Rechtsprechung
| BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geschäftsbesorgungsvertrag eines Wohnungsbauunternehmers zur Beschaffung eines Grundstücks und dessen Bebauung - Nichtigkeit eines Kaufanwärtervertrags - Erwerb eines Grundstücks nach Abschluss eines Betreuer-Bauherren-Vertrages - Erlöschen des Übereignungsanspruchs ...
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Papierfundstellen
- MDR 1967, 826
- WM 1967, 1037
- DB 1967, 1364
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- BGH, 16.02.1965 - V ZR 235/62
Zustandekommen eines bindenden Vorvertrages über ein Grundstück trotz Formmangels …
Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64
Ein Recht der Beklagten, sich von den getroffenen Abmachungen loszusagen (vgl. über den in solchen Fällen nur scheinbaren Unterschied der Begriffe "Rücktritt" und "Kündigung" das Urteil des erkennenden Senats vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674, 675 f), ist von ihm mit eingehender Begründung verneint worden.Aus diesem Geschäftsbesorgungsvertrag erwuchs für sie nach §§ 675, 666 BGB die Pflicht, nach Ausführung des Geschäfts dem Kläger nach Maßgabe von § 259 BGB Rechenschaft abzulegen (Urteil des Senats vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674, 677).
- BGH, 17.10.1963 - II ZR 77/61
Zulässigkeit der Widerklage
Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64
Allein abgesehen davon, daß es sich hier um eine Widerklage handelt und die Beklagte, wenn sie die Ehefrau des Klägers hätte mitverklagen wollen, dem Problem der Einbeziehung einer weiteren Partei in den bereits anhängigen Rechtsstreit gegenübergestanden hätte (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 1961, V ZR 181/60, WM 1962, 402, 404 = NJW 1962, 633, 635 [BGH 29.11.1961 - V ZR 181/60]; die Entscheidung BGHZ 40, 185 lag, als die Widerklage erhoben wurde, noch nicht vor), kann ein Interesse, zunächst nur den Ehemann zu verklagen, auch aus dem Grunde nicht verneint werden, weil mit einem obsiegenden Urteil gegen den Mann praktisch zugleich der Streit gegen die Ehefrau entschieden gewesen wäre; denn dafür, daß diese in einem etwaigen weiteren Räumungsprozeß mit Erfolg neue, lediglich in ihrer Person begründete Einwände hätte erheben können, bestehen keine Anhaltspunkte. - BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60
Notwendige Streitgenossenschaft
Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64
Allein abgesehen davon, daß es sich hier um eine Widerklage handelt und die Beklagte, wenn sie die Ehefrau des Klägers hätte mitverklagen wollen, dem Problem der Einbeziehung einer weiteren Partei in den bereits anhängigen Rechtsstreit gegenübergestanden hätte (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 1961, V ZR 181/60, WM 1962, 402, 404 = NJW 1962, 633, 635 [BGH 29.11.1961 - V ZR 181/60]; die Entscheidung BGHZ 40, 185 lag, als die Widerklage erhoben wurde, noch nicht vor), kann ein Interesse, zunächst nur den Ehemann zu verklagen, auch aus dem Grunde nicht verneint werden, weil mit einem obsiegenden Urteil gegen den Mann praktisch zugleich der Streit gegen die Ehefrau entschieden gewesen wäre; denn dafür, daß diese in einem etwaigen weiteren Räumungsprozeß mit Erfolg neue, lediglich in ihrer Person begründete Einwände hätte erheben können, bestehen keine Anhaltspunkte.
