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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.1964 - V ZR 105/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,879
BGH, 15.04.1964 - V ZR 105/62 (https://dejure.org/1964,879)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1964 - V ZR 105/62 (https://dejure.org/1964,879)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1964 - V ZR 105/62 (https://dejure.org/1964,879)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1323
  • MDR 1964, 584
  • DNotZ 1965, 353
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • RG, 09.05.1904 - IV 44/04

    Außerordentlicher Pflichtteil.

    Auszug aus BGH, 15.04.1964 - V ZR 105/62
    Bas gleiche gilt, soweit der Pflichtteilsberechtigte gemäß § 2329 BGB von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes zum Zwecke der Befriedigung nach den Vorschriften Über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern kann; denn auch der Anspruch aus § 2329 BGB ist ein Ergänzuhgsahspruch im Sinne des § 2325 BGB, von dem er eich nur der Art ipad dem Umfang der Haftung, nicht aber dem Grunde nach unter scheidet (RGZ 58, 124" 128).
  • BGH, 09.11.1960 - V ZR 96/59
    Auszug aus BGH, 15.04.1964 - V ZR 105/62
    Das Oberlandesgericht geht zutreffend davon aus, daß der von den Klägern geltend gewachte Pflichtteilsergänzungsanspruch aus §§ 2325" 2329 BGB eine Schenkung iw Sinne, des 'I 516 BOB voraussetzt, die nur dann vorliegtiWean-'der eine feil durch eine Zuwendung aus seinem Vermögen den anderen Seil bereichert hat und beide Telle darüber einig bind, daß die Zuwendung unentgeltlich erfolgte (vgl. Urteil des Senats vom 9. November I960, V ZR 96/59" IM Br. 1 zu § 2525 BOB).
  • BGH, 19.09.2014 - V ZR 269/13

    Mietvertrag mit einem Golfclub über ein städtisches Rennbahngelände: …

    Rn. 16 a) Entgegen der Auffassung der Revision kommt es für die Verneinung von Ansprüchen nach § 994 Abs. 1, § 996 BGB weder darauf an, ob die errichteten Baulichkeiten und die ergriffenen landschaftsgärtnerischen Maßnahmen auf der Grundlage des von dem Senat bislang vertretenen engen Verwendungsbegriffs ausnahmsweise als Verwendung anzusehen sind (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 1953 - V ZR 22/52, BGHZ 10, 171, 177 ff.; Urteil vom 26. Februar 1964 - V ZR 105/62, BGHZ 41, 157, 159 ff.) noch darauf, ob die von der Revision aufgegriffene Kritik an dieser Rechtsprechung (…vgl. etwa MünchKomm-BGB/Baldus, 6. Aufl., § 994 Rn. 13 ff.; Canaris, JZ 1996, 344, 347 f.;… Staudinger/Gursky, BGB [2013], vor § 994 Rn. 8 ff; jeweils mwN) berechtigt ist.
  • LG Frankenthal, 04.06.2024 - 8 O 41/24
    Rn. 96 a) Der BGH (Urteil vom 15.04.1964 - V ZR 105/62, NJW 1964, 1323, beck-online) hat hierzu in einem Fall, in dem der Erblasser einem seiner Abkömmlinge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Landgut übertragen hatte und seine Schwester, die dortige Klägerin, ihn deshalb auf Pflichtteilsergänzung in Anspruch genommen hatte, folgendes ausgeführt (Unterstreichungen vom Gericht):.

    Im Streitfall hat der Erblasser indes zwei (gesetzliche) Erben, nämlich die Parteien, hinterlassen, sodass hier ein Fall des § 2312 Abs. 1 BGB vorliegt, zu dem sich die Entscheidung des BGH in NJW 1964, 1323 verhält.

    Auch wurde ausdrücklich auf die "Entscheidung des BGH in NJW 1964, 1323 verwiesen, wonach bei einer lebzeitigen Gutsüberlassung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auch für die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs des weichenden Abkömmlings ein Landgut im Zweifel mit dem Ertragswert anzusetzen ist.

    Dies ändert nichts daran, dass bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit die Übertragung eines Landgutes eine Schenkung enthält, das Landgut mit dem Ertragswert zu veranschlagen ist (BGH, NJW 1964, 1323; NJW 1964, 1414, 1415).

