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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1994 - V ZR 116/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,676
BGH, 11.11.1994 - V ZR 116/93 (https://dejure.org/1994,676)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1994 - V ZR 116/93 (https://dejure.org/1994,676)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1994 - V ZR 116/93 (https://dejure.org/1994,676)
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Schwarzkauf II

Rechtsgrundloser redlicher Besitzer, § 988, § 818 BGB, Saldotheorie

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verrechnung des Kaufpreises gegen gezogene Nutzungen bei der Rückabwicklung eines nichtigen Grundstückskaufes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 988, 818 Abs. 1
    Rückabwicklung eines wegen Falschbeurkundung des Kaufpreises unwirksamen notariellen Grundstückskaufvertrages nach der Saldotheorie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 454
  • MDR 1995, 463
  • WM 1995, 159
  • DB 1995, 212
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.06.1963 - VII ZR 229/62
    Auszug aus BGH, 11.11.1994 - V ZR 116/93
    Er darf sich nicht damit begnügen, das von ihm aufgrund des nichtigen Vertrages Geleistete zurückzuverlangen, sondern muß bei der Darlegung seines Bereicherungsanspruchs sogleich das mit berücksichtigen, was etwa der Beklagte hingegeben hat, um den Vertrag zu erfüllen (BGH, Urt. v. 24. Juni 1963, VII ZR 229/62, NJW 1963, 1870 m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1968 - II ZR 152/67

    Wechsel aus Abzahlungsgeschäften

    Auszug aus BGH, 11.11.1994 - V ZR 116/93
    Auch wenn es zutreffen sollte, daß die Beklagten bei entsprechendem richterlichen Hinweis ein Zurückbehaltungsrecht auch gegenüber dem Löschungsanspruch geltend gemacht hätten, war es dem Berufungsgericht mit Rücksicht auf die seiner Aufklärungspflicht durch den Verhandlungsgrundsatz gezogenen Grenzen verwehrt, von sich aus die Beklagten zu veranlassen, insoweit die Einrede des Zurückbehaltungsrechts zu erheben (BGH, Urt. v. 18. November 1968, II ZR 152/67, NJW 1969, 691, 693).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …

    Sind die Leistungen wie hier ungleichartig, muß der Bereicherungskläger - wie dies die Klägerin mit ihrem Hilfsantrag jedenfalls in Teilen getan hat - die Gegenleistung schon im Klageantrag dadurch berücksichtigen, daß er ihre Rückgewähr Zug um Zug anbietet (vgl. Senatsurt. v. 11. November 1994, V ZR 116/93, NJW 1995, 454, 455; v. 14. Juli 1995, V ZR 45/94, NJW 1995, 2627, 2628; Flume, 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft, 2000, Bd. I, S. 537 f).
  • BGH, 12.08.2009 - XII ZR 76/08

    Herausgabe einer Abfindung für eine vorzeitige Beendigung des …

    Das sind hier die Untermietzinsen, die der Beklagte durch die Untervermietung der herauszugebenden Mieträume tatsächlich erzielt hat (BGH Urteile vom 21. September 2001 - V ZR 228/00 - NJW 2002, 60, 61 und vom 11. November 1994 - V ZR 116/93 - NJW 1995, 454, 455; zur Herausgabe erzielter Zinsen als Nutzungen des Kapitals: BGHZ 102, 41, 47; 138, 160, 163), und die aufgrund der Vereinbarung über die Auflösung des Untermietvertrages erhaltene Entschädigung.
  • VG Gießen, 15.03.2023 - 5 K 1906/22

    Rückforderung von Anwärterbezügen

    Dem folgend ist auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefestigt und geklärt, dass der Bereicherungsanspruch ein einheitlicher Anspruch auf Ausgleich aller mit der Vermögensverschiebung zurechenbar zusammenhängenden Vorgänge in Höhe des sich dabei ergebenden Saldos ist (vgl. BGHZ 147, 152 (157) = NJW 2001, 1863; BGHZ 145, 52 (54 f.) = NJW 2000, 3064; BGH NJW 1995, 454 = JZ 1995, 572 (573); ZIP 1997, 1979 (1981); 1998, 780 (782); im gleichen Sinne OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2009 - 30 U 182/08; OLG Stuttgart, Urteil vom 23.02.2015 - 7 U 44/14).
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