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Rechtsprechung
   BGH, 23.03.1973 - V ZR 112/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2040
BGH, 23.03.1973 - V ZR 112/71 (https://dejure.org/1973,2040)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1973 - V ZR 112/71 (https://dejure.org/1973,2040)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1973 - V ZR 112/71 (https://dejure.org/1973,2040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Gewähr für Beschaffenheit,Flächenmaß und Freiheit von altrechtlichen Dienstbarkeiten durch die Verkäufer eines Grundstücks - Schadensersatz wegen Nichterfüllung auf Grund des Fehlens der zur Zeit des Grundstückkaufs zugesicherten Eigenschaften - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1973, 612
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.1968 - V ZR 60/65

    Wirksamkeit eines mit einer Steuerhinterziehung verbundenen Vertrags - …

    Auszug aus BGH, 23.03.1973 - V ZR 112/71
    Der Formmangel dieses Vertragsbestandteils wäre dann zwar erst mit der später vollzogenen Eintragung geheilt worden (§ 313 Satz 2 BGB); da aber die Auflassung schon im notariellen Kaufvertrag am 21. Dezember 1965 erklärt worden war, hätte ein etwaiger zwischenzeitlich einseitig erklärter Widerruf wegen der dinglichen Bindung der Auflassung der Heilung des Formmangels im Zeitpunkt der Eintragung nicht entgegengestanden (Senatsurteil vom 8. November 1968 - V ZR 60/65, DNotZ 1969, 350 nach ständiger Rechtsprechung).
  • BGH, 21.09.1994 - VIII ZR 257/93

    Heilung des formnichtigen Verkaufs von GmbH-Geschäftsanteilen

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. BGH, Urteile vom 29. Mai 1963 - V ZR 212/61 = WM 1963, 943 unter 2 b; vom 8. November 1968 - V ZR 60/65 = WM 1969, 613 unter 2 c; vom 23. März 1973 - V ZR 112/71 = WM 1973, 612 unter 3;… vom 17. März 1978 aaO. unter II 1; vom 9. November 1979 - V ZR 38/78 = WM 1980, 166 unter 2 und vom 24. Juni 1981 - IVa ZR 159/80 = NJW 1981, 2293 unter 2), die die ständige reichsgerichtliche Judikatur fortsetzt (z.B. RGZ 65, 390, 392; 82, 413, 416; 109, 351, 354; 111, 98, 100 f; 134, 83, 86), ist für das zur Heilung gemäß § 313 Satz 2 BGB notwendige Fortbestehen der Willensübereinstimmung der Zeitpunkt der Auflassung und nicht derjenige der Eintragung maßgeblich.

    Begründet wird dies mit der dinglichen Bindung der Auflassung (z.B. BGH, Urteil vom 23. März 1973 aaO.) und damit, daß das Gesetz den Widerruf nicht nach der dinglichen Seite habe ausschließen, ihn aber nach der schuldrechtlichen Seite noch bis zur Eintragung im Grundbuch habe gestatten wollen (z.B. RGZ 109, 351, 354).

  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die nach dem Bauordnungsrecht zulässige Bewohnbarkeit von Räumen eine Eigenschaft des Hauses darstellt (BGH Urt. v. 23. März 1973, V ZR 112/71, WM 1973, 612;… Urt. v. 27. Mai 1977, V ZR 201/75, WM 1977, 1088).
  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 144/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Schadensersatzanspruch bei Verletzung von …

    Da die Auflassung hier bei Abschluss des Übergabevertrages erklärt wurde und ein Wegfall der Willensübereinstimmung zwischen Auflassung und Eintragung unschädlich ist (Senat, Urt. v. 23. März 1973, V ZR 112/71, WM 1973, 612, 613), kommt es nur auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an.
  • BGH, 15.10.1993 - V ZR 19/92

    Bestimmtheit eines Klageantrags; Rechtsstellung des Anschlußberufungsklägers

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Heilungswirkung nur dann eintritt, wenn die Willensübereinstimmung der Vertragspartner bis zur Auflassung fortbesteht (Senatsurt. v. 23. März 1973, V ZR 112/71, WM 1973, 612, 613).
  • BGH, 17.03.1978 - V ZR 217/75

