Rechtsprechung
| BGH, 19.07.2007 - V ZB 15/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZVG § 31; ; ZVG § 74a;... ; ZVG § 74a Abs. 3 Satz 1; ; ZVG § 77 Abs. 1; ; ZVG § 85a; ; ZVG § 85a Abs. 1; ; ZVG § 85a Abs. 2; ; ZVG § 85a Abs. 2 Satz 1; ; ZVG § 85a Abs. 2 Satz 2; ; ZVG § 101 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 577 Abs. 5 Satz 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versagung eines Zuschlages in einem Versteigerungstermin bei Nichterreichung der 5/10-Wertgrenze; Abgabe eines rechtsmissbräuchlichen Gebots bei einem Eigengebot des Gläubigervertreters zum Zwecke der Unterlaufung des Schuldnerschutzes; Anwendung des Grundsatzes der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZVG § 85a Abs. 1, 2
Versagung des Zuschlags wegen rechtsmissbräuchlicher Gebote - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsmissbrauch bei Eigengebot des Gläubigervertreters?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Otterndorf, 15.11.2006 - 9a K 19/04
- LG Stade, 27.12.2006 - 7 T 262/06
- BGH, 19.07.2007 - V ZB 15/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06
Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des …
Auszug aus BGH, 19.07.2007 - V ZB 15/07
Aus der Entscheidung des Beschwerdegerichts ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte, so dass zu den Gründen für das Festhalten an der bisherigen Senatsrechtsprechung auf die Ausführungen in dem Beschluss des Senats vom 10. Mai 2007 (V ZB 83/06, Umdruck S. 6 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) Bezug genommen wird.Bei einem Eigengebot des Gläubigervertreters, das auf die Herbeiführung der Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG gerichtet ist, spricht eine tatsächliche Vermutung für die missbräuchliche Absicht, den von § 85a Abs. 1 ZVG bezweckten Schuldnerschutz zu unterlaufen (Senat, Beschluss vom 10. Mai 2007, V ZB 83/06, Umdruck S. 18 ff.).
Der Grundsatz der Einmaligkeit der Anwendung der Wertgrenze in § 85a Abs. 2 Satz 2 ZVG ist nicht anzuwenden, wenn die Gebotsabgabe des Gläubigervertreters im ersten Termin dazu diente, den gesetzlichen Schutz des Schuldners vor einer Verschleuderung seines Vermögens zu unterlaufen und zu einer Bestimmung des zweiten Versteigerungstermins von Amts wegen geführt hat (vgl. Senat, Beschl. v. 10. Mai 2007, V ZB 83/06, Umdruck Seite 21).
Das Fehlen von Bietern fällt in den Risikobereich des Gläubigers, während der Schuldner nach einer ergebnislosen Versteigerung weiterhin durch die Wertgrenzen der §§ 74a, 85a ZVG vor einer Verschleuderung des Grundstücks geschützt wird (Senat, Beschl. v. 10. Mai 2007, V ZB 83/06, Umdruck S. 11).
- BGH, 24.11.2005 - V ZB 98/05
Zulässigkeit eines Gebots unter der Hälfte des Grundstückswerts in der …
Auszug aus BGH, 19.07.2007 - V ZB 15/07
Ob die Gläubigervertreterin bei der Abgabe ihres Gebotes einen Erwerbswillen in Bezug auf den zu versteigernden Grundbesitz gehabt habe, sei entgegen der Ansicht des Bundesgerichtshofes (Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 98/05, NJW 2006, 1355 f.) im Versteigerungsverfahren nicht zu prüfen.Das widerspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 98/05, NJW 2006, 1355 f.).
- BGH, 26.10.2006 - V ZB 188/05
Bindung des Vollstreckungsgerichts an eine vorherige Entscheidung bei der …
Auszug aus BGH, 19.07.2007 - V ZB 15/07
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten kommt hier nicht in Betracht, da sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (Senat, Beschl. v. 26. Oktober 2006, V ZB 188/05, WM 2007, 82, 86).
- BGH, 18.10.2007 - V ZB 141/06
Wegfall der Wertgrenze bei ergebnisloser Versteigerung; Begriff der ergebnislosen …
Das in dem ersten Versteigerungstermin am 14. April 2005 im eigenen Namen abgegebene Gebot des Gläubigervertreters ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10. Mai 2007, V ZB 83/06, WM 2007, 1522, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 118/06, WM 2007, 1747; Beschl. v. 19. Juli 2007, V ZB 15/07) unwirksam und daher nicht geeignet, die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen.Eine ergebnislose Versteigerung wird aber von den Regeln über die Zuschlagsversagung nach § 85a ZVG nicht erfasst und führt deshalb auch nicht zu einem Wegfall der Wertgrenzen (Senat, Beschl. v. 19. Juli 2007, V ZB 15/07, Umdruck S. 6, veröffentlicht bei juris).
- BGH, 18.10.2007 - V ZB 140/06
Versagung des Zuschlags wegen Nichterreichens der Wertgrenze
a) Das in dem ersten Versteigerungstermin am 14. April 2005 im eigenen Namen abgegebene Gebot des Gläubigervertreters war nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10. Mai 2007, V ZB 83/06, WM 2007, 1522, 1523 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 118/06, WM 2007, 1747, 1748; Beschl. v. 19. Juli 2007, V ZB 15/07, Rdn. 10 - veröffentlicht in juris) unwirksam und daher nicht geeignet, die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen.Der Senat hat bereits in einem - allerdings nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts - ergangenen Beschluss (v. 19. Juli 2007, V ZB 15/07, Rdn. 14, aaO) ausgeführt, dass die ergebnislose Versteigerung von den Regeln über die Zuschlagsversagung nach § 85a ZVG nicht erfasst wird und deshalb auch nicht zu einem Wegfall der Wertgrenzen führt, weil das Fehlen von Bietern in den Risikobereich des das Verfahren betreibenden Gläubigers fällt, während der Schuldner nach einer ergebnislosen Versteigerung weiterhin durch die Wertgrenzen der §§ 74a, 85a ZVG vor einer Verschleuderung des Grundstücks geschützt wird.
- BGH, 05.06.2008 - V ZB 125/07
Versagung des Zuschlags bei Unwirksamkeit eines Gebots und Einstellung des …
Eine ergebnislose Versteigerung wird von den Regeln über die Zuschlagsversagung nach § 85a ZVG nicht erfasst und führt deshalb nicht zu einem Wegfall der Wertgrenzen (Senat, Beschluss vom 19. Juli 2007, V ZB 15/07, Umdruck S. 6, veröffentlicht bei juris; Beschluss vom 18. Oktober 2007, V ZB 141/06, NJW-RR 2008, 360; vgl. dazu Keller, ZfIR 2008, 134).
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