Rechtsprechung
| BGH, 18.03.1994 - V ZR 159/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1018, 242, 157
Vertragspflicht zur Bestellung einer Baulast - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Dienstbarkeit - Begleitschuldverhältnis - Anspruch auf Baulastbestellung - Grundstück - Kaufvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 1018, 242
Anspruch des Grundstückskäufers auf Bestellung einer Baulast - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 1018
Anspruch auf Baulastbestellung aus Dienstbarkeit - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Dienstbarkeit und Baulast
Papierfundstellen
- NJW 1994, 2757
- MDR 1994, 686
- NVwZ 1994, 1240 (Ls.)
- DNotZ 1994, 885
- WM 1994, 1398
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (9)
- BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87
Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit
Auszug aus BGH, 18.03.1994 - V ZR 159/92
Die Rechtsprechung des Senats zum Anspruch auf Baulastbestellung aus dem gesetzlichen Begleitschuldverhältnis einer Dienstbarkeit (vgl. BGHZ 106, 348 ff. [BGH 03.02.1989 - V ZR 224/87] = NJW 1989, 1607 = LM § 1018 BGB Nr. 38) betrifft nicht Fallgestaltungen, in denen zwischen den Beteiligten vertragliche Beziehungen (hier: Kaufvertrag) bestehen.Die von ihm angeführte Rechtsprechung des Senats (BGHZ 106, 348 ff [BGH 03.02.1989 - V ZR 224/87]; fortgeführt in den Urteilen vom 6. Oktober 1989, V ZR 127/88, WM 1990, 320 ff; v. 26. Oktober 1990, V ZR 105/89, WM 1991, 239, 240 ff [BGH 26.10.1990 - V ZR 105/89] und v. 3. Juli 1992, V ZR 203/91, WM 1992, 1784 ff) betrifft nur Sachverhalte, in denen die Rechtsbeziehung zwischen den Beteiligten allein durch die Dienstbarkeit und das daraus folgende gesetzliche Schuldverhältnis gekennzeichnet ist, vertragliche Beziehungen aber fehlen (vgl. z.B. BGHZ 106, 348, 350) [BGH 03.02.1989 - V ZR 224/87].
- BGH, 03.07.1981 - V ZR 100/80
Anpassung eines Vertrages an veränderte tatsächliche Umstände
Auszug aus BGH, 18.03.1994 - V ZR 159/92
Insoweit ist für den Fall einer vertraglichen Regelungslücke nur entscheidend, was die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die spätere behördliche Forderung hinsichtlich der Ein- und Ausfahrtsregelung mit Absicherung durch Baulast bewußt gewesen wäre und sie dabei die Gebote von Treu und Glauben beachtet hätten (BGHZ 81, 135, 141). - BGH, 03.07.1992 - V ZR 203/91
Bestellung einer Baulast aufgrund deckungsgleicher Grunddienstbarkeit
Auszug aus BGH, 18.03.1994 - V ZR 159/92
Die von ihm angeführte Rechtsprechung des Senats (BGHZ 106, 348 ff [BGH 03.02.1989 - V ZR 224/87]; fortgeführt in den Urteilen vom 6. Oktober 1989, V ZR 127/88, WM 1990, 320 ff; v. 26. Oktober 1990, V ZR 105/89, WM 1991, 239, 240 ff [BGH 26.10.1990 - V ZR 105/89] und v. 3. Juli 1992, V ZR 203/91, WM 1992, 1784 ff) betrifft nur Sachverhalte, in denen die Rechtsbeziehung zwischen den Beteiligten allein durch die Dienstbarkeit und das daraus folgende gesetzliche Schuldverhältnis gekennzeichnet ist, vertragliche Beziehungen aber fehlen (vgl. z.B. BGHZ 106, 348, 350) [BGH 03.02.1989 - V ZR 224/87].
- BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54
Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und …
Auszug aus BGH, 18.03.1994 - V ZR 159/92
Sie obliegt dem Kläger hinsichtlich der auslegungsrelevanten Tatsachen, die eine ihm günstige Vertragsauslegung stützen (vgl. BGHZ 20, 109, 111). - BGH, 06.10.1989 - V ZR 127/88
Anspruch auf Bestellung einer Baulast
Auszug aus BGH, 18.03.1994 - V ZR 159/92
Die von ihm angeführte Rechtsprechung des Senats (BGHZ 106, 348 ff [BGH 03.02.1989 - V ZR 224/87]; fortgeführt in den Urteilen vom 6. Oktober 1989, V ZR 127/88, WM 1990, 320 ff; v. 26. Oktober 1990, V ZR 105/89, WM 1991, 239, 240 ff [BGH 26.10.1990 - V ZR 105/89] und v. 3. Juli 1992, V ZR 203/91, WM 1992, 1784 ff) betrifft nur Sachverhalte, in denen die Rechtsbeziehung zwischen den Beteiligten allein durch die Dienstbarkeit und das daraus folgende gesetzliche Schuldverhältnis gekennzeichnet ist, vertragliche Beziehungen aber fehlen (vgl. z.B. BGHZ 106, 348, 350) [BGH 03.02.1989 - V ZR 224/87]. - BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89
Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches …
Auszug aus BGH, 18.03.1994 - V ZR 159/92
Die dafür nötigen Voraussetzungen mögen sich zwar teilweise mit den Anforderungen überschneiden, die der Senat für die Begründung von Nebenpflichten aus einem gesetzlichen Begleitschuldverhältnis zur Dienstbarkeit aufgestellt hat, sind aber in ihrem Ansatz (Regelungslücke, die entsprechend dem hypothetischen Parteiwillen zu ergänzen ist) von anderer Art. Da auch die ergänzende Vertragsauslegung zum Bereich der Tatsachenfeststellung gehört (vgl. Senatsurt. v. 30. März 1990, V ZR 113/89, BGHR BGB § 157 - ergänzende Auslegung 9), muß das Berufungsgericht von dem oben beschriebenen Ansatz aus die bisher fehlenden Feststellungen nachholen. - BGH, 26.10.1990 - V ZR 105/89
Klage gegen Wohnungseigentümer auf Übernahme einer Baulast
Auszug aus BGH, 18.03.1994 - V ZR 159/92
Die von ihm angeführte Rechtsprechung des Senats (BGHZ 106, 348 ff [BGH 03.02.1989 - V ZR 224/87]; fortgeführt in den Urteilen vom 6. Oktober 1989, V ZR 127/88, WM 1990, 320 ff; v. 26. Oktober 1990, V ZR 105/89, WM 1991, 239, 240 ff [BGH 26.10.1990 - V ZR 105/89] und v. 3. Juli 1992, V ZR 203/91, WM 1992, 1784 ff) betrifft nur Sachverhalte, in denen die Rechtsbeziehung zwischen den Beteiligten allein durch die Dienstbarkeit und das daraus folgende gesetzliche Schuldverhältnis gekennzeichnet ist, vertragliche Beziehungen aber fehlen (vgl. z.B. BGHZ 106, 348, 350) [BGH 03.02.1989 - V ZR 224/87]. - BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53
Unbedenklichkeitsliescheinigung und Vorkaufsrecht
Auszug aus BGH, 18.03.1994 - V ZR 159/92
Es geht im vorliegenden Fall nicht nur um die aus dem Vertrag folgende Pflicht der Parteien, das Ihrige zur Herbeiführung der Genehmigung zu tun (vgl. auch BGHZ 14, 1, 2) [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53], die im Einzelfall auch dazu führen kann, an einer die Genehmigungsfähigkeit herbeiführenden Vertragsänderung unbedeutenden Umfangs mitzuwirken (vgl. BGHZ 67, 34, 35), es geht auch darum, daß der Beklagte durch die Baulastbestellung eine erhebliche zusätzliche Leistung erbringen müßte. - BGH, 25.06.1976 - V ZR 121/73
Pflicht zur Vertragstextänderung
Auszug aus BGH, 18.03.1994 - V ZR 159/92
Es geht im vorliegenden Fall nicht nur um die aus dem Vertrag folgende Pflicht der Parteien, das Ihrige zur Herbeiführung der Genehmigung zu tun (vgl. auch BGHZ 14, 1, 2) [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53], die im Einzelfall auch dazu führen kann, an einer die Genehmigungsfähigkeit herbeiführenden Vertragsänderung unbedeutenden Umfangs mitzuwirken (vgl. BGHZ 67, 34, 35), es geht auch darum, daß der Beklagte durch die Baulastbestellung eine erhebliche zusätzliche Leistung erbringen müßte.
