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| BGH, 24.02.1960 - V ZR 119/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1960, 820
- MDR 1960, 485
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50
Wegfall der Geschäftsgrundlage, wichtiger Grund, Aufklärungs- und …
Auszug aus BGH, 24.02.1960 - V ZR 119/58
Bergbau GmbH und den Grundeigentümern von geschlossenen Kaliabbauvertrages gewesen oder später geworden sei; auch nach dem Eintritt der Beklagten in das Vertragsverhältnis (1930) seien keine abändernden Vereinbarungen getroffen worden, durch welche die Möglichkeit der Quotennutzung zur Geschäftsgrundlage hätte werden können Die Feststellung, ob ein bestimmter Umstand Geschäftsgrundläge gewesen sei oder nicht, liegt auf tatsächlichem Gebiet und ist daher, sofern sie nicht auf einer Rechtsverletzung beruht, fUr das Revisionsgericht bindend (Urteile des Senats vom 15. Juni 1951, V ZR 86/50, RdL 1951, 291, und vom 18 November 1958, V ZR 40/57, LM BGB § 242 (Ba) Kr. 2? Bl. 5 R ) .Dieses hat die von den Klägern in anderem Zusammenhang vertretene Auffassung, daß sie mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten einen Kaufvertrag über das Abbaurecht abgeschlossen hätten und daß deren jährliche Zahlungen in Wirklichkeit Raten des Rechtskaufentgelte« seien (Berufungsfcegründung vom 21, ;-.März 1958), ausdrücklich abgelehnt, weil das Vertragsverhältnis der Parteien "wesentliche Züge des Pachtrechtes" trage; das ist rechtlich bedenkenfrei und deckt sich mit der Beurteilung von Kaliabbauver trägen der hier zur Erörterung stehenden Art durch den erkennenden Senat (NJW 1959, 2203; Urt. vom 15. Juni 1951, V ZR 86/50, RdL 1951, 291)o Eine Anwendung des § 16 UmstG kommt daher nicht in Betrachte.
5. Ein auf § 242 BGB beruhendes außerordentliches Kündi grungsrecht aus wichtigem Grunde, wie es bei DauerschuldVerhältnissen gegeben sein kann (BGH NJW 1951, 836), wird der Beklagten vom Oberlandesgericht nicht zugebilligt.
Nicht zu beanstanden ist endlich die Bezugnahme des Berufungsgerichts auf das Urteil des erkennenden Senats vom 15- Juni 1951, V ZR 86/50, RdL 1951, 291 (BU S. 38); wenn nach jener Entscheidung möglicherweise sogar die Zerstörung einer Schachtanlage durch Explosion eingelagerter Munition, also durch ein betriebsfremdes Ereignis, noch unter das Risiko des Bergwerksunter- - 27.
- BGH, 29.06.1957 - IV ZR 88/57
Anforderungen an den Rügeverzicht
Auszug aus BGH, 24.02.1960 - V ZR 119/58
Daß der Verfahrensfehler, der in dem Unterbleiben einer ordnungsmäßigen Klagezustellung liegt, unter den Voraussetzungen des § 295 Abs. 1 ZPO heilbar ist, weil insoweit keine Vorschrift, auf deren Befolgung eine Partei nicht wirksam verzichten kann, verhetzt wird (…Abs. 2 aaO), entspricht der einhelligen I&einung (BGHZ 25, 66, 72 m. Nachw.).Frei von rechtlichen Bedenken ist auch der Standpunkt des Berufungsgerichts, daß die Antragstellung erstmals im Termin vom 21 November 1957 unter den besonderen Umständen des vorliegenden Palles - in der Zeit zwischen dem 25. März 1952 und jenem Tage hat, da die Akten nahezu ständig versandt waren, Überhaupt keine mündliche Verhandlung stattgefunden - noch durch die Vorschrift des § 261 b Abs- 3 ZPO gedeckt war (vgl. BGH NJW 1953, 620 Nr. 5; 1956, 1319; BGHZ 25, 66, 76 f; IM ZPO § 261 b Nr. 4; Urteil vom 19. Januar I960, VI ZR 17/59)".
