Rechtsprechung
| BGH, 10.04.1957 - V ZR 131/55 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 24, 83
- NJW 1957, 1070
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.12.1953 - V ZR 86/52
Enteignung westdeutscher Hypothek in der Sowjetzone
Auszug aus BGH, 10.04.1957 - V ZR 131/55
Dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 1953 (V ZR 86/52 - BGHZ 12, 97 = NJW 1954, 796) sei ein anderer Sachverhalt insofern zugrunde gelegen, als der Schuldner ausschließlich in der sowjetischen Zone ansässig gewesen sei und bereits im November oder Dezember 1947 die Zahlungen bewirkt habe.Dabei ergab sich, daß eine für alle Fälle geltende Entscheidung nicht möglich ist, sondern daß unter eingehender Würdigung des Einzelfalles geprüft werden muß, ob die Gefahr einer Doppelzahlung das Verlangen des Gläubigers zu einer unzulässigen Rechtsausübung macht (vgl. einerseits BGH vom 17. und 31. März 1953 I ZR 74/52 und 77/52 - Lind-Möhr BGB § 242 C d 10 und 9 - letztere auch NJW 1953, 861; BGHZ 12, 79 [87]; andererseits BGH vom 11. November 1953 IV ZB 67/53 in NJW 1954, 310; BGH vom 1. April 1955 I ZR 37/53 in Lind-Möhr BGB § 242 C d - 31).
Die Ausführungen des Berufungsgerichts lassen auch sonst einen Rechtsirrtum nicht erkennen; insbesondere ist anzuerkennen, daß der vorliegende Sachverhalt ein anderer ist als der, den der erkennende Senat in dem Urteil vom 22. Dezember 1953 V ZR 86/52 (BGHZ 12, 79 = NJW 1954, 796) zu beurteilen hatte.
- BGH, 11.11.1953 - IV ZB 67/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.04.1957 - V ZR 131/55
Dabei ergab sich, daß eine für alle Fälle geltende Entscheidung nicht möglich ist, sondern daß unter eingehender Würdigung des Einzelfalles geprüft werden muß, ob die Gefahr einer Doppelzahlung das Verlangen des Gläubigers zu einer unzulässigen Rechtsausübung macht (vgl. einerseits BGH vom 17. und 31. März 1953 I ZR 74/52 und 77/52 - Lind-Möhr BGB § 242 C d 10 und 9 - letztere auch NJW 1953, 861; BGHZ 12, 79 [87]; andererseits BGH vom 11. November 1953 IV ZB 67/53 in NJW 1954, 310; BGH vom 1. April 1955 I ZR 37/53 in Lind-Möhr BGB § 242 C d - 31).Gerade in den damals für entscheidend gehaltenen Gesichtspunkten (Aufenthalt des Schuldners in der Sowjetzone und frühzeitige Zahlung) hat der vorliegende Fall mehr Ähnlichkeit mit der Entscheidung des IV. Zivilsenats vom 11. November 1953 IV ZB 67/53 (NJW 1954, 310), in der die Forderung nochmaliger Zahlung nicht als unzulässige Rechtsausübung angesehen worden ist.
- BGH, 17.03.1955 - II ZR 332/53
Aufrechnung mit Rüstungsforderungen
Auszug aus BGH, 10.04.1957 - V ZR 131/55
Aus der Eigenart der rechtlichen Stellung der Staatsbanken, die gesetzlich wohl abgewogen und im einzelnen sorgfältig geregelt ist, ergibt sich auch, daß die Besonderheiten, die sich unter kriegsbedingten Verhältnissen aus der Beteiligung des Reichs an selbständigen Privatbetrieben, die mit Kriegslieferungen beauftragt waren, ergeben haben (BGHZ 17, 19), hier nicht vorliegen.
- BGH, 17.03.1953 - I ZR 77/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.04.1957 - V ZR 131/55
Dabei ergab sich, daß eine für alle Fälle geltende Entscheidung nicht möglich ist, sondern daß unter eingehender Würdigung des Einzelfalles geprüft werden muß, ob die Gefahr einer Doppelzahlung das Verlangen des Gläubigers zu einer unzulässigen Rechtsausübung macht (vgl. einerseits BGH vom 17. und 31. März 1953 I ZR 74/52 und 77/52 - Lind-Möhr BGB § 242 C d 10 und 9 - letztere auch NJW 1953, 861; BGHZ 12, 79 [87]; andererseits BGH vom 11. November 1953 IV ZB 67/53 in NJW 1954, 310; BGH vom 1. April 1955 I ZR 37/53 in Lind-Möhr BGB § 242 C d - 31). - BGH, 31.03.1953 - I ZR 74/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.04.1957 - V ZR 131/55
Dabei ergab sich, daß eine für alle Fälle geltende Entscheidung nicht möglich ist, sondern daß unter eingehender Würdigung des Einzelfalles geprüft werden muß, ob die Gefahr einer Doppelzahlung das Verlangen des Gläubigers zu einer unzulässigen Rechtsausübung macht (vgl. einerseits BGH vom 17. und 31. März 1953 I ZR 74/52 und 77/52 - Lind-Möhr BGB § 242 C d 10 und 9 - letztere auch NJW 1953, 861; BGHZ 12, 79 [87]; andererseits BGH vom 11. November 1953 IV ZB 67/53 in NJW 1954, 310; BGH vom 1. April 1955 I ZR 37/53 in Lind-Möhr BGB § 242 C d - 31). - BGH, 01.04.1955 - I ZR 37/53
Auszug aus BGH, 10.04.1957 - V ZR 131/55
Dabei ergab sich, daß eine für alle Fälle geltende Entscheidung nicht möglich ist, sondern daß unter eingehender Würdigung des Einzelfalles geprüft werden muß, ob die Gefahr einer Doppelzahlung das Verlangen des Gläubigers zu einer unzulässigen Rechtsausübung macht (vgl. einerseits BGH vom 17. und 31. März 1953 I ZR 74/52 und 77/52 - Lind-Möhr BGB § 242 C d 10 und 9 - letztere auch NJW 1953, 861; BGHZ 12, 79 [87]; andererseits BGH vom 11. November 1953 IV ZB 67/53 in NJW 1954, 310; BGH vom 1. April 1955 I ZR 37/53 in Lind-Möhr BGB § 242 C d - 31).