    Rn. 134 Auch in dem bereits erörterten Verfahren BGH, NJW 1964, 1323 wurde der Übergabevertrag ohne eine Bestimmung über die Bewertung des Anwesens notariell beurkundet, ohne dass der BGH hieraus gefolgert hätte, dieses sei deshalb mit dem Verkehrswert zu veranschlagen.

  • AG Achern, 04.06.2024 - 8 O 41/24
    Rn. 96 a) Der BGH (Urteil vom 15.04.1964 - V ZR 105/62, NJW 1964, 1323, beck-online) hat hierzu in einem Fall, in dem der Erblasser einem seiner Abkömmlinge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Landgut übertragen hatte und seine Schwester, die dortige Klägerin, ihn deshalb auf Pflichtteilsergänzung in Anspruch genommen hatte, folgendes ausgeführt (Unterstreichungen vom Gericht):.

    Im Streitfall hat der Erblasser indes zwei (gesetzliche) Erben, nämlich die Parteien, hinterlassen, sodass hier ein Fall des § 2312 Abs. 1 BGB vorliegt, zu dem sich die Entscheidung des BGH in NJW 1964, 1323 verhält.

    Auch wurde ausdrücklich auf die "Entscheidung des BGH in NJW 1964, 1323 verwiesen, wonach bei einer lebzeitigen Gutsüberlassung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auch für die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs des weichenden Abkömmlings ein Landgut im Zweifel mit dem Ertragswert anzusetzen ist.

    Dies ändert nichts daran, dass bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit die Übertragung eines Landgutes eine Schenkung enthält, das Landgut mit dem Ertragswert zu veranschlagen ist (BGH, NJW 1964, 1323; NJW 1964, 1414, 1415).

    Rn. 134 Auch in dem bereits erörterten Verfahren BGH, NJW 1964, 1323 wurde der Übergabevertrag ohne eine Bestimmung über die Bewertung des Anwesens notariell beurkundet, ohne dass der BGH hieraus gefolgert hätte, dieses sei deshalb mit dem Verkehrswert zu veranschlagen.

  • BayObLG, 22.05.1995 - 1Z RR 62/94

    Positive Vertragsverletzung; Widerruf einer Schenkung; Auslegung eines …

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  • BGH, 29.05.1974 - IV ZR 163/72

    Unterbrechung der Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs durch …

    Nach der Entscheidung BGH NJW 1964, 1323 vom 15. April 1964, die auf RGZ 58, 124, 128 verweist, ist auch der Anspruch aus § 2329 BGB ein Ergänzungsanspruch im Sinne des § 2325 BGB, von dem er sich nur der Art und dem Umfang der Haftung, nicht aber dem Grunde nach unterscheidet.
  • BVerfG, 26.04.1988 - 2 BvL 13/86

    Verfassungswidrigkeit des § 23 AGBGB Schleswig-Holstein

    Art. 137 EGBGB ist nach allem dahin zu verstehen, daß er den Landesgesetzgeber an die Regelung des § 2049 Abs. 2 BGB bindet und ihm lediglich die Befugnis einräumt, Grundsätze darüber auf zustellen, wie und in welchem Verfahren der nach § 2049 Abs. 2 BGB zugrunde zu legende Reinertrag im Verhältnis zum Rohertrag zu ermitteln und wie aus diesem Reinertrag der Ertragswert zu errechnen ist (…vgl. auch Promberger/Schreiber in: Staudinger, BGB , 12. Aufl., Art. 137 EGBGB Rdn. 6;… Damrau in: MünchKomm, Art. 137 EGBGB Rdn. 2; Haegele, BWNotZ 1973, S.34 [37]; Wagner, AgrarR 1976, 5.314; Hötzel/Huppertz, AgrarR 1983, 5.119 [121]; der Bundesgerichtshof geht in seiner Entscheidung vom 15. April 1964 - VZR 105/62 - LMBGB § 2329 Nr. 4 = NJW 1964, S. 1323 von dem Vorrang des § 2049 Abs. 2 BGB als selbstverständlich aus;… a.A. ohne nähere Begründung Werner in: Staudinger, a.a.O., § 2049 Rdn. 5;… Dütz in: MünchKomm, § 2049 Rdn. 7;… Kregel in: BGBRGRK, 12. Aufl. § 2049 Rdn. 4;… Kraker, BWNotz 1966, S. 37 [39]).
  • OLG Koblenz, 28.08.2002 - 9 UF 745/01