- BGH, 25.11.1964 - V ZR 187/62
Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64
Inwieweit diese Urteilsausführungen den Angriffen der Revision standhalten, braucht indessen ebensowenig entschieden zu werden wie die weitere Frage, ob in Fällen der vorliegenden Art, in denen die Klagepartei die Hauptsache für erledigt erklärt, während die Gegenseite ihren Antrag auf Klageabweisung weiterverfolgt, ein besonderes rechtliches Interesse an einem richterlichen Ausspruch gegeben sein muß, daß die Klageforderung bis zu dem die Erledigung begründenden Ereignis nicht bestanden habe (offen gelassen in den Urteilen des BGH vom 25. November 1964, V ZR 187/62, NJW 1965, 537 m. krit. Anm. Putzo a.a.O. S. 1018, vom 14. Juli 1966, III ZR 249/64, S. 6, und vom 9. Januar 1967, II ZR 78/64, WM 1967, 278;… vgl. Stein/Jonas/Schönke/Pohle, ZPO 19. Aufl. § 91 a Bern, III 2 bei Fußn. 66). - BGH, 14.07.1966 - III ZR 249/64
Vereinbarte Unterhaltsansprüche gegen Ehebrecher
Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64
Inwieweit diese Urteilsausführungen den Angriffen der Revision standhalten, braucht indessen ebensowenig entschieden zu werden wie die weitere Frage, ob in Fällen der vorliegenden Art, in denen die Klagepartei die Hauptsache für erledigt erklärt, während die Gegenseite ihren Antrag auf Klageabweisung weiterverfolgt, ein besonderes rechtliches Interesse an einem richterlichen Ausspruch gegeben sein muß, daß die Klageforderung bis zu dem die Erledigung begründenden Ereignis nicht bestanden habe (…offen gelassen in den Urteilen des BGH vom 25. November 1964, V ZR 187/62, NJW 1965, 537 m. krit. Anm. Putzo a.a.O. S. 1018, vom 14. Juli 1966, III ZR 249/64, S. 6, und vom 9. Januar 1967, II ZR 78/64, WM 1967, 278;… vgl. Stein/Jonas/Schönke/Pohle, ZPO 19. Aufl. § 91 a Bern, III 2 bei Fußn. 66). - BGH, 21.12.1965 - V ZR 43/65
Wirksamkeit eines Kaufanwärtervertrages ohne Beurkundung nach § 313 BGB - Pflicht …
Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64
Der Fall liegt mithin ebenso wie der Sachverhalt, über den der erkennende Senat im Urteil vom 24. Februar 1967, V ZR 109/65 (WM 1967, 531) entschieden hat, das den Rechtsstreit der Beklagten mit einem anderen Kaufanwärter auf demselben Gesamtgelände betraf (vgl. ferner das Urteil des Senats vom 21. Dezember 1965, V ZR 43/65, WM 1966, 342). - BGH, 24.02.1967 - V ZR 109/65
Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung - Frist zur …
Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64
Der Fall liegt mithin ebenso wie der Sachverhalt, über den der erkennende Senat im Urteil vom 24. Februar 1967, V ZR 109/65 (WM 1967, 531) entschieden hat, das den Rechtsstreit der Beklagten mit einem anderen Kaufanwärter auf demselben Gesamtgelände betraf (vgl. ferner das Urteil des Senats vom 21. Dezember 1965, V ZR 43/65, WM 1966, 342). - BGH, 15.06.1961 - VII ZR 47/60
Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64
Soweit sie aber zusätzlich geltend macht, die Beklagte habe das Grundstück auf eigene Rechnung erworben (unter Bezugnahme auf das Urteil des BGH vom 15. Juni 1961, VII ZR 47/60, WM 1961, 1080 = DNotZ 1961, 583), setzt sich die Revision in Gegensatz zu dem Sachvortrag in dem erwähnten Schriftsatz, wo im einzelnen geschildert worden ist, daß und aus welchen Gründen die Beklagte nur als Zwischenerwerberin zugunsten des Klägers auftreten mußte. - BGH, 09.01.1967 - II ZR 78/64
Vollstreckung aus einem Vorbehaltsurteil infolge von Wechselansprüchen durch …
Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64
Inwieweit diese Urteilsausführungen den Angriffen der Revision standhalten, braucht indessen ebensowenig entschieden zu werden wie die weitere Frage, ob in Fällen der vorliegenden Art, in denen die Klagepartei die Hauptsache für erledigt erklärt, während die Gegenseite ihren Antrag auf Klageabweisung weiterverfolgt, ein besonderes rechtliches Interesse an einem richterlichen Ausspruch gegeben sein muß, daß die Klageforderung bis zu dem die Erledigung begründenden Ereignis nicht bestanden habe (…offen gelassen in den Urteilen des BGH vom 25. November 1964, V ZR 187/62, NJW 1965, 537 m. krit. Anm. Putzo a.a.O. S. 1018, vom 14. Juli 1966, III ZR 249/64, S. 6, und vom 9. Januar 1967, II ZR 78/64, WM 1967, 278;… vgl. Stein/Jonas/Schönke/Pohle, ZPO 19. Aufl. § 91 a Bern, III 2 bei Fußn. 66). - BGH, 23.09.1959 - V ZR 46/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64
Der Hinweis der Revision, daß die Beklagte das Grundstück von Peistrup im eigenen Namen gekauft habe, liegt neben der Sache, da es für die hier zu beurteilende Rechtsfrage lediglich darauf ankommt, auf wessen Rechnung der Erwerb stattgefunden hat (Urteil des Senats vom 23. September 1959, V ZR 46/58, WM 1959, 1288, 1289).
