Rechtsprechung
| BGH, 19.06.1970 - V ZR 144/67 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines auf Austausch von Leistung und Gegenleistung gerichteten Vertrages - Eheähnliches Zusammenleben - Heilung des Formmangels einer Schenkung - Widerruf wegen groben Undanks
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.03.1970 - V ZR 57/67
Auslegung eines "Familienvertrages" - Gemeinsamer Zweck beim Gesellschaftsvertrag …
Auszug aus BGH, 19.06.1970 - V ZR 144/67
Übergibt in einem solchen Fall der Schenker die Wohnung dem Beschenkten zum Zwecke dieser Nutzung, so hat er damit das von seiner Seite zur Vertragserfüllung Erforderliche auch für die Zukunft vollständig getan (Urteil des Senats vom 6. März 1970, V ZR 57/67, NJW 1970, 941). - BAG, 19.06.1959 - 1 AZR 417/57
Versorgungsversprechen - Arbeitsrechtliche Ruhegehaltsversprechen - Beendigung …
Auszug aus BGH, 19.06.1970 - V ZR 144/67
Der Formmangel ist daher nicht nur für die Zeit geheilt, in der der Schenker sein Einverständnis mit dem Bewohnen der Räume aufrechterhält, sondern auch darüber hinaus für das Schenkungsversprechen im ganzem Damit steht das von Berufungsgericht zu Unrecht für seine Auffassung zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1959, 1746) nicht in Widerspruch.
- BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80
Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich …
Danach wird der Formmangel eines auf Besitz und Nutzung einer Wohnung (schuldrechtliches Wohnrecht) gerichteten Schenkungsversprechens geheilt, wenn der Schenker die Wohnung dem Beschenkten zum Zwecke dieser Nutzung übergibt, weil er damit alles getan habe, was von seiner Seite im Sinne des § 518 Abs. 2 BGB zur Bewirkung der versprochenen Leistung erforderlich sei (Urteile vom 6. März 1970, - V ZR 57/679 - NJW 1970, 941 = WM 1970, 638 und vom 19. Juni 1970, - V ZR 144/67 -, WM 1970, 1247).Soweit sich aus den Urteilen des Senats vom 17. Dezember 1954, vom 6. März 1970 und vom 19. Juni 1970 (aaO.) eine andere Auffassung ergeben könnte, wird daran nicht festgehalten.
- BFH, 29.11.1983 - VIII R 184/83
Zur Werbungskostenabzugsberechtigung des Hauseigentümers
Die Leihe hat die Gestattung des unentgeltlichen Gebrauchs zum Gegenstand, so daß in der mit einer Leihe verbundenen Zuwendung des Werts einer sonst möglich gewesenen Eigennutzung der Sache keine Schenkung gesehen werden kann (BGH-Urteil vom 11. Dezember 1981 V ZR 247/80, BGHZ 82, 354, mit Hinweis, daß, soweit sich eine andere Auffassung aus den BGH-Urteilen vom 17. Dezember 1954 V ZR 77/53, Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 516 Nr. 2 BGB; vom 6. März 1970 V ZR 57/67, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1970, 941, und vom 19. Juni 1970 V ZR 144/67, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1970, 1247, ergeben könnte, daran nicht mehr festgehalten wird).
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