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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1966 - V ZR 131/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1476
BGH, 08.02.1966 - V ZR 131/63 (https://dejure.org/1966,1476)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1966 - V ZR 131/63 (https://dejure.org/1966,1476)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1966 - V ZR 131/63 (https://dejure.org/1966,1476)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis notarieller Beurkundung bei Änderung von Grundstückskaufverträgen - Anspruch auf Auflassung bei Grundstücksversteigerung - Löschung der Vormerkung wegen Nichterfüllung - Zustehen des hinterlegten Teils des Erlöses zum Zeitpunkt des Zuschlags - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1966, 575
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • RG, 02.03.1933 - VI 350/32

    1. Bedarf, wenn in einem formgerechten Grundstücksveräußerungsvertrag der Käufer …

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - V ZR 131/63
    Die Neuregelung des Überganges von Nutzungen und Lasten hätte dagegen nur der Beseitigung gewisser Abwicklungsschwierigkeiten (Hinweis auf RGZ 140, 335, 339) gedient, wobei die "Vertragsgrundlage" aufrecht erhalten geblieben sei.
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

    b) Eine Einschränkung erfährt die Differenztheorie nach der Rechtsprechung insoweit, als der Gläubiger, der Schadensersatz wegen Nichterfüllung begehrt, hierdurch nicht gehindert wird, die bereits übergebene, aber noch nicht übereignete - bewegliche oder unbewegliche - Sache aufgrund seines Eigentums herauszuverlangen (§ 985 BGB), weil mit dem Erfüllungsanspruch auch das Recht des Schuldners zum Besitz der Sache (§ 986 BGB) entfallen ist (RGZ 141, 259 (261); RG, JW 1932, 1205; BGH, WM 1966, 575 (576)); er muß sich dann freilich den Wert des Grundstücks auf den Schadensersatzanspruch anrechnen lassen (RGZ 141, 259 (261); 144, 62 (65);… Senat, Urt. v. 11.2.1983 - V ZR 191/81).

    Da mit dem Erlöschen des Erfüllungsanspruchs (vgl. hierzu BGHZ 20, 338 = NJW 1956, 1233) auch der Auflassungsanspruch des Schuldners (Käufer) erlischt, kann der Gläubiger (Verkäufer) außer der Herausgabe des Grundstücks auch die Löschung einer bereits eingetragenen Auflassungsvormerkung (vgl. das erwähnte Senatsurt. v. 8.2. 1966, WM 1966, 575 (576)) sowie die Einwilligung in die Aufhebung der Auflassungserklärung und den Verzicht auf die Rechte aus der Eintragungsbewilligung für die Auflassungsvormerkung verlangen (§ 812 BGB).

  • BGH, 28.10.1988 - V ZR 94/87

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bei Leistungsstörungen eines …

    Der Käufer ist zugleich um die Buchposition bereichert (§ 812 Abs. 1 BGB; Senatsurt.v. 8. Februar 1966, V ZR 131/63, WM 1966, 575, 576; BGHZ 87, 156, 160) [BGH 25.03.1983 - V ZR 168/81].
  • BGH, 14.04.2005 - IX ZR 253/02

    Pflichten des Rechtsanwalts bei drohender Schädigung des Mandanten

    Eine Einschränkung erfährt die Differenztheorie nach der Rechtsprechung aber insoweit, als der Gläubiger, der Schadensersatz wegen Nichterfüllung begehrt, hierdurch nicht gehindert wird, die bereits übergebene, aber noch nicht übereignete Sache aufgrund seines Eigentums herauszuverlangen (§ 985 BGB), weil mit dem Erfüllungsanspruch auch das Recht des Schuldners zum Besitz der Sache (§ 986 BGB) entfallen ist (RGZ 141, 259, 261; BGH, Urt. v. 8. Februar 1966 - V ZR 131/63, WM 1966, 575, 576).
  • BGH, 02.05.1975 - V ZR 131/73

    Bestimmtheit der Eintragung des Höchstzinssatzes einer Grundschuld ohne …

    Ansprüche aus § 115 ZVG und Geldansprüche sind nicht gleichartig im Sinn des § 387 BGB (BGH WM 1966, 575).
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