Rechtsprechung
| BGH, 09.11.2023 - V ZB 67/22 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anfechtungklage gegen WEG-Abrechnungsbeschluss: Bemessung der Beschwer bei Klageabweisung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 28 Abs 2 WoEigG, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 49 GKG
Anfechtungklage gegen WEG-Abrechnungsbeschluss: Bemessung der Beschwer bei Klageabweisung - IWW
§ 28 WEG, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 233 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 28 Abs. 2 WEG, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 49 Satz 2 GKG, § 49 GKG, § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 577 Abs. 5 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 28 Abs. 2; ZPO § 511; GKG § 49
Anfechtung eines WEG-Abrechnungsbeschlusses; Beschwer bei Abweisung der Anfechtung - Wolters Kluwer
Anfechtung eines nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes gefasstern Abrechnungsbeschlusses gemäß § 28 Abs. 2 WEG mit dem Ziel der Ungültigerklärung des Beschlusses; Bemessung der Beschwer des Klägers im Falle der Abweisung der Klage nach seinem ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Streitwert für die Anfechtung einer Jahresabrechnung ist der Nennbetrag; §§ 28 Abs. 2 WEG; 49 GKG
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 28 Abs. 2; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; GKG § 49
Beschwer bei Klageabweisung gegen Abrechnungsbeschluss - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtung eines nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes gefasstern Abrechnungsbeschlusses gemäß § 28 Abs. 2 WEG mit dem Ziel der Ungültigerklärung des Beschlusses; Bemessung der Beschwer des Klägers im Falle der Abweisung der Klage nach seinem ...
- datenbank.nwb.de
Anfechtungklage gegen WEG-Abrechnungsbeschluss: Bemessung der Beschwer bei Klageabweisung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anfechtung eines Abrechnungsbeschlusses: Beschwer des Klägers bei Abweisung?
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anfechtung eines WEG-Abrechnungsbeschlusses und die Bestimmung des Streitwerts
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Anfechtung eines WEG-Abrechnungsbeschlusses: Bemessung der Beschwer des Klägers bei Abweisung der Klage
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bemessung der Beschwer bei Anfechtung eines Abrechnungsbeschlusses
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anfechtung eines Abrechnungsbeschlusses: Beschwer des Klägers bei Abweisung? (IMR 2024, 173)
Verfahrensgang
- AG Köln, 06.09.2022 - 204 C 9/22
- LG Köln, 29.11.2022 - 29 S 145/22
- BGH, 09.11.2023 - V ZB 67/22
Papierfundstellen
- NJW 2024, 761
- MDR 2024, 156
- NZM 2024, 148
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- BGH, 24.02.2023 - V ZR 152/22
Streitwert bei Anfechtung eines Abrechnungsbeschlusses
Auszug aus BGH, 09.11.2023 - V ZB 67/22
Wird ein nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes gefasster Abrechnungsbeschluss gemäß § 28 Abs. 2 WEG mit dem Ziel angefochten, den Beschluss insgesamt für ungültig erklären zu lassen, bemisst sich die Beschwer des Klägers im Falle der Abweisung der Klage weiterhin in aller Regel nach seinem Anteil am Nennbetrag der Abrechnung (im Anschluss an Senat, Urteil vom 24. Februar 2023 - V ZR 152/22, NJW 2023, 2111 Rn. 24 ff.).Rn. 7 (1) Entschieden hat der Senat bereits, dass das für die Berechnung der Grenzen des § 49 Satz 2 GKG maßgebliche Individualinteresse des Anfechtungsklägers, der den Beschluss insgesamt anficht, seinem Anteil am Nennbetrag der Abrechnung entspricht (vgl. Urteil vom 24. Februar 2023 - V ZR 152/22, NJW 2023, 2111 Rn. 24 ff.).
- BGH, 24.03.2022 - V ZR 149/21
Festsetzung des Streitwerts für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen; …
Auszug aus BGH, 09.11.2023 - V ZB 67/22
Dass der gemäß § 49 GKG bestimmte Streitwert in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels des unterlegenen Anfechtungsklägers maßgeblichen Beschwer entspricht, ändert nichts daran, dass für die Wertbemessung die gleichen Grundsätze gelten, soweit es um das für beide Werte relevante Einzelinteresse des Anfechtungsklägers an einer stattgebenden Entscheidung geht (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 24. März 2022 - V ZR 149/21, NJW 2022, 2195 Rn. 6).Anders als das Berufungsgericht meint, steht dem nicht entgegen, dass der gemäß § 49 GKG bestimmte Streitwert in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels des unterlegenen Anfechtungsklägers maßgeblichen Beschwer entspricht (vgl. Senat, Beschluss vom 24. März 2022 - V ZR 149/21, NJW 2022, 2195 Rn. 6).
