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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.2020 - V ZR 159/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9400
BGH, 14.02.2020 - V ZR 159/19 (https://dejure.org/2020,9400)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2020 - V ZR 159/19 (https://dejure.org/2020,9400)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2020 - V ZR 159/19 (https://dejure.org/2020,9400)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft unabhängig von Verpflichtung aus Bauträgervertrag; Rechte des nach Entstehung der Wohnungeigentümergemeinschaft werdenden Wohnungseigentümers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 6 WoEigG
    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft unabhängig von Verpflichtung aus Bauträgervertrag; Rechte des nach Entstehung der Wohnungeigentümergemeinschaft werdenden Wohnungseigentümers

  • IWW

    § 47 FamFG, § 8 WEG, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 6
    "Werdender Wohnungseigentümer" bei Erwerb nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anwendung der Grundsätze über die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 10 Abs. 6
    Werdender Wohnungseigentümer auch bei Ersterwerb vom teilenden Eigentümer nach Entstehen der WEG

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 10 Abs. 6
    Anwendung der Grundsätze über die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft setzt keinen Bauträgervertrag voraus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 6
    Voraussetzungen für die Anwendung der Grundsätze über die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft

  • rechtsportal.de

    WEG § 10 Abs. 6
    Voraussetzungen für die Anwendung der Grundsätze über die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Jeder Ersterwerber vom teilenden Eigentümer ist werdender Eigentümer

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Anwendung der Grundsätze über die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rechte des nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft werdenden Wohnungseigentümers ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft unabhängig von Verpflichtung aus Bauträgervertrag

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 25 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Rechte des erst nach Entstehung der WEG werdenden Wohnungseigentümers

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Werdender Wohnungseigentümer

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Geltung der Grundsätze über die werdende Gemeinschaft

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Werdender Wohnungseigentümer: Voraussetzungen verklart! (IMR 2020, 242)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht bei Aushebelung des Teilnahme- und Mitwirkungsrechts! (IMR 2020, 244)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 840
  • ZIP 2020, 1137
  • MDR 2020, 719
  • DNotZ 2020, 842
  • NZM 2020, 563
  • NZG 2020, 983
  • ZfBR 2020, 550
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von …

    Auszug aus BGH, 14.02.2020 - V ZR 159/19
    Diese setzt sich nun für eine Übergangszeit aus den Volleigentümern und den übrigen Mitgliedern der früheren (beendeten) werdenden Gemeinschaft zusammen (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 Rn. 16).

    Der Senat hat sie zwar in einem Fall entwickelt, dem der Erwerb einer Eigentumswohnung aufgrund eines Bauträgervertrags zugrunde lag (vgl. den dem Beschluss des Senats vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 zugrundeliegenden Beschluss des OLG Stuttgart vom 16. Juli 2007 - 8 W 225/07, juris Rn. 2).

    Damit soll aber nicht Besonderheiten des Bauträgervertrages Rechnung getragen werden, sondern dem Umstand, dass Vorschriften für die von dem Wohnungseigentumsgesetz nicht erfasste Gründungsphase einer Wohnungseigentümergemeinschaft fehlen (Senat, Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 Rn. 18).

    Eine Differenzierung zwischen den Ersterwerbern vom teilenden Eigentümer in Abhängigkeit nach dem Zeitpunkt der Eintragung des ersten Ersterwerbers in das Grundbuch hat der Senat dagegen von Anfang an verworfen (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 Rn. 19 f.).

    Die Wohnanlage muss schon ab Bezugsfertigkeit und Übergabe der verkauften Wohnungen bewirtschaftet und verwaltet werden, was sinnvollerweise nicht allein dem Veräußerer überlassen bleiben, sondern unter Mitwirkung der künftigen Eigentümer nach den Regeln erfolgen sollte, deren Geltung die Beteiligten ohnehin anstreben (Senat, Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 Rn. 12 a.E., 20).

    Die übrigen Erwerber könnten im Gegensatz zu dem neu eingetragenen Erwerber nach wie vor mangels Eintragung in das Grundbuch und Erlangung der formellen Stellung als Wohnungseigentümer nicht, wie aber geboten, aus eigenem Recht an der Bewirtschaftung und Verwaltung der Wohnanlage mitwirken (Senat, Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 Rn. 19 f. …und Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11, BGHZ 193, 219 Rn. 10).

