Rechtsprechung
| BGH, 15.01.1964 - V ZR 122/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.12.1954 - II ZR 296/53
Gewährleistung. Heilgerät
Auszug aus BGH, 15.01.1964 - V ZR 122/63
Dazu ist zu sagen: Die Untauglichkeit einer Sache kann in der Abweichung der Sache von der Beschaffenheit liegen, die die Parteien nach dem Vertrag gemeinsam vorausgesetzt haben (§ 459 BGB; BGHZ 16, 55 [BGH 18.12.1954 - II ZR 296/53]). - BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52
Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)
Auszug aus BGH, 15.01.1964 - V ZR 122/63
Daß der Berufungsrichter dabei den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt hätte, was das Revisionsgericht nachzuprüfen hat, (BGHZ 10, 17 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52]) ist nicht ersichtlich. - BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58
Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …
Auszug aus BGH, 15.01.1964 - V ZR 122/63
Da es sich um die Auslegung eines Individualvertrages handelt, ist diese in der Revisionsinstanz nur beschränkt angreifbar, einmal dahin, ob überhaupt eine auslegungsfähige Erklärung vorliegt (BGHZ 32, 60, 63) [BGH 10.01.1960 - V ZR 39/58] und ob gesetzliche oder sonst anerkannte Auslegungsregeln, ein Denkgesetz, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt sind (u.a. BGH Urteil vom 11, Oktober 1951, IV ZR 17/50, LM BGB § 133 B Nr. 1 und Urteil vom 18. Februar 1954, IV ZR 145/53 LM BGB § 133 Fb Nr. 3 - nur Leitsatz -). - BGH, 11.10.1951 - IV ZR 17/50
Auszug aus BGH, 15.01.1964 - V ZR 122/63
Da es sich um die Auslegung eines Individualvertrages handelt, ist diese in der Revisionsinstanz nur beschränkt angreifbar, einmal dahin, ob überhaupt eine auslegungsfähige Erklärung vorliegt (BGHZ 32, 60, 63) [BGH 10.01.1960 - V ZR 39/58] und ob gesetzliche oder sonst anerkannte Auslegungsregeln, ein Denkgesetz, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt sind (u.a. BGH Urteil vom 11, Oktober 1951, IV ZR 17/50, LM BGB § 133 B Nr. 1 und Urteil vom 18. Februar 1954, IV ZR 145/53 LM BGB § 133 Fb Nr. 3 - nur Leitsatz -). - BGH, 18.02.1954 - IV ZR 145/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.01.1964 - V ZR 122/63
Da es sich um die Auslegung eines Individualvertrages handelt, ist diese in der Revisionsinstanz nur beschränkt angreifbar, einmal dahin, ob überhaupt eine auslegungsfähige Erklärung vorliegt (BGHZ 32, 60, 63) [BGH 10.01.1960 - V ZR 39/58] und ob gesetzliche oder sonst anerkannte Auslegungsregeln, ein Denkgesetz, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt sind (u.a. BGH Urteil vom 11, Oktober 1951, IV ZR 17/50, LM BGB § 133 B Nr. 1 und Urteil vom 18. Februar 1954, IV ZR 145/53 LM BGB § 133 Fb Nr. 3 - nur Leitsatz -).
- BGH, 14.10.1966 - V ZR 188/63
Kaufvertrag über ein Haus - Anfechtung wegen argistiger Täuschung über Mängel des …
Was den inhaltlichen Umfang dieser Freizeichnungsklauseln angeht, so hat der Bundesgerichtshof in neuerer Zeit in folgenden Fällen Rechtsbehelfe des Käufers wegen Sachmängel trotz Freizeichnungsklausel zugelassen: beim Verkauf eines Hausgrundstücks "wie es steht und liegt, ohne Gewähr für den baulichen Zustand des Gebäudes" wurde die Irrtumsanfechtung vor Gefahrübergang gebilligt (Senatsurteil vom 26. Januar 1962, V ZR 168/60 S. 7, WM 1962, 511); beim Verkauf von Grundbesitz "in dem Zustand, in dem er sich zur Zeit befindet", unter Ausschluß der Haftung "für sichtbare und unsichtbare Sachmängel" wurde die Auslegung im Sinne einer Haftung für die (wirtschaftliche) Bebaubarkeit des Bodens nicht beanstandet, wo beide Parteien beim Vertragsschluß von der Bebaubarkeit ausgingen und der im Vertrag ausdrücklich niedergelegte Vertragszweck für den Käufer allein die Bebauung war, während das Grundstück tatsächlich wegen der (unbekannten) Zerklüftung des Bodens durch einen (bekannten) Bergwerksbetrieb unbebaubar war (Senatsurteil vom 15. Januar 1964, V ZR 122/63 S. 10 ff, WM 1964, 356; vgl. auch Senatsurteil vom 9. Oktober 1964, V ZR 109/62 WM 1964, 1249).
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