- BGH, 16.01.1953 - V ZR 89/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.02.1960 - V ZR 119/58
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 16. Januar 1953, V ZR 89/51 (BdL 1953? 139? I 1 der Entscheidungsgründe) die Präge, ob eine nachträgliche:: Änderung der Geschäftsgrundlage eines lange vorher zustandegekommenen Vertrages überhaupt möglich sei, dahingestellt gelassen.Auch die Höhe ihrer Geldaufwendungen - die Revision behauptet, sie beliefen sich auf vier Millionen Mark - vermag daran nichts zu ändern (vgl, zum Umfang des Unternehmerrisikos bei Kaliabbauverträgen im übrigen das Urteil des erkennenden Senats vom 16, Januar 1953, V ZR 89/51, RdL 1953" 139" 1 2 der Entscheidungsgründe), Unerheblich sind endlich die Ausführungen der Revision darüber, daß keine Beteiligungsquote mehr gezahlt werde und daß damit die - ursprünglich bis zum 31- Dezember 1953 bemessene - Stillegung des Grubenbetriebes ''jeden Sinn verloren" habe und "gar nicht mehr bindend" gewesen sei,.
- BGH, 30.05.1956 - V ZR 204/54
Zustellung der Klageschrift "demnächst"
Auszug aus BGH, 24.02.1960 - V ZR 119/58
Frei von rechtlichen Bedenken ist auch der Standpunkt des Berufungsgerichts, daß die Antragstellung erstmals im Termin vom 21 November 1957 unter den besonderen Umständen des vorliegenden Palles - in der Zeit zwischen dem 25. März 1952 und jenem Tage hat, da die Akten nahezu ständig versandt waren, Überhaupt keine mündliche Verhandlung stattgefunden - noch durch die Vorschrift des § 261 b Abs- 3 ZPO gedeckt war (vgl. BGH NJW 1953, 620 Nr. 5; 1956, 1319; BGHZ 25, 66, 76 f; IM ZPO § 261 b Nr. 4; Urteil vom 19. Januar I960, VI ZR 17/59)". - BGH, 19.01.1960 - VI ZR 17/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.02.1960 - V ZR 119/58
Frei von rechtlichen Bedenken ist auch der Standpunkt des Berufungsgerichts, daß die Antragstellung erstmals im Termin vom 21 November 1957 unter den besonderen Umständen des vorliegenden Palles - in der Zeit zwischen dem 25. März 1952 und jenem Tage hat, da die Akten nahezu ständig versandt waren, Überhaupt keine mündliche Verhandlung stattgefunden - noch durch die Vorschrift des § 261 b Abs- 3 ZPO gedeckt war (vgl. BGH NJW 1953, 620 Nr. 5; 1956, 1319; BGHZ 25, 66, 76 f; IM ZPO § 261 b Nr. 4; Urteil vom 19. Januar I960, VI ZR 17/59)". - BGH, 14.10.1959 - V ZR 9/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.02.1960 - V ZR 119/58
Dieses hat die von den Klägern in anderem Zusammenhang vertretene Auffassung, daß sie mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten einen Kaufvertrag über das Abbaurecht abgeschlossen hätten und daß deren jährliche Zahlungen in Wirklichkeit Raten des Rechtskaufentgelte« seien (Berufungsfcegründung vom 21, ;-.März 1958), ausdrücklich abgelehnt, weil das Vertragsverhältnis der Parteien "wesentliche Züge des Pachtrechtes" trage; das ist rechtlich bedenkenfrei und deckt sich mit der Beurteilung von Kaliabbauver trägen der hier zur Erörterung stehenden Art durch den erkennenden Senat (NJW 1959, 2203;… Urt. vom 15. Juni 1951, V ZR 86/50, RdL 1951, 291)o Eine Anwendung des § 16 UmstG kommt daher nicht in Betrachte. - BGH, 07.02.1957 - II ZR 249/55
Ergänzende Vertragsauslegung
