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| BGH, 24.11.1978 - V ZB 24/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übertragung der Geschäftsanteile einer Personenhandelsgesellschaft - Eigentumserwerb im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.05.1978 - VIII ZR 32/77
"Sondermasse" im Konkurs
Auszug aus BGH, 24.11.1978 - V ZB 24/78
Im Urteil vom 10. Mai 1978 - VIII ZR 32/77 (BGHZ 71, 296, 299) hat der Bundesgerichtshof die Übertragung der Geschäftsanteile einer Personenhandelsgesellschaft auf einen einzigen Erwerber mit der Wirkung als zulässig angesehen, daß der Erwerber als Gesamtrechtsnachfolger Inhaber der bisher zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Rechte wird. - BGH, 07.04.1952 - IV ZB 23/52
Vorlage nach § 28 FGG. Entscheidung über weitere Beschwerde
Auszug aus BGH, 24.11.1978 - V ZB 24/78
Deshalb ist die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs entfallen und die des vorlegenden Oberlandesgerichts wieder erwachsen (vgl. BGHZ 5, 356, 358).
- BFH, 21.06.1994 - VIII R 5/92
Identität erhaltende Umwandlung - Sonderbetriebsvermögen
Bringen alle Mitunternehmer ihre bisherigen Mitunternehmeranteile an einer anderen Personengesellschaft durch Abtretung in eine neu gegründete Personengesellschaft ein, so führt dies - unter gleichzeitiger Vollbeendigung der umgewandelten Personengesellschaft - zum Übergang des Gesellschaftsvermögens der untergehenden Personengesellschaft auf die aufnehmende Gesellschaft durch Anwachsung (§§ 738 BGB, 142, 161 Abs. 2 HGB, und dazu BGH in BGHZ 71, 296 - für Übernahme durch GmbH -, und Beschluß vom 24. November 1978 V ZB 24/78, Betriebs-Berater - BB - 1979, 397 - für Übernahme durch KG - …sowie Urteil vom 19. Februar 1990 II ZR 42/89, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht - NJW-RR - 1990, 798 - für Übernahme durch GbR - vgl. auch K. Schmidt, a. a. O., S. 324, 1076;… Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, Rz. 7816 m. w. N.; vgl. auch Schulze zur Wiesche, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1993, 381, 383). - BGH, 07.06.2018 - V ZB 252/17
Zulässigkeit einer Berufung einer GbR auch bei Verlust der Parteifähigkeit
Diese Grundsätze gelten gleichermaßen, wenn die Gesellschaft - wie hier - Eigentümerin eines Grundstücks ist; zur Umschreibung des Eigentums auf den Gesamtrechtsnachfolger bedarf es in diesem Fall nicht der Auflassung an diesen, sondern nur der Berichtigung des Grundbuchs (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 24/78, WM 1979, 249). - FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 1562/08
Abgrenzung zwischen einem die Gesamtrechtsnachfolge auslösenden Verkauf von …
Rn. 10 cc) Um einen Fall der Gesamtrechtsnachfolge handelt es sich --entgegen der Auffassung des FA-- auch dann, wenn ein Dritter alle Anteile an einer Personengesellschaft erwirbt (Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, § 8 IV.2.b und Fußnoten 123 und 125 mit zahlreichen Beispielen; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 10. Mai 1978 VIII ZR 32/77, BGHZ 71, 296; BGH-Beschluss vom 24. November 1978 V ZB 24/78, JuS 1979, 668); das Gesellschaftsverhältnis endet infolge Konfusion.
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