- BGH, 30.06.2023 - V ZR 165/22
Anspruch auf Übernahme einer Baulast als Nebenpflicht aus Grunddienstbarkeit
Gegenüber einem Anspruch aus dem durch die Grunddienstbarkeit begründeten Schuldverhältnis wäre ein vertraglicher Anspruch auf Übernahme einer Baulast vorrangig (vgl. Senat, Urteil vom 18. März 1994 - V ZR 159/92, NJW 1994, 2757, 2758). - BGH, 04.04.2003 - V ZR 322/02
Wirkung von Vereinbarungen der Wohnungseigentümer gegenüber dem Sondernachfolger
Zwar kann sich bei Fehlen einer ausdrücklichen vertraglichen Bestimmung auf dem Wege einer unmittelbaren oder einer ergänzenden Vertragsauslegung oder auch als Nebenpflicht des vertragsähnlichen Verhältnisses zum Drittberechtigten (vgl. BGHZ 9, 316, 318) ergeben, daß eine Partei zur Übernahme einer Baulast verpflichtet ist (vgl. Senat, Urt. v. 18. März 1994, V ZR 159/92, NJW 1994, 2757, 2758). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2001 - 15 A 5184/99
Anwendung der Tiefenbegrenzung
Rn. 70 Vgl. BGH, Urteil vom 18. März 1994 - V ZR 159/92 -, NJW 1994, 2757 ff.
- OLG Köln, 27.03.2008 - 15 U 175/07
Autorecht; Verfahrensrecht - Einspruchsfrist bei einem im schriftlichen …
Zu den Feststellungen in diesem Sinn gehören auch die aufgrund Vertragsauslegung gewonnenen und der Entscheidung zugrunde gelegten Tatsachen (BGH, NJW 1994, 2757 ff., für die ergänzende Vertragsauslegung). - BGH, 17.12.1999 - V ZR 448/98
Verjährung des Anspruchs auf Eintragung einer beschränkten persönlichen …
Bestehen aber zwischen den Parteien vertragliche Bindungen, muß aus ihrem Inhalt die Frage beantwortet werden, ob dem Kläger der Anspruch auf Zustimmung zur Eintragung der Dienstbarkeit zusteht (vgl. Senatsurt. v. 18. März 1994, V ZR 159/92, NJW 1994, 2757, 2758). - LG Stralsund, 07.04.2011 - 6 O 203/10
Erbauseinandersetzungsvertrag: Klage gegen Miteigentümer auf Bestellung von …
Hier ergibt sich der Anspruch demgegenüber im Wege ergänzender Vertragsauslegung aus dem Kausalgeschäft (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.1994 - V ZR 159/92, NJW 1994, 2757 = WM 1994, 1398, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 6; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 19.04.1999, a.a.O., Rdnr. 32), also aus dem Erbauseinandersetzungsvertrag vom 13.05.1992.Der prägende Maßstab - Interessenabwägung unter den Beteiligten im Lichte von Treu und Glauben - ist im Kern vergleichbar, wenngleich nicht stets identisch (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 18.03.1994, a.a.O., Rdnr. 6).
