Rechtsprechung
| BGH, 06.04.2017 - V ZB 126/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Dublin-III-Verordnung Art. 28 Abs. 3 Unterabsatz 3 und 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Europäisches Asylverfahren: Beginn der Sechswochenfrist für die Überstellung eines Asylbewerbers in den zuständigen Mitgliedstaat
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 28 Abs 3 UAbs 3 EUV 604/2013, Art 28 Abs 3 UAbs 4 EUV 604/2013
Europäisches Asylverfahren: Beginn der Sechswochenfrist für die Überstellung eines Asylbewerbers in den zuständigen Mitgliedstaat - IWW
§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, § 2 Abs. 14 Nr. 5, Abs. 15 Satz 1 AufenthG, Art. 267 AEUV, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Beginns der Sechswochenfrist für die Überstellung eines Asylsuchenden aus dem ersuchenden Mitgliedstaat in den zuständigen Mitgliedstaat (hier: Bulgarien); Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Praktische Undurchführbarkeit der Zurückführung nach ...
- ra.de
- Informationsverbund Asyl und Migration
Dublin-Haft, Abschiebungshaft, Überstellungshaft, Haftanordnung, sechs-Wochen-Frist, Beschleunigungsgebot, (Entscheidung auch in Rechtsprechungsdatenbank abrufbar)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des Beginns der Sechswochenfrist für die Überstellung eines Asylsuchenden aus dem ersuchenden Mitgliedstaat in den zuständigen Mitgliedstaat (hier: Bulgarien); Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Praktische Undurchführbarkeit der Zurückführung nach ...
- datenbank.nwb.de
Europäisches Asylverfahren: Beginn der Sechswochenfrist für die Überstellung eines Asylbewerbers in den zuständigen Mitgliedstaat
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Meschede, 15.07.2016 - 4 XIV (B) 19/16
- LG Arnsberg, 16.08.2016 - 5 T 16/16
- BGH, 06.04.2017 - V ZB 126/16
Papierfundstellen
- NVwZ 2017, 1640
- FGPrax 2017, 186
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BGH, 06.04.2017 - V ZB 126/16
Bei solchen Vorschriften besteht eine unionsrechtliche Pflicht zur Vorlage nicht (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - C.I.L.F.I.T., Slg. 1982, 3415 Rn. 16). - BGH, 20.10.2016 - V ZB 13/16
Rechtmäßigkeit des Haftgrunds der Fluchtgefahr bei einem Asylbewerber
Auszug aus BGH, 06.04.2017 - V ZB 126/16
Dies begründete nicht nur einen Haftgrund gemäß Art. 28 Abs. 2, Art. 2 Buchst. n Dublin-III-Verordnung i.V.m. § 2 Abs. 14 Nr. 5 und Abs. 15 Satz 1 AufenthG (vgl. Senat…, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 27/16, juris Rn. 5, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 13/16 Rn. 5), sondern setzte zugleich eine erneute Überstellungsfrist von sechs Wochen in Gang. - BGH, 12.05.2016 - V ZB 27/16
Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers wegen Fluchtgefahr
Auszug aus BGH, 06.04.2017 - V ZB 126/16
Dies begründete nicht nur einen Haftgrund gemäß Art. 28 Abs. 2, Art. 2 Buchst. n Dublin-III-Verordnung i.V.m. § 2 Abs. 14 Nr. 5 und Abs. 15 Satz 1 AufenthG (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 27/16, juris Rn. 5…, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 13/16 Rn. 5), sondern setzte zugleich eine erneute Überstellungsfrist von sechs Wochen in Gang.