- BGH, 09.02.2017 - V ZR 188/16
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses …
Auszug aus BGH, 09.11.2023 - V ZB 67/22
Hiernach bemaß sich bei der Anfechtung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung die Beschwer nach dem Anteil des Anfechtungsklägers am Gesamtergebnis bzw. im Falle der Beschränkung auf einzelne Kostenpositionen auf den Nennbetrag dieser Kostenposition (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 188/16, NJW-RR 2017, 913 Rn. 4;… Beschluss vom 9. Juli 2015 - V ZB 198/14, ZWE 2015, 466 Rn. 11).
- BGH, 25.10.2023 - V ZB 9/23
Anfechtungsklage eines Wohnungseigentümers gegen Beschluss über Kostentragung und …
Auszug aus BGH, 09.11.2023 - V ZB 67/22
Die Beschwer des unterlegenen Wohnungseigentümers bestimmt sich insoweit in aller Regel nach der Höhe der Vorschüsse, die dem Anteil aus dem Wirtschaftsplan entsprechen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2023 - V ZB 9/23, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 31.05.2011 - VI ZR 154/10
Auslegung des LugÜ I obliegt den deutschen Gerichten; Zuständigkeit deutscher …
Auszug aus BGH, 09.11.2023 - V ZB 67/22
Mangels ausreichender Feststellungen bietet der Beschluss des Berufungsgerichts auch keine verwertbare Grundlage für die rechtliche Beurteilung durch das Revisionsgericht (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2011 - VI ZR 154/10, WM 2011, 1324 Rn. 45 mwN;… Beschluss vom 16. September 2014 - XI ZB 5/13, juris Rn. 9). - LG Frankfurt/Main, 08.03.2022 - 9 S 45/21
Streitwert für Anfechtung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung?
Auszug aus BGH, 09.11.2023 - V ZB 67/22
Dass der Gesetzgeber dies bei der Reform beabsichtigt hat, lässt sich nicht feststellen (vgl. LG Frankfurt a.M., ZMR 2022, 398 Rn. 14, 16). - BGH, 09.07.2015 - V ZB 198/14
Berufungsbeschwer in Wohnungseigentumssachen: Angriff gegen eine Einzelposition …
Auszug aus BGH, 09.11.2023 - V ZB 67/22
Hiernach bemaß sich bei der Anfechtung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung die Beschwer nach dem Anteil des Anfechtungsklägers am Gesamtergebnis bzw. im Falle der Beschränkung auf einzelne Kostenpositionen auf den Nennbetrag dieser Kostenposition (vgl. Senat…, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 188/16, NJW-RR 2017, 913 Rn. 4; Beschluss vom 9. Juli 2015 - V ZB 198/14, ZWE 2015, 466 Rn. 11). - BGH, 16.09.2014 - XI ZB 5/13
Rechtsbeschwerdeverfahren: Aufhebung eines nicht mit Sachverhalt und Sachanträgen …
Auszug aus BGH, 09.11.2023 - V ZB 67/22
Mangels ausreichender Feststellungen bietet der Beschluss des Berufungsgerichts auch keine verwertbare Grundlage für die rechtliche Beurteilung durch das Revisionsgericht (vgl. BGH…, Urteil vom 31. Mai 2011 - VI ZR 154/10, WM 2011, 1324 Rn. 45 mwN; Beschluss vom 16. September 2014 - XI ZB 5/13, juris Rn. 9).
- BGH, 19.07.2024 - V ZR 102/23
Auslegung des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Bei Beschlussklagen der vorliegenden Art bemisst sich der Streitwert grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Jahresabrechnung (vgl. Senat…, Urteil vom 24. Februar 2023 - V ZR 152/22, ZWE 2023, 284 Rn. 21 ff.; Beschluss vom 9. November 2023 - V ZB 67/22, NJW 2024, 761 Rn. 8). - BGH, 29.01.2026 - V ZB 39/25
Beschlussersetzungsklage gegen Abrechnungsbeschluss: Streitwert?
