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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1957 - V ZR 111/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1128
BGH, 03.04.1957 - V ZR 111/56 (https://dejure.org/1957,1128)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1957 - V ZR 111/56 (https://dejure.org/1957,1128)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1957 - V ZR 111/56 (https://dejure.org/1957,1128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1111
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • RG, 26.05.1916 - VII 84/16

    Erneuerung der Eigentumsklage

    Auszug aus BGH, 03.04.1957 - V ZR 111/56
    Diese aus der auch mit Wirkung für den Kläger rechtskräftigen Entscheidung des Anspruchs auf Herausgabe der Grundstücke sich ergebende Möglichkeit der Umschreibung des in dem Restitutionsverfahren gegen den Beklagten ergangenen Versäumnisurteils schließt das Rechtsschutzbedürfnis für die vorliegende, denselben Anspruch betreffende Klage aus (RGZ 88, 267 [269]; WarnRspr 1925 Nr. 74;… Stein-Jonas-Schönke 17. Aufl § 325 ZPO I 1 Fußnote 4;… nach Rosenberg Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 7. Aufl § 85 II 2 b S. 387 ist die von dem Sieger des Vorprozesses oder seinem Rechtsnachfolger erneut erhobene Klage nicht wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses, sondern schon wegen der Rechtskraft des auf die erste Klage ergangenen Urteils unzulässig).

    Für eine erneute Klage mit demselben Streitgegenstand wurde allerdings das Rechtsschutzbedürfnis bejaht, wenn, worauf schon die Motive zum ersten Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuches (Band 1 S. 375/376) hinweisen, die Akten des ersten Prozesses durch Brand oder sonstige Unfälle verloren gegangen sind (RGZ 88, 267 [269]), wenn Zweifel über die Verwendbarkeit des ersten Urteils bestehen, weil ein führender Kommentar es für ungeeignet hält (RGZ 124, 146 [151]; in dem dieser Entscheidung zu Grunde liegenden Fall mußte damit gerechnet werden, daß bei der Stellungnahme des Kommentars von Staub und auch des Kammergerichts eine Umschreibung des gegen eine Gesellschaft erwirkten Urteils nach deren Auflösung gegen die Gesellschafter bei den Instanzgerichten nicht zu erreichen und im Imschreibungs- und Vollstreckungsverfahren die Anrufung des Reichsgerichts nicht möglich war) oder wenn das im ersten Prozeß ergangene Urteil verloren gegangen ist und wegen Vernichtung des gerichtlichen Protokolls eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Urteils nach § 733 ZPO nicht erteilt werden kann (OGH BrZ 1, 213 [214] = NJW 1949, 144 Nr. 7).

  • BGH, 27.11.1952 - IV ZR 57/52

    Beilegung eines Streites über die im Ehescheidungsverfahren zu treffende …

    Auszug aus BGH, 03.04.1957 - V ZR 111/56
    Der Grund für diese andere, Einwendungen des Beklagten gegen die denselben Gegenstand betreffende Klage zulassende Rechtsprechung, wenn der erste Titel nicht ein Urteil, sondern ein Prozeßvergleich oder eine vollstreckbare Urkunde nach § 794 Abs. Nr. 5 ZPO ist, ist darin zu erblicken, daß weder dem Prozeßvergleich noch einer vollstreckbaren Urkunde Rechtskraftwirkung zukommt (BGH NJW 1953, 345 Nr. 7), dem Kläger damit die Sicherheit des Urteils fehlt (…Rosenberg a.a.O. S. 387) und sieh deshalb für ihn das Bedürfnis nach richterlichem Urteilsspruch ergibt, wenn er mit einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO rechnen muß (WarnRspr 1926 Nr. 199), zumal die Beschränkung der Einwendungen nach § 767 Abs. 2 ZPO für Prozeßvergleiche (BGH NJW 1953, 345 Nr. 7) und für vollstreckbare Urkunden (§ 797 Abs. 4 ZPO) nicht gilt.
  • RG, 25.08.1938 - V 32/38

