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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1993 - V ZR 146/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1842
BGH, 08.10.1993 - V ZR 146/92 (https://dejure.org/1993,1842)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1993 - V ZR 146/92 (https://dejure.org/1993,1842)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1993 - V ZR 146/92 (https://dejure.org/1993,1842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 459 Abs. 2, § 463
    Versicherung des Verkäufers über Zahlung von Erschließungskosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusicherung der Freiheit von Erschließungskosten - Bezahlung von Heranziehungsbescheiden hinsichtlich der durchgeführten Arbeiten - Anspruch auf Schadensersatz wegen Verschuldens bei Abschluss eines Grundstückkaufvertrages - Auslegung einer im Notarvertrag abgegebenen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276, § 433, § 459 Abs. 2, § 463
    Haftung des Grundstücksverkäufers wegen falscher Angaben über die Bezahlung von Erschließungskosten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vereinbarung im Grundstückskaufvertrag über Erschließungskosten (IBR 1994, 300)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 76
  • WM 1993, 2220
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 169/89

    Zusicherung der Nichterhebung der deutschen Einfuhrumsatzsteuer; Verjährung von …

    Auszug aus BGH, 08.10.1993 - V ZR 146/92
    Die Versicherung, wie sie hier (nur) abgegeben wurde, daß ergangene Bescheide bezahlt seien, stellt nach der neuesten Rechtsprechung des Senats (…Urt. v. 2. Juli 1993, V ZR 157/92 zum Abdruck in BGHR vorgesehen) keine Eigenschaftszusicherung im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB dar (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 28. März 1990, VIII ZR 169/89, NJW 1990, 1659 und Nachw. 1660).

    Angesichts der Frage der Kläger nach der Zahlung von Erschließungsbeiträgen und ihrem Verlangen, die abgegebene Versicherung in den Vertrag aufzunehmen, besteht auch kein vernünftiger Zweifel, daß die Erklärung des Beklagten für den Kaufentschluß der Kläger, wie diese behaupten, ursächlich gewesen ist (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 28. März 1990, VIII ZR 169/89, NJW 1990, 1659, 1661 unter 2 d).

    Hat der Beklagte vorsätzlich gehandelt oder konnten die Kläger bei fahrlässiger Falschangabe darauf vertrauen, daß nach den Erklärungen des Beklagten wesentliche Erschließungskosten jedenfalls hinsichtlich jener Arbeiten, die bereits seit Jahren abgeschlossen waren, nicht mehr auf sie zukämen, so könnten sie mit der begehrten Freistellung von der Entrichtung der dafür von ihnen geforderten Kosten ganz oder jedenfalls im wesentlichen durchdringen (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 28. März 1990, a.a.O. unter f).

  • BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75

    Schadenersatzanspruch aus c. i.c. bei Kauf von Gesellschaftsanteilen

    Auszug aus BGH, 08.10.1993 - V ZR 146/92
    Da sie am Vertrage festhalten wollen, können sie Schadenersatz beanspruchen (BGHZ 69, 53, 57 ff [BGH 25.05.1977 - VIII ZR 186/75]; Senatsurt. v. 16. Oktober 1987, V ZR 153/86, WM 1987, 1466 = NJW-RR 1988, 328).
  • BGH, 02.07.1993 - V ZR 157/92

    Erschließungskostenabrede im Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 08.10.1993 - V ZR 146/92
    Die Versicherung, wie sie hier (nur) abgegeben wurde, daß ergangene Bescheide bezahlt seien, stellt nach der neuesten Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 2. Juli 1993, V ZR 157/92 zum Abdruck in BGHR vorgesehen) keine Eigenschaftszusicherung im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB dar (…vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 28. März 1990, VIII ZR 169/89, NJW 1990, 1659 und Nachw. 1660).
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86

    Zusicherung von Steuervorteilen

    Auszug aus BGH, 08.10.1993 - V ZR 146/92
    Im übrigen läge die Beweislast für das Fehlen des Ursachenzusammenhanges beim Beklagten (Senatsurt. v. 30. Oktober 1987, V ZR 144/86, BGHR BGB vor § 1 Verschulden bei Vertragsschluß - Beweislast 1).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 236/85

