Rechtsprechung
| BGH, 27.01.1967 - V ZR 140/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausübung des gesetzliches Vorkaufsrechts einer Gemeinde - Ausübung des Vorkaufsrecht im Sinne des Gemeinwohls - Verbot übermäßig belastender und damit verfassungswidriger Eingriffe - Zeitpunkt der Geltendmachung des Vorkausfsrechtes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1967, 751
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (15)
- BGH, 21.11.1961 - V ZR 73/60
Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden
Auszug aus BGH, 27.01.1967 - V ZR 140/64
Ob diese Voraussetzung vorliegt, ist bei Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts, das den Gemeinden zwar zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gewährt ist, sich jedoch in Formen des Privatrechts vollzieht, als Tatbestandsvoraussetzung im Streitfall von den ordentlichen Gerichten zu prüfen (Entscheidungen des Senats BGHZ 29, 113, 116 [BGH 17.12.1958 - V ZR 135/57]; 36, 155, 158) [BGH 21.11.1961 - V ZR 73/60].Es ist dabei von den Grundsätzen ausgegangen, die der erkennende Senat hinsichtlich der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch die Gemeinden auf Grund der nach dem letzten Krieg erlassenen Aufbaugesetze verschiedener Länder - insbesondere auch des Landes Rheinland-Pfalz - entwickelt hat (vgl. dazu insbesondere die Entscheidungen des Senats BGHZ 29, 113; 36, 155 [BGH 06.12.1961 - III ZR 143/60]; Urteil vom 25. Oktober 1961 - V ZR 61/60 - MDR 1962, 122; Urteil vom 19. Dezember 1962 - V ZR 239/60 - MDR 1963, 397).
Dem Gemeinwohl dient die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht nur dann, wenn das Grundstück nach den gegebenen städtebaulichen Verhältnissen selbst als Baugrundstück für den Gemeinbedarf oder als öffentliche Fläche in Betracht kommt, sondern auch dann, wenn es als Ersatz zur Entschädigung wegen anderweitiger Enteignung vorgesehen ist oder zum Austausch gegen Grundstücke geeignet ist, die infolge der Planung mit einschneidenden Beschränkungen belegt werden sollen (vgl. Urteile des Senats vom 25. Oktober 1961, MDR 1962, 122, und BGHZ 36, 155, 160) [BGH 21.11.1961 - V ZR 73/60].
Die Möglichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts schon in einem früheren Stadium ist vielmehr für das Aufbaugesetz des Landes Rheinland-Pfalz und die Aufbaugesetze auch einiger anderer Länder gerade kennzeichnend (vgl. im einzelnen BGHZ 36, 155, 159) [BGH 21.11.1961 - V ZR 73/60].
Wie der Senat wiederholt betont hat, ist deshalb an die Beweisführung hinsichtlich der zukünftigen Verwirklichung der vorgetragenen Absichten kein strenger Maßstab anzulegen, da grundsätzlich nicht zu unterstellen ist, daß die der Gemeindevertretung unterworfene Gemeindeverwaltung sich mit unlauteren, ihrem Parteivortrag nicht entsprechenden Absichten trägt (vgl. dazu insbesondere BGHZ 36, 155, 161) [BGH 21.11.1961 - V ZR 73/60].
Wenn sich angesichts der Vielgestaltigkeit und der steten Fortentwicklung der Verhältnisse nicht mit Sicherheit sollte ausschließen lassen, daß das Grundstück letztlich nicht zur Durchführung der Planung verwendet wird, so stünde dies der Annahme, daß die Klägerin ihr Vorkaufsrecht - auf den Zeitpunkt seiner Ausübung bezogen - im Interesse des Gemeinwohls ausgeübt habe, nicht ohne weiteres entgegen (Senatsurteil BGHZ 36, 155, 161) [BGH 21.11.1961 - V ZR 73/60].
Der Senat hat dementsprechend - worauf auch das Berufungsgericht hinweist - schon in seinem Urteil vom 21. November 1961 - V ZR 71/60 - (insoweit in BGHZ 36, 155 nicht veröffentlicht) ausgeführt, daß die baurechtlichen Verhältnisse, nach denen die Frage der Bebauung zu entscheiden sei, nichts mit der Frage zu tun hätten, ob der Erwerb des Grundstücks aus Gründen des Wiederaufbaus angezeigt erscheine (damals sollte das Planungsamt der vorkaufsberechtigten Gemeinde gegenüber dem von der Ausübung des Vorkaufsrechts betroffenen Käufer geäußert haben, daß gegen den Wiederaufbau des Grundstücks keine Bedenken bestünden und die Vorentwürfe sogar gebilligt worden seien).