Auszug aus BGH, 24.02.1960 - V ZR 119/58
Soweit sie auch hier wieder auf die vom Berufungsgericht festgestellte Erwartung der Vertragsschließenden zurücki kommt, daß abbauwürdige und dem Abbau zugängliche Mineralien vorhanden seien, kann auf die früheren Erörterungen toben zu Nr, 1) verwiesen werden, wo bereits gezeigt wurde, daß die Revision ihr Augenmerk lediglich auf einzelne, aus dem Zusammenhang der Urteilsbegründung, herausgegriffene Sätze richtet; nach der nicht nachprüfbaren tatrichterlichen Vertragsauslegung sollte das War.tegeld auch bei nichtbestehender Abbaumöglichkeit gezahlt werden" Entgegen der Behauptung der Revision hat das Berufungsgericht ferner nicht verabsäumt, sich zu vergegenwärtigen, was die Vertragspartner getan hätten, wenn sie mit der Möglichkeit dessen gerechnet hätten, was sich dann später, von ihnen unerwartet, herausgestellt habe; vielmehr hat es dies, wie seine Ausführungen zeigen, unter Beachtung der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 92, 417; BGHZ 7, 231? 235; 9, 273; 23, 282) -zur ergänzenden Vertragsauslegung entwickelten Grundsätze getan, ist dabei aber zur Verneinung einer Vertragslücke aus dem Grunde gelangt, weil nach dem Willen der Beteiligten den Kali-Interessenten das Wartegeld auch dann gebühren sollte, wenn überhaupt keine Nutzung des Abbaurechts möglich wäre; das ist rechtlich nicht zu beanstanden. - BGH, 30.09.1952 - I ZR 31/52
Interzonales Währungsrecht
Auszug aus BGH, 24.02.1960 - V ZR 119/58
Soweit sie auch hier wieder auf die vom Berufungsgericht festgestellte Erwartung der Vertragsschließenden zurücki kommt, daß abbauwürdige und dem Abbau zugängliche Mineralien vorhanden seien, kann auf die früheren Erörterungen toben zu Nr, 1) verwiesen werden, wo bereits gezeigt wurde, daß die Revision ihr Augenmerk lediglich auf einzelne, aus dem Zusammenhang der Urteilsbegründung, herausgegriffene Sätze richtet; nach der nicht nachprüfbaren tatrichterlichen Vertragsauslegung sollte das War.tegeld auch bei nichtbestehender Abbaumöglichkeit gezahlt werden" Entgegen der Behauptung der Revision hat das Berufungsgericht ferner nicht verabsäumt, sich zu vergegenwärtigen, was die Vertragspartner getan hätten, wenn sie mit der Möglichkeit dessen gerechnet hätten, was sich dann später, von ihnen unerwartet, herausgestellt habe; vielmehr hat es dies, wie seine Ausführungen zeigen, unter Beachtung der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 92, 417; BGHZ 7, 231? 235; 9, 273; 23, 282) -zur ergänzenden Vertragsauslegung entwickelten Grundsätze getan, ist dabei aber zur Verneinung einer Vertragslücke aus dem Grunde gelangt, weil nach dem Willen der Beteiligten den Kali-Interessenten das Wartegeld auch dann gebühren sollte, wenn überhaupt keine Nutzung des Abbaurechts möglich wäre; das ist rechtlich nicht zu beanstanden. - BGH, 18.11.1958 - V ZR 40/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.02.1960 - V ZR 119/58
