-- der Antragsteller im Beschwerdeverfahren selbst, so muss er die Gründe für eine Zulassung der Revision zumindest in laienhafter Weise darlegen (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Dezember 2014 V S 32/14 (PKH), BFH/NV 2015, 506).
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