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Rechtsprechung
   BGH, 17.10.2013 - V ZR 1/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32587
BGH, 17.10.2013 - V ZR 1/13 (https://dejure.org/2013,32587)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2013 - V ZR 1/13 (https://dejure.org/2013,32587)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - V ZR 1/13 (https://dejure.org/2013,32587)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 196
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZR 1/13
    Rn. 4 2. Die Gegenvorstellung gegen den die Beiordnung eines Notanwalts ablehnenden Beschluss des Senats ist zwar, soweit andere Verfahrensverstöße als eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG gerügt werden, zulässig (vgl. BVerfGE 122, 190, 200), aber ebenfalls nicht begründet.
  • BGH, 13.12.2007 - I ZR 47/06

    Anwendungsbereich der Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZR 1/13
    Rn. 3 Dieser Rechtsbehelf, der sich auf Verstöße gegen Art. 103 Abs. 1 GG beschränkt (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06, NJW 2008, 2126, 2127), ist jedoch unbegründet, weil die von der Beklagten geltend gemachte Verletzung des Verfahrensgrundrechts nicht vorliegt.
  • BGH, 24.03.2011 - I ZA 1/11

    Anwaltszwang im Verfahren der sofortigen Beschwerde bzw. der Anhörungsrüge nach …

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZR 1/13
    Rn. 2 1. Die Anhörungsrüge nach § 321a ZPO gegen den die Beiordnung eines Notanwalts nach § 78b ZPO ablehnenden Beschluss des Senats ist zulässig; die Partei muss in diesen Fällen nicht von einem am Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten sein (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - I ZA 1/11, NJW-RR 2011, 640).
  • BGH, 17.05.2022 - II ZR 94/21

    Anhörungsrüge gegen die Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts

    Rn. 13 cc) Ob die "sofortige Beschwerde" der Klägerin gegen die Ablehnung ihres Beiordnungsantrags, soweit sie andere Verfahrensverstöße als eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG rügt, auch als Gegenvorstellung anzusehen und als solche statthaft wäre (so BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZR 1/13, juris Rn. 4; offengelassen jedoch in BGH…, Beschluss vom 5. März 2019 - V ZR 179/18, BeckRS 2019, 3587 Rn. 5; dagegen BSG…, Beschluss vom 17. August 2017 - B 1 KR 6/17 C, juris Rn. 4), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BSG, 17.08.2017 - B 1 KR 6/17 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts - keine …

    Anders als bei der erneuten Beantragung von Prozesskostenhilfe (vgl dazu BGH Beschluss vom 3.3.2004 - IV ZB 43/03 - Juris RdNr 8 ff = NJW 2004, 1805, 1806; BFHE 226, 109, 114) gibt es keine Gründe, von einer Innenbindung abzusehen (…iE ebenso - nur noch Anhörungsrüge - Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl 2016, § 78b RdNr 9;… Toussaint in MünchKomm zur ZPO, 5. Aufl 2016, § 78b RdNr 15;… vgl auch Jacoby in Stein/Jonas, ZPO, Bd 2 §§ 78 - 147, 23. Aufl 2016, § 78b RdNr 25;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl 2017, § 78b RdNr 7; ohne ausdrückliche Positionierung BGH Beschluss vom 20.6.2006 - VI ZR 255/05 - Juris RdNr 3 = VersR 2007, 132 RdNr 3; BGH Beschluss vom 17.10.2013 - V ZR 1/13 - Juris RdNr 4; BGH Beschluss vom 13.3.2013 - V ZR 1/13 - Juris RdNr 4).
  • BGH, 02.02.2017 - IX ZR 113/16

    Anwaltsprozess: Beiordnung eines Notanwalts im Falle der Mandatsniederlegung der …

    Rn. 4 1. Eine Partei, welche die Beiordnung eines Notanwalts beantragt, hat nachzuweisen, dass sie trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden hat (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZR 1/13, nv Rn. 4;… vom 18. Dezember 2013 - III ZR 122/13, WM 2014, 425 Rn. 8;… vom 24. Juni 2014 - VI ZR 226/13, NJW 2014, 3247 Rn. 2; jeweils mwN).