Bergbau GmbH und den Grundeigentümern von geschlossenen Kaliabbauvertrages gewesen oder später geworden sei; auch nach dem Eintritt der Beklagten in das Vertragsverhältnis (1930) seien keine abändernden Vereinbarungen getroffen worden, durch welche die Möglichkeit der Quotennutzung zur Geschäftsgrundlage hätte werden können Die Feststellung, ob ein bestimmter Umstand Geschäftsgrundläge gewesen sei oder nicht, liegt auf tatsächlichem Gebiet und ist daher, sofern sie nicht auf einer Rechtsverletzung beruht, fUr das Revisionsgericht bindend (Urteile des Senats vom 15. Juni 1951, V ZR 86/50, RdL 1951, 291, und vom 18 November 1958, V ZR 40/57, LM BGB § 242 (Ba) Kr. 2? Bl. 5 R ) . - RG, 26.04.1918 - III 2/18
Ergänzende Vertragsauslegung durch den Richter
Auszug aus BGH, 24.02.1960 - V ZR 119/58
Soweit sie auch hier wieder auf die vom Berufungsgericht festgestellte Erwartung der Vertragsschließenden zurücki kommt, daß abbauwürdige und dem Abbau zugängliche Mineralien vorhanden seien, kann auf die früheren Erörterungen toben zu Nr, 1) verwiesen werden, wo bereits gezeigt wurde, daß die Revision ihr Augenmerk lediglich auf einzelne, aus dem Zusammenhang der Urteilsbegründung, herausgegriffene Sätze richtet; nach der nicht nachprüfbaren tatrichterlichen Vertragsauslegung sollte das War.tegeld auch bei nichtbestehender Abbaumöglichkeit gezahlt werden" Entgegen der Behauptung der Revision hat das Berufungsgericht ferner nicht verabsäumt, sich zu vergegenwärtigen, was die Vertragspartner getan hätten, wenn sie mit der Möglichkeit dessen gerechnet hätten, was sich dann später, von ihnen unerwartet, herausgestellt habe; vielmehr hat es dies, wie seine Ausführungen zeigen, unter Beachtung der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 92, 417; BGHZ 7, 231? 235; 9, 273; 23, 282) -zur ergänzenden Vertragsauslegung entwickelten Grundsätze getan, ist dabei aber zur Verneinung einer Vertragslücke aus dem Grunde gelangt, weil nach dem Willen der Beteiligten den Kali-Interessenten das Wartegeld auch dann gebühren sollte, wenn überhaupt keine Nutzung des Abbaurechts möglich wäre; das ist rechtlich nicht zu beanstanden.
- OLG Düsseldorf, 18.12.2009 - 23 U 187/08
Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft eines Feststellungsurteils; Haftung des …
Als "verzichtbare Norm" erfasst § 295 ZPO die unterbliebene Zustellung einer Klageschrift und auch die formlose Übersendung eines klageerweiternden Schriftsatzes i.S.v. § 261 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.1960, III ZR 104/59, VersR 1967, 395; BGH, Urteil vom 24.02.1960, V ZR 119/58, NJW 1960, 820; Zöller/Geimer-Greger, § 295, Rn 3, § 253, Rn 26a). - LAG Hessen, 18.07.2014 - 10 Sa 187/13
Formularmäßige Vereinbarung der Rückzahlbarkeit einer Ausreisepauschale bei …
Auch das einfache Übersenden einer Klageerweiterung anstelle der Zustellung ist heilbar nach § 295 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH, 24. Februar 1960 - V ZR 119/58 - NJW 1960, 820). - BGH, 23.03.1960 - V ZR 6/59
Schadensersatz bei fehlender Löschung von Hypotheken - Pflicht zur Abtretung …
Denn dafür wäre nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (RGZ 92, 417; BGHZ 9, 273 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; 23, 282, 285 [BGH 07.02.1957 - II ZR 249/55]; Urteil des erkennenden Senats vom 24. Februar 1960, V ZR 119/58) nur Raum gewesen, wenn eine Vertragslücke vorläge.
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