Wird eine Klage abgewiesen, mit der der Kläger erreichen möchte, dass ein Abrechnungsbeschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG durch das Gericht ersetzt wird, bemisst sich die Beschwer des Klägers nach seinem Anteil am Nennbetrag der von ihm für zutreffend erachteten Jahresabrechnung (Fortentwicklung von Senat, Beschluss vom 9. November 2023 - V ZB 67/22, NJW 2024, 761 Rn. 8).Entschieden hat der Senat bislang lediglich, wie sich die Beschwer des Klägers im Falle der Abweisung einer Anfechtungsklage gegen einen nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG gefassten Abrechnungsbeschluss bemisst (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2023 - V ZB 67/22, NJW 2024, 761 Rn. 8).
Rn. 7 a) Wird ein nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes gefasster Abrechnungsbeschluss gemäß § 28 Abs. 2 WEG mit dem Ziel angefochten, den Beschluss insgesamt für ungültig erklären zu lassen, bemisst sich die Beschwer des Klägers im Falle der Abweisung der Klage in aller Regel nach seinem Anteil am Nennbetrag der Abrechnung, nicht jedoch nach der Abrechnungsspitze (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2023 - V ZB 67/22, NJW 2024, 761 Rn. 7 ff.).
Richtig ist zwar, dass sich die Beschwer des Klägers bei der Anfechtung eines Abrechnungsbeschlusses, die sich auf einzelne Kostenpositionen beschränkt, nach dem Nennbetrag dieser Kostenpositionen bemisst (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2023 - V ZB 67/22, NJW 2024, 761 Rn. 5 ff.).
- BGH, 22.05.2025 - V ZR 186/24
Widerspruch gegen zu niedrige Streitwertfestsetzung!
Das für die Berechnung der Grenzen des § 49 Satz 2 GKG maßgebliche Individualinteresse des Anfechtungsklägers entspricht dessen Beschwer (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2023 - V ZB 67/22, juris Rn. 8).
- BGH, 25.01.2024 - V ZR 50/23
Darlegung und Glaubhaftmachung des Werts der Beschwer durch Beschwerdeführer als …
Das für die Berechnung der Grenzen des § 49 Satz 2 GKG maßgebliche Individualinteresse des Anfechtungsklägers entspricht allerdings der Beschwer des Klägers (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2023 - V ZB 67/22, juris Rn. 8). - BGH, 11.01.2024 - V ZA 7/23
Ablehnung der Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das …
Diese Einzelinteressen stellen die Beschwer der Kläger dar (vgl. näher dazu Senat, Beschluss vom 9. November 2023 - V ZB 67/22, juris Rn. 8). - BGH, 09.11.2023 - V ZR 47/23
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Diese Einzelinteressen stellen die Beschwer der Kläger dar (vgl. näher dazu Senat, Beschluss vom 9. November 2023 - V ZB 67/22, zur Veröffentlichung bestimmt). - LG Frankfurt/Main, 12.03.2026 - 13 S 83/25
Beschwer der Anfechtung der Änderung des Verteilerschlüssels?
Dieser Wert ist aber für die Beschwer nicht gem. § 49 GKG mit 7, 5 zu multiplizieren, denn die Norm dient der Bemessung des Streitwertes und ist für die Beschwer nicht heranzuziehen (vgl. nur BGH NJW 2024, 761). - BGH, 06.03.2026 - V ZB 39/25 Wird eine Klage abgewiesen, mit der der Kl. erreichen möchte, dass ein Abrechnungsbeschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG durch das Gericht ersetzt wird, bemisst sich die Beschwer des Kl. nach seinem Anteil am Nennbetrag der von ihm für zutreffend erachteten Jahresabrechnung (Fortentwicklung von Senat, Beschluss vom 9. November 2023 - V ZB 67/22, GE 2024, 152 = NJW 2024, 761 Rn. 8).
- LG Düsseldorf, 16.07.2024 - 25 T 280/24
Gebührenstreitwert für die Anfechtung einer Jahresabrechnung ist der Nennbetrag …
vom 24.02.2023 - V ZR 152/22; BGH, Beschluss vom 09.11.2023 - V ZB 67/22).
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