    Hiervon ist auszugehen, wenn der Mandant die Niederlegung des Mandats durch unzulässige, die Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit des Rechtsanwalts für die von ihm verfassten Schriftsätze beeinträchtigende Weisungen herbeigeführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013, aaO Rn. 4).

  • BGH, 03.11.2015 - VIII ZB 93/14

    Anhörungsrüge gegen die Verwerfung einer an sich statthaften Rechtsbeschwerde; …

    Denn aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt anerkanntermaßen nicht die Verpflichtung, der von einer Partei vertretenen Rechtsauffassung zu folgen oder sich mit ihr sonst in einer Weise auseinander zu setzen, die die Partei für richtig hält (BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - V ZR 1/13, juris Rn. 3;… vom 28. Mai 2013 - IV ZR 149/12, aaO Rn. 4;… vom 7. Juli 2011 - IX ZB 128/08, aaO Rn. 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.07.2013 - V ZR 1/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16324
BGH, 04.07.2013 - V ZR 1/13 (https://dejure.org/2013,16324)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2013 - V ZR 1/13 (https://dejure.org/2013,16324)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - V ZR 1/13 (https://dejure.org/2013,16324)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Beiordnung eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts als Notanwalt: Mandatsniederlegung des bisherigen Anwalts wegen der Vorgaben der Partei für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78b ZPO, § 48 Abs 2 BRAO
    Beiordnung eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts als Notanwalt: Mandatsniederlegung des bisherigen Anwalts wegen der Vorgaben der Partei für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im Anwaltsprozess bei Nichtfinden eines zur Prozessführung bereiten Anwaltes wegen Aufstellung von unzulässigen Bedingungen für die Mandatsübernahme seitens des Antragstellers

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Kein Anspruch auf einen Notanwalt bei unzulässigen Bedingungen für die Mandatsübernahme

  • rechtsportal.de

    ZPO § 78b; BRAO § 48 Abs. 2
    Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im Anwaltsprozess bei Nichtfinden eines zur Prozessführung bereiten Anwaltes wegen Aufstellung von unzulässigen Bedingungen für die Mandatsübernahme seitens des Antragstellers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.08.1998 - VI ZR 174/97

    Entpflichtung des Notanwalts

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - V ZR 1/13
    Dem steht entgegen, dass ein bei dem Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt sogleich seine Entpflichtung aus wichtigem Grund (§ 48 Abs. 2 BRAO) verlangen kann, wenn die Beiordnung dazu führt, dass er die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde gemäß einem Entwurf des zweitinstanzlichen Rechtsanwalts der Partei anfertigen soll und diese nicht nach eigener Einschätzung der in Betracht kommenden Zulassungsgründe in eigener Verantwortung verfassen darf (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 1998 - VI ZR 174/97, Rn. 4, 5, juris).

    Die Beiordnung eines zugelassenen Anwalts zu dem Zweck, eine ganz oder im Wesentlichen von einem nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt verfasste Begründung in das Verfahren einzuführen, liefe dem Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung zuwider und stünde zudem in Widerspruch zur Eigenverantwortung des Rechtsanwalts (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - XI ZR 96/94, NJW 1995, 537; Beschluss vom 25. November 1997 - VI ZR 174/97, NJW-RR 1998, 575; Beschluss vom 10. August 1998 - VI ZR 174/97, Rn. 6, juris; Beschluss vom 20. Juni 2006 - VI ZR 255/05, VersR 2007, 132;… Beschluss vom 18. Dezember 2012 - VIII ZR 239/12, NJW 2013, 1011 Rn. 4 - st. Rspr.).

