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Rechtsprechung
   BGH, 05.11.1987 - V ZB 3/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3775
BGH, 05.11.1987 - V ZB 3/87 (https://dejure.org/1987,3775)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1987 - V ZB 3/87 (https://dejure.org/1987,3775)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1987 - V ZB 3/87 (https://dejure.org/1987,3775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Streithelfer - Streitbeitritt - Streitverkündung - Berufung - Rechtsmittelfrist - Rechtsanwalt - Urteil - Zustellung - Mandant

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 417
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.06.1985 - III ZB 12/85

    Bindung eines Streithelfers an die für die Hauptparteien maßgeblichen …

    Auszug aus BGH, 05.11.1987 - V ZB 3/87
    Wie auch die Beschwerdeführerin nicht verkennt, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Übereinstimmung mit der im Schrifttum herrschenden Auffassung eine Rechtsmitteleinlegung durch den - unselbständigen - Streithelfer nur innerhalb der für die Hauptpartei laufenden Berufungsfrist möglich (statt vieler Senatsurt. v. 27. Februar 1963, V ZR 86/61, NJW 1963, 1251; BGH Beschl. v. 27. Juni 1985, III ZB 12/85, NJW 1986, 257 Nr. 13 = LM ZPO § 67 Nr. 12; Senatsbeschl. v. 6. Februar 1986, V ZB 2/86, VersR 1986, 686; jeweils m.w.N.).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß ein ergangenes Urteil dem Streithelfer weder zugestellt noch auch nur formlos übermittelt werden muß, vielmehr der den Streithelfer in der Instanz vertretende Anwalt durch geeignete Maßnahmen - etwa Antrage bei der Geschäftsstelle des Gerichts oder bei dem Prozeßbevollmächtigten der unterstützten Partei - sicherstellen muß, daß er alsbald von der Zustellung des Urteils an die Hauptpartei erfährt, um sodann rechtzeitig seine Partei von der Möglichkeit, das Urteil anzufechten, zu unterrichten (s. auch insoweit statt vieler die bereits zitierten Beschlüsse BGH v. 27. Juni 1985, III ZB 12/85 und v. 6. Februar 1986, V ZB 2/86, jeweils aaO).

  • BGH, 06.02.1986 - V ZB 2/86

    Einlegung eines Rechtmittels durch einen Streihelfer innerhalb der …

    Auszug aus BGH, 05.11.1987 - V ZB 3/87
    Wie auch die Beschwerdeführerin nicht verkennt, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Übereinstimmung mit der im Schrifttum herrschenden Auffassung eine Rechtsmitteleinlegung durch den - unselbständigen - Streithelfer nur innerhalb der für die Hauptpartei laufenden Berufungsfrist möglich (statt vieler Senatsurt. v. 27. Februar 1963, V ZR 86/61, NJW 1963, 1251; BGH Beschl. v. 27. Juni 1985, III ZB 12/85, NJW 1986, 257 Nr. 13 = LM ZPO § 67 Nr. 12; Senatsbeschl. v. 6. Februar 1986, V ZB 2/86, VersR 1986, 686; jeweils m.w.N.).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß ein ergangenes Urteil dem Streithelfer weder zugestellt noch auch nur formlos übermittelt werden muß, vielmehr der den Streithelfer in der Instanz vertretende Anwalt durch geeignete Maßnahmen - etwa Antrage bei der Geschäftsstelle des Gerichts oder bei dem Prozeßbevollmächtigten der unterstützten Partei - sicherstellen muß, daß er alsbald von der Zustellung des Urteils an die Hauptpartei erfährt, um sodann rechtzeitig seine Partei von der Möglichkeit, das Urteil anzufechten, zu unterrichten (s. auch insoweit statt vieler die bereits zitierten Beschlüsse BGH v. 27. Juni 1985, III ZB 12/85 und v. 6. Februar 1986, V ZB 2/86, jeweils aaO).

  • BGH, 07.11.1974 - VII ZR 30/72

    Anforderungen an die Auslegung eines Architektenvertrages - Verjährung der …

    Auszug aus BGH, 05.11.1987 - V ZB 3/87
    Aus dem Urteil BGH VII ZR 30/72 und 132/72 vom 7. November 1974, NJW 1975, 218 Nr. 13, auf das die Beschwerdeführerin noch verweist, ist nichts zu ihren Gunsten herzuleiten.
  • BGH, 27.02.1963 - V ZR 86/61
    Auszug aus BGH, 05.11.1987 - V ZB 3/87
    Wie auch die Beschwerdeführerin nicht verkennt, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Übereinstimmung mit der im Schrifttum herrschenden Auffassung eine Rechtsmitteleinlegung durch den - unselbständigen - Streithelfer nur innerhalb der für die Hauptpartei laufenden Berufungsfrist möglich (statt vieler Senatsurt. v. 27. Februar 1963, V ZR 86/61, NJW 1963, 1251; BGH Beschl. v. 27. Juni 1985, III ZB 12/85, NJW 1986, 257 Nr. 13 = LM ZPO § 67 Nr. 12; Senatsbeschl. v. 6. Februar 1986, V ZB 2/86, VersR 1986, 686; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 227/88

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Streithelfers

    Es wird daran festgehalten, daß ein Streithelfer Rechtsmittel nur innerhalb der für die Hauptpartei laufenden Rechtsmittelfrist einlegen kann ohne Rücksicht darauf, ob und wann ihm selbst das anzufechtende Urteil zugestellt worden ist (st. Rsp. zuletzt BGH Beschluß vom 5. November 1987 - V ZB 3/87 = VersR 1988, 417).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der ganz herrschenden Lehre ist somit eine Rechtsmitteleinlegung durch den - unselbständigen - Streithelfer nur innerhalb der für die Hauptpartei laufenden Berufungsfrist möglich (vgl. BGH NJW 1986, 257 Nr. 13 u. Beschl. v. 5. November 1987 - V ZB 3/87 = VersR 1988, 417 jeweils m.w.Nachw.).