- OLG Koblenz, 04.12.2009 - 2 U 565/09
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kaufhauses bei Montagearbeiten
Für Fußböden in Kaufhäusern und Supermärkten gilt, dass der Belag so auszuwählen und zu unterhalten ist, dass die Stand- und Trittsicherheit der Kunden selbst dann noch gewährleistet ist, wenn sie sich auf die in den Regalen ausgestellten Waren konzentrieren (…MünchKommBGB/Wagner, § 823 Rn. 484;… Staudinger/Hager, § 823 Rn. 249; BGH NJW 1994, 2757 ). - OLG Düsseldorf, 03.04.1996 - 9 U 203/95
Pflicht zur Einräumung einer Baulast
gegen die Bekl. ein Anspruch auf Übernahme der begehrten Baulast zusteht, ist in erster Linie auf der Grundlage des zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufvertrages zu beantworten, dessen Regelungen auch dem vereinbarten Wegerecht und dem dadurch zu begründenden gesetzlichen Schuldverhältnis vorgehen (vgl. BGH NJW 1994, 2757, 2758 = DNotZ 1994, 885 = MittRhNotK 1994, 216 ).Vorliegend haben die Parteien die Übernahme einer Baulast durch die Bekl. zwar nicht ausdrücklich niedergelegt, nach den vertraglichen Regelungen ist jedoch davon auszugehen, daß sie eine Baulastübernahme vereinbart hätten, wenn ihnen die spätere behördliche Forderung nach einer Absicherung der Zuwegung durch eine Baulast bewußt gewesen wäre und sie dabei die Gebote von Treu und Glauben beachtet hätten (vgl. BGH NJW 1994, 2757, 2758 = DNotZ 1994, 885 = MittRhNotK 1994, 216).
- OLG Düsseldorf, 22.07.2024 - 9 U 27/23 Rn. 31 Das Urteil des BGH vom 18.03.1994 (V ZR 159/92), auf welches sich die Klägerin beruft, steht dem nicht entgegen.
- OVG Saarland, 22.08.2016 - 2 A 176/16
Darlegungserfordernisse im Berufungszulassungsverfahren; Beseitigungsanordnung …
Da auch dies im Sachvortrag des Klägers nicht ansatzweise anklingt, braucht nicht darauf eingegangen zu werden, ob seiner Ehefrau als Eigentümerin des nach Lage der Dinge potentiell begünstigten Grundstücks nach der geschilderten "Vorgeschichte" trotz des Fehlens jeglicher vertraglicher Beziehungen oder einer sonstigen dahingehenden zivilrechtlichen Verpflichtung des Beigeladenen oder eines Rechtsvorgängers ihr gegenüber,(vgl. dazu beispielsweise BGH, Urteil vom 18.3.1994 - V ZR 159/92 -, NJW 1994, 2757, dort allgemein zum sog. "gesetzlichen Begleitschuldverhältnis" einer Dienstbarkeitsvereinbarung und speziell - umgekehrt - zu Ansprüchen des Grundstückserwerbers bei Teilungen häufig wegen Fehlens eigener Erschließung) was von daher zumindest sehr zweifelhaft erscheint, ausnahmsweise ein Anspruch gegen den privaten Dritten auf Zustimmung zur Eintragung einer den Rechtsverstoß im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 LBO 2004/2015 ausräumenden Baulast für die Parzelle Nr. 237 zustehen kann. - OLG Brandenburg, 28.04.2010 - 3 U 93/09
Anspruch des Pächters auf Bewilligung einer persönlichen Dienstbarkeit …
- OLG Düsseldorf, 28.02.1996 - 9 U 220/94
Keine Ausschlussfrist für Ankaufspflichten
- ArbG Eisenach, 09.11.2000 - 2 Ca 804/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2002 - 3 A 23/00
Merkmal der Erschlossenheit eines Hinterliegergrundstücks für die Verteilung der …
- OLG Rostock, 25.07.1996 - 1 U 383/94
Zulässigkeit ergänzender Vertragsauslegung bei Nichtigkeit einer AGB-Klausel
- BGH, 20.10.1995 - V ZR 206/94
Anspruch auf Einräumung einer vertraglich vereinbarten Baulast
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