Rechtsprechung
| BGH, 07.11.1969 - V ZR 148/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 53, 52
- NJW 1970, 283
- MDR 1970, 127
- DNotZ 1970, 174
- DB 1970, 53
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.11.1966 - V ZR 39/64
Vereinbarung eines Vorkaufrechts über ein Grundstück - Annahme eines bedingten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.05.1954 - V ZR 1/54
Rechtsmittel
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- BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96
Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des …
Der Gesetzgeber wollte mit dieser Vorschrift das im Gemeininteresse liegende Vorkaufsrecht gegenüber Vertragspartnern schützen, die es durch Berufung auf die Nichtigkeit des Kaufvertrages auszuschalten beabsichtigen (BGHZ 53, 52, 54). - OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01
Zum Vorkaufsrecht bei überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die …
Der Gesetzgeber wollte mit dieser Vorschrift das im Gemeininteresse liegende Vorkaufsrecht gegenüber Vertragspartnern schützen, die es auf diesem Wege auszuschalten beabsichtigen (BGHZ 53, 52, 54). - OLG Oldenburg, 14.02.1985 - 1 U 107/84
Siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht trotz Unterverbriefung
angegebenen Kaufpreises von 130 000,- DM ein solcher von 200 000,- DM vereinbart worden sei ( §§ 117 Abs. 1, 125, 313 BGB ).,Denn gemäß § 4 Abs. 2 RSG gilt dem Siedlungsunternehmen gegenüber das beurkundete Entgelt als vereinbart (vgl. BGHZ 53, 52 [= DNotZ 1970, 174] und OLG Köln RdL 1965, 201 ).Im vorliegenden Falle sollte aber durch die Bestimmung des § 4 Abs. 3 RSG das im +Interesse der Allgemeinheit liegende siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht gegenüber den Vertragspartnern dadurch geschützt werden, daß ein solches Recht nicht durch die Berufung auf die Nichtigkeit des Kaufvertrages ausgeschaltet werden kann (vgl. BGHZ 53, 52, 54 [= DNotZ 1970, 174 ]).
- BGH, 01.06.1977 - V BLw 20/76
Anforderung an die Darlegung der Gründe bei der Erhebung einer …
Die Rechtsbeschwerde sieht eine Abweichung vom Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 1975 - V BLw 26/74 (DNotZ 1976, 239 = RdL 1975, 331) in folgendem: Das Beschwerdegericht berücksichtige nicht, daß der Zeuge H. nach seiner Aussage nur bereit sei, den beurkundeten Kaufpreis von 5 DM je Quadratmeter zu zahlen, während nach der erwähnten Entscheidung ein hauptberuflicher Landwirt nur dann den Vorzug vor einem Landwirt im Nebenberuf (oder einem Nichtlandwirt) verdiene, wenn er den tatsächlich ausgehandelten Preis entrichten wolle; dieser Preis müsse - woran es im vorliegenden Falle fehle - mindestens bestimmbar sein (BGH Urteil vom 7. November 1969 - V ZR 148/66 - NJW 1970, 283, 284).Eine die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde begründende Abweichung von BGH NJW 1970, 283, 284 (= BGHZ 53, 52) kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil das Beschwerdegericht die dort behandelte Frage, inwieweit das "vereinbarte Entgelt" im Sinne des § 4 Abs. 3 RSG bestimmt oder wenigstens bestimmbar sein muß, nicht anders entschieden, sondern offengelassen hat.
- OLG Düsseldorf, 11.06.2001 - 9 U 183/00
Haftung des Grundstückskäufers bei Weiterverkauf des Grundstücks ohne Bestellung …
Es ist also eine Ausnahmevorschrift, durch die ein Schwarzkauf entgegen der allgemeinen Regelung des § 117 BGB zugunsten der Siedlungsgesellschaft als gültig angesehen wird (vgl. BGHZ 53, 52, 54). - OLG Düsseldorf, 11.06.2001 - 9 U 183/99
Schadensersatz wg. Nichtbestellung Vorkaufsrecht
Es ist also eine Ausnahmevorschrift, durch die ein Schwarzkauf entgegen der allgemeinen Regelung des § 117 BGB zugunsten der Siedlungsgesellschaft als gültig angesehen wird (vgl. BGHZ 53, 52, 54).
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