  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 196/11

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft: Haftung des Erwerbers und des …

    Auszug aus BGH, 14.02.2020 - V ZR 159/19
    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob ein solcher Ersterwerb von dem teilenden Eigentümer während der eigentlichen Vermarktungsphase oder erst längere Zeit nach deren Abschluss erfolgt (Fortführung von Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11, BGHZ 193, 219 Rn. 12).

    Der Senat hat die Grundsätze der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft deshalb, allerdings ohne auf die Frage näher einzugehen, auch auf solche Fälle angewandt (vgl. Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11, BGHZ 193, 219).

    Er hat aber schon in dieser Entscheidung zu erkennen gegeben, dass er eine zeitliche Begrenzung für die Anwendung der Grundsätze der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Ersterwerber nicht generell, sondern nur für den Fall erwäge, dass der teilende Eigentümer nach einer längeren Vorratshaltung einem Eigenerwerber gleichzustellen sein könnte (Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11, BGHZ 193, 219 Rn. 12).

    Die übrigen Erwerber könnten im Gegensatz zu dem neu eingetragenen Erwerber nach wie vor mangels Eintragung in das Grundbuch und Erlangung der formellen Stellung als Wohnungseigentümer nicht, wie aber geboten, aus eigenem Recht an der Bewirtschaftung und Verwaltung der Wohnanlage mitwirken (Senat…, Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 Rn. 19 f. und Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11, BGHZ 193, 219 Rn. 10).

    Diese Lücke schließt sich regelmäßig erst mit der Eintragung des letzten werdenden Wohnungseigentümers in das Grundbuch (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11, aaO Rn. 10; AG München, ZMR 2015, 631, 632;… Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 10 Rn. 18 a.E.).

    Dem lag die Überlegung zugrunde, dass die längere Vorratshaltung durch den teilenden Eigentümer als Ersterwerb durch den teilenden Eigentümer zu bewerten und dementsprechend ein anschließender Erwerb als Zweiterwerb anzusehen sein könnte, auf den die Grundsätze der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft nicht anzuwenden sind (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11, BGHZ 193, 219 Rn. 12).

  • BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10

    Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit …

    Auszug aus BGH, 14.02.2020 - V ZR 159/19
    Eine solche Maßnahme stellt einen schwerwiegenden Eingriff in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte dar, bei dem es nicht darauf ankommt, ob die gefassten Beschlüsse auch bei einer Mitwirkung des (ausgeschlossenen) Mitgliedes die erforderliche Mehrheit gefunden hätten (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, ZfIR 2011, 321 Rn. 10 …und Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 15/14, ZfIR 2016, 846 Rn. 17).
  • BGH, 07.07.2016 - V ZB 15/14

    Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer …

    Auszug aus BGH, 14.02.2020 - V ZR 159/19
    Eine solche Maßnahme stellt einen schwerwiegenden Eingriff in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte dar, bei dem es nicht darauf ankommt, ob die gefassten Beschlüsse auch bei einer Mitwirkung des (ausgeschlossenen) Mitgliedes die erforderliche Mehrheit gefunden hätten (vgl. zum Ganzen Senat…, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, ZfIR 2011, 321 Rn. 10 und Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 15/14, ZfIR 2016, 846 Rn. 17).
  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Wohnungseigentum: Schadensersatzansprüche eines Wohnungseigentümers wegen …

    Auszug aus BGH, 14.02.2020 - V ZR 159/19
    Das gilt insbesondere im Verhältnis zu der Verwalterin (…vgl. Senat, Urteile vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, ZfIR 2011, 567 Rn. 16 und vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NJW 2018, 2550 Rn. 29).
  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines …

    Auszug aus BGH, 14.02.2020 - V ZR 159/19
    Mit der Aufhebung des Ermächtigungsbeschlusses entfiele zwar rückwirkend die Vollmacht der zum Abschluss des Vertrages ermächtigten Wohnungseigentümer; der abgeschlossene Vertrag bliebe hiervon aber analog § 47 FamFG unberührt (vgl. dazu Senat, Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17, ZfIR 2020, 142).
  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach …

    Auszug aus BGH, 14.02.2020 - V ZR 159/19
    Das gilt insbesondere im Verhältnis zu der Verwalterin (vgl. Senat, Urteile vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, ZfIR 2011, 567 Rn. 16 …und vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NJW 2018, 2550 Rn. 29).
  • BGH, 11.12.2015 - V ZR 80/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Voraussetzungen einer Stellung als werdender …