  • BGH, 20.06.2006 - VI ZR 255/05

    Beiordnung eines Notanwalts im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - V ZR 1/13
    Die Beiordnung eines zugelassenen Anwalts zu dem Zweck, eine ganz oder im Wesentlichen von einem nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt verfasste Begründung in das Verfahren einzuführen, liefe dem Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung zuwider und stünde zudem in Widerspruch zur Eigenverantwortung des Rechtsanwalts (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - XI ZR 96/94, NJW 1995, 537; Beschluss vom 25. November 1997 - VI ZR 174/97, NJW-RR 1998, 575;… Beschluss vom 10. August 1998 - VI ZR 174/97, Rn. 6, juris; Beschluss vom 20. Juni 2006 - VI ZR 255/05, VersR 2007, 132;… Beschluss vom 18. Dezember 2012 - VIII ZR 239/12, NJW 2013, 1011 Rn. 4 - st. Rspr.).
  • BGH, 18.12.2012 - VIII ZR 239/12

    Notanwalt: Bestellung eines am BGH zugelassenen Rechtsanwalts für die Begründung …

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - V ZR 1/13
    Die Beiordnung eines zugelassenen Anwalts zu dem Zweck, eine ganz oder im Wesentlichen von einem nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt verfasste Begründung in das Verfahren einzuführen, liefe dem Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung zuwider und stünde zudem in Widerspruch zur Eigenverantwortung des Rechtsanwalts (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - XI ZR 96/94, NJW 1995, 537; Beschluss vom 25. November 1997 - VI ZR 174/97, NJW-RR 1998, 575;… Beschluss vom 10. August 1998 - VI ZR 174/97, Rn. 6, juris; Beschluss vom 20. Juni 2006 - VI ZR 255/05, VersR 2007, 132; Beschluss vom 18. Dezember 2012 - VIII ZR 239/12, NJW 2013, 1011 Rn. 4 - st. Rspr.).
  • BGH, 25.11.1997 - VI ZR 174/97

    Beiordnung eines Notanwalts bei vorgefertigter Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - V ZR 1/13
    Die Beiordnung eines zugelassenen Anwalts zu dem Zweck, eine ganz oder im Wesentlichen von einem nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt verfasste Begründung in das Verfahren einzuführen, liefe dem Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung zuwider und stünde zudem in Widerspruch zur Eigenverantwortung des Rechtsanwalts (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - XI ZR 96/94, NJW 1995, 537; Beschluss vom 25. November 1997 - VI ZR 174/97, NJW-RR 1998, 575;… Beschluss vom 10. August 1998 - VI ZR 174/97, Rn. 6, juris; Beschluss vom 20. Juni 2006 - VI ZR 255/05, VersR 2007, 132;… Beschluss vom 18. Dezember 2012 - VIII ZR 239/12, NJW 2013, 1011 Rn. 4 - st. Rspr.).
  • BGH, 22.11.1994 - XI ZR 96/94

    Bestellung eines Notanwalts im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - V ZR 1/13
    Die Beiordnung eines zugelassenen Anwalts zu dem Zweck, eine ganz oder im Wesentlichen von einem nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt verfasste Begründung in das Verfahren einzuführen, liefe dem Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung zuwider und stünde zudem in Widerspruch zur Eigenverantwortung des Rechtsanwalts (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - XI ZR 96/94, NJW 1995, 537; Beschluss vom 25. November 1997 - VI ZR 174/97, NJW-RR 1998, 575;… Beschluss vom 10. August 1998 - VI ZR 174/97, Rn. 6, juris; Beschluss vom 20. Juni 2006 - VI ZR 255/05, VersR 2007, 132;… Beschluss vom 18. Dezember 2012 - VIII ZR 239/12, NJW 2013, 1011 Rn. 4 - st. Rspr.).
  • BGH, 16.01.2001 - XI ZR 215/00

    Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - V ZR 1/13
    Rn. 3 1. § 78b ZPO ist nicht unmittelbar einschlägig, wenn die Partei einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden, das Mandatsverhältnis jedoch ohne ausreichenden Grund gekündigt hat oder die Kündigung des Mandats durch den Rechtsanwalt schuldhaft veranlasst hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2001 - XI ZR 215/00, Rn. 2, juris;… MünchKomm-ZPO/Toussaint, 4. Aufl., § 78b Rn. 7;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 78b Rn. 6).
  • BVerwG, 21.05.2024 - 2 B 17.24

    (Erfolgloser) Antrag auf Bestellung eines Notanwalts

    Für den Fall, dass eine Partei zunächst einen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und mandatiert hat, der Rechtsanwalt aber später das Mandat niedergelegt, ist anerkannt, dass die Bestellung eines Notanwalts nur dann in Betracht kommt, wenn die Partei die Beendigung des Mandats nicht zu vertreten hat, was sie substantiiert darzulegen hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - IX ZR 128/16 - ZInsO 2017, 442 Rn. 1 m. w. N.; BSG…, Beschluss vom 27. November 2015 - B 9 V 51/15 B - juris Rn. 9); Gleiches wird angenommen, wenn die Partei einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden, das Mandatsverhältnis jedoch ohne ausreichenden Grund gekündigt hat (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - V ZR 1/13 - juris Rn. 3; OVG Greifswald…, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 1 L 164/11 - juris Rn. 8).
  • BGH, 13.09.2013 - V ZR 136/13

    Beiordnung eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts als Notanwalt: …

    Rn. 4 1. § 78b ZPO ist nicht unmittelbar einschlägig, wenn die Partei einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden, das Mandatsverhältnis jedoch ohne ausreichenden Grund gekündigt oder die Kündigung des Mandats durch den Rechtsanwalt schuldhaft veranlasst hat (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juli 2013 - V ZR 1/13, Rn. 3 juris mwN).
  • BGH, 30.04.2020 - IX ZR 93/20

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts für die Einlegung und Begründung einer …

    Der Kläger legt nicht dar, dass seine Vorwürfe gerechtfertigt sind und ihm deshalb eine Mandatsbeziehung zu dem Rechtsanwalt aus objektiver Sicht unzumutbar sein könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - V ZR 1/13, NJOZ 2015, 106 Rn. 3;… vom 27. November 2014 - III ZR 211/14, MDR 2015, 540 Rn. 2).
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 234/21

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts in einem Verfahren auf Zahlung von …

    Darüber hinaus ist § 78b ZPO dann bereits nicht unmittelbar einschlägig, wenn die Partei einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden, das Mandatsverhältnis jedoch ohne ausreichenden Grund gekündigt oder die Kündigung des Mandats durch den Rechtsanwalt schuldhaft veranlasst hat (…vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2001 - XI ZR 215/00, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - V ZR 1/13, juris Rn. 3).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2014 - 1 L 164/11

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Notanwalts gemäß § 78 b ZPO

    Rn. 8 § 78b ZPO greift zudem nicht ein, wenn die Partei einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden, das Mandatsverhältnis jedoch ohne ausreichenden Grund gekündigt hat oder die Kündigung des Mandats durch den Rechtsanwalt schuldhaft veranlasst hat (BGH, Beschl. v. 04.07.2013 - V ZR 1/13 -, juris;… v. Mettenheim, in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, § 78b, Rn. 3;… Bork, in: Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 22. Auflage, § 78b, Rn. 6).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.2013 - V ZR 1/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36847
BGH, 20.11.2013 - V ZR 1/13 (https://dejure.org/2013,36847)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2013 - V ZR 1/13 (https://dejure.org/2013,36847)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2013 - V ZR 1/13 (https://dejure.org/2013,36847)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Beiordnung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die versäumte Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 233; ZPO § 78b
    Antrag auf Beiordnung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die versäumte Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Keine Beiordnung eines Notanwalts bei aussichtslosen Anträgen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.1996 - XII ZB 67/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung der Beiordnung eines …

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - V ZR 1/13
    Ein solcher Antrag kann auch darauf gestützt werden, dass das der Wahrung der Frist entgegenstehende Hindernis durch die Ablehnung des früheren, noch innerhalb laufender Frist gestellten Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts gerade nicht behoben und die Frist daher mangels eines vertretungsbereiten Rechtsanwalts versäumt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 1996 - XII ZB 67/96, NJW 1996, 2937; BSG, NJW 2008, 1339, 1340;… MünchKomm-ZPO/Toussaint, 4. Aufl., § 78b Rn. 6).

