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Rechtsprechung
   BGH, 11.04.1975 - V ZR 165/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1226
BGH, 11.04.1975 - V ZR 165/73 (https://dejure.org/1975,1226)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1975 - V ZR 165/73 (https://dejure.org/1975,1226)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1975 - V ZR 165/73 (https://dejure.org/1975,1226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Duldungspflicht des Nachbarn bei Vornahme eines Überbaus - Recht zur Aufstockung eines Überbaus - Benutzung des Überbaus als Balkon oder zu Wohnzwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 64, 273
  • NJW 1975, 1313
  • MDR 1975, 744
  • DNotZ 1976, 226
  • DB 1975, 1986
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 59/61

    Anbau an Mauer jenseits der Grenze

    Auszug aus BGH, 11.04.1975 - V ZR 165/73
    Wer vom Grundstücksnachbarn die Duldung eines Grenzüberbaues verlangen kann (§ 912 BGB), ist nicht schon deswegen berechtigt, den Überbau nach freiem Belieben aufzustocken (Abweichung von BGHZ 41, 177, 181).

    Der erkennende Senat hat sich in dem Urteil BGHZ 41, 177, 181 = NJW 1964, 1221, 1222 beiläufig dahin geäußert, daß der Überbauende nicht daran gehindert sei, einen in seinem Alleineigentum stehenden Überbau später auch in dem über die Grenze reichenden Teil aufzustocken.

  • BGH, 14.07.1972 - V ZR 147/70

    Widerspruch gegen Überbau

    Auszug aus BGH, 11.04.1975 - V ZR 165/73
    Ein solches Verständnis dieser Rechtsnorm steht auch im Einklang mit ihrem Sinn und Zweck, Nach den Motiven zum Bürgerlichen Gesetzbuch besteht dieser Zweck "in der Verhütung einer Zerstörung und geht also dahin, daß das Gebäude, solange dasselbe steht, in dem hergestellten Zustand geduldet wird" (…Motive zu dem Entwurfe eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich, Band III Sachenrecht, Berlin und Leipzig 1888, S. 285 unter IV); er wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung dahin verstanden, daß einmal geschaffene wirtschaftliche Werte nicht ohne Not wieder zerschlagen werden sollen (u.a. Senatsurteil vom 9. Mai 1969 - V ZR 11/66, LM § 912 BGB Nr. 19 = NJW 1969, 1481; Rothe, Anm. zum Senatsurteil vom 14. Juli 1972 - V ZR 147/70, LM § 912 BGB Nr. 24).
  • BGH, 09.05.1969 - V ZR 11/66

    Anspruch auf Zahlung von Rente wegen Überbaus - Neuerrichtung eines kriegsbedingt …

    Auszug aus BGH, 11.04.1975 - V ZR 165/73
    Ein solches Verständnis dieser Rechtsnorm steht auch im Einklang mit ihrem Sinn und Zweck, Nach den Motiven zum Bürgerlichen Gesetzbuch besteht dieser Zweck "in der Verhütung einer Zerstörung und geht also dahin, daß das Gebäude, solange dasselbe steht, in dem hergestellten Zustand geduldet wird" (…Motive zu dem Entwurfe eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich, Band III Sachenrecht, Berlin und Leipzig 1888, S. 285 unter IV); er wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung dahin verstanden, daß einmal geschaffene wirtschaftliche Werte nicht ohne Not wieder zerschlagen werden sollen (u.a. Senatsurteil vom 9. Mai 1969 - V ZR 11/66, LM § 912 BGB Nr. 19 = NJW 1969, 1481; Rothe, Anm. zum Senatsurteil vom 14. Juli 1972 - V ZR 147/70, LM § 912 BGB Nr. 24).
  • BGH, 18.02.1959 - V ZR 147/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.04.1975 - V ZR 165/73
    In dieselbe Richtung deutet das - nicht veröffentlichte - Urteil des Senats vom 18. Februar 1959 - V ZR 147/57 -, in dem davon ausgegangen wird, daß sich das Eigentumsrecht eines Überbauers an seinem Gebäude nach § 905 BGB auch auf den Luftraum über dem Übergebauten Teil des Gebäudes erstreckt.
  • OLG Brandenburg, 29.06.2023 - 5 U 81/20

    Rechtsfolgen fehlender Beteiligung des Eigentümers an der Zwangsversteigerung; …

    Sie setzt nach § 226 BGB voraus, dass die Geltendmachung eines Rechts aus objektiver Sicht dem alleinigen Zweck dient, den Schuldner zu schädigen (BGH Urteil vom 11. April 1975, Az. V ZR 165/73).
  • OLG Düsseldorf, 04.09.2000 - 9 U 119/00

    Ausschluß Einzelner von der allgemein geduldeten Nutzung eines Weges

    Ein Anspruch gemäß § 226 BGB setzt objektiv voraus, dass die Rechtsausübung keinen anderen Zweck hat, als dem anderen einen Schaden zuzufügen (vgl. BGH NJW 1975, 1313, 1314;… Staudinger-Werner, § 226 BGB, Rdnr. 9).
  • OLG Zweibrücken, 17.08.2026 - 5 U 50/25

    Verbraucher-Bauherr wird nicht belehrt: Unternehmer arbeitet "für lau"!