- BGH, 21.04.1972 - V ZR 42/70
Notwendigkeit der notariellen Beurkundung eines Vertrages - Nichtigkeit eines …
Die Klärung, welcher Preis in diesem Sinne angemessen ist, erfordert im Streitfall unverhältnismäßig lange Zelt, zumal dafür die Gestehungskosten erheblich sind, über die das Wohnungsbauunternehmen den Bewerbern Auskunft und Rechnungslegung schuldet (Senatsurteil vom 12. Juli 1967 - V ZR 136/64, WM 1967, 1037). - BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
Pfändungspfandrecht am Miterbenanteil - Reichweite des Verfügungsverbotes des …
Rechtlich kommt es für die Frage eines Aufwendungserstattungsanspruchs nicht darauf an, in wessen Namen die Aufwendungen gemacht wurden, sondern darauf, für wessen Rechnung, mit wessen Mitteln es geschah (über die Bedeutung dieser Unterscheidung in anderer Hinsicht vgl. die Senatsurteile vom 23. September 1959 - V ZR 46/58 WM 1959, 1288/9 und vom 12. Juli 1967 - V ZR 136/64 WM 1967, 1037). - BGH, 04.07.1969 - V ZR 69/66
Verkauf eines ausländischen Grundstücks
Dann könnte die Nichtwahrung der Form des § 313 BGB unschädlich sein, da sich die Pflicht zur Verschaffung des Eigentums an dem in Betracht kommenden Grundstück unmittelbar aus dem Gesetz ergäbe (vgl. die Senatsentscheidungen vom 24. Februar 1967, V ZR 109/65, WM 1967, 531, vom 12. Juli 1967, V ZR 136/64, WM 1967, 1037 und vom 20. September 1967, V ZR 127/66) Die unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt vorgenommene Würdigung des Sachverhaltes ergibt jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Auftrages oder Geschäftsbesorgungsvertrages.
- BGH, 26.04.1968 - V ZR 37/67
Abschluss eines privatschriftlichen Betreuer-Bauherren-Vertrags - Abschluss eines …
Der erkennende Senat hat dies bestätigt durch Urteil vom 12. Juli 1967 - V ZR 136/64 WM 1967, 1037, auf das Bezug genommen wird.Der erkennende Senat hält, wie bereits in anderen Prozessen zwischen der Beklagten und weiteren Bewerbern, die tatrichterliche Auslegung dieser Verträge für rechtsirrtumsfrei, daß sich die Rechtsbeziehungen der jeweiligen Beteiligten zueinander zwar letztlich nach dem Bewerber-Vertrag richten, jedoch mit besonders beachtlichen Nachwirkungen des Betreuer-Vertrags, wenn die Bewerber auf diesen schon erhebliche Eigenleistungen, darunter die vorläufigen Kosten des Grundstücks selbst, erbracht haben (vgl. die Senatsurteile vom 21. Dezember 1965, V ZR 43/65 - Schulz - DNotZ 1966, 540, vom 24. Februar 1967, V ZB 109/65 - Müller - WM 1967, 531, vom 12. Juli 1967, V ZR 136/64 - Otto - WM 1967, 1037 und vom 20. September 1967, V ZR 127/66 - Budrat -).
- BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67
Besitzrecht aus einem Kaufanwartschaftsvertrag - Formnichtigkeit eines …
Das wiederum hätte zur Folge, daß der spätere Kaufanwartschaftsvertrag nicht formbedürftig war (Urteile des Senats vom 12. Juli 1967, V ZR 136/64, WM 1967, 1037, 1038, und vom 11. Oktober 1968, V ZR 181/65, S. 13 f). - BGH, 20.02.1970 - V ZR 46/67
Vorliegen eines Vertrages zugunsten Dritter - Erwerb eines in dritter Hand …
V ZR 43/65, WM 1966, 342 = DNotZ 1966, 540, und vom 12. Juli 1967, V ZR 136/64, WM 1967, 1037 = Warn. - BGH, 26.04.1968 - V ZR 76/67
Anspruch aus einem Betreuervertrag auf Auflassung eines Eigenheimgrundstücks - …
Die entscheidende Schwierigkeit besteht indessen darin, daß der so festzulegende Preis in der Regel, so auch im vorliegenden Fall, nicht im Belieben des Wohnungsbauunternehmens steht, sondern im Sinne der Wohnungsbauförderungsbestimmungen (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62) oder im Sinne des § 54 II. WoBauG angemessen sein muß - das letztere ergibt sich hier aus der ausdrücklichen Verweisung auf diese Gesetzesbestimmung in § 4 Abs. 2 des Bewerber-Vertrags - und daß die Klärung, welcher Preis in diesem Sinne angemessen ist, im Streitfall unverhältnismäßig lange Zeit erfordert, zumal dafür die Gestehungskosten erheblich sind, über die das Wohnungsbauunternehmen den Bewerbern Auskunft und Rechnungslegung schuldet (Senatsurteil vom 12. Juli 1967, V ZR 136/64 - Otto - WM 1967, 1037). - BGH, 26.04.1968 - V ZR 74/67
Anspruch aus einem Betreuervertrag auf Auflassung eines Eigenheimgrundstücks - …
Die entscheidende Schwierigkeit besteht indessen darin, daß der so festzulegende Preis in der Regel, so auch im vorliegenden Fall, nicht im Belieben des Wohnungsbauunternehmens steht, sondern im Sinne der Wohnungsbauförderungsbestimmungen (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62) oder im Sinne des § 54 II. WoBauG angemessen sein muß - das letztere ergibt sich hier aus der ausdrücklichen Verweisung auf diese Gesetzesbestimmung in § 4 Abs. 2 des Bewerber-Vertrags- und daß die Klärung, welcher Preis in diesem Sinne angemessen ist, im Streitfall unverhältnismäßig lange Zeit erfordert, zumal dafür die Gestehungskosten erheblich sind, über die das Wohnungsbauunternehmen den Bewerbern Auskunft und Rechnungslegung schuldet (Senatsurteil vom 12. Juli 1967 - V ZR 136/64 - Otto - WM 1967, 1037). - BGH, 11.10.1968 - V ZR 181/65
Abschluss eines Baubetreuungsvertrages - Räumung und Herausgabe eines …
Daß dem Kaufeigenheim-Bewerber ein Anspruch mindestens auf Auskunfterteilung, wenn nicht gar auf Rechnungslegung in solchen Fällen zusteht, wo er ohne sein Verschulden über Bestehen und Umfang seiner Verpflichtungen im Ungewissen und deshalb auf den Gegner angewiesen ist, während dieser ihm die erforderlichen Einzelangaben unschwer machen kann, und daß er deshalb ein Kaufangebot mit wesentlich erhöhtem Preis nicht unbesehen anzunehmen braucht, hat der erkennende Senat schon mehrfach ausgesprochen (Urteile vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674, 677, und vom 12. Juli 1967, V ZR 136/64, WM 1967, 1037, 1038 f; vgl. Mattern, DNotZ 1967, 661, 676 f mit weiteren Nachweisen). - BGH, 26.04.1968 - V ZR 75/67
Anspruch aus einem Betreuervertrag auf Auflassung eines Eigenheimgrundstücks - …
Die entscheidende Schwierigkeit besteht indessen darin, daß der so festzulegende Preis in der Regel, so auch im vorliegenden Fall, nicht im Belieben des Wohnungsbauunternehmens steht, sondern im Sinne der Wohnungsbauförderungsbestimmungen (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62) oder im Sinne des § 54 II. WoBauG angemessen sein muß - das letzere ergibt sich hier aus der ausdrücklichen Verweisung auf diese Gesetzesbestimmung in § 4 Abs. 2 des Bewerber-Vertrags - und daß die Klärung, welcher Preis in diesem Sinne angemessen ist, im Streitfall unverhältnismäßig lange Zeit erfordert, zumal dafür die Gestehungskosten erheblich sind, über die das Wohnungsbauunternehmen den Bewerbern Auskunft und Rechnungslegung schuldet (Senatsurteil vom 12. Juli 1967 - V ZR 136/64 - Otto - WM 1967, 1037).
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