    Auszug aus BGH, 14.02.2020 - V ZR 159/19
    Nach der Rechtsprechung des Senats erlangt derjenige, der von dem teilenden Eigentümer Wohnungseigentum erwirbt, mit der Eintragung einer Auflassungsvormerkung und der Übergabe der Wohnung (zu den Anforderungen an die Übergabe: Senat, Urteil vom 11. Dezember 2015 - V ZR 80/15, ZfIR 2016, 237 Rn. 13) eine besondere Rechtsstellung als werdender Wohnungseigentümer.
  • OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 8 W 225/07

    Vorlage zum BGH: Rechtsstellung des werdenden Wohnungseigentümers nach …

    Auszug aus BGH, 14.02.2020 - V ZR 159/19
    Der Senat hat sie zwar in einem Fall entwickelt, dem der Erwerb einer Eigentumswohnung aufgrund eines Bauträgervertrags zugrunde lag (vgl. den dem Beschluss des Senats vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 zugrundeliegenden Beschluss des OLG Stuttgart vom 16. Juli 2007 - 8 W 225/07, juris Rn. 2).
  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 64/20

    Berechnung von Stimmverhältnissen im WEG bei Vorhandensein von mehreren Wohnungen …

    Anders verhält es sich nur bei schwerwiegenden Verstößen, die dazu führen, dass das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Mitgliedes in gravierender Weise ausgehebelt wird (…Senat, Urteile vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, ZfIR 2011, 321 Rn. 10 und vom 14. Februar 2020 - V ZR 159/19, ZfIR 2020, 542 Rn. 18) oder wenn die Regeln des Wohnungseigentumsgesetzes über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums systematisch missachtet, etwa Einladungen zu Wohnungseigentümerversammlungen immer wieder sehenden Auges und bewusst (…vgl. Staudinger/Häublein, BGB [2018], § 24 WEG Rn. 125 a.E.) von einem dazu nicht ermächtigten oder sonst befugten Wohnungseigentümer ausgesprochen werden.
  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2020 - 13 S 108/20

    In der Corona-Pandemie dürfen Wohnungseigentümerversammlungen im Umfang …

    Dabei kann dahinstehen, in welchen Fällen des Eingriffs in Mitwirkungsrechte der Eigentümer eine Nichtigkeit eines Beschlusses anzunehmen ist und wann lediglich von einer Anfechtbarkeit auszugehen ist (vgl. dazu jüngst BGH NZM 2020, 563 Rn. 18 für den Fall der Nichtladung eines werdenden Wohnungseigentümers;… vertiefend Staudinger/Häublein § 23 WEG Rn. 252 ff.), denn die Einladung ist nicht zu beanstanden.
  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 196/19

    Wohnungseigentum: Entsprechende Anwendbarkeit der Regelungen über die …

    Ist die Ladung einzelnen Wohnungseigentümern infolge von Postversehen nicht zugegangen, kann die Anfechtung hierauf allerdings nur dann gestützt werden, wenn sich dies auf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt haben kann (vgl. Senat, Urteil vom 14. Februar 2020 - V ZR 159/19, ZWE 2020, 267 Rn. 18 mwN).

    Ein gravierender Eingriff in das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Wohnungseigentümers liegt nicht schon dann vor, wenn das Recht zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung infolge von Fehlern der Post nicht ausgeübt werden kann (so bereits Senat, Urteil vom 14. Februar 2020 - V ZR 159/19, ZWE 2020, 267 Rn. 18).

  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2022 - 13 S 38/21

    Fehlerhafte Ladung führt zu ungültigen Beschlüssen

    Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es auf die Frage, ob die gefassten Beschlüsse auch bei einer Mitwirkung des (ausgeschlossenen) Mitglieds die erforderliche Mehrheit gefunden hätten, nicht an, wenn schwerwiegende Verstößen vorliegen, die dazu führen, dass das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Mitglieds in gravierender Weise unterlaufen wird (BGH NJW-RR 2020, 840 Rn. 18 mwN).

