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| BFH, 26.02.1987 - V S 4/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile - Entscheidung über den Streitgegenstand - Entgeltlichkeit einer Erbbaurechtsübertragung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BFH, 23.04.1975 - II R 71/71
Einlagen von Kommanditisten - GmbH & Co KG - Zeitlicher Zusammenhang - …
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - V S 4/86
Zur Begründung des Aussetzungsantrags trägt der Kläger im wesentlichen - unter Bezugnahme auf seine Revisionsbegründung - vor: Die alternative Begründung des FG-Urteils, wie sie auch vom FA für richtig gehalten werde, könne nicht auf das BFH-Urteil vom 23. April 1975 II R 71/71 (BFHE 116, 57, BStBl II 1975, 719) gestützt werden.Wie der BFH in seinen Urteilen in BFHE 116, 57, BStBl II 1975, 719, und in BFHE 128, 341, BStBl II 1979, 744 entschieden hat, ist auch eine alternative Urteilsbegründung möglich.
Der Kläger weist zwar zur Recht darauf hin, daß die im Urteil in BFHE 116, 57, BStBl II 1975, 719 anerkannte alternative Begründung den Fall zum Gegenstand hatte, daß ein und derselbe Lebenssachverhalt die Annahme von zwei konkurrierenden Anspruchsgrundlagen zuließ.
- BFH, 01.08.1979 - II R 133/73
Alternative Urteilsbegründung - Urteilsbegründung - Darstellung von möglichen …
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - V S 4/86
Das FA verweise aber zutreffend auf das BFH-Urteil vom 1. August 1979 II R 133/73 (BFHE 128, 341, BStBl II 1979, 744).Wie der BFH in seinen Urteilen in BFHE 116, 57, BStBl II 1975, 719, und in BFHE 128, 341, BStBl II 1979, 744 entschieden hat, ist auch eine alternative Urteilsbegründung möglich.
- BFH, 07.07.1983 - V R 197/81
Haftung für Umsatzsteuer unabhängig von Vorsteuerabzugsmöglichkeit des …
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - V S 4/86
Steuerschuld des Leistenden und Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers sind jeweils getrennt in deren Steuerschuldverhältnissen nach eigenen Grundsätzen zu prüfen (vgl. z. B. auch BFH-Urteil vom 7. Juli 1983 V R 197/81, BFHE 139, 310, BStBl II 1984, 70).
- BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78
Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung - …
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - V S 4/86
Streitgegenstand im steuergerichtlichen Verfahren, und damit auch im Sinn der genannten Vorschriften, ist, wie der Große Senat des BFH zuletzt in seinem Beschluß vom 26. November 1979 GrS 1/78 (BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99 - 102, unter Abschn. II.1. -) ausgeführt hat, nicht das einzelne Besteuerungsmerkmal, sondern die Rechtmäßigkeit des die Steuer festsetzenden Steuerbescheids. - BFH, 21.02.1980 - V R 146/73
Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldet, wenn nicht beabsichtigt, die in …
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - V S 4/86
Unter Beachtung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 21. Februar 1980 V R 146/73 (BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283) käme jedoch Berichtigung der Rechnung mit der Konsequenz in Betracht, daß die Zahlungspflicht aus § 14 Abs. 3 UStG 1980 entfiele. - BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66
Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat - …
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - V S 4/86
Der BFH hat damit an dem Beschluß vom 17. Juli 1967 GrS 1/66 (BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344) - unbeschadet der gegen diese Rechtsprechung erhobenen Kritik (…vgl. dazu z. B. Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 65 Anm. 3, und Tipke / Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 110 FGO Tz. 7, jeweils mit Nachweisen) - festgehalten. - BFH, 02.10.1986 - V R 91/78
Eigenverbrauch - Betriebsgrundstück - Unentgeltliche Übertragung - Übertragung …
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - V S 4/86
Die Beurteilung eines derartigen Vorgangs als Entnahmeeigenverbrauch i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG 1980 entspricht der zwischenzeitlichen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 2. Oktober 1986 V R 91/78, BFHE 147, 548, BStBl II 1987, 44 - unentgeltliche Übertragung eines Betriebsgrundstücks durch einen Unternehmer auf seine Tochter -). - BFH, 21.11.1973 - I S 8/73
Berücksichtigung der beschränkten Überprüfungsmöglichkeit des angefochtenen …
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - V S 4/86
Im Hinblick darauf, daß bereits die Revision anhängig ist, können ernstliche Zweifel am Bestand des angefochtenen Umsatzsteuerbescheides nur dann bestehen, wenn auch unter Beachtung der nur beschränkten Prüfungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts ernstlich mit der Aufhebung oder Änderung des Bescheids zu rechnen wäre (vgl. BFH-Beschluß vom 21. November 1973 I S 8/73, BFHE 110, 498, BStBl II 1974, 114). - FG Hessen, 24.05.1984 - VI 145/79
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - V S 4/86
Bei unentgeltlicher Übertragung wäre entweder bei Anwendung der Grundsätze des Urteils des Hessischen FG vom 24. Mai 1984 VI 145/79 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1985, 43) keine Steuer entstanden oder aber eine Steuer durch Berichtigung des Vorsteuerabzugs in Höhe von 30 157, 47 DM entstanden.
