Rechtsprechung
| BGH, 02.04.1998 - V ZB 6/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erneute Berufung nach wirksamer Rücknahme einer Berufung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist und der Berufungsbegründungsfrist - Vornahme von Prozesshandlungen durch den Prozessbevollmächtigten - Hinderung an der Wahrung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 87, 515, 516, 233
Wirksamkeit und Rechtsfolgen einer Berufungsrücknahme - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1446
- VersR 1999, 338
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 125/87
Anfechtbarkeit einer Berufungsrücknahme - Zurechenbarkeit eines anwaltlichen …
Auszug aus BGH, 02.04.1998 - V ZB 6/98
Daß derartige besondere Umstände hier vorlägen, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. BGH, Beschl. v. 2. Dezember 1987, IVb ZB 125/87, VersR 1988, 526, 527).Wenn dies eindeutig so gewesen sein sollte, müßte sich der Beklagte gleichwohl das weisungswidrige Verhalten seines damaligen Prozeßbevollmächtigten zurechnen lassen, auch wenn ihm die Rücknahme zunächst nicht bekannt war (vgl. BGH, Beschl. v. 2. Dezember 1987, IVb ZB 125/87, VersR 1988, 526, 527).
- BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 106/89
Berufungsrücknahme - Mandatskündigung - Berufungsfrist - Fristversäumnis - …
Auszug aus BGH, 02.04.1998 - V ZB 6/98
Der damalige Prozeßbevollmächtigte des Beklagten konnte gegenüber dem Gegner und dem Gericht noch so lange rechtswirksam Prozeßhandlungen für den Beklagten vornehmen, bis sich ein neuer Prozeßbevollmächtigter bestellte (§ 87 ZPO; vgl. BGH, Beschl. v. 6. Dezember 1989, IVb ZB 106/89, VersR 1990, 328, 329 m.w.N.).Auch dann liegt jedoch jedenfalls ein Verschulden des Beklagten selbst oder ein ihm zuzurechnendes Verschulden seines damaligen Prozeßbevollmächtigten oder von ihnen beiden vor (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Dezember 1989, IVb ZB 106/89, VersR 1990, 328, 329).
- BGH, 21.03.1977 - II ZB 5/77
Rücknahmeerklärung - Binnenschiffahrtssachen - Irrtum des Prozeßbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 02.04.1998 - V ZB 6/98
Eine Ausnahme hat die Rechtsprechung lediglich in einem Einzelfall zugelassen, in dem die Rücknahmeerklärung zu dem wirklichen Willen des Rechtsmittelführers in Widerspruch stand und der Irrtum des Prozeßbevollmächtigten, auf dem die Erklärung beruhte, für den Rechtsmittelgegner und das Gericht ganz offensichtlich war (BGH, Beschl. v. 21. März 1977, II ZB 5/77, VersR 1977, 574).
- BGH, 30.05.2007 - XII ZB 82/06
Verlust des Rechtsmittels der Berufung bei Zurücknahme durch einen von mehreren …
d) Auch wenn ein Prozessbevollmächtigter die Berufung ohne oder entgegen einer Weisung des Mandanten zurückgenommen hat, kann für eine erneut, aber verspätet eingelegte Berufung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (Anschluss an BGH, Beschluss vom 2. April 1998 - V ZB 6/98 - NJW-RR 1998, 1446).Soweit die Rechtsbeschwerde sich gegen die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsgesuchs richtet, steht die angefochtene Entscheidung im Einklang mit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, derzufolge Wiedereinsetzung für eine nach Ablauf der Berufungsfrist erneut eingelegte Berufung nicht mit Rücksicht darauf gewährt werden kann, dass die zunächst eingelegte Berufung - auch irrtümlich oder weisungswidrig - zurückgenommen worden sei (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. April 1998 V ZB 6/98 NJW-RR 1998, 1446 und vom 16. Mai 1991 III ZB 1/91 NJW 1991, 2839; BVerwG NVwZ 1997, 1210, 1211;… vgl. auch Zöller/Gummer/Heßler aaO § 516 Rdn. 17).
- BAG, 10.01.2017 - 10 AZN 938/16
Beiordnung eines Notanwalts
Insoweit würde ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten vorliegen, welches sich der Kläger zurechnen lassen müsste (vgl. BGH 2. April 1998 - V ZB 6/98 - zu II 3 der Gründe).Auch wenn die Rücknahme weisungswidrig erfolgt sein sollte, steht dies ihrer Wirksamkeit als Prozesshandlung nicht entgegen (vgl. BGH 2. April 1998 - V ZB 6/98 - zu II 2 der Gründe; 2. Dezember 1987 - IVb ZB 125/87 - zu II 1 der Gründe).
- BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 41/09
Zulässigkeit der Berufung nach Rücknahme durch einen von mehreren …
Nimmt ein Prozessbevollmächtigter die Berufung ohne oder entgegen einer Weisung des Mandanten zurück, kann für eine erneute, aber verspätet eingelegte Berufung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (BGH 16. Mai 1991 - III ZB 1/91 - NJW 1991, 2839; 2. April 1998 - V ZB 6/98 - NJW-RR 1998, 1446; 30. Mai 2007 - XII ZB 82/06 - NJW 2007, 3640).
- LSG Sachsen-Anhalt, 20.08.2009 - L 3 R 136/09 Sollte die für den Kläger von seinem Bevollmächtigten abgegebene Erklärung nicht mit dem tatsächlichen Willen des Klägers übereingestimmt haben, wäre ihm dennoch ein ggf. auch schuldhaftes Handeln des Bevollmächtigten zuzurechnen (vgl. hierzu Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 2. April 1998 - V ZB 6/98 - NJW-RR 1998, 1446).
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Prozessbevollmächtigte eine Erklärung abgegeben hat, die offensichtlich in Widerspruch zu den Interessen des Vertretenen steht, d.h. dies für den Prozessgegner und das Gericht deutlich wird (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 1998, a.a.O.).
- VerfG Brandenburg, 15.05.2014 - VfGBbg 2/14
Bundesverfassungsgericht
Grundsätzlich sind auch solche Prozesshandlungen wirksam und bindend, die ein Rechtsanwalt ohne oder gegen die Weisung des Mandanten vorgenommene hat (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 30. Mai 2007 - XII ZB 82/06 -, NJW 2007, 3640; Beschluss vom 2. April 1998 - V ZB 6/98 -, NJW-RR 1998, 1446; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2013 - L 2 U 201/12 WA -, juris). - BPatG, 17.05.2001 - 25 W (pat) 97/01 Denn für die im Rahmen der beantragten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beurteilende Verschuldensfrage nach § 91 Abs. 1 Satz 1 MarkenG ist es unerheblich, ob die antragsstellende Beteiligte ein Eigenverschulden trifft oder ihr ein Verschulden ihres Rechtsanwalts nach § 82 Abs. 1 MarkenG iVm § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist (vgl auch BGH NJW-RR 1998, 1446; Müller, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2000, 322, 326 mit weiteren Hinweisen unter Anm 66).
- OLG Brandenburg, 27.08.2019 - 6 U 58/19
Rückabwicklung eines Pferdekaufvertrags
Bei dieser Sachlage ist für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die mit mangelndem Verschulden bei der Zurücknahme des Rechtsmittels begründet wird, kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 02.04.2009 - V ZB 6/98, NJW-RR 1998, 1446;… vom 30.05.2007, a.a.O. Rn 15; vom 16.05.1991 - III ZB 1/91 Rn 10, NJW 1991, 2839; jew. zit. nach juris).
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