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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2014 - V ZR 130/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8004
BGH, 20.03.2014 - V ZR 130/13 (https://dejure.org/2014,8004)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2014 - V ZR 130/13 (https://dejure.org/2014,8004)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2014 - V ZR 130/13 (https://dejure.org/2014,8004)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 45/12

    Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen …

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - V ZR 130/13
    Da für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nichts anderes gilt, kann mit der Rüge nach Art. 103 Abs. 1 GG die Bindungswirkung tatbestandlicher Feststellungen, zu denen auch die prozessualen Erklärungen der Parteien gehören (BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - VIII ZB 45/12, MDR 2013, 671 Rn. 11), nicht ausgeräumt werden.
  • BGH, 15.04.2010 - IX ZB 175/09

    Restschuldbefreiung: Nichtanzeige des Erwerbs von Geschäftsanteilen an einer GmbH …

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - V ZR 130/13
    Die Regelung des § 320 ZPO ist auch auf Endentscheidungen (entsprechend) anzuwenden, die als möglicher Gegenstand einer Rechtsbeschwerde einer Sachverhaltsdarstellung nebst rechtlicher Begründung bedürfen und in einem Beschlussverfahren ergehen (BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - IX ZB 175/09, WM 2010, 976, 977; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Juni 1975 - KVR 2/74, BGHZ 65, 30, 35 f.;… einschränkend Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 320 Rn. 2: anwendbar nur, wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat).
  • BGH, 19.06.1975 - KVR 2/74

    Die den Markt betonieren - Nach Verkaufssyndikaten wurden nun auch freiwillige …

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - V ZR 130/13
    Die Regelung des § 320 ZPO ist auch auf Endentscheidungen (entsprechend) anzuwenden, die als möglicher Gegenstand einer Rechtsbeschwerde einer Sachverhaltsdarstellung nebst rechtlicher Begründung bedürfen und in einem Beschlussverfahren ergehen (BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - IX ZB 175/09, WM 2010, 976, 977; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Juni 1975 - KVR 2/74, BGHZ 65, 30, 35 f.;… einschränkend Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 320 Rn. 2: anwendbar nur, wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat).
  • BGH, 29.01.2021 - V ZR 139/19

    Notarieller Grundstücksvertrag mit einer Gemeinde: Formwirksamkeit des Vertrages …

    Zwar ist diese Vorschrift entgegen der von dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vertretenen Auffassung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf Endentscheidungen (entsprechend) anwendbar, die als möglicher Gegenstand einer Rechtsbeschwerde oder - wie hier - einer Nichtzulassungsbeschwerde einer Sachverhaltsdarstellung nebst rechtlicher Begründung bedürfen und in einem Beschlussverfahren ergehen (BGH…, Beschluss vom 15. April 2010 - IX ZB 175/09, WM 2010, 976 Rn. 7; Senat, Beschluss vom 20. März 2014 - V ZR 130/13, juris mwN).
  • BGH, 23.11.2023 - I ZB 29/23

    Beschwer des Unterlassungsgläubigers bei unbeziffertem Ordnungsgeldantrag

    Rn. 29 d) Der Verfahrensrüge steht nicht entgegen, dass der Gläubiger diese Feststellung im angefochtenen Beschluss nicht mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 320 ZPO angegriffen hat (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 15. April 2010 - IX ZB 175/09, NZI 2010, 530 [juris Rn. 7]; Beschluss vom 20. März 2014 - V ZR 130/13, juris;… Urteil vom 29. Januar 2021 - V ZR 139/19, NJW 2021, 2510 [juris Rn. 22]).
  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 73/20

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung: Berichtigung eines …

    Die Regelung des § 320 ZPO ist auch auf Endentscheidungen (entsprechend) anzuwenden, die als möglicher Gegenstand einer Rechtsbeschwerde einer Sachverhaltsdarstellung nebst rechtlicher Begründung bedürfen und in einem Beschlussverfahren ergehen (BGH…, Beschluss vom 15. April 2010 - IX ZB 175/09, WM 2010, 976 Rn. 7; Beschluss vom 20. März 2014 - V ZR 130/13, juris).
  • BGH, 01.07.2021 - V ZB 55/20

    Zur Frage ob die Kosten mehrerer Rechtsanwälte zu erstatten sind

    Die darauf bezogene Verfahrensrüge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon deshalb ausgeschlossen, weil die Feststellung des Beschwerdegerichts nicht mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag gemäß § 320 ZPO angegriffen worden ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. April 2010 - IX ZB 175/09, NZI 2010, 530 Rn. 7; Senat, Beschluss vom 20. März 2014 - V ZR 130/13, juris;… Urteil vom 29. Januar 2021 - V ZR 139/19, juris Rn. 22).
  • OLG Hamm, 06.11.2017 - 18 U 69/17

    Voraussetzungen der Ergänzung des Tatbestandes gem. § 320 Abs. 1 ZPO

    Rn. 6 Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 320 Abs. 1 ZPO, der auf Endentscheidungen entsprechend anzuwenden ist, die - wie hier - als möglicher Gegenstand einer Rechtsbeschwerde einer Sachverhaltsdarstellung nebst rechtlicher Begründung bedürfen und in einem Beschlussverfahren ergehen (z.B. BGH, Beschl. vom 20.3.2014, Az. V ZR 130/13), liegen nicht vor.
  • OLG Frankfurt, 21.06.2018 - 10 U 157/17

    Keine notwendige mündliche Verhandlung über Tatsbestandsberichtigungsantrag gegen …

    Die Regelung des § 320 ZPO ist auf Endentscheidungen (entsprechend) anzuwenden, die als möglicher Gegenstand einer Rechtsbeschwerde einer Sachverhaltsdarstellung nebst rechtlicher Begründung bedürfen und in einem Beschlussverfahren ergehen (BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - V ZR 130/13).
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