Rechtsprechung
| BGH, 02.05.1956 - V ZR 157/54 |
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Papierfundstellen
- DB 1956, 568
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- RG, 06.12.1922 - V 114/22
Fristende; Erfahrungssätze
Auszug aus BGH, 02.05.1956 - V ZR 157/54
Der allgemeine Sprachgebrauch ist im Sinne eines allgemeinen Erfahrungssatzes revisibel (Bestätigung von RGZ 105, 417 [419]).In RGZ 105, 417 [419] hat das Reichsgericht den "allgemeinen Sprachgebrauch" im Sinne eines "allgemeinen Erfahrungssatzes" für revisibel erklärt, und zwar im Sinne der Feststellung einer beim Gebrauch der deutschen Sprache allgemein bestehenden Übung und der daraus sich ergebenden Erfahrung.
- RG, 14.10.1925 - V B 22/25
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
Auszug aus BGH, 02.05.1956 - V ZR 157/54
Auch das Reichsgericht räumte der öffentlichen Hand das Recht ein, im privaten Rechtsverkehr Einfluß z.B. auf die künftige Benutzung von Wohnraum zu nehmen, der mit Hilfe öffentlicher Darlehen errichtet wird (RGZ 111, 384 [393]). - OVG Hamburg, 16.03.1951 - Bf I 539/50
Auszug aus BGH, 02.05.1956 - V ZR 157/54
Bei dieser Sachlage braucht auf die Frage der Rechtsgültigkeit der Verordnung über Baugestaltung vom 10. November 1936 insbesondere nach Inkrafttreten des Grundgesetzes nicht eingegangen zu werden (bejahend OVG Münster, MDR 1952, 698 und Bundesbaublatt 1953, 101; Hamb OVG, MDR 1951, 446 und 1952, 60; Hess VGH, Bundesbaublatt 1955, 325; Zinkahn, DÖV 1953, 161 ff [167];… mit Einschränkung BVerwG, Bundesbaublatt 1955, 583, vgl. aber auch a.a.O. 1955, 318; verneinend mit Einschränkungen LVG Köln, Bundesbaublatt 1952, 22; Bull, BB 1951, 649; Grewe, Der Markenartikel 1951, 243 [250 r Sp]; Dickmann, Bundesbaublatt 1956, 70). - RG, 24.01.1936 - VII 174/35
1. Zum Begriff des "Wohngebäudes" und des "Ausgangs" nach einer noch nicht für …
Auszug aus BGH, 02.05.1956 - V ZR 157/54
Dagegen gibt die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum preußischen Fluchtliniengesetz einen Anknüpfungspunkt (vgl. insbes. JW 1915, 102 und RGZ 150, 103).
- BGH, 06.12.2024 - V ZR 229/23
Sachmängelhaftung für die Erneuerung des Dachs eines gekauften Einfamilienhauses
Der allgemeine Sprachgebrauch ist als allgemeiner Erfahrungssatz revisibel (vgl. RGZ 105, 417, 419; Senat, Urteil vom 2. Mai 1956 - V ZR 157/54, BeckRS 1956, 31373350; Urteil vom 30. November 1990 - V ZR 91/89, NJW 1991, 912, 913 mwN). - BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89
Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche
Dem Sprachgebrauch kommt die Bedeutung eines Erfahrungssatzes, nämlich der beim Gebrauch der deutschen Sprache allgemein bestehenden Übung, zu; er unterliegt daher in vollem Umfang revisionsgerichtlicher Überprüfung (BGH Urt. v. 2. Mai 1956, V ZR 157/54, LM BGB § 133 Fb Nr. 4;… Urt. v. 13. Juli 1960, V ZR 9O/59, LM BGB § 133 C Nr. 17). - BGH, 13.07.1960 - V ZR 90/59 Diesem kommt die Bedeutung eines Erfahrungssatzes und damit einer für die Beurteilung des Tatsachenstoffes maßgeblichen Norm zu; seine Anwendung kann infolgedessen durch das Revisionsgericht nachgeprüft werden (RGZ 105, 417, 419; Urteil des erkennenden Senats vom 2. Mai 1956, V ZR 157/54, LM BGB § 133 (Fb) Nr. 4).
- BGH, 19.03.1957 - VIII ZR 74/56
Selbstbelieferungsklausel
Eine Auslegung, die diesen allgemeinen Schriftgebrauch außer Betracht läßt, enthält eine Gesetzesverletzung nicht anders, als wenn der allgemeine Sprachgebrauch nicht beachtet wird (Urt. des BGH vom 2. Mai 1956 - V ZR 157/54 -, BB 1956, 564 = Betrieb 1956, 568 = HW 1956, 335 in Bestätigung von RGZ 105, 417 [419]). - BGH, 10.02.1960 - V ZR 113/58 Sie erstreckt sich auch darauf, ob die Partei nach dem Grundsatz vernünftiger wirtschaftlicher Prozeßführung Anlaß hatte, mit diesem Vorbringen zunächst zurückzuhalten, ob ihr also eine mit gewissenhafter Prozeßführung nicht vereinbare Säumigkeit nicht zum Vorwurf gemacht werden kann (vergl. Schroeder, JZ 1956, 451).
- BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 59.62
Geltung des Anwaltserfordernisses für eine Revisionseinlegung durch den Vertreter …
In Rechtsprechung und Schrifttum hierzu ist es anerkannt, daß die Eigenschaft eines Zwei-Familienhauses als Wohngebäude nicht dadurch beeinträchtigt wird, daß es außer den beiden Wohnungen auch noch gewerbliche Räume, z.B. ein Ladengeschäft oder Lagerräume hat; Voraussetzung ist, daß der Wohnzweck überwiegt und das Gebäude nach der allgemeinen Verkehrsauffassung noch als Wohngebäude angesehen wird (Fischer-Dieskau-Pergande-Schwender, Das Zweite Wohnungsbaugesetz, Anm. 1 zu § 9; Ehrenforth, Zweites Wohnungsbaugesetz, Erl. 2 zu § 9; Urteile des Bundesfinanzhofs vom 5. Oktober 1955, DStZ E 1955, 495 und vom 3. Februar 1956, BStBl. 1956 III S. 78 und des Bundesgerichtshofs vom 2. Mai 1956, HW 1956, 335 = Der Betrieb 1956, 568; vgl. ferner das zu § 7 Abs. 2 II. WoBauG ergangene Rundschreiben des Bundeswohnungsbauministers vom 13. April 1959 [BBauBl. - BGH, 10.05.1961 - V ZR 34/60 Infolgedessen hilft der Revision auch ihr Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht weiter, wonach die Anwendung des Sprachgebrauchs in der Revisionsinstanz nachprüfbar ist (RGZ 105, 417, 419; Urteile des erkennenden Senats vom 2. Mai 1956, V ZR 157/54, LM BGB § 133 (Fb) Nr. 4, und vom 13. Juli 1960, V ZR 90/59, MDR 1960, 914 = NJW 1960, 2092); denn im vorliegenden Fall ergibt diese Nachprüfung gerade die Richtigkeit der tatrichterlichen Auslegung, soweit die Revision aber geltend macht, die hier in Betracht kommende Minden-Ravensberger Bevölkerung verstehe unter einem Wegerecht zu allen haus- und landwirtschaftlichen Zwecken etwas anderes, nämlich ein "alle Zwecke umfassendes" Benutzungsrecht, und soweit sie unter Berufung auf § 286 ZPO die Nichtvernehmung des hierzu als sachverständigen Zeugen benannten Landeskulturrats i.R. Dr. Naendrup in Münster rügt, wird von ihr übersehen, daß die Beklagten diesen Beweisantrag verspätet gestellt haben: er findet sich in ihrem Schriftsatz vom 26. November 1959, der erst nach Schluß der letzten mündlichen Verhandlung vom 29. Oktober 1959 bei dem Berufungsgericht eingegangen ist, ohne daß den Beklagten, das Recht zu weiterem Sachvortrag vorbehalten war (§ 272 a ZPO); es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob angesichts der Zweckbestimmung des Grundbuches, nicht nur ortsansässige Personen, sondern jeden der deutschen Sprache mächtigen Teilnehmer am Rechtsverkehr eindeutig über Inhalt und Umfang von Grundstücksbelastungen zu unterrichten, die unter Beweis gestellte Behauptung eines abweichenden örtlichen Sprachgebrauches überhaupt erheblich war.
- BGH, 24.03.1958 - II ZR 51/57
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht beachtet nicht und läßt damit einen Erfahrungssatz außer Betracht (vgl. Urt. des BGH vom 2. Mai 1956, BB 1956, 564 Betrieb 1956, 568 in Bestätigung von RGZ 105, 417, 419; BGHZ 24, 39 [BGH 19.03.1957 - VIII ZR 74/56] ), daß nach den allgemeinen Regeln der Zeichensetzung vor allen Dingen durch die Anführungszeichen zum Ausdruck gebracht werden kann, daß der Schreibende die so hervorgehobenen Worte als nicht von ihm herrührend kennzeichnen will (vgl. Duden, Rechtschreibung, Vorbem. IV Nr. 2, ebenso in der hier benutzten englischen Spreche: "Quotation marks"). - BGH, 18.10.1978 - VIII ZR 82/77
Anforderungen an die Auslegung des Begriffs "Mietzins" - Rechtmäßigkeit einer …
Der allgemeine Sprachgebrauch ist allerdings im Sinne eines allgemeinen Erfahrungssatzes revisibel (BGH Urteil vom 2. Mai 1956 - V ZR 157/54 = LM BGB § 133 (Fb) Nr. 4). - BFH, 17.10.1962 - II 203/60 U
Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen als Eigenheim bei teilweise …
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs V ZR 157/54 vom 2. Mai 1956 ("Der Betrieb" 1956 S. 568) wird nach allgemeinem Sprachgebrauch unter einem "Wohngebäude" auch ein solches verstanden, das einzelne Räume für gewerbliche Zwecke enthalte, im übrigen aber für den dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet und bestimmt sei. - BFH, 17.11.1970 - II 45/65
Begriff der Kleinwohnung - Bundesrecht - Begriff eines Kleinwohnungsbaus - …
- BFH, 26.03.1971 - VI R 28/68
Gebäude - Wohnzwecke - Zahnarztpraxis - Erhöhte Absetzungen
- BGH, 03.12.1957 - VIII ZR 430/56
Rechtsmittel
- BGH, 12.01.1962 - V ZR 198/60
Rechtsmittel
- BGH, 05.06.1957 - V ZR 239/55
Rechtsmittel
- BGH, 29.10.1958 - V ZR 172/57
Rechtsmittel
- BGH, 27.10.1956 - IV ZR 149/56
Rechtsmittel
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