    Verkäufer - Hausgrundstücks - Geruchsbelästigungen - Klärwerk - CIC - Arglist

    Auszug aus BGH, 08.10.1993 - V ZR 146/92
    Seine Antwort muß deshalb nicht nur richtig, sondern auch vollständig sein (vgl. Senatsurt. v. 10. Juli 1987, V ZR 236/85, NJW-RR 88, 10).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 122/91

    Voraussetzungen für die Annahme eines versteckten Einigungsmangels

    Auszug aus BGH, 08.10.1993 - V ZR 146/92
    Es geht vielmehr darum, wie eine im Notarvertrag abgegebene Versicherung nach Treu und Glauben von einer verständigen Partei angesichts vorher oder zugleich abgegebener Erklärungen verstanden werden konnte und durfte (vgl. zur Abweichung einer mehr- oder sogar eindeutigen Klausel im Notarvertrag von zuvor Vereinbartem ohne Hinweis auf den Änderungswillen: Senatsurt. v. 20. November 1992, V ZR 122/91, NJW-RR 1993, 373, 374).
  • BGH, 16.10.1987 - V ZR 153/86

    Persönliche Haftung - Vertreter - cic - Geschäftsführung - Generalvollmacht - …

    Auszug aus BGH, 08.10.1993 - V ZR 146/92
    Da sie am Vertrage festhalten wollen, können sie Schadenersatz beanspruchen (BGHZ 69, 53, 57 ff [BGH 25.05.1977 - VIII ZR 186/75]; Senatsurt. v. 16. Oktober 1987, V ZR 153/86, WM 1987, 1466 = NJW-RR 1988, 328).
  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss; …

    Der Geschädigte ist danach so zu stellen, wie er bei Offenbarung der für seinen Vertragsentschluss maßgeblichen Umstände stünde (Senatsurt. v. 8. Oktober 1993, V ZR 146/92, NJW-RR 1994, 76, 77; v. 6. April 2001, V ZR 394/99, NJW 2001, 2875, 2876).
  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 394/99

    Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Umfang des …

    Danach sind die Kläger so zu stellen, wie sie bei Offenbarung der für ihren Kaufentschluß maßgeblichen Umstände stünden (vgl. Senat, Urt. v. 8. Oktober 1993, V ZR 146/92, NJW-RR 1994, 76, 77).

    Schaden ist danach der Betrag, um den die Kläger im Streitfall wegen der fehlenden Mitteilung über das weitere Optionsrecht der Mieterin das Grundstück zu teuer erworben haben (vgl. BGHZ 114, 87, 94;… Senat, Urt. v. 10. Juli 1987, V ZR 236/85, NJW-RR 1988, 10, 11; Urt. v. 8. Oktober 1993, aaO;… BGH, Urt. v. 1. April 1981, VIII ZR 51/80, NJW 1981, 2050, 2051;… Urt. v. 27. September 1988, XI ZR 4/88, NJW-RR 1989, 150, 151;… Urt. v. 14. Januar 1993, IX ZR 206/91, NJW 1993, 1323, 1325).

  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 28 U 125/04

    Verkauf eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs unter wahrheitswidriger …

    Der Geschädigte ist grundsätzlich so zu stellen, wie er bei Offenbarung der für seinen Kaufentschluss maßgeblichen Umstände stünde (BGH NJW-RR 1994, 76, 77; NJW 1981, 1673; 2001, 2875, 2876;… Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 311 Rn. 56).
  • BGH, 27.06.2008 - V ZR 135/07

    Umfang der Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Erwerb eines Grundstücks

    bb) Der Vertrauensschaden des Käufers kann demzufolge auch in dessen Mehraufwand nach dem Erwerb der Sache bestehen, wenn dieser wegen der Aufklärungspflichtverletzung des Verkäufers darauf vertrauen durfte, dass sein Gesamtaufwand für die nach dem Vertrag vorgesehene Verwendung der Kaufsache den Kaufpreis nicht übersteigen wird (BGHZ 111, 75, 83; Senat, Urt. v. 8. Oktober 1993, V ZR 146/92, NJW-RR 1994, 76, 77;… Urt. v. 6. April 2001, V ZR 364/99, NJW 2001, 2875, 2877).
  • OLG Hamm, 24.08.2006 - 22 U 21/06

    Haftung aus culpa in contrahendo wegen schuldhaft falscher Angaben zu Nebenkosten …

    Seine Antwort muss deshalb nicht nur richtig, sondern auch vollständig sein (vgl. BGH NJW-RR 1994, 76; OLG Jena MDR 2006, 195).

