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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2017 - V ZB 61/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8959
BGH, 16.03.2017 - V ZB 61/16 (https://dejure.org/2017,8959)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2017 - V ZB 61/16 (https://dejure.org/2017,8959)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2017 - V ZB 61/16 (https://dejure.org/2017,8959)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung von Sicherungshaft über drei Monate hinaus; Wertung der Aussage bzgl. des Verlustes des Passes als Schutzbehauptung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung von Sicherungshaft über drei Monate hinaus; Wertung der Aussage bzgl. des Verlustes des Passes als Schutzbehauptung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.06.2016 - V ZB 26/16

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach …

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - V ZB 61/16
    Die Haft durfte nach § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG über drei Monate hinaus angeordnet werden, da es der Betroffene zu vertreten hat, dass die Abschiebung nicht innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt werden konnte (vgl. Senat…, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZB 99/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 26/16, juris Rn. 9 f.;… Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6).

    Die tatrichterliche Würdigung unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen die aus ihnen gezogenen Schlüsse als möglich erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 26/16, juris Rn. 6;… Beschluss vom 13. Februar 2012 - V ZB 46/11, juris Rn. 9;… Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 40/11, juris Rn. 7 jeweils mwN).

  • BGH, 19.01.2017 - V ZB 99/16

    Abschiebungshaftsache: Verlängerung der Abschiebungshaft über sechs Monate hinaus …

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - V ZB 61/16
    Die Haft durfte nach § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG über drei Monate hinaus angeordnet werden, da es der Betroffene zu vertreten hat, dass die Abschiebung nicht innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt werden konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZB 99/16, juris Rn. 6;… Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 26/16, juris Rn. 9 f.;… Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6).
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 40/11

    BGH legt Europäischen Gerichtshof Fragen zur getrennten Unterbringung von …

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - V ZB 61/16
    Die tatrichterliche Würdigung unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen die aus ihnen gezogenen Schlüsse als möglich erscheinen lassen (vgl. Senat…, Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 26/16, juris Rn. 6;… Beschluss vom 13. Februar 2012 - V ZB 46/11, juris Rn. 9; Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 40/11, juris Rn. 7 jeweils mwN).
  • BGH, 12.05.2016 - V ZB 25/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung über die Dreimonatsfrist

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - V ZB 61/16
    Die Haft durfte nach § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG über drei Monate hinaus angeordnet werden, da es der Betroffene zu vertreten hat, dass die Abschiebung nicht innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt werden konnte (vgl. Senat…, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZB 99/16, juris Rn. 6;… Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 26/16, juris Rn. 9 f.; Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6).
  • BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre …

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - V ZB 61/16
    Die tatrichterliche Würdigung unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen die aus ihnen gezogenen Schlüsse als möglich erscheinen lassen (vgl. Senat…, Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 26/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 13. Februar 2012 - V ZB 46/11, juris Rn. 9;… Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 40/11, juris Rn. 7 jeweils mwN).
  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 133/19

    Zurückweisung von Drittstaatsangehörigen an einer Binnengrenze der Europäischen …

    Diese tatrichterliche Würdigung unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen die aus ihnen gezogenen Schlüsse als möglich erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZB 61/16, juris Rn. 2 mwN), und ist insoweit nicht zu beanstanden.
  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 28/20

    Verlängerung der Anordnung der Haft zur Sicherung der Zurückweisung des …

    Diese tatrichterliche Würdigung unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen die aus ihnen gezogenen Schlüsse als möglich erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZB 61/16, juris Rn. 2 mwN), und ist insoweit nicht zu beanstanden.
  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 16/20

    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 15 Abs. 5 S. 1 AufenthG ; …

    Sie unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen die aus ihnen gezogenen Schlüsse als möglich erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZB 61/16, juris Rn. 2 mwN), und ist insoweit nicht zu beanstanden.
  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 76/19

    Voraussetzungen für die Anordnung von Abschiebungshaft

    Diese tatrichterliche Würdigung, die einer Rechtskontrolle nur dahingehend unterliegt, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen die aus ihnen gezogenen Schlüsse als möglich erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2017 - V ZB 61/16, juris Rn. 2, …und vom 15. Dezember 2020 - XIII ZB 28/20, juris Rn. 14), ist insoweit nicht zu beanstanden.
  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 139/19

    Nordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen durch Weigerung …

    Diese tatrichterliche Würdigung unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen die daraus gezogenen Schlüsse als möglich erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZB 61/16, juris Rn. 2 mwN), und ist insoweit nicht zu beanstanden.
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