- BFH, 12.08.1993 - V R 26/91
Zulässigkeit einer Anfechtungsklage wegen zu niedriger Steuerfestsetzung
Wie der Senat in einem vergleichbaren Fall (in dem streitig war, ob eine Erbbaurechtsübertragung entgeltlich erfolgte) bereits entschieden hat, rechtfertigt aber allein ein auf den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers bezogenes Interesse des Leistenden es nicht, die Frage der Entgeltlichkeit eines Umsatzes im Rahmen der Steuerfestsetzung gegen ihn zu klären (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Februar 1987 V S 4/86, BFH/NV 1987, 604, 607).Die Entscheidung im Rechtsstreit des Leistenden hat deshalb - abgesehen von den Fällen der Beiladung nach § 174 Abs. 5 der Abgabenordnung (AO 1977) - für die Beurteilung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger im Rahmen von dessen Steuerschuldverhältnis keine Bindungswirkung (vgl. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1987, 604, 607, und vom 18. Juli 1991 V B 42/91, BFHE 165, 16 [BFH 18.07.1991 - V B 42/91], BStBl II 1991, 888).
- BFH, 20.04.1989 - V B 153/88
Beiladung - Umsatzsteuer - Unternehmer - Unternehmereigenschaft - Leistung - …
Die Steuerschuld des Leistenden und der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers sind zwar nicht im Sinne einer gegenseitigen Abhängigkeit miteinander verknüpft (vgl. BFH-Beschluß vom 26. Februar 1987 V S 4/86, BFH/NV 1987, 604). - BFH, 02.11.1989 - V R 56/84
Einschränkung der Änderungsbefugnis nach § 176 Abs. 1 Nr. 2 AO auch bei …
Steuerschuld des Leistenden und Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers sind jeweils getrennt in deren Steuerschuldverhältnissen nach eigenen Grundsätzen zu prüfen (BFH-Beschluß vom 26. Februar 1987 V S 4/86, BFH/NV 1987, 604, 607).
- BFH, 16.09.1987 - X R 51/81
Steuerfreier Entnahmeeigenverbrauch bei unentgeltlichem Nießbrauch an …
Gleiches gilt für die unentgeltliche Übertragung eines Erbbaurechts (BFH-Beschluß vom 26. Februar 1987 V S 4/86, BFH/NV 1987, 604). - FG Hessen, 13.05.2003 - 1 K 4335/02
Grundlagenbescheid; Festsetzungsverjährung; Rechtskraft; Bindungswirkung; …
Mithin sind zur Beantwortung der Frage, wie weit die Entscheidung über den Streitgegenstand und damit die Bindung gem. § 110 AO reicht, der Tatbestand und die Entscheidungsgründe der gerichtlichen Entscheidung heranzuziehen (vgl. außer den Urteilen des BFH in BStBl II 1990, 1032, und in BFH/NV 1990, 650, z.B. das BFH-Urteil vom 29.07.1986 VII R 8/79, BFH/NV 1987, 193, sowie den Beschluss des BFH vom 26.02.1987 V S 4/86, BFH/NV 1987, 604). - BFH, 26.03.1991 - V B 158/90
Voraussetzungen einer alternativen Urteilsbegründung
Denn die alternative Begründung setzt voraus, daß sämtliche Tatbestandsmerkmale, die nicht alternieren, gegeben sind (vgl. zur alternativen Begründung Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. Februar 1987 V S 4/86, BFH/NV 1987, 604). - BFH, 28.06.1990 - V R 110/87
Voraussetzungen für das Rechtsschutzbedürfnis für die Anrufung des …
§ 44 Abs. 4 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) 1980, der sich auf die Ermächtigungsgrundlage in § 15a Abs. 7 Nr. 1 1. Halbsatz UStG 1980 stützt, bestimmt, daß die Berichtigung in einem Betrag in dem Jahr zu erfolgen hat, in dem die Entnahme zum Eigenverbrauch stattgefunden hat (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 V S 4/86, BFH/NV 1987, 604, 606). - FG Nürnberg, 22.06.1998 - II 127/97 Die Regelung des § 35 UStDV , auf die der Klägervertreter Bezug nimmt, betrifft nur die Frage des Vorsteuerabzugs und kann nicht mit der Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 1 UStG verbunden werden (vgl. BFH-Urteile vom 02.11.1989 V R 56/84 , BStBl. II 1990, 253, 254 und BFH-Beschluß vom 26.02.1987 V S 4/86 , BFH/NV 1987, 604, 607).
- FG Nürnberg, 22.06.1998 - II 178/98 Die Steuerschuld des Leistenden und der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers sind jeweils getrennt in deren Steuerschuldverhältnis nach eigenen Grundsätzen zu prüfen ( BFH-Beschluß vom 26.02.1987 V S 4/86 , BFH/NV 1987, 604, 607).
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