    Ebenfalls eingehalten ist die Wiedereinsetzungsfrist von einem Monat nach § 234 Abs. 2 Satz 2 ZPO, die in diesen Fällen nach § 234 Abs. 2 ZPO mit der Bekanntgabe des den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts zurückweisenden Beschlusses beginnt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 1996 - XII ZB 67/96, NJW 1996, 2937, 2938).

  • BGH, 29.09.2011 - V ZA 14/11

    Beiordnung eines Notanwalts für Rechtsbeschwerde nach Berufungsverwerfung

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - V ZR 1/13
    Diese Einschränkung der gerichtlichen Beiordnung eines Notanwalts soll einem Rechtsanwalt, der die Verantwortung für den Inhalt und die Fassung seiner Schriftsätze trägt, vor einer ihm nicht zumutbaren Vertretung in von vornherein aussichtslosen Sachen bewahren (Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZA 14/11, NJW-RR 2012, 84 Rn. 4;… BSG, NJW 2012, 2685 Rn. 5).
  • BAG, 28.12.2007 - 9 AS 5/07

    Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - V ZR 1/13
    Ein solcher Antrag kann auch darauf gestützt werden, dass das der Wahrung der Frist entgegenstehende Hindernis durch die Ablehnung des früheren, noch innerhalb laufender Frist gestellten Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts gerade nicht behoben und die Frist daher mangels eines vertretungsbereiten Rechtsanwalts versäumt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 1996 - XII ZB 67/96, NJW 1996, 2937; BSG, NJW 2008, 1339, 1340;… MünchKomm-ZPO/Toussaint, 4. Aufl., § 78b Rn. 6).
  • BSG, 29.03.2012 - B 14 AS 251/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beiordnung eines Notanwalts - Aussichtslosigkeit …

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - V ZR 1/13
    Diese Einschränkung der gerichtlichen Beiordnung eines Notanwalts soll einem Rechtsanwalt, der die Verantwortung für den Inhalt und die Fassung seiner Schriftsätze trägt, vor einer ihm nicht zumutbaren Vertretung in von vornherein aussichtslosen Sachen bewahren (Senat…, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZA 14/11, NJW-RR 2012, 84 Rn. 4; BSG, NJW 2012, 2685 Rn. 5).
  • BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 147/87

    Beschwerde wegen Ablehnung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - V ZR 1/13
    a) Ein Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts ist wegen Aussichtlosigkeit der Rechtsverfolgung zurückzuweisen, wenn ein dem Antragsteller günstiges Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung ganz offenbar nicht erreicht werden kann (BGH, Beschluss vom 6. Juli 1988 - IVb ZB 147/88, FamRZ 1988, 1152, 1153).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 13.03.2014 - V ZR 1/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4996
BGH, 13.03.2014 - V ZR 1/13 (https://dejure.org/2014,4996)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2014 - V ZR 1/13 (https://dejure.org/2014,4996)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2014 - V ZR 1/13 (https://dejure.org/2014,4996)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.2013 - III ZR 122/13

    Notanwaltsbestellung und Wiedereinsetzung: Mandatsniederlegung des beauftragten …

    Auszug aus BGH, 13.03.2014 - V ZR 1/13
    Der Senat nimmt auch insoweit auf die Begründung in dem Beschluss vom 17. Oktober 2013 Bezug und verweist ergänzend auf die Entscheidung des III. Zivilsenats (Beschluss vom 12. September 2013 - III ZR 122/13, WM 2014, 425, 426 Rn. 9) in einem gleich gelagerten Fall.
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