- BGH, 17.12.1958 - V ZR 135/57
Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden
Auszug aus BGH, 27.01.1967 - V ZR 140/64
Ob diese Voraussetzung vorliegt, ist bei Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts, das den Gemeinden zwar zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gewährt ist, sich jedoch in Formen des Privatrechts vollzieht, als Tatbestandsvoraussetzung im Streitfall von den ordentlichen Gerichten zu prüfen (Entscheidungen des Senats BGHZ 29, 113, 116 [BGH 17.12.1958 - V ZR 135/57]; 36, 155, 158) [BGH 21.11.1961 - V ZR 73/60].Es ist dabei von den Grundsätzen ausgegangen, die der erkennende Senat hinsichtlich der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch die Gemeinden auf Grund der nach dem letzten Krieg erlassenen Aufbaugesetze verschiedener Länder - insbesondere auch des Landes Rheinland-Pfalz - entwickelt hat (vgl. dazu insbesondere die Entscheidungen des Senats BGHZ 29, 113; 36, 155 [BGH 06.12.1961 - III ZR 143/60]; Urteil vom 25. Oktober 1961 - V ZR 61/60 - MDR 1962, 122; Urteil vom 19. Dezember 1962 - V ZR 239/60 - MDR 1963, 397).
- BGH, 19.12.1962 - V ZR 239/60
Auszug aus BGH, 27.01.1967 - V ZR 140/64
Es ist dabei von den Grundsätzen ausgegangen, die der erkennende Senat hinsichtlich der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch die Gemeinden auf Grund der nach dem letzten Krieg erlassenen Aufbaugesetze verschiedener Länder - insbesondere auch des Landes Rheinland-Pfalz - entwickelt hat (vgl. dazu insbesondere die Entscheidungen des Senats BGHZ 29, 113; 36, 155 [BGH 06.12.1961 - III ZR 143/60]; Urteil vom 25. Oktober 1961 - V ZR 61/60 - MDR 1962, 122; Urteil vom 19. Dezember 1962 - V ZR 239/60 - MDR 1963, 397).Abgesehen davon, daß die Vertragspartner diesen Vertrag schon aufgehoben hatten, bevor die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts für die Klägerin überhaupt zu laufen begonnen hatte (vgl. dazu die folgenden Ausführungen unter 3), beschränkte sich das Vorkaufsrecht der Klägerin nicht auf den ersten Verkaufsfall (Entscheidung des Senats vom 19. September 1962 - V ZR 239/60 - MDR 1963, 397).
- BGH, 25.10.1961 - V ZR 61/60
Auszug aus BGH, 27.01.1967 - V ZR 140/64
Es ist dabei von den Grundsätzen ausgegangen, die der erkennende Senat hinsichtlich der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch die Gemeinden auf Grund der nach dem letzten Krieg erlassenen Aufbaugesetze verschiedener Länder - insbesondere auch des Landes Rheinland-Pfalz - entwickelt hat (vgl. dazu insbesondere die Entscheidungen des Senats BGHZ 29, 113; 36, 155 [BGH 06.12.1961 - III ZR 143/60]; Urteil vom 25. Oktober 1961 - V ZR 61/60 - MDR 1962, 122; Urteil vom 19. Dezember 1962 - V ZR 239/60 - MDR 1963, 397).Dem Gemeinwohl dient die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht nur dann, wenn das Grundstück nach den gegebenen städtebaulichen Verhältnissen selbst als Baugrundstück für den Gemeinbedarf oder als öffentliche Fläche in Betracht kommt, sondern auch dann, wenn es als Ersatz zur Entschädigung wegen anderweitiger Enteignung vorgesehen ist oder zum Austausch gegen Grundstücke geeignet ist, die infolge der Planung mit einschneidenden Beschränkungen belegt werden sollen (vgl. Urteile des Senats vom 25. Oktober 1961, MDR 1962, 122, und BGHZ 36, 155, 160) [BGH 21.11.1961 - V ZR 73/60].