    Schwerwiegende Verstöße in diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof bislang angenommen in Fällen, in denen ein Wohnungseigentümer unberechtigt von der Teilnahme an der Versammlung ausgeschlossen wurde (BGH NJW-RR 2020, 840 Rn. 18), bei einem Entzug des Stimmrechts und dem Ausschluss von der Versammlung (…BGH NJW 2011, 679 Rn. 10) sowie bei einem faktischen Ausschluss von der Ausübung des Stimmrechts durch das Erwecken des Eindrucks, der betreffende Eigentümer sei nach der Teilungserklärung nicht stimmberechtigt (…BGH NJW-RR 2017, 464 Rn. 17).

    Schwerwiegende Verstöße können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hingegen nicht schon angenommen werden, wenn ein Wohnungseigentümer unbeabsichtigt-etwa, weil seine Einladung auf dem Postweg verlorengegangen ist - an der Eigentümerversammlung nicht teilnehmen oder nicht vertreten sein kann (BGH NJW-RR 2020, 840 Rn. 18).

    Denn die subjektive Willensrichtung des Einladenden ist kein Kriterium zur Entscheidung, ob ein schwerwiegender Eingriff vorliegt (vgl. BGH NJW-RR 2020, 840); maßgeblich ist die Sicht des Eigentümers und die Schwere der Beeinträchtigung seiner Teilnahme- und Mitwirkungsrechte.

  • BGH, 26.06.2020 - V ZR 199/19

    Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Anlage besteht aus …

    Dass einzelne Eigentümer einem Stimmverbot unterliegen und ihre Stimmen zu Unrecht gewertet worden sind, muss zweifelsfrei im Rahmen einer Anfechtungsklage geltend gemacht werden (…vgl. Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 25 Rn. 173;… BeckOK WEG/Bartholome [1.5.2020], § 25 Rn. 148;… Schultzky in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 25 Rn. 136a; vgl. auch jeweils zum umgekehrten Fall des Stimmrechtsausschlusses Senat…, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NZM 2011, 246 Rn. 10; Urteil vom 14. Februar 2020 - V ZR 159/19, WuM 2020, 366 Rn. 18).
  • BGH, 04.07.2025 - V ZR 225/24

    Wer darf Mitglied des Verwaltungsbeirats sein?

    Auch für die Stellung als sog. werdender Wohnungseigentümer kommt es allein darauf an, ob derjenige, der von dem teilenden Eigentümer Wohnungseigentum erwirbt, durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung und Übergabe der Wohnung eine gesicherte Rechtsposition erlangt hat (vgl. Senat, Urteil vom 14. Februar 2020 - V ZR 159/19, ZWE 2020, 267 Rn. 13).

    Soweit vereinzelt angenommen wird, der Senat habe es in seinem Urteil vom 14. Februar 2020 (V ZR 159/19, NJW-RR 2020, 840) unabhängig von einer solchen Vereinbarung für zulässig gehalten, den gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person zum Mitglied des Beirats zu bestellen (…so allein Hügel/Elzer, 4. Aufl., WEG § 29 Rn. 22), trifft dies offenkundig nicht zu.

  • LG Frankfurt/Main, 14.01.2021 - 13 S 18/20

    Ist Veräußerer oder werdender Eigentümer zur Versammlung zu laden?

    Der Bundesgerichtshof, dessen Auffassung sich die Kammer anschließt, hat den Streit dahingehend entschieden, dass dem werdenden Wohnungseigentümer Stimm- und Anfechtungsrecht allein zustehen, da er wie ein Eigentümer zu behandeln ist und an dessen Stelle tritt (…BGH, Urt. v. 11.5. 2012 - V ZR 196/11 = NZM 2012, 643 Rn. 18; s.a. BGH, Urt. v. 14.2.2020 - V ZR 159/19 = NZM 2020, 563, Rn. 8).
  • BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20

    Ansehen als werdender Wohnungseigentümer durch Erwerb seiner Einheit von einem …

    Er ist während der Übergangsphase bis zu seiner Eintragung als Eigentümer in vorverlagerter analoger Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes wie ein Wohnungseigentümer zu behandeln und deshalb auch berechtigt, an der Eigentümerversammlung teilzunehmen und abzustimmen (näher Senat, Urteil vom 14. Februar 2020 - V ZR 159/19, ZfIR 2020, 542 Rn. 9;… Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11, BGHZ 193, 219 Rn. 5;… Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 Rn. 12 ff.).

