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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1965 - V ZR 101/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,6635
BGH, 26.10.1965 - V ZR 101/63 (https://dejure.org/1965,6635)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1965 - V ZR 101/63 (https://dejure.org/1965,6635)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1965 - V ZR 101/63 (https://dejure.org/1965,6635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Einordnung eines Wasserbenutzungsrechts - Umwandlung eines ursprünglich bürgerlichen Rechts in ein öffentliches Recht - Wasserbezug durch Gemeindesatzung - Privates Bezugsrecht bei öffentlich-rechtlichem Benutzungsverhältnis durch Satzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 136
  • DVBl 1966, 495
  • DÖV 1966, 209
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.03.1961 - III ZR 6/60

    Verträge zur Reichsgaragenordnung

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - V ZR 101/63
    Dieses Recht als eines der im älteren deutschen Recht zahlreich bestehenden dinglichen Rechte aufzufassen, bestehen keine Bedenken, und auch die revisionsrechtliche Prüfung (BGHZ 35, 69, 75) [BGH 27.03.1961 - III ZR 6/60] führt zu keinem anderen Ergebnis (…vgl. auch Merkel/Imhof/Riedel, Grundbuchordnung 6. Aufl. § 9 Anm. 7).
  • BGH, 17.04.1961 - III ZR 29/60

    Zulässigkeit der Revision (§ 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO)

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - V ZR 101/63
    Die übrigen Rechtsausführungen über die Begründetheit des Anspruchs und die dagegen von der Revision erhobenen Angriffe (Schuldeintritt der Beklagten in die Verpflichtungen der Stadt Nürnberg, Rechtsnatur des ursprünglich überkommenen bürgerlichen Rechts und seine Umwandlung in dem Vertrag vom Jahre 1899 sowie die Aktivlegitimation der Klägerin als Rechtsnachfolgerin des seinerzeitigen Eigentümers im Eigentum, sowie die weiteren Rechtsfragen über die Unmöglichkeit der Erfüllung, den Einwand des Rechtsmißbrauchs und der Verjährung) sind einer Überprüfung durch das Revisionsgericht nicht zugänglich (vgl. zum revisionsrechtlich privilegierten Klaggrund BGHZ 35, 99 = LM ZPO § 547 Abs. 1 Ziff. 2 Nr. 11 mit Anmerkung Johannsen).
  • BGH, 09.05.1979 - VIII ZR 134/78

    Maßgebliche Kriterien zur Bestimmung einer Streitigkeit als zivilrechtliche oder …

    Bei Verträgen aus dem Bereich der sogen. Daseinsvorsorge - und das gilt insbesondere für die Wasserversorgung - liegt es dabei im Ermessen der Gemeinden, ob sie diese ihnen obliegende Aufgabe durch eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses erfüllen wollen (BGH Urteile vom 26. Oktober 1965 - V ZR 101/63 = LM GVG § 13 Nr. 101 = MDR 1966, 136 und vom 24. Oktober 1974 - VII ZR 80/73 = NJW 1975, 106;… Wolff/Bachhof, Verwaltungsrecht I 9. Aufl. § 23 V a S. 111 und II 4. Aufl. § 99 V S. 398;… Salzwedel in Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht 2. Aufl. S. 315 ff; Badura ebenda S. 235 f; Gröttrup, Die kommunale Leistungsverwaltung S. 100 f).

    Anhaltspunkte dafür, daß die damaligen Vertragspartner für die Einzelregelung vom 3. April 1875 die Rechtsform eines - zu dieser Zeit noch ganz ungebräuchlichen (BGH Urteil vom 26. Oktober 1965 - V ZR 101/63 a.a.O.) - öffentlich-rechtlichen Vertrages gewählt hätten, sind nicht ersichtlich; vielmehr spricht nicht zuletzt der Umstand, daß die Beklagte der Rechtsvorgängerin der Klägerin in diesem Vertrag neben dem Wasserbezugsrecht mit dem Servitut ein dem Privatrecht zuzuordnendes, der heutigen Grunddienstbarkeit (§§ 1018 ff BGB) vergleichbares, auf Herstellung und Betrieb einer eigenen Wasserleitung vom Wasserbehälter der Gemeinde zu den Stationsgebäuden gerichtetes dingliches Recht einräumte und die Vertragsparteien danach den Vertrag auch benannten, entscheidend dafür, daß der Vertrag auch hinsichtlich der anderen in ihm geregelten Punkte privatrechtlich ausgestaltet sein sollte.

  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 80/73

    Beseitigung von Giftmüll

    Andererseits ist selbst bei im allgemeinen öffentlich-rechtlich ausgestaltetem Benutzungsverhältnis eine privatrechtliche Sonderregelung nicht ausgeschlossen (BGH Urteil vom 26. Oktober 1965 - V ZR 101/63 - = LM § 13 GVG Nr. 101 für ein Wasserbezugsrecht).
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