- BGH, 28.11.1962 - VIII ZR 236/61
Anspruch auf Maklerlohn gegenüber Vorkaufsrechtsberechtigten bei Ausübung des …
Auszug aus BGH, 27.01.1967 - V ZR 140/64
Das Berufungsgericht bejaht auch die Schlüssigkeit des Anspruchs der Beklagten gegen die Klägerin auf Erstattung der ihr durch die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags vom 15. Oktober 1950 angeblich entstandenen Unkosten unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung nach § 812 BGB (vgl. dazu BGH Urteil vom 28. November 1962 - VIII ZR 236/61 - MDR 1963, 303). - BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BGH, 27.01.1967 - V ZR 140/64
Denn im Hinblick auf das mit dem Aufbaugesetz verfolgte oben gekennzeichnete gesetzgeberische Ziel einer sachgerechten Erfüllung der den Gemeinden obliegenden städtebaulichen Aufgaben muß jene Möglichkeit notfalls in Kauf genommen werden, ohne daß deshalb von einem Verstoß gegen das von der Revision als verletzt bezeichnete Verbot übermäßig belastender und damit verfassungswidriger Eingriffe (BVerfGE 7, 377, 406 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56]; 9, 338, 346 [BVerfG 16.06.1959 - 1 BvR 71/57]; 15, 226, 234 [BVerfG 19.12.1962 - 1 BvR 163/56]; 16, 147, 180) [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56]die Rede sein könnte. - BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56
Werkfernverkehr
Auszug aus BGH, 27.01.1967 - V ZR 140/64
Denn im Hinblick auf das mit dem Aufbaugesetz verfolgte oben gekennzeichnete gesetzgeberische Ziel einer sachgerechten Erfüllung der den Gemeinden obliegenden städtebaulichen Aufgaben muß jene Möglichkeit notfalls in Kauf genommen werden, ohne daß deshalb von einem Verstoß gegen das von der Revision als verletzt bezeichnete Verbot übermäßig belastender und damit verfassungswidriger Eingriffe (BVerfGE 7, 377, 406 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56]; 9, 338, 346 [BVerfG 16.06.1959 - 1 BvR 71/57]; 15, 226, 234 [BVerfG 19.12.1962 - 1 BvR 163/56]; 16, 147, 180) [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56]die Rede sein könnte. - BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57
Hebammenaltersgrenze
Auszug aus BGH, 27.01.1967 - V ZR 140/64
Denn im Hinblick auf das mit dem Aufbaugesetz verfolgte oben gekennzeichnete gesetzgeberische Ziel einer sachgerechten Erfüllung der den Gemeinden obliegenden städtebaulichen Aufgaben muß jene Möglichkeit notfalls in Kauf genommen werden, ohne daß deshalb von einem Verstoß gegen das von der Revision als verletzt bezeichnete Verbot übermäßig belastender und damit verfassungswidriger Eingriffe (BVerfGE 7, 377, 406 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56]; 9, 338, 346 [BVerfG 16.06.1959 - 1 BvR 71/57]; 15, 226, 234 [BVerfG 19.12.1962 - 1 BvR 163/56]; 16, 147, 180) [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56]die Rede sein könnte. - BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56
Verteidigungsbefugnis
Auszug aus BGH, 27.01.1967 - V ZR 140/64
Denn im Hinblick auf das mit dem Aufbaugesetz verfolgte oben gekennzeichnete gesetzgeberische Ziel einer sachgerechten Erfüllung der den Gemeinden obliegenden städtebaulichen Aufgaben muß jene Möglichkeit notfalls in Kauf genommen werden, ohne daß deshalb von einem Verstoß gegen das von der Revision als verletzt bezeichnete Verbot übermäßig belastender und damit verfassungswidriger Eingriffe (BVerfGE 7, 377, 406 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56]; 9, 338, 346 [BVerfG 16.06.1959 - 1 BvR 71/57]; 15, 226, 234 [BVerfG 19.12.1962 - 1 BvR 163/56]; 16, 147, 180) [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56]die Rede sein könnte. - BGH, 06.11.1961 - III ZR 143/60
Amtsspflichtwidrige Streitwertfestsetzung
Auszug aus BGH, 27.01.1967 - V ZR 140/64
