Rechtsprechung
| BGH, 20.06.1952 - V ZR 12/51 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
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Rechtsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 541 § 539
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 1131
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50
Wegfall der Geschäftsgrundlage, wichtiger Grund, Aufklärungs- und …
Auszug aus BGH, 20.06.1952 - V ZR 12/51
Dabei ist mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung aller Umstände des Einzelfalls geboten (RG JW 1937, 2036 5 ; RGZ 168, 121 [126]; 152, 403; 153, 356, [358]; OGHZ 4, 91 [96] und die dort angeführten Entscheidungen des OGH; BGH vom 15. Juni 1951 V ZR 86/50). - BGH, 15.06.1951 - I ZR 121/50
Rechtsnatur des Filmverwertungsvertrages
Auszug aus BGH, 20.06.1952 - V ZR 12/51
Unbeachtlich wäre es nur, wenn die Klägerin über die rechtliche oder wirtschaftliche Tragweite des Rechts des Dritten, das sie kannte, im Irrtum gewesen wäre (RGZ 52, 167; BGH NJW 51, 705). - RG, 15.12.1941 - V 77/41
Zum Begriff der Geschäftsgrundlage und über die Rechtsfolgen ihrer Erschütterung.
Auszug aus BGH, 20.06.1952 - V ZR 12/51
Dabei ist mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung aller Umstände des Einzelfalls geboten (RG JW 1937, 2036 5 ; RGZ 168, 121 [126]; 152, 403; 153, 356, [358]; OGHZ 4, 91 [96] und die dort angeführten Entscheidungen des OGH; BGH vom 15. Juni 1951 V ZR 86/50).
- RG, 17.09.1902 - V 204/02
Mangel im Recht. Kenntnis. Rechtsirrtum.
Auszug aus BGH, 20.06.1952 - V ZR 12/51
Unbeachtlich wäre es nur, wenn die Klägerin über die rechtliche oder wirtschaftliche Tragweite des Rechts des Dritten, das sie kannte, im Irrtum gewesen wäre (RGZ 52, 167; BGH NJW 51, 705). - RG, 16.02.1937 - VII 233/36
1. Zur Frage der unrichtigen Rechtsausübung beim Festhalten an einem Vergleich, …
Auszug aus BGH, 20.06.1952 - V ZR 12/51
Dabei ist mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung aller Umstände des Einzelfalls geboten (RG JW 1937, 2036 5 ; RGZ 168, 121 [126]; 152, 403; 153, 356, [358]; OGHZ 4, 91 [96] und die dort angeführten Entscheidungen des OGH; BGH vom 15. Juni 1951 V ZR 86/50). - RG, 01.12.1936 - VII 107/36
Kann der Einwand unrichtiger Rechtsausübung gegenüber dem Festhalten an einem …
Auszug aus BGH, 20.06.1952 - V ZR 12/51
Dabei ist mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung aller Umstände des Einzelfalls geboten (RG JW 1937, 2036 5 ; RGZ 168, 121 [126]; 152, 403; 153, 356, [358]; OGHZ 4, 91 [96] und die dort angeführten Entscheidungen des OGH; BGH vom 15. Juni 1951 V ZR 86/50). - RG, 08.11.1935 - V 97/35
1. Ist die Löschungspflicht des Grundstücksverkäufers nach § 435 BGB. eine …
Auszug aus BGH, 20.06.1952 - V ZR 12/51
Das bedeutet nicht, dass die Klägerin die Ansprüche kannte (RG Warneyer 1911 Nr. 366; RGZ 149, 195 [198]).
- BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 69/73
Wertsicherungsklausel; Rechtsmangel beim Untermietvertrag
Ob diese Kenntnis im Hinblick auf die Erklärungen, die ihr der Beklagte angeblich gegeben haben soll, für einen Ausschluß der Rechte aus § 538 Abs. 1 BGB ausreicht (vgl. BGH Urteil vom 30. Juni 1952 - V ZR 12/51 = NJW 1952, 1131), wird das Berufungsgericht zu prüfen haben. - BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 114/77
Klage auf Zahlung einer Lieferung magelhaften Motoröls - Vorliegen eines …
Auch die Kenntnis der einen Rechtsmangel begründenden tatsächlichen Verhältnisse reicht allein nicht aus; es muß vielmehr hinzukommen, daß der Käufer auch die rechtlichen Folgen der ihm bekannten Tatsachen kennt (BGHZ 13, 341, 345; BGH Urteil vom 30. Juni 1952 - V ZR 12/51 = LM BGB § 539 Nr. 1 zur ähnlich gelagerten Problematik im Mietrecht;… Mezger a.a.O. § 439 Rdn. 3); denn nur unter dieser Voraussetzung einer positiven Kenntnis gerade von der Rechtsbeeinträchtigung kann im Regelfall auf einen Verzichtswillen, wie er in § 439 Abs. 1 BGB unwiderleglich vermutet wird, geschlossen werden.Auf der anderen Seite liegt eine Kenntnis im Sinne des § 439 Abs. 1 BGB dann vor, wenn der Käufer sich zwar nicht über den Umfang des Rechtsmangels, wohl aber über dessen rechtliche und wirtschaftliche Tragweite im Unklaren geblieben ist; denn ein solcher Irrtum steht, wie in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, der Annahme eines Gewährleistungsverzichts nicht entgegen (RGZ 52, 167, 169; RG Recht 1909 Nr. 2375 = WarnRspr 1909 Nr. 501; RG JW 1911, 645, 646 [Nr. 11] = WarnRspr 1911 Nr. 366; RG Recht 1915 Nr. 1051; BGH Urteile vom 15. Juni 1951 - I ZR 121/50 = NJW 1951, 705 [In BGHZ 2, 331 insoweit nicht abgedruckt], vom 30. Juni 1952 - V ZR 12/51 a.a.O. und vom 25. Februar 1972 - V ZR 74/69 = WM 1972, 556, 557;… Staudinger/Honsell, BGB, 12. Aufl. § 439 Rdn. 3; Soergel/Ballerstedt, BGB, § 439 Anm. 3;… Erman/Weitnauer, BGB, 6. Aufl. § 439 Rdn. 2;… Mezger a.a.O. § 439 Rdn. 3).
- BGH, 31.01.1956 - V BLw 54/55
Rechtsmittel
Das Beschwerdegericht hat einen grundlegenden Unterschied zwischen dem hier gegebenen Sachverhalt und demjenigen gesehen, der zur Entscheidung des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 20. Juni 1952 (V ZR 12/51) gestanden habe, weil in jenem Falle die Vermieterin die neue Mieterin zur sofortigen Inbesitznahme des gemieteten Platzes, der vorher anderweitig vermietet worden war, aufgefordert habe, während hier der Antragsteller ohne Zutun des Antragsgegners durch verbotene Eigenmacht in den Besitz der Pachtsache gelangt sei und dieser als Eigentümer keinen Besitz mehr übertragen, vielmehr nur mit dem Antragsteller auf Grund der durch die verbotene Eigenmacht geschaffenen Lage einen Pachtvertrag abgeschlossen habe.Er hält das von ihm eingelegte Rechtsmittel für zulässig, weil das Beschwerdegericht ihm Schadensersatzansprüche wegen der von ihm begangenen verbotenen Eigenmacht abgesprochen und sich damit zu der Entscheidung des erkennenden Senats vom 20. Juni 1952 (V ZR 12/51) in Widerspruch gesetzt habe.
Wie noch darzulegen sein wird, ist das Beschwerdegericht von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 20. Juni 1952 (V ZR 12/51) abgewichen, ein Fall des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG also gegeben.
- BGH, 15.02.1961 - VIII ZR 183/59 Auch wenn der Kläger über die Bindungen zwischen der Beklagten und der schon vorher Kenntnis erhalten haben sollte, würde der Beklagte sich dennoch nicht mit Erfolg auf § 539 Satz 1 ß berufen können, weil der Kläger die Ansprüche der E p p k infolge deren ihm bekannter Beurteilung durch den Beklagi ben für unbegründet gehalten habe , - Diese Erwägungen lassen einen Rechtsirrtum zum Nachteil des Beklagten nicht erkennen; sie entsprechen der auch im angefochtenen Ur teil angeführten, in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 50. Juni 1952 - V ZR 12/51 - (LM BGB § 539 Nr.l) entwickelten Rechtsauffassung, der der Senat Beitritt 2. Unerheblich ist auch die von der Revision an schließend erhobene Rüge, das Berufungsgericht sei auf das Vorbringen des Beklagten nicht eingegangen, nach dem der Kläger selbst ihm erklärt habe, die E sei "mit seinem Eintritt als Mieter" einverstanden« Denn dieser "Eintritt" betraf nicht das dann am 7° Februar 1957 begründete Mietverhältnis, sondern die - wie das Berufungsgericht festgestellt hat - vorher vom Kläger zur Erörterung gestellte, vom Beklagten aber abgelehnte Möglichkeit, daß er in das zwischen dem Beklagten und der E( bereits bestehende Mietverhältnis anstelle der El eintrete.
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