Rechtsprechung
| BGH, 10.10.2013 - V ZB 132/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Verstosses gegen den Auslegungsgrundsatz i. R. der Auslegung einer Beschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 78 Abs. 1 S. 3; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2
Vorliegen eines Verstosses gegen den Auslegungsgrundsatz i. R. der Auslegung einer Beschwerde - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bergen auf Rügen, 02.11.2012 - 23 C 288/12
- LG Rostock, 27.06.2013 - 1 S 290/12
- BGH, 10.10.2013 - V ZB 132/13
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.06.1996 - VI ZR 325/95
Streitgegenstands-Verwechslung - § 511 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Berufung …
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZB 132/13
Die von dem Landgericht vorgenommene Auslegung der Beschwerde, die den Senat nicht bindet (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1996 - VI ZR 325/95, NJW-RR 1996, 1210, 1211), ist rechtsfehlerhaft.Sie verstößt gegen den Auslegungsgrundsatz, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. Senat, Beschluss vom 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388; Urteil vom 18. Juni 1996 - VI ZR 325/95, aaO).
- BGH, 03.03.2008 - II ZR 251/06
Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verlegung eines …
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZB 132/13
Denn die Umdeutung einer Prozesshandlung in eine andere Prozesshandlung setzt unter anderem voraus, dass die andere Prozesshandlung zulässig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2008 - II ZR 251/06, NJW-RR 2008, 876, 877 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - XII ZB 27/02, NJW 2002, 1958). - BGH, 30.04.2003 - V ZB 71/02
Auslegung einer "selbständigen Anschlussberufung"
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZB 132/13
Sie verstößt gegen den Auslegungsgrundsatz, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. Senat, Beschluss vom 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388;… Urteil vom 18. Juni 1996 - VI ZR 325/95, aaO). - BGH, 20.03.2002 - XII ZB 27/02
Umdeutung einer Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts in …
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZB 132/13
Denn die Umdeutung einer Prozesshandlung in eine andere Prozesshandlung setzt unter anderem voraus, dass die andere Prozesshandlung zulässig wäre (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. März 2008 - II ZR 251/06, NJW-RR 2008, 876, 877 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - XII ZB 27/02, NJW 2002, 1958). - BGH, 08.08.2013 - IX ZB 42/13
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde bei Zulassung durch das Beschwerdegericht
Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZB 132/13
Eine andere Beurteilung folgt entgegen der Ansicht des Landgerichts nicht daraus, dass der Bundesgerichtshof Beschwerden gegen Beschlüsse der Instanzgerichte gelegentlich wie Rechtsbeschwerden behandelt (z. B. Beschluss vom 8. August 2013 - IX ZB 42/13, juris).
- BGH, 16.02.2017 - V ZR 204/16
Beschlussanfechtungsklage: Auslegung der Anfechtung der "Beschlüsse der …
Dies steht in aller Regel einer Auslegung des Klageantrags entgegen, die zu einer Unwirksamkeit der Prozesshandlung (hier: wegen Unbestimmtheit des Klageantrags) und in der Folge zu der Versäumung einer Ausschlussfrist führt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 132/13, juris Rn. 3; für Rechtsgeschäfte auch Senat…, Urteil vom 6. November 2015 - V ZR 78/14, BGHZ 207, 349 Rn. 18). - BGH, 13.05.2015 - V ZB 196/13
Notarkosten: Verjährung des Vergütungsanspruchs bei nicht formgerechter …
Sie entspricht dem Grundsatz, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (siehe nur Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 132/13, juris Rn. 3; Senat, Beschluss vom 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388). - BGH, 22.09.2025 - I ZB 70/25
Umdeutung in anderes Rechtsmittel setzt dessen Zulässigkeit voraus!
Rn. 3 1. Die von dem Landgericht vorgenommene Auslegung der Eingabe, die den Senat nicht bindet (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 132/13, juris Rn. 3 mwN), ist rechtsfehlerhaft.Sie verstößt gegen den Auslegungsgrundsatz, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 132/13, juris Rn. 3 mwN).
Denn die Umdeutung einer Prozesshandlung in eine andere Prozesshandlung setzt unter anderem voraus, dass die andere Prozesshandlung zulässig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 132/13, juris Rn. 4 mwN).
Wendet sich eine Partei direkt an den Bundesgerichtshof oder besteht sie gegenüber der Vorinstanz darauf, dass ihre Beschwerde an diesen weitergeleitet wird, kann die Auslegung ergeben, dass die Partei unter allen Umständen, also obwohl dies unvernünftig ist und nicht der recht verstandenen Interessenlage entspricht, das Rechtsmittel einlegen will, welches zu einer Überprüfung der sie belastenden Entscheidung durch den Bundesgerichtshof führen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 132/13, juris Rn. 5 mwN).
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