    Zu ersetzender Schaden ist danach im Rahmen des negativen Interesses der Betrag, um den die Klägerpartei wegen der fehlerhaften und unvollständigen Aufklärung (hier: über die Höhe der anfallenden Nebenkosten) das Grundstück zu teuer erworben hat (vgl. BGH NJW-RR 1994, 76; ZIP 2001, 1465).

    Von der Beklagten, die insoweit die Beweislast hat ( vgl. BGH NJW-RR 1994, 76), ist das Fehlen eines Ursachenzusammenhangs zwischen der unvollständigen Aufklärung und dem Abschluss des streitgegenständlichen Vertrages nicht nachgewiesen worden.

  • LG Dortmund, 26.03.2010 - 6 O 614/07

    Verpflichtung zur vollumfänglichen Aufklärung über die Eigentumsverhältnisse an …

    Danach ist die Klägerin so zu stellen, wie sie bei Offenbarung der für ihren Kaufentschluss maßgeblichen Umstände stünde (BGH, NJW-RR 1994, 76, 77; BGH, NJW 2001, 2875).
  • OLG Celle, 16.07.2001 - 4 U 44/01

    Culpa in contrahendo; Grundstückskaufvertrag; Schadensersatz ; …

    Zwar hat der Einzelrichter unzutreffend einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 463 Satz 1 BGB wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft angenommen, da Erklärungen der vorliegenden Art wie in § 3 des Vertrages nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Zusicherung einer Eigenschaft des Grundstücks darstellen, sondern eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Bestimmung, wer im Innenverhältnis die Erschließungskosten zu tragen hat (vgl. BGH NJW 1993, 2796; NJW-RR 1994, 76 (77)).

    Den Klägern steht aber ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss zu, da die Versicherung des Beklagten, dass der Grundbesitz erschlossen ist, falsch war (vgl. BGH NJW-RR 1994, 76 (77)).

  • OLG Köln, 22.02.1995 - 2 Wx 5/95

    Eintragung der beschränkten Befreiung vom Verbot des § 181 BGB in das …

    Unbedenklich dürfte indes eine der Formulierung in § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages entsprechende Eintragung sein, so daß sie wie folgt lauten könnte: "Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der R. L. GmbH & Co. KG sind die Geschäftsführer von der Beschränkung des § 181 BGB befreit." 2. Schuldrecht - Haftung des Verkäufers für Freiheit von Erschließungskosten (BGH, Urteil vom B. 10.1993 - V ZR 146/92 - mitgeteilt von Notar Jörg Bettendorf, Krefeld-Uerdingen) BGB § 463 1. Mit der Erklärung, die ergangenen Bescheide über Erschließungskosten seien bezahlt, sichert der Verkäufer keine Eigenschaft des Grundstücks zu.
  • LG Coburg, 28.12.2010 - 23 O 369/09

    Zur Haftung eines Grundstücksverkäufers aufgrund Verschuldens bei …

    Will er jedoch am Vertrag festhalten, muss er so behandelt werden, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Vertrag zu einem günstigeren Preis abzuschließen (BGH, NJW 1989, 1793, 1794,- BGH, NJW-RR 1994, 76, 77;… Staudinger, BGB , 2005, § 311 , Rn. 144).
  • OLG Hamm, 01.07.2004 - 22 U 73/03

    Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Kauf eines Studentenwohnheims aufgrund des …

    Seine Antwort muss deshalb nicht nur richtig, sondern auch vollständig sein (BGH NJW-RR 1988, 10, 11; 1994, 76, 77).
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