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Rechtsprechung
   BGH, 18.03.2021 - V ZR 156/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13804
BGH, 18.03.2021 - V ZR 156/20 (https://dejure.org/2021,13804)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2021 - V ZR 156/20 (https://dejure.org/2021,13804)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2021 - V ZR 156/20 (https://dejure.org/2021,13804)
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  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 26 Nr. 8 EGZPO, § 3 ZPO, § 6 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung des Anspruchs einer Grundstückseigentümerin auf Unterlassung ohne ihre Zustimmung ihr Umspannwerk zu betreten und Fotografien von dessen Anlagen anzufertigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Geltendmachung des Anspruchs einer Grundstückseigentümerin auf Unterlassung ohne ihre Zustimmung ihr Umspannwerk zu betreten und Fotografien von dessen Anlagen anzufertigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.09.2020 - V ZR 296/19

    Anspruch des Klägers u.a. auf Unterlassung der Kameraüberwachung des Vorplatzes …

    Auszug aus BGH, 18.03.2021 - V ZR 156/20
    Rn. 4 1. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (= § 26 Nr. 8 EGZPO aF) ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend; um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (Senat…, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZR 94/15, juris Rn. 5;… Beschluss vom 21. März 2019 - V ZR 127/18, WuM 2019, 349 Rn. 4; Beschluss vom 24. September 2020 - V ZR 296/19, juris Rn. 4;… Beschluss vom 26. November 2020 - V ZR 21/20, Rn. 3 mwN).

    Rn. 6 a) Bei der Abweisung einer Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung ist auf das Interesse des Klägers an der Unterlassung dieser Störung abzustellen und dieses nach § 3 ZPO zu bestimmen (Senat…, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZR 94/15, juris Rn. 7; Beschluss vom 24. September 2020 - V ZR 296/19, juris Rn. 5).

    Rn. 10 (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. Senat…, Beschluss vom 8. März 2017 - V ZR 238/17, NZM 2018, 845 Rn. 6;… Beschluss vom 10. Januar 2019 - V ZR 130/18, WuM 2019, 286 Rn. 6; Beschluss vom 24. September 2020 - V ZR 296/19, juris Rn. 7).

  • BGH, 14.01.2016 - V ZR 94/15

    Auswirkungen der Aufschüttung auf einem Nachbargrundstück auf den Abfluss von …

    Auszug aus BGH, 18.03.2021 - V ZR 156/20
    Rn. 4 1. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (= § 26 Nr. 8 EGZPO aF) ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend; um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZR 94/15, juris Rn. 5;… Beschluss vom 21. März 2019 - V ZR 127/18, WuM 2019, 349 Rn. 4;… Beschluss vom 24. September 2020 - V ZR 296/19, juris Rn. 4;… Beschluss vom 26. November 2020 - V ZR 21/20, Rn. 3 mwN).

    Rn. 6 a) Bei der Abweisung einer Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung ist auf das Interesse des Klägers an der Unterlassung dieser Störung abzustellen und dieses nach § 3 ZPO zu bestimmen (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZR 94/15, juris Rn. 7;… Beschluss vom 24. September 2020 - V ZR 296/19, juris Rn. 5).

  • BGH, 28.09.2017 - V ZB 63/16

    Rechtsmittelbeschwer bei abgewiesener Klage auf Herausgabe eines Schlüssels; …

    Auszug aus BGH, 18.03.2021 - V ZR 156/20
    Mittelbare wirtschaftliche Folgen haben bei der Bemessung der Beschwer außer Betracht zu bleiben (vgl. Senat, Beschluss vom 28. September 2017 - V ZB 63/16, NJW-RR 2018, 331 Rn. 8).
  • BGH, 08.03.2018 - V ZR 238/17

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Streitwert einer Klage des …

    Auszug aus BGH, 18.03.2021 - V ZR 156/20
    Rn. 10 (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 8. März 2017 - V ZR 238/17, NZM 2018, 845 Rn. 6;… Beschluss vom 10. Januar 2019 - V ZR 130/18, WuM 2019, 286 Rn. 6;… Beschluss vom 24. September 2020 - V ZR 296/19, juris Rn. 7).
  • BGH, 21.03.2019 - V ZR 127/18

    Nichtzulassungsbeschwerde: Ermittlung des Werts der Beschwer bei Klage auf …

    Auszug aus BGH, 18.03.2021 - V ZR 156/20
    Rn. 4 1. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (= § 26 Nr. 8 EGZPO aF) ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend; um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (Senat…, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZR 94/15, juris Rn. 5; Beschluss vom 21. März 2019 - V ZR 127/18, WuM 2019, 349 Rn. 4;… Beschluss vom 24. September 2020 - V ZR 296/19, juris Rn. 4;… Beschluss vom 26. November 2020 - V ZR 21/20, Rn. 3 mwN).
  • BGH, 10.01.2019 - V ZR 130/18

    Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigungsfähigkeit neuer Angaben zum Erreichen …

