Rechtsprechung
| BGH, 01.12.2011 - V ZB 73/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Abschiebungshaftverfahren: Voraussetzungen eines wirksamen Rechtsmittelverzichts des anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 AufenthG, § 67 Abs 1 FamFG
Abschiebungshaftverfahren: Voraussetzungen eines wirksamen Rechtsmittelverzichts des anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Dokumentation der Aufklärung über die Konsequenzen eines Rechtsmittelverzichts durch einen nicht anwaltlich vertretenen Betroffenen in einem Verfahren der Abschiebungshaft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 62; FamFG § 67 Abs. 1
Dokumentation der Aufklärung über die Konsequenzen eines Rechtsmittelverzichts durch einen nicht anwaltlich vertretenen Betroffenen in einem Verfahren der Abschiebungshaft - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftrecht - Rechtsmittel gegen Haftanordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der nahegelegte Rechtsmittelverzicht
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2012, 319
- FGPrax 2012, 83
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 01.12.2011 - V ZB 73/11
Rn. 9 a) Ungeachtet des unwirksamen Rechtsmittelverzichts musste die Beschwerdefrist eingehalten werden, weil der Verzicht nicht zu einer Besserstellung in Form eines zeitlich nicht befristeten Rechtsmittels führen darf (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40, 62). - BayObLG, 13.03.1998 - 3Z BR 54/98
Erklärung eines Betroffenen, keine Beschwerde einlegen zu wollen, als endgültiger …
- BGH, 03.05.2018 - V ZB 230/17
Zurückweisungshaft: Zustellung des Haftverlängerungsbeschlusses an den …
Rn. 6 b) Bestellt ist der Prozessbevollmächtigte bzw. - in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - der Verfahrensbevollmächtigte, wenn er selbst oder die Partei bzw. der Beteiligte die Vollmacht dem Gericht oder im Falle der Parteizustellung dem Gegner formlos, auch durch schlüssiges Handeln, mitgeteilt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - V ZB 73/11, FGPrax 2012, 83 Rn. 10;… MüKoZPO/Häublein, 5. Aufl., § 172 Rn. 5;… BeckOK ZPO/Dörndorfer, 27. Ed. [1.12.2017], § 172 Rn. 4;… Zöller/Schultzky, ZPO, 32. Aufl., § 172 Rn. 6).Beide Verfahren betreffen einen unterschiedlichen Gegenstand und wurden auch vor unterschiedlichen Gerichten in jeweils gesonderten Akten geführt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senat, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - V ZB 73/11, FGPrax 2012, 83 Rn. 10).
Aus der Inhaftierung allein kann er sein fehlendes Verschulden nicht herleiten (vgl. hierzu auch Senat, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - V ZB 73/11, FGPrax 2012, 83 Rn. 12).
- BGH, 04.12.2014 - V ZB 87/14
Abschiebungshaftsache: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation der …
Die in dem Verfahren der Abschiebungshaft erforderliche Dokumentation der Belehrung eines anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen über die Folgen eines Rechtsmittelverzichts kann nur bis zum Abschluss der Instanz erfolgen; eine auf Anforderung des Rechtsmittelgerichts gefertigte dienstliche Stellungnahme des die Haft anordnenden Richters ist nicht ausreichend (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 1. Dezember 2011, V ZB 73/11, NVwZ 2012, 319 f.).Rn. 3 1. Nach der Rechtsprechung des Senats muss das Gericht in dem Verfahren der Abschiebungshaft einem anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen, der von sich aus einen Rechtsmittelverzicht im Sinne von § 67 Abs. 1 FamFG abgeben will, eine von der Rechtsmittelbelehrung unabhängige Belehrung über die Folgen des Verzichts erteilen und diese für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar dokumentieren (Beschluss vom 1. Dezember 2011 - V ZB 73/11, NVwZ 2012, 319 f.).
- BGH, 09.05.2019 - V ZB 12/18
Belehrung des Gerichts über die weitere Inhaftierung eines Betroffenen bei …
Die Belehrung muss für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar dokumentiert werden (Fortführung von Senat, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - V ZB 73/11, NVwZ 2012, 319).Fehlt es daran, ist der Rechtsmittelverzicht unwirksam (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - V ZB 73/11, NVwZ 2012, 319 Rn. 6 f.;… Beschluss vom 17. Januar 2013 - V ZB 193/12, juris Rn. 6;… Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 87/14, InfAuslR 2015, 146 Rn. 3, 4).
- BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 14/20
Einstweilige Anordnung zum Zwecke der Inhaftnahme einer irakischen …
Dabei handelt es sich um ein anderes Verfahren, das vor einem anderen Gericht geführt wird, so dass sich die Vollmacht auf das Freiheitsentziehungsverfahren nicht erstreckt, § 11 Satz 5 FamFG, §§ 81, 82 ZPO (BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2011 - V ZB 73/11, InfAuslR 2012, 98 Rn. 10;… vom 22. August 2019 - V ZB 144/17, InfAuslR 2020, 30 Rn. 9 mwN). - BGH, 22.08.2019 - V ZB 144/17
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung einer Sicherungshaft; …
Denn dabei handelt es sich um ein anderes Verfahren, das vor einem anderen Gericht bzw. einer anderen Behörde geführt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - V ZB 73/11, FGPrax 2012, 83 Rn. 10). - BGH, 05.04.2022 - XIII ZB 22/21
Abschiebungshaftsache: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde trotz fehlender …
Dabei handelt es sich um ein anderes Verfahren, das vor einem anderen Gericht geführt wird, so dass sich die Vollmacht auf das Freiheitsentziehungsverfahren nicht erstreckt, § 11 Satz 5 FamFG, §§ 81, 82 ZPO (BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2011 - V ZB 73/11, InfAuslR 2012, 98 Rn. 10;… vom 22. August 2019 - V ZB 144/17, InfAuslR 2020, 30 Rn. 9 mwN). - BGH, 11.06.2024 - XIII ZB 35/21
Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen; Feststellung …
Nach der Rechtsprechung des Senats muss das Gericht im Verfahren der Abschiebungshaft einem anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen, der von sich aus einen Rechtsmittelverzicht im Sinne von § 67 Abs. 1 FamFG abgeben will, eine von der Rechtsmittelbelehrung unabhängige Belehrung über die Folgen des Verzichts erteilen und diese für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar dokumentieren (BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2011 - V ZB 73/11, NVwZ 2012, 319 f.;… vom 4. Dezember 2014 - V ZB 87/14, InfAuslR 2015, 146 Rn. 3 f.). - BGH, 17.01.2013 - V ZB 193/12
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts i.R.d. Haft eines Betroffenen zur …
Schließlich muss das Gericht einem anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen im Interesse einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung eine von der Rechtsmittelbelehrung unabhängige Belehrung über die Folgen des Verzichts erteilen und diese auch für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar dokumentieren, wenn der Betroffene von sich aus einen Rechtsmittelverzicht abgeben will (Senat, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - V ZB 73/11, FGPrax 2012, 83 f. Rn. 6 f.). - LG Kassel, 02.08.2019 - 3 T 313/19
Abschiebungshaft, Prozessbevollmächtigte, Verfahrenspfleger, Telefonanruf, …
Ein Verfahrensbevollmächtigter ist bestellt, wenn er selbst oder die Partei bzw. der Beteiligte die Vollmacht dem Gericht oder im Fälle der Parteizustellung dem Gegner formlos, auch durch schlüssiges Handeln, mitgeteilt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - V ZB 73/11, FGPrax 2012, 83 Rn.10).
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