- BGH, 23.09.1986 - VI ZR 136/85
Nachweis eines unabwendbaren Ereignisses bei einem Wildunfall
Dieser knüpft zudem für das Fahrverhalten nicht an den Verschuldensmaßstab des § 276 BGB an, sondern an den auf die Zurechnungsgesichtspunkte der Gefährdungshaftung bezogenen Maßstab des § 7 Abs. 2 StVG, der über den gewöhnlichen Fahrerdurchschnitt erheblich hinausgehende Aufmerksamkeit, Geschicklichkeit und Umsicht sowie geistesgegenwärtiges und sachgemäßes Handeln im Augenblick der Gefahr in den Grenzen des Menschenmöglichen verlangt (st.Rspr.; vgl. BGHZ 24, 90, 94 [BGH 10.04.1957 - V ZR 131/55]; Senatsurteile vom 12. Mai 1959 - VI ZR 40/58 - VersR 1959, 789 m.w.N.; vom 28. November 1961 - VI ZR 89/61 - VersR 1961, 164, 165; und vom 10. Oktober 1972 - VI ZR 104/71 - VersR 1973, 83, 84). - LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 457/02
Rechtsfähigkeit einer niedersächsischen Anstalt des öffentlichen Rechts und ihrem …
Das gilt auch für rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, wenn ihre Liquidation auf Grund ihrer Satzung oder auf Grund ihres Errichtungsgesetzes in dieser Weise durchzuführen ist (vgl. zur Thüringischen Staatsbank: BGHZ 24, 83 ff.). - LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 898/02
Rechtsfähigkeit einer niedersächsischen Anstalt des öffentlichen Rechts und ihrem …
Das gilt auch für rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, wenn ihre Liquidation auf Grund ihrer Satzung oder auf Grund ihres Errichtungsgesetzes in dieser Weise durchzuführen ist (vgl. zur Thüringischen Staatsbank: BGHZ 24, 83 ff.).
- LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 899/02
Liquidationsloses Erlöschen einer juristischen Person bei gleichzeitiger …
Das gilt auch für rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, wenn ihre Liquidation auf Grund ihrer Satzung oder auf Grund ihres Errichtungsgesetzes in dieser Weise durchzuführen ist (vgl. zur Thüringischen Staatsbank: BGHZ 24, 83 ff.). - LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 892/02
Auflösung des Instituts für Erdöl- und Erdgasforschung - "unkündbarer" …
Das gilt auch für rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, wenn ihre Liquidation auf Grund ihrer Satzung oder auf Grund ihres Errichtungsgesetzes in dieser Weise durchzuführen ist (vgl. zur Thüringischen Staatsbank: BGHZ 24, 83 ff.). - LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 458/02
Rechtsfähigkeit einer niedersächsischen Anstalt des öffentlichen Rechts und ihrem …
Das gilt auch für rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, wenn ihre Liquidation auf Grund ihrer Satzung oder auf Grund ihres Errichtungsgesetzes in dieser Weise durchzuführen ist (vgl. zur Thüringischen Staatsbank: BGHZ 24, 83 ff.). - LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 455/02
Auflösung des Instituts für Erdöl- und Erdgasforschung - betriebsbedingte …
Das gilt auch für rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, wenn ihre Liquidation auf Grund ihrer Satzung oder auf Grund ihres Errichtungsgesetzes in dieser Weise durchzuführen ist (vgl. zur Thüringischen Staatsbank: BGHZ 24, 83 ff.). - LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 460/02
Rechtsfähigkeit einer niedersächsischen Anstalt des öffentlichen Rechts und ihrem …
Das gilt auch für rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, wenn ihre Liquidation auf Grund ihrer Satzung oder auf Grund ihres Errichtungsgesetzes in dieser Weise durchzuführen ist (vgl. zur Thüringischen Staatsbank: BGHZ 24, 83 ff.). - LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 456/02
Auflösung des Instituts für Erdöl- und Erdgasforschung - betriebsbedingte …
Das gilt auch für rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, wenn ihre Liquidation auf Grund ihrer Satzung oder auf Grund ihres Errichtungsgesetzes in dieser Weise durchzuführen ist (vgl. zur Thüringischen Staatsbank: BGHZ 24, 83 ff.). - LAG Niedersachsen, 29.01.2003 - 15 Sa 459/02
Auflösung des Instituts für Erdöl- und Erdgasforschung - "unkündbarer" …
Das gilt auch für rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, wenn ihre Liquidation auf Grund ihrer Satzung oder auf Grund ihres Errichtungsgesetzes in dieser Weise durchzuführen ist (vgl. zur Thüringischen Staatsbank: BGHZ 24, 83 ff.). - BGH, 30.04.1957 - V ZR 144/55
Rechtsmittel
- BGH, 04.07.1957 - II ZR 346/55
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".