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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1961 - V ZR 156/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,7493
BGH, 25.01.1961 - V ZR 156/59 (https://dejure.org/1961,7493)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1961 - V ZR 156/59 (https://dejure.org/1961,7493)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1961 - V ZR 156/59 (https://dejure.org/1961,7493)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.07.1958 - V ZR 102/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.01.1961 - V ZR 156/59
    Der erkennende Senat hat schon im Urteil vom 2. Juli 1958 (V ZR 102/57) dazu ausgeführt: Liegt beim Abschluß eines Rechtsgeschäfts zwischen einem Schuldner und einem Dritten nichts anderes und nicht mehr vor, als die Absicht des Schuldners, seine Gläubiger zu benachteiligen, und die Kenntnis des Dritten hiervon, also der Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 1 AnfG, so tritt nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts nur die vom Gesetzgeber für diesen Tatbestand ausschließlich gewollte und festgesetzte Rechtsfolge der Anfechtung und nicht daneben die Nichtigkeit nach § 134 oder § 138 BGB oder eine Schadensersatzpflicht wegen unerlaubter Handlung (§§ 823, 826 BGB) ein.
  • BGH, 02.11.1955 - IV ZR 103/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.01.1961 - V ZR 156/59
    Verfehlt ist daher auch der Hinweis auf die Entscheidungen des Reichsgerichts (JW 1912, 798) und des Bundesgerichtshofs (NJW 1956, 417 [BGH 02.11.1955 - IV ZR 103/55]).
  • RG, 03.07.1942 - VII 112/41

    Welche Ansprüche können für einen Ehegatten begründet sein, der sein …

    Auszug aus BGH, 25.01.1961 - V ZR 156/59
    Der Ehemann habe der Beklagten (durch Verschaffung des Eigentums an einem bebauten Grundstück) eine Leistung erbracht, wobei nach dem Inhalt des zwischen den Ehegatten vereinbarten Rechtsgeschäfts mit dieser Leistung ein bestimmter Erfolg bezweckt sein sollte, nämlich die Existenzsicherung beider Ehegatten - wie zu ergänzen ist - in ehelicher Lebensgemeinschaft, wobei der Erfolg im Sinne eines Dauerzustandes aufzufassen wäre (vgl. RGZ 169, 249, 252).
  • RG, 02.10.1931 - VII 564/30

    Ist eine mittelbare Zuwendung aus dem Vermögen des Schuldners auch dann …

    Auszug aus BGH, 25.01.1961 - V ZR 156/59
    Sollte die Verschaffung des Hauswerts mit Mitteln des Ehemannes anzunehmen sein (Fall b), so ist eine mittelbare Zuwendung in Betracht zu ziehen (vgl. RGZ 133, 290, 291;… Jaeger a.a.O. § 1 Anm. 50).
  • BGH, 31.05.1968 - V ZR 26/65

    Eigentumsübertragung zwecks Einschränkung von Vollstreckungsmöglichkeiten - …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 69, 143, 146; 74, 224, 226; 170, 328, 332) und auch des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 25. Januar 1961, V ZR 156/59, vom 8. Juni 1965, V ZR 15/64, und 25. Februar 1966, V ZR 197/63, WM 1966, 584 sowie Urteil vom 7. Januar 1963, VII ZR 214/61, WM 1963, 526) sind Rechtsgeschäfte, die ein Schuldner in der dem ändern Teil bekannten Absicht, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, nicht wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten gemäß § 134 oder § 138 Abs. 1 BGB nichtig, sondern nur anfechtbar nach den Bestimmungen der Konkursordnung oder des Anfechtungsgesetzes.
  • BGH, 22.09.1967 - V ZR 225/64

    Herausgabe eines Grundstücks - Widerruf einer Schenkung

    Da aber, wie auch von der Revision nicht bestritten wird, nichts anderes und nicht mehr als der Tatbestand dieser Vorschrift vorliegt, so ist nach der ständigen, auf das Reichsgericht zurückgehenden Rechtsprechung des Senats nur die vom Gesetzgeber für diesen Tatbestand ausschließlich gewollte und festgesetzte Rechtsfolge der Anfechtung und nicht daneben die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 138 BGB eingetreten (Urteile des Senats vom 25. Januar 1961, V ZR 156/59 S. 9; vom 8. Juni 1965, V ZR 15/64 S. 8 und vom 25. Februar 1966, V ZR 197/63 S. 4).
  • BGH, 08.06.1965 - V ZR 15/64

    Anforderungen an den Vollzug der Klagerücknahme - Voraussetzungen der Nichtigkeit …

    Daraus wird mit Recht der Schluß gezogen, daß die Absicht, die Vollstreckung eines Gläubigers zu vereiteln, für sich allein noch keinen solchen Makel des Rechtsgeschäfts darstellt, daß es der Nichtigkeit verfiele (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1961 - V ZR 156/59, S. 9).
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