Es ist dabei von den Grundsätzen ausgegangen, die der erkennende Senat hinsichtlich der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch die Gemeinden auf Grund der nach dem letzten Krieg erlassenen Aufbaugesetze verschiedener Länder - insbesondere auch des Landes Rheinland-Pfalz - entwickelt hat (vgl. dazu insbesondere die Entscheidungen des Senats BGHZ 29, 113; 36, 155 [BGH 06.12.1961 - III ZR 143/60]; Urteil vom 25. Oktober 1961 - V ZR 61/60 - MDR 1962, 122; Urteil vom 19. Dezember 1962 - V ZR 239/60 - MDR 1963, 397). - BGH, 20.02.1957 - V ZR 125/55
Wohnsiedlungsgenehmigung und Vorkaufsrecht
- BGH, 25.01.1961 - V ZR 80/59
Erledigung der Hauptsache. Berufungszurücknahme
- BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53
Unbedenklichkeitsliescheinigung und Vorkaufsrecht
- BGH, 08.04.1959 - V ZR 136/57
Rechtsmittel
- BGH, 13.12.1961 - V ZR 71/60
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.05.1968 - IV C 8.67
Wesen einer Bebauungsgenehmigung - Bebauungsgenehmigung als eine auf bestimmte …
Da im Gesetz selbst eine eindeutige Klärung fehlt, kommt es, wie bereits der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem angeführten Urteil vom 25. Februar 1964 hervorgehoben hat (…a.a.O. S. 83; ähnlich auch BGH, Urteil vom 27. Januar 1967, V ZR 140/64, LM RhPfAufbauG Nr. 4), darauf an, ob § 177 Abs. 1 BBauG als 'sachlich' ein 'Bestandteil' des § 21 Abs. 1 BBauG zu werten ist. - BVerwG, 10.05.1968 - IV C 186.65
Klage auf Verpflichtung zur Genehmigungserteilung - Erteilung einer …
Da im Gesetz selbst eine eindeutige Klärung fehlt, kommt es, wie bereits der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem angeführten Urteil vom 25. Februar 1964 hervorgehoben hat (…a.a.O. S. 83; ähnlich auch BGH, Urteil vom 27. Januar 1967 - V ZR 140/64 - LM RhPfAufbauG Nr. 4), darauf an, ob § 177 Abs. 1 BBauG als "sachlich" ein "Bestandteil" des § 21 Abs. 1 BBauG zu werten ist. - BGH, 19.06.1970 - V ZR 151/67
Ausübung von Vorkaufsrechten durch Gemeinde - Zustandekommen eines wirksamen …
Der Senat hat ferner die Vereinbarkeit solcher Vorkaufsrechte mit Art. 14 GG nicht in Zweifel gezogen, soweit es sich um folgende Gesetze handelt: das Rheinland-Pfälzische Aufbaugesetz vom 1. August 1949 (GVBl 317; BGHZ 36, 155; Senatsurteil von 27. Januar 1967 - V ZR 140/64) und das Schleswig-Holsteinische Aufbaugesetz vom 21. Mai 1949 (GVBl 93; Senatsurteil von 20. Februar 1963 - V ZR 182/61). - BVerwG, 10.05.1968 - IV C 20.67
Rechtsmittel
Da im Gesetz selbst eine eindeutige Klärung fehlt, kommt es, wie bereits der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem angeführten Urteil vom 25. Februar 1964 hervorgehoben hat (…a.a.O. S. 83; ähnlich auch BGH, Urteil vom 27. Januar 1967 - V ZR 140/64 - LM RhPfAufbauG Nr. 4), darauf an, ob § 177 Abs. 1 BBauG als 'sachlich' ein 'Bestandteil' des § 21 Abs. 1 BBauG zu werten ist. - BGH, 14.07.1970 - V ZR 187/67
Erteilung einer Vollmacht in einem als Scheingeschäft nichtigen, notariell …
Soweit die Revision in diesem Zusammenhang rügt, der Tatrichter habe Frau L. nicht dem Angebot des Beklagten entsprechend als Zeugin darüber vernommen, daß zur Zeit der Auflassung "keine Übereinstimmung und kein mündlicher Vertrag" bestanden habe, ist ihr entgegenzuhalten, daß das Beweisangebot der ausreichenden Substantiierung entbehrt und der Berufungsrichter im übrigen - in einer Hilfserwägung (vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 1967 - V ZR 140/64 S, 20 f) - das diesen Beweisantritt umfassende Vorbringen des Beklagten im Schriftsatz vom 28. September 1967, der erst in der letsten mündlichen Vorhandlung dem Berufungsgericht überreicht worden ist, nach § 529 Abs. 3 ZPO nicht zugelassen hat.
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