    Vielmehr hat der Kläger lediglich versucht mithilfe der ihm zustehenden (Verbraucher-) Rechte (s.o.) für sich selbst nachträglich günstigere Bedingungen auszuhandeln, was neben § 242 BGB auch einer Schikane i.S.d § 226 BGB objektiv entgegensteht (BGH NJW 1975, 1313 (1314);… MDR 2012, 604 = NJW 2012, 1717 Rn. 9).
  • OLG Hamburg, 13.10.2023 - 9 U 189/14

    Nachbarschutz in Hamburg: Anspruch auf Ausweitung des Überbaus an der Außenwand …

    Dem hat sich das Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil angeschlossen und ausgeführt: "Nutzungsänderungen, auch wenn sie größere Beeinträchtigungen des Bekl. beinhalten sollten, sind den Kl. jedoch im Rahmen ihres Eigentumsrechts gestattet (vgl. Mattern LM § 912 BGB Nr. 28 letzter Absatz, insoweit in den anderen Fundstellen BGHZ 64, 273 = NJW 1975, 1313 nicht oder nicht vollständig mitgeteilt)".
  • OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 97/21

    Klage eines Grundstücksnachbarn auf Geldentschädigung nach Abschluss eines …

    Denn stets bleibt die in § 226 BGB enthaltene Einschränkung zu beachten, wonach es nicht genügt, dass jemand von seinem Recht - subjektiv - in missbilligenswerter Absicht Gebrauch macht; vielmehr muss objektiv feststehen, dass die Rechtsausübung keinen anderen Zweck haben kann, als einem anderen Schaden zuzufügen (…Staudinger/Repgen (2019) BGB § 226, Rn. 15; vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012 - IX ZR 34/11, ZInsO 2012, 828; Urteil vom 11. April 1975 - V ZR 165/73, juris = in BGHZ 64, 273 ff. insoweit nicht abgedruckt; vgl. zu einem Anwendungsfall auch Senat, Urteil vom 2. Oktober 2019 - 5 U 15/19, NJW-RR 2020, 141).
  • OLG Köln, 24.03.2006 - 20 U 129/05

    Anspruch eines Nachbarn auf Beseitigung einer an einer Giebelwand befindlichen …

    Zu der Frage, ob und inwieweit ein duldungspflichtiger Überbau durch spätere Maßnahmen verändert werden darf, liegt eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vor (NJW 1975, S. 1313 ).

    Der Bundesgerichtshof hat in der bereits erwähnten Grundsatzentscheidung dargelegt, daß zum Beispiel die Nutzung eines duldungspflichtigen Überbaus als Terrasse zulässig ist, wenn hieraus keine zusätzliche Beeinträchtigung des von dem Überbau betroffenen Grundstückseigentümers erwächst (vgl. BGH, NJW 1975, S. 1313 ).

  • VG Hamburg, 12.11.2015 - 7 K 2387/12

    Schutz gegen Überbauten des Nachbarn: Zivilrechtliche Sonderregelung!

    Die zivilrechtliche Regelung nach § 912 BGB erstreckt sich auch auf die Rechtsfolgen solcher Änderungen (vgl. BGH, Urt. v. 11.4.1975, V ZR 165/73, BGHZ 64, 273;… Bassenge, in: Palandt, a.a.O., § 912 Rn. 11;… Säcker, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 921 Rn. 7;… Beutler, in: Staudinger, BGB, 12. Aufl., § 912 Rn. 21) mit der Folge, dass Änderungen an einem Überbau nicht den Anwendungsvorrang des Zivilrechts entfallen lassen und damit den Rückgriff auf das öffentlich-rechtliche Baunachbarrecht eröffnen; vielmehr reagiert das zivilrechtliche Regelungsregime selbst - systemimmanent - auf Änderungen an einem Überbau.
  • BVerwG, 03.01.2012 - 4 BN 42.11

    Duldungspflicht beim Überbau; Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

    Der Überbauer wird nicht Eigentümer der überbauten Grundfläche (BGH, Urteil vom 11. April 1975 - V ZR 165/73 - BGHZ 64, 273 ).
  • OLG Zweibrücken, 28.09.2016 - 7 U 164/15

    Löschung einer Sicherungshypothek: Anspruch des Sicherungsgebers auf Austausch …

    Rn. 101 Ein Verstoß gegen das Schikaneverbot würde voraussetzen, dass die Ausübung des Rechts - hier: das Behaltenwollen der Sicherungshypothek - aus objektiver Sicht dem alleinigen Zweck dient, einem anderen Schaden zuzufügen; jeder andere Zweck muss ausgeschlossen sein (BGH NJW 1975, 1313, 1314; NJW 2012, 1717).
  • OLG Nürnberg, 19.01.2021 - 2 U 2451/20

    Beeinträchtigung des Grundstückseigentums durch Nutzung einer Brücke und …

    Der Schikaneeinwand setzt voraus, dass die Rechtsausübung nur den Zweck haben kann, einem anderen einen Schaden zuzufügen; nach der gesamten Sachlage muss bei verständiger Würdigung jeder sonstige Zweck als die Benachteiligung eines anderen ausgeschlossen sein (BGH, Urteil vom 15.03.2012 - IX ZR 35/11 -, juris 9; Urteil vom 11.04.1975 - V ZR 165/73 -, abgedruckt in: NJW 1975, 1313, 1314;… Grothe in: Münchener Kommentar, BGB, 8. Aufl., § 226 Rn. 4).
  • OLG München, 27.06.2012 - 20 U 4726/11

    Nachbarschutz: Eigentumsbeeinträchtigung durch den Entzug von Licht infolge der …

  • LG Essen, 22.12.2020 - 5 O 357/18

    Grundstücksgrenze

  • OLG Karlsruhe, 09.04.1987 - 9 U 302/85

    Duldung und Öffnung von Lichtschächten auf einem Grundstück; Duldung eines …

  • OLG Naumburg, 15.09.2025 - 12 U 24/25
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