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| BGH, 30.04.1980 - V ZR 159/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 77, 107
- NJW 1980, 2586
- ZIP 1980, 577
- MDR 1980, 836
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.10.2017 - IX ZR 79/16
Grundstückserwerb in der Zwangsversteigerung: Erhebung von Einreden aus dem …
Der Anspruch auf Rückgewähr nicht valutierter Teile einer Sicherungsgrundschuld begründet ein Widerspruchsrecht im Sinne von § 115 ZVG (BGH…, Urteil vom 20. Dezember 2001, aaO) und kann mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO geltend gemacht werden (BGH, Urteil vom 30. April 1980 - V ZR 159/78, BGHZ 77, 107, 109). - OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 3 U 275/12
Widerspruchsklage gegen einen Teilungsplan bei nicht voll valutierenden …
Nachdem die Klägerin als Vollstreckungsschuldnerin gegen die Berücksichtigung der Gläubigerin im Verteilungsplan (in Höhe des den Betrag von 87.149,47 EUR übersteigenden Erlösanteils) nach § 878 ZPO Widerspruch erhoben hatte, war nach außergerichtlicher Befriedigung der Gläubigerin durch die Beklagte die Widerspruchsklage gegen die Beklagte als Ersteher des Grundstücks zu richten (…vgl. nur: RG, Urt. v. 15.12.1920, I 140/20, RGZ 101, 117, 122, abgedruckt in Juris; BGH, Urteil vom 30.04.1980, V ZR 159/78, BGHZ 77, 107, zit. nach juris, Rn. 8;… Stöber, a.a.O., Rn. 5.18 zu § 115 ZVG).Wie das Landgericht rechtsfehlerfrei angenommen hat, ist im vorliegenden Widerspruchsklageverfahren zu klären, ob die Beklagte durch die außergerichtliche Befriedigung der Gläubigerin, der C GmbH, von der Entrichtung des Bargebotes befreit worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.1980, V ZR 159/78, BGHZ 77, 107, zit. nach juris, Rn. 11).
- BGH, 07.12.1989 - IX ZR 281/88
Vorgehensmöglichkeiten gegen einen Teilungsplan eines zwangszuversteigernden …
Wenn der Vollstreckungsschuldner dem Teilungsplan widerspricht, weil einem für außergerichtlich befriedigt erklärten Grundpfandgläubiger das angemeldete Recht nicht zustehe, so muß die Widerspruchsklage gegen den Ersteher gerichtet werden (BGHZ 77, 107 [BGH 28.04.1980 - V ZR 159/78]).
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