    Es kann unentschieden bleiben, ob ein Streithelfer überhaupt aus bei ihm liegenden Gründen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlangen kann (bereits offen gelassen in BGH VersR 1988, 417;… verneinend Stein/Jonas/Leipold a.a.O.).

  • BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92

    Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache

    Diese Beklagte war gemäß § 67 ZPO schon als unselbständige Streithelferin der Beklagten zu 1) und 2) berechtigt, auch ohne eigene Beschwer (BGH, Urteil vom 15. Juni 1989 - VII ZR 227/88 - NJW 1990, 190, 191) zu Gunsten der Beklagten zu 1) und 2) innerhalb der für diese geltenden Rechtsmittelfrist (BGH, Beschluß vom 5. November 1987 - V ZB 3/87 - VersR 1988, 417) das Urteil des Landgerichts mit der Berufung anzufechten.
  • OLG Jena, 03.07.2012 - 4 U 283/11

    Wegerechtlicher Status einer vor dem 13.5.1993 bereits genutzten Straße in …

    Die hier vorliegende einheitliche Berufung des Beklagten und seiner Streithelferin ist (von beiden) innerhalb der maßgebenden Rechtsmittelfrist der Hauptpartei (BGH VersR 88, 417; NJW 90, 190), nämlich innerhalb der bis zum 19.05.2011 laufenden Monatsfrist nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils an den Beklagten eingelegt worden.
  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 137/96

    Ansprüche aus einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der - unselbständige - Streithelfer das Rechtsmittel der Berufung nur innerhalb der für die Hauptpartei laufenden Berufungsfrist einlegen (BGH, Beschluß vom 5. November 1987 - V ZB 3/87 - VersR 1988, 417; Urteil vom 15. Juni 1989 - VII ZR 227/88 - VersR 1989, 932).
  • BGH, 08.05.2008 - IX ZR 180/06

    Verjährung von Vergütungsansprüchen eines Rechtsanwalts; Wirksamkeit der …

    Der Bundesgerichtshof hat bisher offen gelassen, welchen Einfluss die doppelte Streitverkündung auf die Interventionswirkung gemäß § 74 Abs. 3, § 68 ZPO hat (BGH, Beschl. v. 5. November 1987 - V ZB 3/87, VersR 1988, 417;… zum Streitstand vgl. MünchKomm-ZPO/Schultes, 3. Aufl. § 74 Rn. 9;… Wieczorek/Schütze/Mansel, ZPO 3. Aufl. § 68 Rn. 160; W. Lüke, Die Beteiligung Dritter im Zivilprozeß S. 332 ff; Ziegert, Die Interventionswirkung S. 173 ff; Diedrich, Die Interventionswirkung - Ausprägung eines einheitlichen Konzepts prozessualer Bindungswirkung S. 140 ff).
  • BGH, 04.10.1990 - IX ZB 78/90

    Wiedereinsetzung bei Versäumung des Beitritts vor Rechtskraft des Urteils

    Ob dieser in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und teilweise auch im Schrifttum vertretenen Auffassung (RG HRR 1933 Nr. 1887; JW 1936, 3046;… Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO 48. Aufl. § 67 Anm. 2 C;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 14. Aufl. § 47 IV 2 b;… Schellhammer, Zivilprozeßrecht 4. Aufl. Rdnr. 1391;… Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. § 67 Rdnr. 5 f.) zu folgen ist, hat der Bundesgerichtshof bisher offengelassen (Beschl. v. 5. November 1987 - V ZB 3/87, VersR 1988, 417;… Urt. v. 15. Juni 1989 - VII ZR 227/88, NJW 1990, 190) und braucht auch vorliegend nicht entschieden zu werden.

    Für den Streithelfer gilt keine gesonderte Rechtsmittelfrist; das erstinstanzliche Urteil wird mit Ablauf der für die Hauptpartei geltenden Berufungsfrist rechtskräftig (st. Rspr.: BGH, Beschl. v. 27. Juni 1985 - III ZB 12/85, NJW 1986, 257; Beschl. v. 5. November 1987 - V ZB 3/87, VersR 1988, 417;… Urt. v. 15. Juni 1989 - VII ZR 227/88, NJW 1990, 190).

  • OLG Köln, 18.12.2015 - 5 U 121/15

    Zulässigkeit der für den Streithelfer eingelegten Berufung

    Legt ein Streithelfer Berufung ein, ist nur die für die Hauptpartei laufende Rechtsmittelfrist maßgebend (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. Beschluss vom 05.11.1987, V ZB 3/87, Tz. 7; Urteil vom 15.06.1989, VII ZR 227/88; Tz. 8 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 14.01.1991 - 2 Wx 62/90

    Beschwerdeberechtigung bei Wohnungseigentümergemeinschaften; Voraussetzungen für …

    Mit dieser Begründung kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist aber von seiten des Nebenintervenienten nicht erreicht werden, jedenfalls nicht, wenn er nicht schon früher beigetreten war (vgl. RG JW 36, 3046; offenlassend BGH VersR 88, 417; JZ 89, 807; s. auch BVerfGE 60, 8 [BVerfG 09.02.1982 - 1 BvR 191/81] /13;… wie hier Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 66 Rn. A I b 2;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 67 Rn. 5, 6 und Fn. 10;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 48. Aufl., § 66 Anm. 3, § 67 Anm. 2 C;… Rosenberg/Schwab, ZPO, 14. Aufl., S. 267).
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