Rechtsprechung
| BGH, 14.05.2020 - V ZB 162/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anwaltliche Ausgangs- und Erledigungskontrolle bezüglich der verwendeten Nummer bei Telefaxübersendung fristwahrender Schriftsätze
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 519 Abs 1 ZPO, § 520 ZPO
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anwaltliche Ausgangs- und Erledigungskontrolle bezüglich der verwendeten Nummer bei Telefaxübersendung fristwahrender Schriftsätze - IWW
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bzgl. Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 233 S. 1; ZPO § 574 Abs. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bzgl. Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten - datenbank.nwb.de
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anwaltliche Ausgangs- und Erledigungskontrolle bezüglich der verwendeten Nummer bei Telefaxübersendung fristwahrender Schriftsätze
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Borken, 23.06.2016 - 16 C 5/14
- LG Dortmund, 07.10.2016 - 1 S 263/16
- BGH, 14.05.2020 - V ZB 162/16
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 02.02.2016 - II ZB 8/15
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
Auszug aus BGH, 14.05.2020 - V ZB 162/16
Hierbei handelt es sich um eine einfache büromäßige Aufgabe ohne jeden rechtlichen Bezug, deren Erledigung der Rechtsanwalt seinem geschulten, zuverlässigen Personal überlassen darf (st. Rspr., siehe nur BGH, Beschlüsse vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105, 2106, vom 3. Dezember 1996 - XI ZB 20/96, NJW 1997, 948 und vom 2. Februar 2016 - II ZB 8/15, BRAK-Mitt. 2016, 123 = juris Rn. 9).Rn. 8 aa) Ein Rechtsanwalt muss nämlich, auch wenn er sich grundsätzlich auf seine Mitarbeiter verlassen kann, selbst tätig werden und für die ordnungsgemäße Erfüllung der betreffenden Aufgabe Sorge tragen, wenn für ihn bei gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt erkennbar ist, dass seinem Büropersonal im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises Fehler unterlaufen sind oder es Anweisungen nicht beachtet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1973 - IX ZR 171/72, VersR 1973, 1144, 1145…, vom 26. November 2007 - NotZ 99/07, NJW 2008, 924 Rn. 12 und vom 2. Februar 2016 - II ZB 8/15, BRAK-Mitt. 2016, 123 = juris Rn. 9).
Oberhalb der Adresszeile der Berufungsbegründungsschrift vom 20. September 2016, die der Prozessbevollmächtigte der Beklagten bei der ihm obliegenden Endkontrolle des Schriftsatzes auf die richtige Bezeichnung des Berufungsgerichts überprüfen musste (vgl. Senat…, Beschluss vom 5. März 2009 - V ZB 153/08, NJW 2009, 1750 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105, 2106 und vom 2. Februar 2016 - II ZB 8/15, BRAK-Mitt. 2016, 123 = juris Rn. 10; BVerfG, NJW 2002, 3692, 3693 mwN), ist aufgrund der drucktechnischen Hervorhebung in Fettdruck eindeutig und auf den ersten Blick erkennbar eine Telefaxnummer angegeben, die nicht diejenige des Landgerichts Dortmund sein konnte und die mithin ersichtlich falsch war.
Bei einem dermaßen offensichtlichen Fehler an solch prominenter Stelle wie unmittelbar über der Gerichtsbezeichnung, die der Rechtsanwalt ohnehin kontrollieren muss, kann er sich nicht mehr darauf verlassen, dass seine Mitarbeiterin den Schriftsatz gleichwohl ordnungsgemäß an die richtige Telefaxnummer versendet (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2016 - II ZB 8/15, BRAK-Mitt. 2016, 123 = juris Rn. 10 für einen vergleichbaren Fall).
- BGH, 23.03.1995 - VII ZB 19/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Übermittlung eines fristgebundenen …
Auszug aus BGH, 14.05.2020 - V ZB 162/16
Hierbei handelt es sich um eine einfache büromäßige Aufgabe ohne jeden rechtlichen Bezug, deren Erledigung der Rechtsanwalt seinem geschulten, zuverlässigen Personal überlassen darf (st. Rspr., siehe nur BGH, Beschlüsse vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105, 2106, vom 3. Dezember 1996 - XI ZB 20/96, NJW 1997, 948 …und vom 2. Februar 2016 - II ZB 8/15, BRAK-Mitt. 2016, 123 = juris Rn. 9).Oberhalb der Adresszeile der Berufungsbegründungsschrift vom 20. September 2016, die der Prozessbevollmächtigte der Beklagten bei der ihm obliegenden Endkontrolle des Schriftsatzes auf die richtige Bezeichnung des Berufungsgerichts überprüfen musste (vgl. Senat…, Beschluss vom 5. März 2009 - V ZB 153/08, NJW 2009, 1750 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105, 2106 …und vom 2. Februar 2016 - II ZB 8/15, BRAK-Mitt. 2016, 123 = juris Rn. 10; BVerfG, NJW 2002, 3692, 3693 mwN), ist aufgrund der drucktechnischen Hervorhebung in Fettdruck eindeutig und auf den ersten Blick erkennbar eine Telefaxnummer angegeben, die nicht diejenige des Landgerichts Dortmund sein konnte und die mithin ersichtlich falsch war.
- BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01
Einreichung einer Einspruchsschrift bei einer unzuständigen Behörde
Auszug aus BGH, 14.05.2020 - V ZB 162/16
Oberhalb der Adresszeile der Berufungsbegründungsschrift vom 20. September 2016, die der Prozessbevollmächtigte der Beklagten bei der ihm obliegenden Endkontrolle des Schriftsatzes auf die richtige Bezeichnung des Berufungsgerichts überprüfen musste (vgl. Senat…, Beschluss vom 5. März 2009 - V ZB 153/08, NJW 2009, 1750 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105, 2106 …und vom 2. Februar 2016 - II ZB 8/15, BRAK-Mitt. 2016, 123 = juris Rn. 10; BVerfG, NJW 2002, 3692, 3693 mwN), ist aufgrund der drucktechnischen Hervorhebung in Fettdruck eindeutig und auf den ersten Blick erkennbar eine Telefaxnummer angegeben, die nicht diejenige des Landgerichts Dortmund sein konnte und die mithin ersichtlich falsch war.
- BGH, 04.11.2014 - VIII ZB 38/14
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 14.05.2020 - V ZB 162/16
Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, WM 2014, 2388 Rn. 6 mwN). - BGH, 05.03.2009 - V ZB 153/08
Prüfungsanforderungen eines Rechtsanwalts bei der Unterzeichnung einer …
Auszug aus BGH, 14.05.2020 - V ZB 162/16
Oberhalb der Adresszeile der Berufungsbegründungsschrift vom 20. September 2016, die der Prozessbevollmächtigte der Beklagten bei der ihm obliegenden Endkontrolle des Schriftsatzes auf die richtige Bezeichnung des Berufungsgerichts überprüfen musste (vgl. Senat, Beschluss vom 5. März 2009 - V ZB 153/08, NJW 2009, 1750 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105, 2106 …und vom 2. Februar 2016 - II ZB 8/15, BRAK-Mitt. 2016, 123 = juris Rn. 10; BVerfG, NJW 2002, 3692, 3693 mwN), ist aufgrund der drucktechnischen Hervorhebung in Fettdruck eindeutig und auf den ersten Blick erkennbar eine Telefaxnummer angegeben, die nicht diejenige des Landgerichts Dortmund sein konnte und die mithin ersichtlich falsch war. - BGH, 26.11.2007 - NotZ 99/07
Versäumung der Bewerbungsfrist um eine ausgeschriebene Notarstelle aufgrund eines …
Auszug aus BGH, 14.05.2020 - V ZB 162/16
Rn. 8 aa) Ein Rechtsanwalt muss nämlich, auch wenn er sich grundsätzlich auf seine Mitarbeiter verlassen kann, selbst tätig werden und für die ordnungsgemäße Erfüllung der betreffenden Aufgabe Sorge tragen, wenn für ihn bei gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt erkennbar ist, dass seinem Büropersonal im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises Fehler unterlaufen sind oder es Anweisungen nicht beachtet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1973 - IX ZR 171/72, VersR 1973, 1144, 1145, vom 26. November 2007 - NotZ 99/07, NJW 2008, 924 Rn. 12 …und vom 2. Februar 2016 - II ZB 8/15, BRAK-Mitt. 2016, 123 = juris Rn. 9). - BGH, 03.12.1996 - XI ZB 20/96
Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist mittels Telefax; Wiedereinsetzung in …
Auszug aus BGH, 14.05.2020 - V ZB 162/16
Hierbei handelt es sich um eine einfache büromäßige Aufgabe ohne jeden rechtlichen Bezug, deren Erledigung der Rechtsanwalt seinem geschulten, zuverlässigen Personal überlassen darf (st. Rspr., siehe nur BGH, Beschlüsse vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105, 2106, vom 3. Dezember 1996 - XI ZB 20/96, NJW 1997, 948 …und vom 2. Februar 2016 - II ZB 8/15, BRAK-Mitt. 2016, 123 = juris Rn. 9). - BGH, 13.07.1973 - IX ZR 171/72
Empfangsbekenntnis - Unterschrift - Unterzeichnung - Anwaltspflicht - …
Auszug aus BGH, 14.05.2020 - V ZB 162/16
Rn. 8 aa) Ein Rechtsanwalt muss nämlich, auch wenn er sich grundsätzlich auf seine Mitarbeiter verlassen kann, selbst tätig werden und für die ordnungsgemäße Erfüllung der betreffenden Aufgabe Sorge tragen, wenn für ihn bei gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt erkennbar ist, dass seinem Büropersonal im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises Fehler unterlaufen sind oder es Anweisungen nicht beachtet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1973 - IX ZR 171/72, VersR 1973, 1144, 1145…, vom 26. November 2007 - NotZ 99/07, NJW 2008, 924 Rn. 12 …und vom 2. Februar 2016 - II ZB 8/15, BRAK-Mitt. 2016, 123 = juris Rn. 9).