    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob ein solcher Ersterwerb von dem teilenden Eigentümer während der eigentlichen Vermarktungsphase oder erst längere Zeit nach deren Abschluss erfolgt (vgl. Senat, Urteil vom 14. Februar 2020 - V ZR 159/19, ZfIR 2020, 542 Rn. 9, 13 ff.).

  • LG Frankfurt/Main, 13.12.2021 - 13 S 75/20

    Dritter lädt zur Eigentümerversammlung: Alle Beschlüsse sind ungültig!

    Denn wenn schwerwiegende Verstöße vorliegen, die dazu führen, dass das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Mitgliedes in gravierender Weise unterlaufen wird, kommt es nunmehr nicht mehr auf eine Kausalität des Verstoßes an (BGH V ZR 159/19 Rn. 18).
  • LG Frankfurt/Main, 11.05.2023 - 13 S 85/22

    Abrechnungsbeschluss über "die Jahresabrechnung" führt zur Teilnichtigkeit

    Weder wird das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht der Eigentümer hierdurch tangiert, noch handelt es sich um schwerwiegende Verstöße, die aus Sicht eines objektiv urteilenden Wohnungseigentümers die Ungültigerklärung der Beschlüsse rechtfertigen, ohne dass es auf deren Kausalität ankäme (BGH ZWE 2020, 267; 2021, 205; näher Kammer ZWE 2022, 454 mAnm Emmerich).
  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2021 - 13 S 38/21
  • BGH, 16.05.2025 - V ZR 270/23

    Teilender Bauträger ist kein Eigentümer!

  • BGH, 30.01.2026 - V ZR 76/25

    Faktischer Verwalter hat dieselben Pflichten wie bestellter Verwalter

  • LG München I, 15.10.2025 - 1 S 14381/23

    Beschlussanfechtung, Ladungsmangel, Verwalterbestellung, Nichtigkeit von …

  • LG Frankfurt/Main, 02.02.2023 - 13 S 60/22

    Beschlüsse auf "Ein-Personen-Versammlung" sind nur anfechtbar!

  • AG Hamburg-St. Georg, 01.12.2023 - 980b C 31/22

    2021 ist nicht gleich 2021!

  • LG München I, 20.11.2024 - 1 S 9461/23

    Wahl einer juristischen Person in den Verwaltungsbeirat

  • AG Bochum, 14.03.2023 - 95 C 23/22

    Beschlüsse einer Ein-Mann-Vertreterversammlung sind nichtig; §§ 23, 24 WEG

  • AG Kaufbeuren, 09.09.2021 - 5 C 34/21

    Auf Corona-Ein-Mann-Versammlungen gefasste Beschlüsse: Nur anfechtbar!

  • AG Potsdam, 16.06.2022 - 31 C 1/22

    Wer kann zum Beirat gewählt werden?

  • LG Düsseldorf, 24.03.2025 - 25 S 33/23
  • AG Hamburg-St. Georg, 20.12.2024 - 980a C 38/23

    Versagung einer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen ist nur formeller Fehler

  • LG Frankfurt/Main, 30.08.2022 - 13 S 4/22

    Versammlungsort muss groß genug für alle sein!

  • LG Frankfurt/Main, 24.08.2020 - 9 S 55/19
  • LG Dresden, 25.11.2022 - 2 S 98/22

    Neu entstandene WEG haftet nicht für eine davor untergegangene WEG

  • AG Bochum, 17.02.2022 - 94 C 23/21

    Beschlüsse einer Einmannversammlung (Vertreterversammlung) sind auch in der …

  • LG München I, 27.02.2025 - 36 S 13190/23

    Wohnungseigentum

  • LG München I, 07.12.2022 - 1 S 6696/22

    Vorläufige Vollstreckbarkeit, Kostenentscheidung, Anderweitige Erledigung, …

  • AG Hamburg-St. Georg, 23.02.2024 - 980a C 33/23

    Wer zu spät kommt, den bestraft nicht immer das Leben!

  • AG Hamburg-St. Georg, 29.04.2022 - 980a C 30/21

    (Teil-)Ausschluss der Verwaltung aus Versammlung?

  • LG Düsseldorf, 09.09.2024 - 25 S 7/24
  • AG Erfurt, 21.06.2023 - 5 C 1696/20

    Wohneigentumsrecht: Einschränkung des Teilnahmerechts an Eigentümerversammlung …

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