    1. Wann ist Einheit des Streitgegenstandes in mehreren gleichzeitig anhängigen …

    Auszug aus BGH, 03.04.1957 - V ZR 111/56
    Die von dem Beklagten geltend gemachte Gegenforderung, die er in Höhe von 9.000 DM darauf stützt, daß der von dem Kläger mit den früheren jüdischen Eigentümern bzw. deren Rechtsnachfolgern geschlossene Kaufvertrag ein Nachzahlungsvergleich gewesen sei und in Höhe von 2.345 DM damit begründet, daß er insoweit notwendige und nützliche Verwendungen auf die zum Hof gehörenden Gebäude gemacht habe, kann ein Rechtsschutzbedürfnis für die Klage schon deshalb nicht rechtfertigen, weil das Zurückbehaltungsrecht, das der Beklagte wegen seiner behaupteten Gegenforderung geltend macht, nicht von der Rechtskraft des auf die Klage ergehenden Urteils ergriffen werden würde (RGZ 158, 145 [150]), und der Kläger deshalb, wenn er die Gegenforderung des Beklagten rechtskräftig geklärt haben will, Feststellungsklage dahin erheben muß, daß dem Beklagten die Gegenforderung nicht zusteht.
  • RG, 19.02.1929 - II 296/28

    1. Welchen Einfluß hat die Vollbeendigung einer offenen Handelsgesellschaft, die …

    Auszug aus BGH, 03.04.1957 - V ZR 111/56
    Für eine erneute Klage mit demselben Streitgegenstand wurde allerdings das Rechtsschutzbedürfnis bejaht, wenn, worauf schon die Motive zum ersten Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuches (Band 1 S. 375/376) hinweisen, die Akten des ersten Prozesses durch Brand oder sonstige Unfälle verloren gegangen sind (RGZ 88, 267 [269]), wenn Zweifel über die Verwendbarkeit des ersten Urteils bestehen, weil ein führender Kommentar es für ungeeignet hält (RGZ 124, 146 [151]; in dem dieser Entscheidung zu Grunde liegenden Fall mußte damit gerechnet werden, daß bei der Stellungnahme des Kommentars von Staub und auch des Kammergerichts eine Umschreibung des gegen eine Gesellschaft erwirkten Urteils nach deren Auflösung gegen die Gesellschafter bei den Instanzgerichten nicht zu erreichen und im Imschreibungs- und Vollstreckungsverfahren die Anrufung des Reichsgerichts nicht möglich war) oder wenn das im ersten Prozeß ergangene Urteil verloren gegangen ist und wegen Vernichtung des gerichtlichen Protokolls eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Urteils nach § 733 ZPO nicht erteilt werden kann (OGH BrZ 1, 213 [214] = NJW 1949, 144 Nr. 7).
  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen; …

    aa) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß das Wiederholungsverbot nicht durchgreift, wenn der vollstreckbare Titel verlorengegangen oder vernichtet ist und nicht wiederhergestellt werden kann (BGHZ 4, 314, 321 f. - allerdings unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzbedürfnisses; BGH Urt. v. 3. April 1957, V ZR 111/56, NJW 1957, 1111 m. w. Nachw.).
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 49/88

    Durchsetzung einer durch Prozeßvergleich titulierten Forderung im Wege der …

    Unter diesen Umständen hatte sie einen verständigen Grund, den Anspruch aus der Scheidungsvereinbarung, soweit er vom Beklagten nicht erfüllt wurde, mit der Leistungsklage geltend zu machen, um ihn im ordentlichen Verfahren geprüft und durch Urteilsspruch in Rechtskraft begründender Weise bestätigt zu sehen (vgl. auch BGH Urteil vom 3. April 1957 - V ZR 111/56 - NJW 1957, 1111, 1112).
  • OVG Saarland, 17.06.2010 - 2 A 425/08