    Anspruch auf eine Leibrente als Einzelabrede eines Grundstückskaufvertrages trotz …

    Der Schutz vor Übereilung (und vor mangelnder Beratung) wird in diesen Fällen weiter dadurch eingeschränkt, daß die Heilung nach § 313 Satz 2 BGB auch dann eintritt, wenn die Auflassung zugleich mit den unrichtig oder unvollständig beurkundeten schuldrechtlichen Abreden erklärt und protokolliert wird (vgl. BGH Urt. v. 23. März 1973, V ZR 112/71, WM 1973, 612; RGZ 104, 102; RGZ 104, 296, 298 f); hinzu kommt, daß die Willensübereinstimmung nur bis zur Auflassung, nicht aber bis zur Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch fortzudauern braucht (…st. Rspr., vgl. BGH Urt. v. 8. November 1968, V ZR 60/65, DNotZ 1969, 350, 352; RGZ 109, 354).
  • BGH, 08.12.1981 - VI ZR 164/80

    Haftung des Notars für Schäden wegen Verursachung einer falschen …

    Eine spätere Uneinigkeit schadet auch dann nicht, wenn - wie im Streitfall - die Auflassung in derselben Urkunde wie der schuldrechtliche Vertrag erfolgt (BGH, Urteile vom 23. März 1973 - V ZR 112/71 - WM 1973, 612, 613 …und vom 17. März 1978 - aaO).
  • OLG Koblenz, 27.06.2002 - 5 U 1566/00

    Zusicherung der Asbestfreiheit von Nachtspeicheröfen

    Aber der Formmangel wurde durch die Grundbucheintragung der Kläger geheilt (§ 313 Satz 2 BGB; vgl. BGH WM 1973, 612, 613).
  • LG München I, 08.09.2020 - 33 O 15817/16

    Unbegründete kennzeichenrechtliche Abmahnung wegen rein dekorativer Verwendung …

    Die Rechtsscheinvollmacht als Vertrauenshaftung bindet den Vertretenen nur, wenn durch sein Verhalten ein objektiver Vertrauenstatbestand begründet wurde, der auf eine Bevollmächtigung des angeblichen Vertreters schließen lässt (BGH NJW 1952, 657 [658]; 1962, 2196 [2197]; BGHZ 40, 197 [204] = NJW 1964, 203; BGH WM 1971, 1500 [1501]; 1973, 612 [613]).
  • OLG Brandenburg, 11.12.2008 - 5 U 28/08

    Grundstückskauf: Beurkundungsbedürftigkeit eines außerhalb der notariellen …

    Der Schutz vor Übereilung - und vor mangelnder Beratung - wird in den vorgenannten Fällen dadurch weiter eingeschränkt, dass die Heilung nach § 313 Satz 2 BGB a.F. auch dann eintritt, wenn die Auflassung - die vorliegend bereits unter II. 1. des notariellen Vertrages vom 16. Juli 1998 erfolgte (s. Seite 13 des notariellen Vertrages, Bl. 64 d.A.) - zugleich mit den unrichtig oder unvollständig beurkundeten schuldrechtlichen Abreden erklärt und protokolliert wird (vgl BGH WM 1973, 612); hinzukommt, dass die Willensübereinstimmung nur bis zur Auflassung, nicht aber bis zur Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch fortzudauern braucht (stRspr, vgl BGH DNotZ 1969, 350, 352; RGZ 109, 354).
  • AG Bremen, 25.08.2011 - 9 C 420/10

    Grundstückskaufvertrag: Abänderung des Übergabezeitpunkts

    Der nicht auszuschließende Wegfall des übereinstimmenden Willens im Zeitraum zwischen Auflassung und Eintragung ist aus den genannten Gründen nicht unbeachtlich (a.A. wohl: BGH WM 1973, 612 unter Hinweis auf die dingliche Bindung der Auflassung).
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