- BGH, 07.06.2018 - V ZB 237/17
Ablehnung der Anordnung von Abschiebungshaft: Fortführung der zulässigen …
Die in Art. 28 Abs. 3 Unterabs. 3 der Dublin-III-Verordnung vorgesehene Höchstfrist von sechs Wochen gilt nur in dem Fall, dass sich der Betroffene bereits in Haft befindet, wenn eines der beiden in dieser Bestimmung angeführten Ereignisse (Annahme des Aufnahme- oder Wiederaufnahmegesuchs oder das Ende der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen eine Überstellungsentscheidung oder der Überprüfung einer solchen Entscheidung) eintritt (im Anschluss an EuGH…, Urteil vom 13. September 2017, C-60/16, EU:C:2017:675, Rn. 39 - Khir Amayry; Modifizierung von Senat, Beschluss vom 6. April 2017, V ZB 126/16, InfAuslR 2017, 290).Rn. 6 a) Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts, das sich auf die Entscheidung des Senats vom 6. April 2017 (V ZB 126/16, InfAuslR 2017, 290) stützt, stand Art. 28 Abs. 3 Unterabs. 3 der Dublin-III-Verordnung der Anordnung von Haft nicht entgegen.
- LG Mainz, 28.11.2017 - 8 T 282/17
Dublin-Haft, Abschiebungshaft, Überstellungshaft, Haftanordnung, …
Dabei beginnt, wenn im Zeitpunkt des Haftbeginns die Annahme des Aufnahme- bzw. Wiederaufnahmegesuchs durch den ersuchten Mitgliedstaat bereits vorliegt, die 6-Wochen-Frist mit dem Beginn der Haft (BGH, Beschluss vom 06. April 2017 - V ZB 126/16 -, juris, Rn. 9).Andernfalls darf die Haft schon gar nicht angeordnet werden, da sie ausschließlich der Sicherstellung des Überstellungsverfahrens im Falle einer erheblichen Fluchtgefahr dient, Art. 28 Abs. 2 Dublin-III-VO (BGH, Beschluss vom 06. April 2017 - V ZB 126/16 -, juris, Rn. 11).
- BGH, 11.10.2017 - V ZB 81/17
Haftanordnung zwecks Sicherstellung des Überstellungsverfahrens
Insoweit nimmt der Senat Bezug auf seine Entscheidung vom 6. April 2017 (V ZB 126/16, FGPrax 2017, 186).
- LG Augsburg, 25.02.2022 - 53 T 367/22
Untersuchungshaftbefehl, Anordnung von Abschiebungshaft, Sicherungshaft, …
Die Verkürzung der sonst geltenden Überstellungsfrist kommt nur dann zum Tragen, wenn sich der Betroffene bereits in Haft befindet (BGH vom 06.04.2017, Az. V ZB 126/16 = FGPrax 2017, 186). - AG Erding, 03.01.2023 - 309 XIV 395/22
Zurückschiebungshaft, Fluchtgefahr, Verhältnismäßigkeit, Anhörungspflicht, …
Denn steht bei Haftbeginn fest, dass die Überstellung spätestens innerhalb von sechs Wochen erfolgen kann (hier am 26.01.2023), scheitert ihre praktische Durchführbarkeit aber aus Gründen, die die zu überstellende Person zu vertreten hat, wird eine erneute Sechswochenfrist in Lauf gesetzt (BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - V ZB 126/16 -, juris). - AG Ingolstadt, 17.05.2019 - 2 XIV 201/19
Sicherungshaft
Scheitert die praktische Durchführbarkeit aber aus Gründen, die die zu überstellende Person zu vertreten hat, wird eine erneute Sechswochenfrist in Lauf gesetzt, vgl. BGH, Beschluss vom 06.04.2017 - V ZB 126/16. - AG Erding, 22.01.2021 - 9 XIV 17/21
Beschleunigungsgebot in Abschiebehaftsachen und gescheiterter Versuch der …
Rn. 25 Die 6-Wochen-Frist nach Art. 28 Abs. 3 UA 3 und 4 Dublin-III-VO wird gewahrt, da der Betroffene durch sein Verhalten bei der geplanten Zurückschiebung eine erneute 6-WochenFrist in Lauf gesetzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 06.04.2017, Az.: V ZB 126/16). - AG Hannover, 18.12.2018 - 44 XIV 259/18
Dublinverfahren, Überstellung, Abschiebung, Abschiebungshaft, …
Weitere Indizwirkung für die Angemessenheit der Haftdauer hat insoweit der Beschluss des BGH vom 06.04.2017, V ZB 126/16.
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