Rechtsprechung
| BGH, 30.01.1953 - V ZR 145/51 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,4028) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der …
Dieser strengen Auffassung ist der Bundesgerichtshof gefolgt (BGHZ 2, 176, 188;… BGH Urt. v. 16. Januar 1953 - I ZR 42/52 - = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 12; BGH Urt. v. 30. Januar 1953 - V ZR 145/51 - = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 13; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1957 - VIII ZA 204/56 - LM ZPO § 92 Nr. 4). - BGH, 14.07.1953 - V ZR 72/52
Rechtsmittel
NJW 1951, 836; ferner BGHZ 2, 176 [188 f]; 7, 346 [360 ff] Urteile des erkennenden Senats vom 30. Januar 1953, V ZR 145/51, abgedr. - BGH, 22.01.1958 - V ZR 52/56
Zurückbehaltungsrecht gegenüber Anspruch aus Herausgabe des aus einer …
Der Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Auftragsverhältnisses führt, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. Januar 1953, V ZR 145/51 (LM § 242 (Bb) BGB Nr. 13) ausgeführt hat, in der Regel nicht zu einem Erlöschen der Herausgabepflicht des Beauftragten hinsichtlich des von ihm für Rechnung des Auftraggebers Erworbenen.
- BGH, 07.11.1962 - VIII ZR 155/61 30o Januar 1933 - V ZR 145/51 ~ IM EGB 5 242 "lit) Nr. 137 Ba alle diese auf Grund des dem Berufungsgericht unterbreite ten Sachverhalts möglichen Anspruch:-- Grundlagen weitere tatsächliche Feststellungen vornusgietzcn, die der erkennende Senat nicht selbst treffen kann, muß die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden Dieses wird den Parteien Gelegenheit geben müssen, ihr Vorbringen ira Hinblick auf die neuen rechtlichen Gesichts punkte zu ergänzen und zu vertiefen, und gegebenenfalls von seiner Fragepflicht Gebrauch zu machen haben.
- BGH, 08.10.1953 - IV ZR 11/53
Rechtsmittel
- BGH, 25.09.1953 - V ZR 6/52
Rechtsmittel
In einem solchen Fall ergibt sich die Pflicht des Gesellschafters zur Überlassung an die Gesellschaft aus dem Gesetz, nämlich aus dem zwischen ihm und der Gesellschaft bestehenden Auftragsverhältnis (RGZ 68, 260; JW 1935, 3529; vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 30.1.1953 - V ZR 145/51 -, LM § 242 B b Nr. 13).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.