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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2019 - V ZB 91/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10607
BGH, 21.03.2019 - V ZB 91/18 (https://dejure.org/2019,10607)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2019 - V ZB 91/18 (https://dejure.org/2019,10607)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2019 - V ZB 91/18 (https://dejure.org/2019,10607)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 417 Abs. 2 FamFG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG, § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der materiellen Haftvoraussetzungen zur Sicherung einer Abschiebung; Möglichkeit der Heilung eines Mangels des Haftantrages; Einhaltung der formellen Anforderungen des § 417 Abs. 2 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der materiellen Haftvoraussetzungen zur Sicherung einer Abschiebung; Möglichkeit der Heilung eines Mangels des Haftantrages; Einhaltung der...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen der materiellen Haftvoraussetzungen zur Sicherung einer Abschiebung; Möglichkeit der Heilung eines Mangels des Haftantrages; Einhaltung der formellen Anforderungen des § 417 Abs. 2 FamFG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 4/17

    Antrag auf Anordnung von Sicherungshaft für eine Abschiebung: …

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - V ZB 91/18
    Zwar ist eine nähere Erläuterung des für die Buchung eines Fluges mit Sicherheitsbegleitung erforderlichen Zeitaufwandes in aller Regel dann nicht geboten, wenn sich die Behörde auf eine Auskunft der zuständigen Stelle beruft, wonach dieser Zeitraum bis zu sechs Wochen beträgt (Senat, Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 11).

    Ist ein längerer Zeitraum für die Organisation der Rückführung des Betroffenen erforderlich, bedarf es aber einer auf den konkreten Fall bezogenen Begründung, die dies nachvollziehbar erklärt (etwa Art des Fluges, Buchungslage der in Betracht kommenden Fluggesellschaften, Anzahl der Begleitpersonen, Personalsituation; vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 11).

    Zwingende weitere Voraussetzung für eine Heilung ist, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 22.11.2018 - V ZB 54/18

    Abschiebungshaft: Erforderliche Haftdauer bei Angabe der Höchstdauer im …

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - V ZB 91/18
    Im Übrigen können Mängel eines Haftantrags nur mit Wirkung für die Zukunft geheilt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 74/17

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Abschiebungshaft; …

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - V ZB 91/18
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 10.11.2020 - XIII ZB 58/19

    Abschiebungshaftsache: Heilung von Mängeln des Haftantrags; Erläuterung des für …

    Ähnlichen Vortrag hat der Bundesgerichtshof nicht nur in Fällen, in denen nur noch wenige Tage Haft bevorstanden (…Beschluss vom 17. November 2018 - V ZB 90/16, juris Rn. 9), sondern - allerdings jeweils obiter - auch in Fällen für ausreichend gehalten, in denen zwischen dem ergänzenden Vortrag und dem vorgesehenen Flugtermin deutlich längere Haftzeiträume lagen (…Beschlüsse vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 12, und vom 21. März 2019 - V ZB 91/18, juris Rn. 12).
  • AG Berlin-Tiergarten, 03.01.2020 - 383 XIV 2/20

    Vermutung der Gefährlichkeit bei BtM-Handel im Rahmen der Haftbeantragung

    Sie liegt auch nicht etwa durch im Haftantrag vorhandene Verweise auf Gewaltdelikte, Suizidgefahr etc. auf der Hand (vgl. BGH, Beschluss vom 21.03.2019 - V ZB 91/18 - juris-Rn. 8), denn die letzte Gewalttat liegt offenkundig rund elf Jahre zurück (S. 3 des Haftantrages, dort Aufzählung Nr. 1).
  • BGH, 23.06.2020 - XIII ZB 103/19

    Rechtsbeschwerde gegen die Haftanordnung eines Asylbewerbers; Voraussetzungen des …

    Damit fehlt es an einer wesentlichen Voraussetzung für die Heilung, die im Übrigen nur mit Wirkung für die Zukunft möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2019 - V ZB 91/18, juris Rn. 12 mwN).
  • AG Berlin-Tiergarten, 16.02.2023 - 384 XIV 20/23

    Verurteilung zu unbedingter Freiheitsstrafe; Festsetzung Gegenstandswert …

    Denn (insbes. aktuelle) Verurteilungen wegen Gewaltdelikten (BGH Beschl. v. 21.03.2019 - V ZB 91/18 - juris-Rn. 8), sonstigen Straftaten (…BGH Beschl. v. 07.03.2019 - V ZB 176/18 - juris-Rn. 6) und Suizidgefahr (…BGH Beschl. v. 14.04.2016 - V ZB 112/15 - juris-Rn. 18) sind hierfür hinreichend; ob Sicherheitsbegleitung in der Sache notwendig ist, ist haftrichterlich nicht zu prüfen (…BGH Beschl. v. 22.6.2021 - XIII ZB 59/20 - NJW 2021, 3402 - juris-Rn. 16 mwN).
  • AG Berlin-Tiergarten, 21.02.2023 - 384 XIV 20/23

    Verurteilung zu unbedingter Freiheitsstrafe im Hinblick auf die Annahme einer …

    Denn (insbes. aktuelle) Verurteilungen wegen Gewaltdelikten (BGH Beschl. v. 21.03.2019 - V ZB 91/18 - juris-Rn. 8), sonstigen Straftaten (…BGH Beschl. v. 07.03.2019 - V ZB 176/18 - juris-Rn. 6) und Suizidgefahr (…BGH Beschl. v. 14.04.2016 - V ZB 112/15 - juris-Rn. 18) sind hierfür hinreichend; ob Sicherheitsbegleitung in der Sache notwendig ist, ist haftrichterlich nicht zu prüfen (…BGH Beschl. v. 22.6.2021 - XIII ZB 59/20 - NJW 2021, 3402 - juris-Rn. 16 mwN).
  • LG Essen, 18.07.2024 - 14b T 2/24
    Rn. 41 Das Fehlen einer solchen Begründung wäre entbehrlich, wenn sich die Notwendigkeit einer Sicherheitsbegleitung aus dem Sachverhalt von sich ergäbe (BGH, Beschluss vom 21.03.2019 - V ZB 91/18 -, Rn. 8).
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