    Passive Vererblichkeit einer den gesetzlichen Unterhaltsanspruch lediglich …

    Zwar hat der BGH den Anspruch aus § 2329 BGB als Ergänzungsanspruch im Sinne des § 2325 BGB bezeichnet, von dem er sich nur der Art und dem Umfang der Haftung, nicht aber dem Grunde nach unterscheide (BGH NJW 1964, 1323); in einer anderen Entscheidung hat er ausgeführt, die Rechtsnatur des Pflichtteilsergänzungsanspruchs werde nicht dadurch verändert, dass er sich nach § 2329 BGB gegen den Beschenkten richte (BGH NJW 1973, 40 ff, 41).
  • OLG Schleswig, 14.08.2001 - 3 U 142/00

    Hofübergabevertrag und Pflichtteilsberechnung

    Ob und inwieweit das der Fall ist, hängt in erster Linie von der Bewertung der beiderseitigen Leistung im Zeitpunkt der Übertragung des Anwesens ab (BGH NJW 1964, 1323).

    Im maßgeblichen Zeitpunkt der Übergabe des Anwesens (BGH NJW 1964, 1323) betrug der Einheitswert des übernommenen Grundbesitzes 23.400,-- DM.

  • OLG Zweibrücken, 25.02.2026 - 8 U 48/24

    Wertermittlung bei lebzeitiger Übertragung eines Landguts

    Rn. 9 b) Über den vom Wortlaut des § 2312 BGB unmittelbar erfassten Fall der Übernahme eines Landguts aus dem Nachlass des Erblassers ist die Regelung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung und dem ihr wohl einhellig folgenden Schrifttum entsprechend auf Fälle einer im Vorgriff auf die Erbfolge erfolgenden lebzeitigen Übertragung eines Landgutes grundsätzlich anwendbar, weil vor dem Hintergrund des in der Privilegierung des Gutsnachfolgers im Sinne der Erhaltung eines leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betriebes liegenden Zwecks der Norm ein Grund für eine Schlechterstellung des Übernehmers in derartigen Konstellationen nicht einzusehen ist (grundlegend BGH, Urteil vom 15.04.1964 - V ZR 105/62, teilweise abgedruckt in NJW 1964, 1323 und Urteil vom 04.05.1964 - III ZR 159/63 unter III. 2. = WM 1964, 854, 857 jew. mwN zur Rechtsprechung des Reichsgerichts; bestätigend BGH…, Urteil vom 15.12.1976 - IV ZR 27/75, juris Rn. 8 = WM 1977, 202 …und Beschluss vom 14.12.1994 - IV ZR 113/94, juris Rn. 4 = NJW 1995, 1352; dem folgend neben den auf Seite 12 des angefochtenen Urteils Genannten etwa OLG Braunschweig…, Beschluss vom 01.03.2016 - 2 U 117/14, juris Rn. 6 = ErbR 2017, 36; Thüring.

    Denn dieser hat im Fall des Vorhandenseins mehrerer gleichberechtigter gesetzlicher Erben und lebzeitiger Übertragung auf einen von ihnen § 2312 Abs. 1 BGB (iVm § 2049 BGB) entsprechend angewandt (BGH, Urteil vom 15.04.1964 - V ZR 105/62: Übertragung durch die Gutsbesitzer auf eines ihrer zehn Kinder unter Übergehung der übrigen neun - vgl. S. 2 des Urteils, insoweit in NJW 1964, 1323 nicht abgedruckt), bei Vorhandensein nur eines gesetzlichen (Allein-)Erben und Übertragung auf eine andere Person dagegen § 2312 Abs. 2 BGB (BGH, Urteil vom 04.05.1964 - III ZR 159/63 unter III. 3. = WM 1964, 854, 857: Übertragung auf den Urenkel des Gutsbesitzers unter Übergehung der einzigen Tochter als späterer gesetzlicher Alleinerbin).

  • BGH, 15.12.1976 - IV ZR 27/75

    Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen einer (gemischten) Schenkung - …

    Die Vorschrift des § 2312 BGB ist auch dann anzuwenden, wenn der Erblasser das Anwesen bereits zu seinen Lebzeiten im Wege vorweggenommener Erbfolge übergeben hat und gegen den Übernehmer Pflichtteilsergänzungsansprüche nach den §§ 2325, 2329 BGB erhoben werden (BGH NJW 1964, 1323 und 1414).
  • BGH, 16.11.1967 - III ZR 97/65

    Vertrag über die Übergabe eines Hofes zwischen Eltern und einem ihrer Kinder …

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