Rechtsprechung
| BFH, 09.06.2008 - V S 40/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Zu den Anforderungen an eine Anhörungsrüge
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Anforderungen an eine Anhörungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05
Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO
Auszug aus BFH, 09.06.2008 - V S 40/07
Mit dem außerordentlichen Rechtsbehelf der Anhörungsrüge kann gemäß § 133a Abs. 1 Satz 1 FGO nur vorgebracht werden, das Gericht --im Streitfall der beschließende Senat-- habe im Rahmen der angegriffenen Entscheidung gegen den verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) verstoßen (BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 2005 VI S 3/05, BFH/NV 2005, 1458, m.w.N.;… vom 3. März 2006 V S 1/06, BFH/NV 2006, 1314).Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, die angegriffene Entscheidung in der Sache in vollem Umfang nochmals zu überprüfen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. September 2005 V S 12, 13/05, BFH/NV 2006, 198; vom 17. Juni 2005 VI S 3/05, BFHE 209, 419, BStBl II 2005, 614;… in BFH/NV 2006, 1314).
- BFH, 03.03.2006 - V S 1/06
Anhörungsrüge; Umdeutung
Auszug aus BFH, 09.06.2008 - V S 40/07
Mit dem außerordentlichen Rechtsbehelf der Anhörungsrüge kann gemäß § 133a Abs. 1 Satz 1 FGO nur vorgebracht werden, das Gericht --im Streitfall der beschließende Senat-- habe im Rahmen der angegriffenen Entscheidung gegen den verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) verstoßen (…BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 2005 VI S 3/05, BFH/NV 2005, 1458, m.w.N.; vom 3. März 2006 V S 1/06, BFH/NV 2006, 1314).Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, die angegriffene Entscheidung in der Sache in vollem Umfang nochmals zu überprüfen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. September 2005 V S 12, 13/05, BFH/NV 2006, 198; vom 17. Juni 2005 VI S 3/05, BFHE 209, 419, BStBl II 2005, 614; in BFH/NV 2006, 1314).
- BFH, 23.07.2007 - V S 9/07
Anforderungen an die Beantragung von Prozesskostenhilfe durch eine juristische …
Auszug aus BFH, 09.06.2008 - V S 40/07
Mit Beschluss vom 23. Juli 2007 V S 9/07 (PKH) hat der Senat den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für das Beschwerdeverfahren abgelehnt und mit Beschluss vom 28. September 2007 im Verfahren V B 45/07 die Beschwerde der Klägerin, Beschwerdeführerin und Rügeführerin (Klägerin) gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 25. Januar 2007 5 K 368/06 als unbegründet zurückgewiesen. - BFH, 28.09.2007 - V B 45/07
Darlegung von Zulassungsgründen i.S.d. § 115 Abs. 2 FGO
Auszug aus BFH, 09.06.2008 - V S 40/07
Mit Beschluss vom 23. Juli 2007 V S 9/07 (PKH) hat der Senat den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für das Beschwerdeverfahren abgelehnt und mit Beschluss vom 28. September 2007 im Verfahren V B 45/07 die Beschwerde der Klägerin, Beschwerdeführerin und Rügeführerin (Klägerin) gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 25. Januar 2007 5 K 368/06 als unbegründet zurückgewiesen.
- BFH, 08.03.2011 - IV S 14/10
Bindung an die Entscheidung nach formloser Bekanntgabe der Urteilsformel an einen …
Es ist mit der Funktion der Anhörungsrüge nicht vereinbar, die in einem abgeschlossenen Verfahren nicht im Sinne des Rechtsmittelführers entschiedenen Rechtsfragen nochmals in vollem Umfang zu überprüfen (…BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 2007 VIII S 8/07, BFH/NV 2007, 2298; vom 9. Juni 2008 V S 40/07, BFH/NV 2008, 1854, …und vom 11. März 2009 VI S 2/09, BFH/NV 2009, 1131). - BFH, 09.06.2008 - V S 41/07
Zu den Anforderungen an den Antrag auf Prozesskostenhilfe einer juristischen …
Mit dem vorliegenden Antrag begehrt die Klägerin PKH für die von ihr erhobene Anhörungsrüge V S 40/07.Im Streitfall kann die beabsichtigte Anhörungsrüge aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom 9. Juni 2008 im Verfahren V S 40/07 unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zum Erfolg führen.
- BFH, 11.02.2011 - XI S 1/11
Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer NZB
Denn die Anhörungsrüge dient nicht dazu, die angegriffene Entscheidung in der Sache in vollem Umfang nochmals zu überprüfen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Juni 2008 V S 40/07, BFH/NV 2008, 1854, m.w.N.; vom 5. Mai 2009 XI S 2/09, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R636).
- BFH, 08.04.2009 - II S 2/09
Darlegungserfordernisse bei einer Anhörungsrüge - Keine Hinweispflicht des …
Es ist mit der Funktion der Anhörungsrüge nicht vereinbar, die in einem abgeschlossenen Verfahren nicht im Sinne des Rechtsmittelführers entschiedenen Rechtsfragen nochmals in vollem Umfang zu überprüfen (…BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 2007 VIII S 8/07, BFH/NV 2007, 2298; vom 9. Juni 2008 V S 40/07, BFH/NV 2008, 1854, m.w.N.). - BFH, 05.05.2009 - XI S 2/09
Darlegungserfordernisse bei einer Anhörungsrüge
Denn die Anhörungsrüge dient nicht dazu, die angegriffene Entscheidung in der Sache in vollem Umfang nochmals zu überprüfen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. Juni 2008 V S 40/07, BFH/NV 2008, 1854, m.w.N.). - BFH, 24.02.2009 - I S 1/09
Anhörungsrüge - Zurückweisung als Bevollmächtigter
Das Verfahren einer Anhörungsrüge kann nicht dazu dienen, weiter gehenden Tatsachen- oder Rechtsstoff in ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren einzuführen oder dem Gericht vorzuhalten, in der Sache fehlerhaft entschieden zu haben (BFH-Beschluss vom 9. Juni 2008 V S 40/07, BFH/NV 2008, 1854). - BFH, 05.05.2009 - XI S 3/09
Darlegungserfordernisse bei einer Anhörungsrüge
Denn die Anhörungsrüge dient nicht dazu, die angegriffene Entscheidung in der Sache in vollem Umfang nochmals zu überprüfen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. Juni 2008 V S 40/07, BFH/NV 2008, 1854, m.w.N.). - BFH, 30.10.2008 - I S 33/08
Gegenstand einer Anhörungsrüge - keine Akteneinsicht in einem unzulässigen …
Soweit darüber hinaus dem erkennenden Senat vorgehalten wird, die Sachentscheidungsvoraussetzungen nicht geprüft bzw. die Sache nicht dem Großen Senat des BFH vorgelegt zu haben, wird nur geltend gemacht, dass der Senat in der Sache fehlerhaft entschieden habe; damit kann der Kläger im Verfahren der Anhörungsrüge nicht gehört werden (s. allgemein BFH-Beschluss vom 9. Juni 2008 V S 40/07, BFH/NV 2008, 1854).
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