Rechtsprechung
| BFH, 29.05.2000 - V S 6/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
-
- Wolters Kluwer
Kosten des Beschwerdeverfahrens - Kostenrechnung - Erinnerung - Gegenvorstellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115
Gegenvorstellung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 15.09.1998 - V B 39/98
Umsatzbelastung auch bei negativen Einkünften?
Auszug aus BFH, 29.05.2000 - V S 6/00
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte die Beschwerde des Kostenschuldners, Erinnerungsführers und Antragstellers (Antragsteller), eines Rechtsanwaltes, gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluss vom 15. September 1998 V B 39/98 als unzulässig verworfen.Die gegen die Kostenrechnung mit der Begründung eingelegte Erinnerung, der Beschluss über die Nichtzulassung der Revision (V B 39/98) sei sittenwidrig, weil darin nicht beachtet werde, dass Rechtsanwälte von der Umsatzsteuer und anderen Steuern befreit seien, wies der Senat durch Beschluss vom 31. Januar 2000 (V E 1/00) als unbegründet zurück.
- BFH, 31.01.2000 - V E 1/00
Erinnerung gegen Kostenansatz; USt-Festsetzung
Auszug aus BFH, 29.05.2000 - V S 6/00
Die gegen die Kostenrechnung mit der Begründung eingelegte Erinnerung, der Beschluss über die Nichtzulassung der Revision (V B 39/98) sei sittenwidrig, weil darin nicht beachtet werde, dass Rechtsanwälte von der Umsatzsteuer und anderen Steuern befreit seien, wies der Senat durch Beschluss vom 31. Januar 2000 (V E 1/00) als unbegründet zurück. - BFH, 17.12.1999 - VI B 218/99
"Gegenvorstellung" und "außerordentliche Beschwerde"
Auszug aus BFH, 29.05.2000 - V S 6/00
Dabei handelt es sich um Fälle, in denen die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1999 VI B 218/99, BFH/NV 2000, 481).
- BFH, 24.04.2002 - VIII S 2/02
Gegenvorstellung gegen ablehnenden FG-Beschluss betreffend PKH
Soweit eine Gegenvorstellung gegen Beschlüsse des BFH in bestimmten Ausnahmefällen als zulässig angesehen wird, z.B. wenn die Entscheidung auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) beruht oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) ergangen ist (…vgl. dazu BFH-Beschluss vom 29. März 2000 II S 2/00, BFH/NV 2000, 1221) oder wenn sie greifbar gesetzeswidrig ist (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 29. Mai 2000 V S 6/00, BFH/NV 2000, 1236), hat der Antragsteller derartige Verstöße im Streitfall nicht gerügt. - BFH, 06.10.2003 - VIII S 5/03
Kostenentscheidung - Überprüfung durch BFH
Auch über eine "wiederholte Gegenvorstellung" hat vielmehr ausschließlich das FG zu befinden (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. November 1995 III B 135/95, BFH/NV 1996, 414;… 7. Januar 1998 X B 176/97, BFH/NV 1998, 738; vom 29. Mai 2000 V S 6/00, BFH/NV 2000, 1236). - BFH, 25.04.2002 - VIII S 2/02 Soweit eine Gegenvorstellung gegen Beschlüsse des BFH in bestimmten Ausnahmefällen als zulässig angesehen wird, z.B. wenn die Entscheidung auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes -- GG --) beruht oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ) ergangen ist (…vgl. dazu BFH-Beschluss vom 29. März 2000 II S 2/00, BFH/NV 2000, 1221 ) oder wenn sie greifbar gesetzeswidrig ist (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 29. Mai 2000 V S 6/00, BFH/NV 2000, 1236 ), hat der Antragsteller derartige Verstöße im Streitfall nicht gerügt.
- BFH, 19.10.2000 - VI S 18/00
Gegenvorstellung
Die Statthaftigkeit eines solchen, in der Finanzgerichtsordnung nicht vorgesehenen "Ausnahme-Rechtsmittels" hat die Rechtsprechung allenfalls bei offenkundiger Verletzung des rechtlichen Gehörs oder bei einem Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters oder dann in Erwägung gezogen, wenn geltend gemacht wird, dass die angefochtene Entscheidung mit der Rechtsprechung schlechthin unvereinbar sei (Bundesfinanzhof --BFH-- Beschlüsse vom 29. Mai 2000 V S 6/00, BFH/NV 2000, 1236;… vom 29. März 2000 II S 2/00, BFH/NV 2000, 1221).
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