    Auszug aus BGH, 18.03.2021 - V ZR 156/20
    Rn. 10 (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. Senat…, Beschluss vom 8. März 2017 - V ZR 238/17, NZM 2018, 845 Rn. 6; Beschluss vom 10. Januar 2019 - V ZR 130/18, WuM 2019, 286 Rn. 6;… Beschluss vom 24. September 2020 - V ZR 296/19, juris Rn. 7).
  • BGH, 26.11.2020 - V ZR 21/20

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Wert der Beschwer bei Verlangen des …

    Auszug aus BGH, 18.03.2021 - V ZR 156/20
    Rn. 4 1. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (= § 26 Nr. 8 EGZPO aF) ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend; um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (Senat…, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZR 94/15, juris Rn. 5;… Beschluss vom 21. März 2019 - V ZR 127/18, WuM 2019, 349 Rn. 4;… Beschluss vom 24. September 2020 - V ZR 296/19, juris Rn. 4; Beschluss vom 26. November 2020 - V ZR 21/20, Rn. 3 mwN).
  • BGH, 29.03.2022 - VIII ZR 99/21

    Bemessung des Werts der Beschwer des unterlegenen Gegners bei einer im Hinblick …

    Rn. 15 Dabei muss der Beschwerdeführer, um dem Revisionsgericht die Prüfung der in § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO geregelten Wertgrenze zu ermöglichen, innerhalb der laufenden Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2021 - VIII ZR 345/19, juris Rn. 4; vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 4;… vom 13. Oktober 2020 - VIII ZR 161/19, aaO Rn. 11;… vom 24. September 2020 - V ZR 296/19, juris Rn. 4; jeweils mwN).

    Rn. 19 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei - und zwar auch einem Beklagten - verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10;… vom 17. November 2020 - VIII ZR 154/19, juris Rn. 5;… vom 27. Februar 2018 - VIII ZR 147/17, RdE 2018, 251 Rn. 13; jeweils mwN).

  • BGH, 19.05.2026 - VIII ZR 312/25

    Verwerfung der unzulässigen Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen …

    Einem Kläger, der weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, ist es dementsprechend nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig auch verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. März 2024 - EnZR 62/23, juris Rn. 2;… vom 27. April 2023 - V ZR 118/22, NJW-RR 2023, 839 Rn. 6; vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10;… vom 30. April 2020 - VII ZR 151/19, NJW-RR 2020, 1258 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 19.05.2026 - VIII ZR 256/25

    Bemessung des Werts der Beschwer bei einem Streit über das Bestehen eines …

    Einem Kläger, der weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, ist es dementsprechend nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig auch verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. März 2024 - EnZR 62/23, juris Rn. 2;… vom 27. April 2023 - V ZR 118/22, NJW-RR 2023, 839 Rn. 6; vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10;… vom 30. April 2020 - VII ZR 151/19, NJW-RR 2020, 1258 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 27.04.2023 - V ZR 118/22

    Glaubhaftmachung der erforderlichen Rechtsmittelbeschwer durch beklagte Partei

    Rn. 6 aa) Richtig ist allerdings, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer Partei verwehrt ist, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (Senat…, Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7; Beschluss vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10;… Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - LwZR 7/21, juris Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 24.09.2024 - VIII ZR 234/23

    Revisionszulassung im Mietrechtsstreit: Höhe der geltend zu machenden Beschwer …

    Rn. 7 Um dem Revisionsgericht diese Prüfung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2019 - VIII ZR 277/17, NJW 2019, 1531 Rn. 16 [noch zu § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO aF]; vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 4;… vom 8. Februar 2022 - VIII ZR 38/21, aaO;… vom 29. März 2022 - VIII ZR 99/21, NJW-RR 2022, 782 Rn. 15; jeweils mwN).
  • BGH, 20.01.2022 - V ZR 78/21

    Bemessung der Beschwer nach dem Streitwert des abgewiesenen Klageantrags auf …

    Rn. 7 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (Senat, Beschluss vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10;… Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6 jeweils mwN).
  • BGH, 06.11.2025 - V ZR 211/24

    Darlegungsanforderungen im Hinblick auf die Wertgrenze der …

    Rn. 8 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. Senat…, Beschluss vom 7. März 2024 - V ZR 96/23, juris Rn. 9; Beschluss vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10 - jeweils mwN).

    Denn in diesem Fall dient die Gegenvorstellung ersichtlich allein dazu, der unterlegenen Partei die Nichtzulassungsbeschwerde zu eröffnen, die nach ihren bisherigen Angaben zu dem Wert der eigenen Klage nicht statthaft ist (vgl. Senat…, Beschluss vom 7. März 2024 - V ZR 96/23, juris Rn. 10; Beschluss vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 11).

  • BGH, 15.07.2021 - V ZR 6/21

    Nichtzulassungsbeschwerde im Streit um die Beseitigung einer baulichen …

    Rn. 3 1. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend; um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (Senat, Beschluss vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 4;… Beschluss vom 26. November 2020 - V ZR 21/20, juris Rn. 3 - jeweils mwN).
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