    Nachbaranspruch auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten

    (…vgl. dazu Prütting/Gehrlein - PG -, ZPO 2. Auflage 2010, § 727 Rn 1 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 3.4.1957 - V ZR 111/56 -, NJW 1957, 1111 und KG Berlin, Urteil vom 21.1.2005 - 13 UF 146/04 -, FamRZ 2005, 1759) Diese Wertung ist auf die vorliegende Fallkonstellation übertragbar.
  • LSG Bayern, 27.01.2011 - L 19 R 93/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtskraft - Bindungswirkung

    Aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Bayer. LSG vom 24.09.1997 sind neue Klagen über den gleichen Streitgegenstand nicht mehr zulässig (vgl. BGHZ 36, 365, 367), es sei denn es liegen besondere Gründe vor, die ausnahmsweise dennoch ein Rechtsschutzbedürfnis begründen könnten, z. B. wenn das Urteil verlorengegangen wäre und es nicht ersetzt werden kann (BGH NJW 57, 1111).
  • BGH, 20.03.1964 - V ZR 34/62
    Das hat im Regelfall darüber hinaus zur Folge, daß in einem Zweitprozeß überhaupt kein Sachurteil ergehen kann, sondern die Zweitklage als unzulässig (durch Prozeßurteil) abgewiesen werden muß (…Rosenberg aaO 4, Stein/Jonas/ Schönke aaO VIII 5); offen bleiben kann, ob dies daran liegt, daß im Regelfall das Rechtsschutzinteresse für einen - inhaltlich doch zum selben Ergebnis wie der Erstprozeß führenden - j Zweitprozeß fohlt (Senatsurteil Vom 3. April 1957, V ZR 111/56, LM ZPO § 325 Nr. 7 = NJW 1957, 1111;… Stein/Jonas/Schönkc aaO VIII 5 und vor § 253 IV 2 b; vgl. RGZ 110, 117, 118/19), oder ob os sich dabei um eine eigene Prozeßvoraussetzung (die des Noch-nicht-rochtskräftig-entschieden-soino) handelt (…Rosenberg aaO 4 b).
  • BGH, 11.06.1981 - IX ZR 19/80

    Voraussetzungen für das Rechtsschutzbedürfnis bei der Erwirkung eines neuen …

    Ist die Rechtslage unklar, weil die Auslegung des Vergleichs besonderen Schwierigkeiten begegnet und die Parteien über die Auslegung ernsthaft streiten, so ist eine neue Leistungsklage zur Klärung der Rechtslage zulässig (…BGH aaO; LM ZPO § 325 Nr. 7 = NJW 1957, 1111; OLG Hamm NJW 1976, 246 [OLG Hamm 09.10.1975 - 10 U 140/75];… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 12. Aufl. S. 486).
  • OLG Koblenz, 29.10.1999 - 10 U 1223/98

    Rechtsfolgen der Anerkennung des Unterhaltsanspruchs durch den biologischen …

    Der nach dieser Bestimmung durch Rechtskrafterstreckung begünstigte Rechtsnachfolger kann grundsätzlich mit der Folge der Verneinung eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine neue Klage auf die Möglichkeit der Titelumschreibung nach § 727 ZPO verwiesen werden (vgl. BGH NJW 1957, 1111).
  • BGH, 10.04.1963 - V ZR 178/61

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß dem Gläubiger, der für seinen Anspruch einen Vollstreckungstitel bereits hat, die Erhebung einer Klage nicht verwehrt sein kann, wenn der Schuldner gegen die vollstreckbare Forderung Einwendungen erhebt und mit einer Vollstreckungsklage zu rechnen ist (…BGH Urt. v. 23. Februar 1961 II ZR 250/58 WM 1961, 508; s. auch Urteil des erkennenden Senats vom 3. April 1957 V ZR 111/56 LM ZPO § 325 Nr. 7 und BGHZ 36, 11, 14) [BGH 29.09.1961 - IV ZR 59/61].
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