- BGH, 10.10.2023 - VIII ZB 60/22
Anforderungen an anwaltliche Sorgfaltspflicht bei Versendung einer …
Rn. 25 Zwar kann ein Rechtsanwalt, anders als es im Berufungsurteil anklingt, die Einstellung des Empfangsgerichts im beA auf der Grundlage des im Schriftsatz angegebenen Gerichts - ähnlich wie das Heraussuchen einer Fax-Nummer - auf geschulte und zuverlässige Kanzleimitarbeiter übertragen (…vgl. zum Heraussuchen und Eingeben der Faxnummer BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 34/10, NJW 2011, 312 Rn. 6;… vom 9. Juni 2015 - VIII ZB 100/14, juris Rn. 9; vom 14. Mai 2020 - V ZB 162/16, juris Rn. 6).Daher steht - anders als das Berufungsgericht gemeint hat - nicht die seitens des Prozessbevollmächtigen nicht delegierbare eigentliche Bezeichnung des zuständigen Empfangsgerichts im fristwahrenden Schriftsatz in Rede (…vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 5. März 2009 - V ZB 153/08, NJW 2009, 1750 Rn. 8 f.;… vom 22. Januar 2013 - VIII ZB 46/12, NJW-RR 2013, 699 Rn. 11; vom 14. Mai 2020 - V ZB 162/16, aaO Rn. 9;… vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, NJW 2023, 1969 Rn. 15; jeweils mwN), sondern lediglich dessen Auswahl ("Eingabe") im beA im Rahmen des Versandvorgangs.
Rn. 27 Zudem muss - anders als die Rechtsbeschwerde meint - ein Rechtsanwalt, auch soweit er sich grundsätzlich auf seine Mitarbeiter verlassen kann, selbst tätig werden und für die ordnungsgemäße Erfüllung der betreffenden Aufgabe Sorge tragen, wenn für ihn bei gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt erkennbar ist, dass seinem Büropersonal im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises Fehler unterlaufen sind oder es Anweisungen nicht beachtet hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2007 - NotZ 99/07, NJW 2008, 924 Rn. 12 mwN;… vom 2. Februar 2016 - II ZB 8/15, juris Rn. 9; vom 14. Mai 2020 - V ZB 162/16, aaO Rn. 8 mwN).
- BGH, 22.09.2020 - II ZB 2/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung des …
Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden beziehungsweise die den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr.; vgl. nur BVerfGE 74, 228, 234;… BVerfG, NJW 2012, 2869 Rn. 8;… NZA 2016, 122 Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 29. Oktober 2019 - VIII ZB 103/18, NJW-RR 2020, 52 Rn. 9; Beschluss vom 14. Mai 2020 - V ZB 162/16, juris Rn. 4 mwN). - BGH, 21.06.2022 - II ZB 3/22
Wiedereinsetzung: Vertrauen auf antragsgemäße zweite Verlängerung der …
Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden beziehungsweise die den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr.; vgl. nur BVerfGE 74, 228, 234;… BVerfG, NJW 2012, 2869 Rn. 8;… NZA 2016, 122 Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 29. Oktober 2019 - VIII ZB 103/18, NJW-RR 2020, 52 Rn. 9; Beschluss vom 14. Mai 2020 - V ZB 162/16, juris Rn. 4;… Beschluss vom 22. September 2020 - II ZB 2/20, juris Rn. 6). - BGH, 21.06.2022 - II ZB 1/22
Wiedereinsetzung: Vertrauen auf antragsgemäße zweite Verlängerung der …
Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden beziehungsweise die den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr.; vgl. nur BVerfGE 74, 228, 234;… BVerfG, NJW 2012, 2869 Rn. 8;… NZA 2016, 122 Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 29. Oktober 2019 - VIII ZB 103/18, NJW-RR 2020, 52 Rn. 9; Beschluss vom 14. Mai 2020 - V ZB 162/16, juris Rn. 4;… Beschluss vom 22. September 2020 - II ZB 2/20, juris Rn. 6). - BGH, 21.06.2022 - II ZB 2/22
Fristverlängerung ohne Zustimmung des Klägers; Rechtsmissbräuchliche Versagung …
Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden beziehungsweise die den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr.; vgl. nur BVerfGE 74, 228, 234;… BVerfG, NJW 2012, 2869 Rn. 8;… NZA 2016, 122 Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 29. Oktober 2019 - VIII ZB 103/18, NJW-RR 2020, 52 Rn. 9; Beschluss vom 14. Mai 2020 - V ZB 162/16, juris Rn. 4;… Beschluss vom 22. September 2020 - II ZB 2/20, juris Rn. 6).
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